ein neues auto muss her...

  • Aus http://www.tz-online.de/de/aktuelles/welt/artikel_56331.html:

    Zitat

    Können Freiberufler die Prämie für einen neuen Dienstwagen nutzen?
    Nein, das ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Dienstwagen des Freiberuflers wird ebenso wenig subventioniert wie der Fuhrpark der Firmen in Deutschland. Firmenwagen machen bisher 60 Prozent der Neuwagenkäufe pro Jahr aus.


    Bitte nicht den Überbringer steinigen ;(

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • ich seh das mal entspannt weil ich keinen dienstwagen zusaätzlich anschaffen möchte, ich kaufe schlicht als natürlihe person ein neues auto und gebe im gegenzug eins ab. es geht ja wenn erst einmal darum, ob man prämie PLUS vorsteuer oder eben nur prämie oder nur vorsteuer am start hat. macht bei meiner investition relativ wenig unterschied, allerdings immerhin einen unterschied. über den man sich dann mit dem FA unterhalten kann. falls da wenn wer fragt.

  • Ich glaube, das siehst du falsch.
    Der Begriff "natürliche Person" tut in diesem Fall nichts zur Sache und der Begriff Dienstwagen sollte da nicht einen falschen Eindruck vermitteln.
    Rechtlich ist das völlig klar, das du nicht als Privatperson einen PKW kaufst sondern als Freiberufler.
    Dem Autohändler wird das erst mal egal sein, was da auf seiner Rechnung steht.
    Das Finanzamt wird aber spätestens bei einer Aussenprüfung zur Feststellung kommen, das dein PKW notwendiges Betriebsvermögen darstellt, da deine berufliche Nutzung mehr als 50% beträgt.
    Ab diesem Punkt hat man kein Wahlrecht, ob man den wagen privat kauft oder betrieblich anschafft.
    Wenn du beim Kauf etwas anderes vorgibst, spielt keine Rolle. Dein Auto ist zwangsweise per gesetz dein Dienstwagen (um diesen Begriff zu benutzen), den du auch noch privat nutzt, wofür du wieder Steuern zahlen "darfst".
    Nur wenn du weniger als 50% deinen PKW beruflich nutzt, hast du die Wahlfreiheit, das Auto deinem Privatvermögen zuzuordnen. Dann gäbe es wohl auch wieder die Abwrackprämie.
    Dafür dürfte man aber auch wieder nur Entfernungspauschalen absetzen. Aber scheidet bei dir sowieso aus.
    Auch wenn du aus der Anschaffung keine Vorsteuer ziehst, spielt dafür keine Rolle, wie die Besitzverhältnisse Privatwagen<->Betriebsvermögen bewertet werden.
    Glaube mir, das ist so, weil das FA das genau so bei mir schon einmal in einer Aussenprüfung gemacht hat und das ist rechtens.


    Da es sich bei der Abwrackprämie um eine staatliche Leistung handelt, kann ich mir nicht vorstellen, das ein FA oder die Behörde, die diese Prämie zahlen wird, über eine zu unrecht bezogene Leistung des Staates hinwegsieht.
    Dem FA musst du ja auch eigentlich die Kaufrechnung vorlegen, aus der alles hervorgehen dürfte.
    Ach ja, und wenn du deinen alten Wagen "abgibst", muss das ja auch entsprechend im Anlagevermögen als Einnahme auftauchen...
    Wie gesagt, wir reden hier nicht von einem Privatgeschäft.
    Du bist Freiberufler und schaffst einen PKW für deinem Betriebsvermögen an und hast wegen der intensiven beruflichen Nutzung keine Wahlfreiheit.
    Da ist rechtlich nix dran zu deuteln.
    Man kann natürlich versuchen, das ganze zu "mauscheln", aber dann sitzt du mind. 4 Jahre lang auf einem Vorgang, der einer Prüfung nicht standhält.
    Aber letztendlich kann ich mir sowieso schon vorstellen, das die Prämie gar nicht gewährt wird, weil man bestimmt eine Erklärung ausfüllen muss, in der dieser Aspekt, wenn er so wirklich zu verstehen ist, abgefragt werden wird.
    Wenn man dann zu unrecht erklärt, das man den Wagen privat gekauft hat, obwohl er zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, wird man spätestens da sogar rechtliche Probleme kriegen können, wenn es auffällt.
    Mir scheint, nach dem was ich jetzt im Netz so gelesen habe, das wir Freiberufler nicht in den Genuss dieser Subvention kommen können, sofern der Wagen notwendiges Betriebsvermögen darstellt und aus diesem Grund eben nicht als Privatperson angeschafft werden kann.


    [edit]: das führt übrigens beim Thema Leasing auch dazu, das es keine Abwrackprämie gibt, denn bei einem Leasing bist du ja auch nicht der Besitzer des Autos sondern das Autohaus oder die Leasinggesellschaft, also auch keine Privatperson- ergo keine Abwrackprämie....

    Einmal editiert, zuletzt von drumdidi ()

  • dann wäre es wohl ein genaues Durchrechnen wert, das Auto privat zu kaufen, geschäftlich nur eine Pauschale anzurechnen und somit in den Genuß der Prämie zu kommen, gerade wenn die Neuanschaffung günstig ist, könnte das Sinn machen - heißt natürlich im Umkehrschluß, keine Vorsteuer, keine Abschreibung, keine Betriebskosten über die Pauschale raus.


    Ich sehe das übrigens auch wie drumdidi, die Prämie steht nur Privatpersonen zu und ich würde mich nicht drauf verlassen, daß das FA das erst bei einer Buchprüfung feststellt - denke, die werden grundsätzlich die Daten abgleichen, wenn im Gewährungszeitraum der Prämie ein Neuwagen angeschafft wird.

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Nur das man gar nicht die Wahl hat, das Auto privat zu kaufen.
    Nach dt. Steuerrecht muß ein PKW ins Betriebsvermögen übernommen werden, wenn es zu über 50% betrieblich genutzt wird.
    Da hat man keine Wahlmöglichkeit... :S

  • Da meines Wissens nach Antrag und Geld (wie bisher immer) über die BAFA laufen - bekommt das Finanzamt davon theoretisch nichts mit. Und die BAFa sieht nur einen"natürlichen" Personennamen.
    Böse Menschen könnten sogar die Präme einkassieren und den vollen Rechnungsbetrag dem FA melden...


    Mal schnell rauskopiert:
    16.01.2009: Umweltprämie: Zehn Punkte, die man jetzt wissen muss


    Pressemitteilung des BMWi zur sogenannten Abwrackprämie
    Hotline beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
    Das Bundeskabinett hat am 14. Januar 2009 eine Umweltprämie von 2500,00 Euro beschlossen, die gezahlt wird, wenn ein Altfahrzeug verschrottet und ein neuer Wagen gekauft und zugelassen wird. Folgende Eckpunkte stehen jetzt fest:

    • Die vorgesehenen Finanzmittel in Höhe von 1,5 Millarden Euro stellen die Obergrenzedar. Die Mittelverteilung erfolgt erschöpfend nach der Reihenfolge der Antragseingänge. Die administrativen Abwicklungskosten sind aus den 1,5 Millarden Euro aufzubringen.

    • Stichtag ist der 14. Januar 2009 für Kauf und Erstzulassung des Neuwagens/für Kauf und Zulassung des Jahreswagens. Die Laufzeit endet am 31. Dezember 2009.

    • Begünstigtenkreis Natürliche Personen, die zuletzt das Altfahrzeug über die Dauer von mindestens einem Jahr auf ihren Namen in Deutschland zugelassen hatten. Entscheidend ist die Personenidentität zwischen Altfahrzeughalter und dem Zulasser des Neu- oder Jahreswagens.

    • Altwagen mindestens 9 Jahre alter Pkw, d.h. die Erstzulassung des Fahrzeugs muss vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben.

    • Neufahrzeug Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro 4 Norm erfüllt.

    • Jahreswagen ist ein Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.

    • Verschrottung Verwertungsnachweis im Zeitraum von 14. Januar bis 31. Dezember 2009 durch anerkannten Demontagebetrieb gem. Altfahrzeugverordnung.

    • Dokumente Original des Verschrottungsnachweises eines anerkannten Demontagebetriebs, Nachweis der Zulassung des Alt- und des Neufahrzeugs auf den Antragsteller

    • Verfahren Antragsberechtigter ist der Erwerber des Neufahrzeugs. Dieser kann mit der Beantragung auch den Händler beauftragen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden.

    • Missbrauchsvorkehrungen Durch entsprechende Ausformulierung der Förderrichtlinie ist der Missbrauchsanfälligkeit vorzubeugen bei gleichzeitiger Sicherstellung eines möglichst unbürokratischen und schnellen Verfahrens.

    Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist ab sofort eine Telefon-Hotline geschaltet. Dort werden unter 06196 908-470 weitere Fragen beantwortet.

  • Nur das man gar nicht die Wahl hat, das Auto privat zu kaufen.
    Nach dt. Steuerrecht muß ein PKW ins Betriebsvermögen übernommen werden, wenn es zu über 50% betrieblich genutzt wird.
    Da hat man keine Wahlmöglichkeit... :S


    Ich bitte Dich !!!


    ...selbst, wenn einem das FA zum Fahrtenbuch zwingen sollte, wird wohl immer noch die kreative Führung desselben möglich sein, um zu beweisen, was bewiesen werden soll - andersrum gehts doch, meine ich mich zumindest erinnern zu können, das mal gehört zu haben...

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  • Da meines Wissens nach Antrag und Geld (wie bisher immer) über die BAFA laufen - bekommt das Finanzamt davon theoretisch nichts mit. Und die BAFa sieht nur einen"natürlichen" Personennamen.


    Das meinte ich ja mit mauscheln...
    Das muß natürlich jeder für sich entscheiden, ob der zu so etwas bereit ist. Das widerstrebt meiner Natur und abgesehen davon, hab ich schon am eigenen Leibe erlebt, wie das FA bei einer Steuerprüfung ALLES auf den Kopf stellt und Dinge über mich weiß, was ich nie erwartet hätte. Da war es mehr als gut, das ich keine "krummen Dinger" am Start hatte. Die haben so schon genug "gefunden"... :whistling:
    Und ich äussere mal die Vermutung, das diese BAFA das Geld nicht bar raushaut sondern auf das Konto überweist. diese Zahlung muß man dann später mal dem FA erklären, denn die schauen sich ALLE Kontoauszüge an.
    Ich hätte keine Lust, jahrelang mit so einem Bedrohungsszenario zu leben, wo ich noch nicht mal abschätzen kann, ob es neben der Rückzahlungsproblematik nicht auch noch juristische Konsequenzen gibt.
    Ich hab schon Pferde kotzen sehen bzw. wie das FA Kollegen völlig zerlegt hat. ;(


    Kein Bedarf von meiner Seite . Ich bin dann lieber so doof und bleibe "sauber"... :S

  • ... Ich hab schon Pferde kotzen sehen bzw. wie das FA Kollegen völlig zerlegt hat. ;(
    Kein Bedarf von meiner Seite . Ich bin dann lieber so doof und bleibe "sauber"... :S ...


    Möchte ich im Großen und ganzen so unterschreiben - ich mußte mir auch schon von meinem Steuerberater den Vorwurf anhören, ich sei zu faul oder zu blöd, das FA zu bescheissen.


    Auf der anderen Seite gibt es wirklich einen nicht zu kleinen Freiraum, den man kreativ nutzen kann - wasserfest muß das schon sein, die Beweislast liegt meim FA...
    ...der Herr Steinbrück, bzw. alle Vorgänger und Kollegen sind da auch immer sehr kreativ zugange!

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Ich bitte Dich !!!
    ...selbst, wenn einem das FA zum Fahrtenbuch zwingen sollte, wird wohl immer noch die kreative Führung desselben möglich sein, um zu beweisen, was bewiesen werden soll - andersrum gehts doch, meine ich mich zumindest erinnern zu können, das mal gehört zu haben...


    eben gemau darauf hätte ich absolut keine Lust ;)

  • Ich habe nicht zum Bescheissen aufgerufen und das kommt für mich auch nicht in Frage, denn auch ich weiß, was das FA alles weiß. Evtl. liest hier sogar einer mit...


    Ich habe nur auf die Fakten hingewiesen. Nicht wenige meiner Kunden kaufen bei mir Produkte, die durch diesen Laden gefördert werden. Und die allermeisten holen sich die Förderung und reichen die Rechnung ohne Abzug ein...


    Da jetzt die Fakten zur Prämie bekannt sind, kann man auch damit rechnen, dass die ganze Sache nicht so losgehen wird, wie anfangs erwartet. Die Masse der Neu-Autokäufer sind Gewerbetreibende. ..

  • Und die allermeisten holen sich die Förderung und reichen die Rechnung ohne Abzug ein...


    Das sind in deinem Gewerbe ja auch eher Privatkunden aka Hausbesitzer.
    Die kriegen ja auch nicht wie wir Freiberufler oder Selbständige alle Jahre wieder eine Buchprüfung ;)

  • --- Die kriegen ja auch nicht wie wir Freiberufler oder Selbständige alle Jahre wieder eine Buchprüfung ;) ...


    Haben die bei euch im FA Langeweile??


    Ich habe 1978 unsere Firma von meinem Vater übernommen (Ing.-Büro = Freiberufler) und 2008 an meine Tochter weitergegeben. Mein Vater hatte Ende der 60iger eine Buchprüfung, ich hatte Ende der 90iger eine Buchprüfung. Bei der Firmenübergabe 2008 wurde eine angekündigt, aber bisher nicht durchgeführt.
    Aus dem Kollegenkreis kenne ich ähnliches, unter Berufsmusikern habe ich bisher noch nie von einer Buchprüfung was mitbekommen....

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Scheint so, wobei sich mein Bekanntenkreis nicht nur auf NRW beschränkt...
    Von Berufsmusikern, mit denen ich zu tun habe, sind in den letzten 8 Jahren 9 Musiker einschl. mir geprüft worden. Dazu kommt jetzt noch die verstärkte Prüfung der KSK, die mittlerweile schon ein Drittel aller Leute, die ich kenne, die in der KSK versichert sind überprüft haben (mich natürlich auch).
    Meine Steuerprüferin auf dem FA hat vorletztes Jahr zu mir gesagt, das die FA anstreben, in Zukunft jeden Freiberufler/Selbständigen regelmässiger zu prüfen und das dafür auch Leute eingestellt worden wären.
    Die KSK zieht es jedenfalls gerade rigoros schon mal durch mit ihren Prüfungen, seitdem die die Prüfungen an die BVA abgegeben haben...
    Mein ehemaliger Steuerberater hat mir kürzlich, als er auf einem Konzert von mir voreischaute, bestätigt, das nach seiner Beobachtung ebenfalls die Prüfungshäufigkeit zugenommen hätte :S
    aber jetzt wird es zu sehr OT....

  • so. der autoverkäufer weiss auch noch nix genaues, der weiss nur das die ganz aktion nur für natürliche personen funktioniert. wie der händler selber die sache mit der bafa abwickelt bzw. ob und wie die prämie dann auf der rechnung auftaucht ist noch nicht klar. die bafa müsste ja dann theoretisch für jeden antragsteller den steuerlichen status abfragen und dann jeweils entscheiden ob man abwrackprämientechnisch förderungstauglich einzustufen wäre- ich fahr jetzt am mittwoch erstmal eine runde dacia logan und dann sehen wir weiter. im schlimmsten fall kommt dann irgendwann das finanzamt an und sagt: he sie, sie waren ja garnicht abwrackprämientauglich, geben sie sofort das geld zurück! minus den wahren wert ihres autos (der dann nicht mehr ganz so einfach zu bestimmen ist, da abgewrackt.) es bleibt spannend.

  • he sie, sie waren ja garnicht abwrackprämientauglich, geben sie sofort das geld zurück!


    Wenn ich Öko-Obi`s Thread richtig verstanden hab kommt max. dein Antrag auf Abwrackprämie ablehnenderweise zurück.

    Gruß Gerd



    Beer is cheaper than therapy!

  • Ich schmeiß ganz flauschig nochma den Ford Transit in die Runde. Man denkt dann sofort n diese riesen, weißen Lieferwagen - ne is aber nicht so. Die neue Version ist auch ein Caddy verschnitt.


    Ansonsten, in mein Micra passt nen Schlagzeug auch rein :thumbup:


    Edith: achja und schau dir nochmal die testberichte zu den Dacias an.. wirklich. bei Youtube findet man auch Testberichte von manchen Automagazinen.

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