Klar ist das Nussbaum: echtes Makassar- und Bubingaholz ist auf der Cites Liste und darf gar nicht mehr importiert und verarbeitet werden. Richtig so.
unabhängig vom mehr als wünschenswerten Schutz für Edelhölzer:
Mit den notwendigen Einfuhrprozeduren und Herkunftsnachweis aus den Herstellerländern ist die Einfuhr von Bubinga (Furnier) möglich.
Der Handel innerhalb der EU mit Beständen von vor 2017 ist ebenfalls zulässig (ich hatte Furnier legal beim Fachhändler aus dessen Altbeständen erworben)
Der Handel mit fertigen Musikinstrumenten ist zulässig und mit meiner alten Signature Snare darf ich legal auf Reisen gehen.
Sinnvoll ist dabei immer der notwendige Nachweis durch passende Unterlagen.
Das ist KEINE Aufforderung daraus neue Gebrauchsgegenstände zu bauen. Ich habe vor jedem Quadratzentimeter Furnier einen riesen Respekt und kann nichtmal kleine Schnittreste oder Furnierproben entsorgen. Sonst baue ich mit heimischen Hölzern wie Eiche, Buche oder Birke!