Nachdem dieser alte Thread wiederbelebt worden ist und das Thema vermutlich auch heute noch bei dem einen oder anderen Fragen aufwirft, hier verspätet ein paar Gedanken dazu. Ich möchte betonen, dass es sich nicht um rechtsverbindliche Aussagen, sondern um persönliche Erfahrungen mit etlichen Ordnungsämtern handelt.
Zur Frage von Feuerwehr, Sanitätsdienst, Security etc. ist es meiner Erfahrung nach so, dass es keine überregionalen Bestimmungen gibt, ab wann und bei welcher Art von Veranstaltung diese zu engagieren sind (bei der Feuerwehr mag es aufgrund der hoheitlichen Funktion gesonderte, verbindliche Richtlinien geben, bei uns im Landkreis ab 100 Besuchern)
Vielmehr legt das Ordnungsamt das in seiner Zuständigkeit nach eigenen Vorgaben und Erfahrungen fest, welche Auflagen zu erfüllen sind. Ebenso ist die Gebührenordnung der Ordnungsämter nach meiner Erfahrung ganz und gar nicht einheitlich.
Generell steht bei jeder Veranstaltung ja zunächst die Frage im Raum, ob es sich um eine öffentliche/gewerbliche oder private Veranstaltung handelt. Die vom TS geplante und durchgeführte Veranstaltung hätte ich beispielsweise bei der Besucherzahl unter Umständen als Privatveranstaltung deklariert.
Wenn man aufgrund der Größe oder anderen Faktoren (z.B. zu erwartendem Eingriff in den öffentlichen Verkehr , Lärmbelästigung etc.)das ganze offiziell macht/machen muß, dann sollte man daran denken, dass auf dem Ordnungsamt MENSCHEN arbeiten, die man vorab freundlich telefonisch um Rat fragen kann. Dort weiß man nämlich über die geltenden Vorschriften meist am besten Bescheid. Ein kurzer Anruf (manchmal auch mehrere) haben zudem den Vorteil, dass der Sachbearbeiter sich im Vorfeld ein besseres Bild der Veranstaltung machen kann als nur über ein Antragsschreiben. Das schützt gelegentlich vor unangemessenen Auflagen, die man dann evtl. zähneknirschend erfüllen muss.
Gerade in kleinen Kommunen habe ich es öfters erlebt, dass Schüler- oder Studentenveranstaltungen mit viel Wohlwollen betrachtet worden sind und man auf einen offiziellen gebührenpflichigen Antrag verzichtet hat. In diesem Fall natürlich eine kurze Gesprächsnotiz mit Datum, Uhrzeit, Gesprächspartner und Inhalt anfertigen, damit man bei Unstimmigkeiten was vorweisen kann. Die entstehen z.B. gerne durch unerwartet auftauchende Polizeistreifen.
Viele Ordnungsamtsmitarbeiter, mit denen ich zu tun hatte, haben versucht, vieles zu ermöglichen, sind also meist keine unangenehmen Gegner der Veranstaltung. Nur übergangen wollen sie nicht werden.
Vielleicht hilft's ja bei der nächsten VA.
Grüße
Jan