Es gibt einen interessante Parallele zum Bestand des allgemeinen Persönlichkeitsrechtsrecht über den Tod hinaus in einer sehr frühen spezialgesetzlichen Ausprägung entstanden nach dem Tode von Bismarck und dem damals neuen Phänomen der Reporter-Fotografie.
Ich meine das Kunstuhrherberrechtsgestz (KUG). Es sieht ausdrücklich diesen „postmortalen“ Schutz der Würde und Ehre auch des Verstorbenen vor. Umfasst ist auch die Störung durch Doppelgänger-Fotos.
In sofern hatte der Autor des Artikels, den Du verlinkt hast, auch eine gute Überschrift gewählt.
Es drängt sich zum „Recht am eigenen Abbild“ nach KUG mit der neuen massenhaften Reproduktion der Stimme als etwas höchstpersönliches auch ein „Recht an der eigenen Stimme“ auf.
Dein Verweis auf den Mephisto-Fall zeigt auch die Grenzen des Kreises der Klagebefugten. Ich meine, dass die Problematik auch im Fall der Kohl-Tagebücher aufgetaucht ist. Wirklich ein Interessantes Thema.
Es gehört wohl nicht in dieses Forum in dem Umfang und den Details.
Aber es freut mich, dass es zum Thema „Musik und KI“ einen Austausch gab/gibt.