Was für ein Schaden soll dem Bieter entstanden sein?
Ist mir nicht einleuchtend?
Ganz einfach:
Zitat Zeit-Online:
"Zur Begründung hatte es in früherer Instanz geheißen, dass zwischen den Parteien ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei. Der Start der Auktion stelle ein Angebot dar, das der Kläger durch sein Gebot angenommen habe. Der Vertrag sei insbesondere nicht wegen eines Missverhältnisses zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs nichtig. Es sei gerade typisch für Ebay-Versteigerungen, dass beide Seiten die Chance hätten, ein Schnäppchen zu machen."
Soll heißen: Wer seine Auktion vorzeitig beendet, kann damit nicht automatisch vom Kaufvertrag zurücktreten. Sonst könnte das ja jede Person machen, die kurz vor Auktionsschluss glaubt, nicht den gewünschten Verkaufspreis erzielt zu haben. Der Verkäufer hat zudem die Möglichkeit durch das Einfügen eines Mindesgebots Risiken zu minimieren. Da der Verkäufer dem anderen nun einen Wagen schuldet, weil er das Verkaufsobjekt verkauft hat, muss er ganz normal Schadenersatz in Höhe des entstandenen Schadens leisten.
Der Schaden für den Bieter entstand dadurch, dass er ein Auto rechtmäßig für 1€ gekauft hat. Der Verkäufer hat das Auto aber in der Zwischenzeit weiterverkauft. Das Auto ist also im Moment des Beendens der Auktion in das Eigentum des Käufers übergegangen (sofern er den 1€ bezahlt). Daher hat er ein Recht darauf, dass ihm der Verkäufer den Wert des Autos (5250€) abzüglich des 1€ als Schadenersatz leistet.
Das ist für mich alles sehr nachvollziehbar und richtig! Wie hier die Gerichte mit Ebay in einer Tüte stecken, bleibt für mich ein Rätsel. Welches Interesse sollten sie auch haben? Mit Ebay hat das überhaupt nichts zu tun, das ist einfach der Charakter von Auktionen.