Absicherung bei Gig´s?

  • Hallo Leute!


    Wir als Band haben uns jetzt nach einem Jahr des zusammenspielens, einen Namen in der Region gemacht, und nun kommen vermehrt angebote von weiter weg: ca 100km.


    Wie sichern wir uns bei solchen Reisen ab? Nicht das wir dahinfahren, und alles was uns versprochen wurde (Zumindest Spritgeld) geht für die Katz?? Ich weiß immoment nicht wirklich weiter... Vertraglich? Vokasse? oder eigenes Risiko?


    Liebe Grüße und ein Danke!!


    Robert

  • Lösung: Engagement Vertrag


    Da sollte alles rein wie z.B.: Datum des Auftritts, Genaue Spielzeit, genauer Ort des Auftritts, Gage (Doordeal, Festgage, Doordeal ab Break-even, Spritkostenpauschale), Konventionalstrafen, etc.
    Das Teil schickt man dann unterschrieben und in 2-facher Ausführung an den Veranstalter und lässt sich einen Vertrag gegenzeichnen und zurückschicken.


    Das schützt euch natürlich nicht vor schlechten Erfahrungen, gibt aber zumindest etwas Sicherheit. Wenn mal was zum Anwalt gehen muss, dann ist es immer besser was schriftliches in der Hand zu haben.


    Wir sind mittlerweile soweit, dass wir Gigs auf der Homepage erst veröffentlichen, wenn das auch vertraglich fixiert ist. Das verstehen Veranstalter in aller Regel auch. Sie haben ja den selben Nutzen von so einem Vertrag. Was wäre, wenn ihr einfach nicht zur Veranstaltung fahrt und er ohne Band da steht. Da stünder der VA auch relativ alleine im Wald.

  • Macht doch einfach einen schriftlichen Vertrag (dort wird dann alles Wesentliche (Gage, Auftrittszeit/dauer, Aufbauzeit, Bühnengröße, GEMA-Zahlung seitens des Veranstalters, Verhalten bei Ausfall (Krankheit eurerseits, Pleite des Veranstalters), usw...) festgehalten und so richtig mit Unterschrift von euch und dem Veranstalter besiegelt) - sowas kann man besonders gut über die gute, alte, analoge Post erledigen.


    Mist, Klipp war schneller!

  • Wenn ich diesen Vertrag aufschreibe, unterschreibe, einscanne, zum veranstalter Schicke, der das Ausdruckt, unterschreibt, und zurückschickt, zählt das auch?


    Nein! Sowas geht über Post oder eine elektronische Unterschrift z.Bsp. über den neuen Personalausweis, wenn ich micht nicht irre.

    [url='http://www.drummerforum.de/forum/thread.php?postid=382638#post382638']Mein Saturn

  • meine erfahrung: gerade bei kleineren underground konzerten ist das nicht üblich, geschweigedenn normal.
    wir haben bis jetzt i.d.r. nicht mit irgendwelchen schriftlichen absicherungen im vorfeld gearbeitet und sind bis jetzt immer gut gefahren.
    hatten immer netten kontakt mit den veranstaltern, kennen mit der zeit auch den ein oder anderen und hatten nie probleme.
    wenn ihr zu dritt oder viert 100km (was ja jetzt nicht wirklich viel ist) fahrt, dann kostet das jeden im worst-case-fall 7-8€ ... da würd ich mir keine sorgen um verpasstes geld machen.
    (ist vielleicht auch eine frage von entspanntheit - selbst als wir flüge gebucht hatten und alles im vorfeld vorfinanziert hatten, haben wir uns nicht um einen vertrag gekümmert ;) - ist alles gut gegangen.)
    sinnvoll sind solche verträge imho vor allem für die veranstalter, die sich drauf verlassen müssen, dass die band auch wirklich am start ist ...

  • Wenn ich diesen Vertrag aufschreibe, unterschreibe, einscanne, zum veranstalter Schicke, der das Ausdruckt, unterschreibt, und zurückschickt, zählt das auch?


    Besser wäre: Schreiben, unterschreiben und faxen - per Fax zurück. Mit Mail-Anhängen haben die Gerichte noch Probleme - es sei denn die Mail (bzw. das angehängte Dokument) ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.


    Das allerwichtigste - und da sollte man auch wirklich aufpassen - ist, dass der Vertragspartner vollständig mit Namen und Anschrift (gegebenenfalls Vertretungsverhältnis) bezeichnet ist. Der beste Vertrag nutzt nämlich nichts, wenn man hinterher nicht weiß, wen man verklagen soll, weil es schief gegangen ist.

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