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Die GEMA verlangt: Jedes Sample, das ein Komponist in seinen Stücken verwendet, muss einzeln bei der Verwertungsgesellschaft angemeldet werden. Auf Papier. Und schon der Anmeldebogen weist darauf hin: Selbst kleinste Klangfetzen können als fremdes geistiges Eigentum gelten, solange sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dennisderweber« (21. August 2008, 11:24)
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Und übrigens sind es 70.200 Samples.
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Da lese ich nichts von "muss" und bei 70.200 in 33 Sekunden habe ich da ein paar Zweifel, ob da überhaupt irgendein Formular nötig ist, denn das sollten wir auch nicht vergessen: wenn es kein Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes ist dann, gibt es keinen Schutz und dann natürlich auch keine erfolgreiche Anmeldung.
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Selbst kleinste Klangfetzen können als fremdes geistiges Eigentum gelten, solange sie die nötige Schöpfungshöhe erreichen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Jürgen K« (21. August 2008, 11:43)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »dennisderweber« (21. August 2008, 11:43)
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Ich halte das nach wie vor für einen netten Versuch, mal auf sich aufmerksam zu machen.
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Wenn es nach mir ginge (wenn ich König von Deutschland wär), dann würde der ganze gesampelte Kram unter Strafe nicht unter lebenslänglicher Verbannung auf eine Insel im stillen Ozean stehen.
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ich hatte gehofft es wird die krasse übertrebung in meinem post klar.
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wie gesagt hatte ich mich an jürgens spitze gegen samples künstlich hochgezogen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »fwdrums« (21. August 2008, 19:02)