Sie ist dazu da den selbstständigen Künstlern das Leben etwas zu erleichtern.
Sie ist dazu da, dafür zu sorgen, dass auch (oft etwas "lebensunpraktische") Künstler in die Sozialsysteme einzahlen, statt irgendwann völlig verarmt der Allgemeinheit auf der Tasche zu liegen. Ich sehe da historisch nicht unbedingt nur altruistische Motivation.
Der Fakt, dass der Bund derzeit für die KSK drauf zahlt (wie schon gesagt wurde), untermauert schon eine altruistische Motivation. Ich würde sagen eher eine kulturelle und natürlich auch aus dem Wohlstand begründete. Dass Künstler in einem Land überhaupt von ihrer Kunst (Unterricht inbegriffen) leben können - dafür braucht's eben einfach Wohlstand.
Fakt ist nämlich, dass selbstständige Künstler ohne die KSK so viel wie jeder andere Selbstständige auch an Sozialabgaben zahlen müssten - und zwar das Doppelte eines Angestellten. Die KSK zahlt die Hälfte, sodass sich bspw. die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung von 14,6% auf 7,3% reduzieren, die für die gesetzliche Rentenversicherung von 18,6% auf 9,3% usw. ...
Das stimmt leider so nicht. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wenn die nun definierten Bedingungen erfüllt sind, solltest du darüber hinaus nicht mehr als 80% deines Einkommens bei einem einzelnen Auftraggeber erwirtschaften. Effektiv, und das kann ich dir aus erster Hand berichten, sprechen aktuell z.B. folgende Merkmale gegen eine freiberufliche Tätigkeit:
- der Unterricht wird persönlich abgeleistet
- du musst Räume und Equipment der Schule nutzen
- du hast kein unternehmerisches Risiko
- du musst dich an Stundenpläne halten
Aus diesen und weiteren Punkten wägt die Deutsche Rentenversicherung ab, ob am Ende eine freiberufliche Tätigkeit vorliegt.
Danke für die Info. Ich denke man sollte da grundsätzlich unterscheiden zwischen Lehrkräften, die an einer Musikschule den Großteil ihres Einkommens erwirtschaften und Freiberuflern, die nur nebenbei an einer Musikschule tätig sind - z.B. ergänzend zu Privatunterricht und (vielen und gut bezahlten) Auftritten. Bei ersteren ist der Fall klar (Festanstellung), bei letzteren halte ich Honorarbasis mit Abwicklung der Sozialabgaben über die Selbstständigkeit schon für sinnvoll. Aber das scheint ja nun Vergangenheit zu sein ...
Doch, ist er - für den Arbeitgeber. Wenn ich einen Minijobber anstellen will, zahle ich knapp 30% Sozialabgaben.
Und wenn eine Schule ein gescheites Honorar zahlt, landest du auch gut und gerne bei 10-15 Schüler:innen über der Grenze.
Ganz nebenbei, das hatte noch niemand erwähnt: Den Minijob kann man sich bei der KSK natürlich auch nicht anrechnen lassen. Schlimmstenfalls fliegst du aus der KSK ganz raus, weil du ja eben angestellt bist.
OK. Mit "ein paar dutzend Schülern an einer Schule" meinte ich auch nicht nur über die Grenze zu kommen, sondern eben wirklich auch davon leben zu können. Dass man ein Angestelltenverhältnis nicht bei der KSK angeben kann, sollte klar sein (mir war es das jedenfalls).
Und ich persönlich strebe auch nicht an, Großteile meines Einkommens über längere Zeiträume an Musikschulen zu erwirtschaften. Je nach Höhe der Betriebsausgaben (z.B. Raumkosten) lohnen sich Privatschüler einfach deutlich mehr. Und da gibts dann auch keine Probleme mit Scheinselbstständigkeit.