Wegen Gage selbstständig melden?

  • Hi Leute,


    Ich hätte mal eine Frage an die Berufsmusiker unter euch.
    Ich bin seit neuestem bei einem Label angekommen und darf jetzt einige Gigs und Aufnahmen spielen und werde da dementsprechend auch entlohnt.
    Weil der Produzent da jetzt jeweils ne Rechnung von mir haben will, würde ich gern wissen ob ich mich dafür selbstständig melden soll? Oder wie macht ihr das so?
    Ich bin eigentlichStudent und Schlagzeug ist mein Hobby. Wenn da nebenher Kohle rausspringt freut mich das natürlich, nur ob das schon als Nebenverdienst zählt??
    Vielen Dank und BEste Grüße
    peter

  • Hallo,


    ich bin zwar kein Berufsmusiker, aber wenn man als Musiker beruflich arbeitet und insbesondere für den Empfänger verwertbare Rechnungen schreibt, dann ist man bereits angemeldet.


    Ob unter dem Strich Geld übrig bleibt, ist ja so einfach gar nicht feststellbar, ein Nebenverdienst ist naturgemäß alles, was neben dem Hauptberuf läuft, ob der dann aber nach Abzug der notwendigen Ausgaben netto noch positiv ist, das kann man nur nach Kenntnis der EÜR wissen.


    Grüße
    Jürgen

  • Heyho,
    du musst das dem Finanzamt melden. Rechnungen vorlegen, Einnahmen, Ausgaben(vergiss Kosten für Weg, Instrumente etc. nicht).
    Dann sagen die dir, ob das, was du machst Hobby oder nicht ist.
    Bei mir ist es so, dass ich genug als Ausgaben laufen lassen kann. Mach also Miese. Dadurch habe ich sogar einen steuerlichen Vorteil als Student. Denn ich kann das später mal absetzen, sobald ich Steuern bezahlen muss.
    Wenn du einen Steuerberater kennst, kann der dir das super erklären und am besten das für dich machen.
    Viel Erfolg bei deiner Karriere!

    [url='http://www.drummerforum.de/forum/thread.php?postid=382638#post382638']Mein Saturn

  • Weil der Produzent da jetzt jeweils ne Rechnung von mir haben will,


    Wenn du eine Rechnung ausstellst solltest du dir auch eine Steuernummer beschaffen und das ganze als Freiberuflicher Künstler abwickeln, also kein Gewerbe usw. anmelden. Der Produzent wird diese Rechnung mit Sicherheit beim Finanzamt angeben, das könnte sonst unangenehme Nachfragen mit sich bringen. Wenn das aber deine einzigen Einnahmen sind dürfte da steuermässig für dich nachher nichts zu zahlen sein, da du bestimmt unter den Freibetragsgrenzen bleibst. Frag einfach mal beim Finanzamt nach, die sind gar nicht so böse wie immer gesagt wird.

  • Wenn du Student bist, ist das aber wohl erstmal "Einkommen aus selbstständiger Arbeit" in der Steuererklärung.
    Mit Steuern kenne ich mich selber aber nicht so gut aus (bin Angestellter).


    Was mir aber noch einfällt, Du solltest GVL Mitglied werden und immer schön alles dort abgeben was die verwenden können.
    Das macht wenig Arbeit und bringt ein paar Euro extra! >>> https://www.gvl.de

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

  • ...Danke für die schnellen Antworten Leute!
    .. also ich hab schon andere Nebenverdienste an der Uni etc. es ist jetz halt nur so, das ich zum ersten mal richtig viel Geld pro Gig bekomme und der Produzent halt verständlicherweise seine Ausgaben auch ausweisen muss...


    @ Christi: Du stellst einfach ne Liste mit Einnahmen und Ausgaben aus und gehst damit zum Finanzamt, soweit klar,..aber stellst du deinem Auftragsgeber dann irgendwelche Rechnungen oder Quittungen aus?


    Vielen dank
    Peter

  • Im Voggenreiter Verlag ist
    von Sören Bischof das Buch


    "Der Musiker im Steuerrecht"


    erschienen.
    Da kannst Du dir für kleines Geld mal einen Überblick verschaffen.
    Auch über die verschiedenen BErufsszenarien (Hobby/Nebentätigkeit/Hauptberuf etc.)


    Auch wie eine ORdnungsgemäße Rechnung aussehen sollte wirst Du dort finden.


    lg
    Christian

  • Eigentlich ist das zunächst nicht besonders kompliziert. Der produzent benötigt eine Rechnung, auf der muss zb. Eine steuernummer angeben sein. Die bekommst du, indem du dem Fa formlos die Aufnahme einer selbststaendigen taetigkeit anzeigst. Du bekommst dann ein entsprechendes Formular zugesandt. Der komplexe Rest kommt dann spaeter, ich kann die lektuere des oben erwähnten Buches also nur wärmstens empfehlen.

  • Die bekommst du, indem du dem Fa formlos die Aufnahme einer selbststaendigen taetigkeit anzeigst. Du bekommst dann ein entsprechendes Formular zugesandt.


    Oder das Formular gleich online beim Finanzamt runterladen. Das ganze nennt man "Betriebseröffnungsbogen".
    Wichtig ist, dass man seinen Einnahmenprognose dort erst mal sehr pessimistisch formuliert! Sonst drohen gleich hohe Einkommenssteuervorauszahlungen.
    Man sollte auch erstmal angeben, ob man Umsatzsteuer zahlen will (dann kann man auch Vorsteuer aus Anschaffungen verrechnen).


    Ein Steuerberater kostet in solchen Fragen noch nicht allzu viel, kann aber helfen - ein Fachanwalt für Steuerrecht auch.


    Aber wie oben von allen anderen erwähnt: die Steuernummer ist Voraussetzung, dass der Produzent mit der Rechnung etwas anfangen kann. Man sollte auch eine sog. "Künstlerquittung" unterschreiben, mit der man dem Produzenten für sein Geld auch die nötigen Rechte abtritt, damit er die Aufnahmen weiterverwenden darf. Die Künstlerquittung ist dann die Grundlage der Abrechnung mit der GVL.

  • Aber wie oben von allen anderen erwähnt: die Steuernummer ist Voraussetzung, dass der Produzent mit der Rechnung etwas anfangen kann.


    Die Steuernummer ist nur dann notwendig, wenn der Produzent eine in der Rechnung enthaltene Vorsteuer geltend machen will - wenn Du als Kleingewerbetreibender dafür optierst, keine Umsatzsteuer zu erheben, dann kann er die Rechnung auch ohne die Steuernummer als Betriebsausgabe absetzen.


    Noch eine Sache zum Gewerbe-Anmelden: das macht man i.d.R. beim Ordnungsamt (oder bei welchem Amt auch immer man bei euch am Ort Gewerbeanmeldungen machen kann) - aber nicht beim Finanzamt. Dort kann man eine Steuernummer bekommen, wenn man sie braucht. Und über eine ganz wichtige Sache sollte man sich im klaren sein: wenn man ein Gewerbe anmeldet, unterliegt man automatisch der Pflicht zur Erstellung einer Einkommensteuererklärung - egal, ob man Miese macht oder Millionengewinne. Wenn man zusätzlich auch Umsatzsteuer erhebt (weil man z.B. seine Instrumente zum Netto-Preis erwerben möchte, indem man die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend macht), dann muss man auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Ausserdem muss man sich mit dem Komplex EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) auseinandersetzen...

  • Hallo,


    wenn der Empfänger eine Rechnung will, dann will er naturgemäß eine mit Steuernummer und Umsatzsteuerausweisung.
    Letzteres kann man ihm vielleicht noch mathematisch verklickern, dass es egal ist ob, man 100 Eier netto oder 100 Eier netto plus 19 Eier gleich 119 Eier brutto ausweist, denn die 19 Eier Vorsteuerabzug müsste er ja vorher auch bezahlen, so dass das ein Nullsummenspiel wäre.
    Steuernummer ist das A und O und die gibt es beim Finanzamt.


    Gewerbe ist Unfug. Ein anständiger Künstler meldet kein Gewerbe an.


    Einkommensteuer ist wieder Finanzamt und den Spaß (einschließlich EÜR) hat man so oder so. Es sei denn, man will auch mit der Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht zu tun haben.


    Allerdings würde ich mal über die Ksk nachdenken. Das wäre dann wieder ein anderes Thema.


    Was Broadkaster82 geschrieben hat, ist vollkommen richtig und praktisch hilfreich. Das würde ich mir zu Herzen nehmen.


    Grüße
    Jürgen

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!