Umsatzsteuerbefreiung für Musikschulen in Gefahr!

  • also,


    eine umsatzsteuerpflicht, für gewisse einrichtungen, würde ja auch dazu führen das diese dann vorsteuer geltend machen könne. ggf.
    ist die option auch interessant weil ja die ausgaben meist stetiger kommen als die einnahmen.


    ein ganz anderes problem stellt da meines ersachtens das rumgeflenne wegen den geringen einkünften dar. die qualität von dem was sich in der "musiklehrer" branche so tummelt ist ja auch zum teil unterirdisch. da gibt's ne ganze menge lehrer bei denen man eigentlich maximal dafür sorgt das die kinder die da hingehen 1 stunde in der woche aufgehoben sind. von denen hatte ich auch schon einge! ich betreue einige musiker/lehrer die sehr gut von ihrem job leben können. sie haben eine fundierte ausbildung und unterrichten ist nur ein teil ihres jobs. damit muss man halt leben wenn man den job wählt!!!


    aus der sicht eines schülers zahle ich für guten unterricht gerne auch den stundenlohn eines informatikers! aber eben für guten unterricht!

    SCIENCE FOR THE WIN!
    Ich habe Interesse an; Zildjian K-Istanbul und Avedis Rides und Hihats (bis ende 60er) sowie Sonor Drumsets bis 1990! :thumbup:

  • weil ja die ausgaben meist stetiger kommen als die einnahmen

    ?(


    ein ganz anderes problem stellt da meines ersachtens das rumgeflenne wegen den geringen einkünften dar. die qualität von dem was sich in der "musiklehrer" branche so tummelt ist ja auch zum teil unterirdisch.

    Na, dann ist ja alles geklärt.

    -
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  • man muss einfach mal global denken. hundertjahre sind die afrikaner verhungert. da ist man doch gern solidarisch drauf. oder wollt ihr, dass die alle hier her kommen?
    ich finde diesen schritt sehr vernünftig, in sachgen angleichung der lebensumstände, und auch solidarisch, mit der dritten welt.
    politik ist hier übrigens offtopic.


    schöne lackierung noch jemand dazu? oder etwas bubinga?

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  • ja ich meinte musiker (unternehmer generell) haben es eben leichter ausgaben zu produzieren als einnahmen.
    deshalb ist gerade bei instrumenteneinkäufen, cd-einkäufen und noten(auch oftmals teuer) ein um die umsatzsteuer
    reduzierter kaufpreis nicht gerade schlecht und kompensiert je nach einzelfall die ausfälle durch einen evtl. schülerverlust
    der institution (private lehrer sind ja steuerfrei). :thumbup:

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    Einmal editiert, zuletzt von sonorfan ()

  • eine umsatzsteuerpflicht, für gewisse einrichtungen, würde ja auch dazu führen das diese dann vorsteuer geltend machen könne. ggf.
    ist die option auch interessant weil ja die ausgaben meist stetiger kommen als die einnahmen.


    schauen wir uns dieses gern gebrauchte argument doch mal anhand eines, aufgrund der komplexität des sachverhalts stark vereinfachten und eher praxisfremden, trotzdem hoffentlich nachvollziehbaren Beispiels mal etwas genauer an!


    musiker x meldet zum januar des jahres beim finanzamt eine selbständige tätigkeit als Privatlehrer an. aus irgendwelchen gründen (lottogewinn, erbtante, asket, etc.) muss er von den einnahmen nicht seinen lebensunterhalt bestreiten sondern ist in der lage, sämtliche einkünfte wieder zu investieren. nur draufzahlen möchte er nicht.


    die einnahmen belaufen sich auf 1000 € monatlich. die werden nach zahlungseingang wieder komplett investiert. es passiert nix, ausser das immer mehr kram rumsteht.


    plötzlich gefällt es dem finanzministerium, die tätigkeit als umsatzsteuerpflichtig anzuerkennen. aha! da ist ja auch der Vorsteuerabzug fällig, da wollen wir mal sehen. wir runden mal eben den steuersatz auf 20%, das ist angenehmer zu rechnen.


    januar: 1000€ einnahmen-200 euro Umsatzsteuer ergibt 800 euro zum wiederinvestieren. also raus den Zaster! Vorsteuer kassieren! 20% von 800€ macht 160€, das finanzamt freut sich über die zahlung von 40€.
    februar:1000€ einnahmen-200 euro ust. - die 40€ Differenz vom vormonat macht 760 euro, die wieder für anschaffungen verbraten werden. 20% von 760 macht 152€ Vorsteuerabzug. das finanzamt bedankt sich für 48€.
    märz: der gewinn liegt weiterhin bei 800 euro, minus der Differenz vom vormonat von 48 euro macht 752€ Investition, macht 144€ Vorsteuer. das finanzamt bucht die differenz zwischen 200€ ust. und aktuell 144€ vorsteuer ab und freut sich über 56€.
    april: 200€ ust, die investitionssumme liegt inzwischen bei 696€. macht 139,20 Vorsteuer. Differenz: 60,80.
    mai: 200€ ust. 696-60,80€ macht 635,20€ die auch wieder investiert werden. vorsteuer: 127,04. Differenz: 72,6.
    juni: investition 562,6. Vorsteuer 112,52. differenz zu 200% ust.: 87,48 fürs finanzamt.


    preisfrage: wann liegt die mögliche Investitionssumme bei null und unser fiktiver privatleher zahlt monatlich 200€ Umsatzsteuer? und was kann er tun? (umschulung zum finanzberater ist ausgeschlossen)

  • ja ich meinte musiker (unternehmer generell) haben es eben leichter ausgaben zu produzieren als einnahmen.
    deshalb ist gerade bei instrumenteneinkäufen, cd-einkäufen und noten(auch oftmals teuer) ein um die umsatzsteuer
    reduzierter kaufpreis nicht gerade schlecht und kompensiert je nach einzelfall die ausfälle durch einen evtl. schülerverlust
    der institution (private lehrer sind ja steuerfrei).


    eine umsatzsteuerbefreiung schliesst die möglichkeit des vorsteuerabzugs ausdrücklich aus.

  • Hallo,


    ich meine zwar, dass jeder - egal ob Unternehmer oder nicht - es grundsätzlich leichter hat, Ausgaben zu produzieren.
    Das liegt ja auf der Tastatur ("jetzt bestellen").


    Wer tatsächlich Gewinn erzielt (auch in kleinem Umfang) wird letztendlich eher nicht von der Umsatzsteuer profitieren.
    Die abziehbare Vorsteuer wird ja immer unterhalb der abzuführenden vereinnahmten Umsatzsteuer liegen. Wenn man
    dann überlegt, dass man bei einer umsatzsteuerbefreiten Tätigkeit die Vorsteuer nicht irgendwo abziehen kann, so hat man
    aber immer noch die Differenz aus sonst letztendlich (also nach Abzug der Vorsteuer) zu zahlenden Umsatzsteuer.
    Auch die Zinsgewinne bei Umsatzsteuerpflicht (es wird ja erst vereinnahmt und dann später gezahlt, bei kleinem Umsatz
    - wie er hier wohl meistens vorliegen wird - sogar viel später) dürften die Sache nicht kompensieren.


    Die tatsächliche Existenzgefährdung liegt allerdings nicht in der Frage der Umsatzsteuerpflicht, sondern wohl doch eher in
    der Frage des Mindestlohns. Wer genug entlohnt wird, kann und darf auch Steuern und Abgaben entrichten. Wer zu wenig hat,
    wird befreit. Wenn man sich die Aufstellungen so ansieht, was ein Musiker so durchschnittlich verdient und wenn ich mir so
    anhöre, was hochqualifizierte Musiker tatsächlich letztendlich verdienen, dann bin ich mir ganz sicher, dass da einfach die
    Verdienste bei großen Teilen einfach zu gering sind. Nachdem die Frage der Steuer sicherlich bald geklärt sein wird, könnte
    ja mal jemand in dieser Richtung aktiv werden.
    Ich verstehe auch nicht, warum es keine vernünftige Musikantengewerkschaft gibt. Ok, GEMA als Inkasso für Autoren ist
    ja nicht gerade in Mode, aber ich sehe keine Alternative und ich sehe im Musikerbereich eine Korporationsunwilligkeit,
    welche sicherlich schadhaft für die Branche ist: keine Lobby, kein Geld.
    Die Veranstalter sind dagegen gut organisiert.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    matzdrums: danke für die einleuchtende Berechnung!

  • Wenn ich sonorfan richtig verstanden habe, ist das also schon ok, wenn wir so wenig verdienen, da die meisten ja eh nur Mist liefern.


    Allerdings sieht es für die Honorarkräfte an Hochschulen nicht besser aus.
    (Und die können schon was im Normalfall... ;) )


    Da gibt es im Schnitt auch nur 20 Euro brutto die Stunde.
    Als Honorarkraft. Ohne Anstellung, ohne Lohnfortzahlung, meist befristet, ohne Krankenversicherung ohne Fahrtkosten etc....

  • ich betreue einige musiker/lehrer die sehr gut von ihrem job leben können. sie haben eine fundierte ausbildung und unterrichten ist nur ein teil ihres jobs. damit muss man halt leben wenn man den job wählt!!!


    Du betreust sie in welcher Hinsicht? Doch hoffentlich nicht steuerlich, das würde nämlich eine fundierte Ausbildung erfordern - nicht, dass du irgendwann rumflennst wegen der Jobwahl.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Wenn ich sonorfan richtig verstanden habe, ist das also schon ok, wenn wir so wenig verdienen, da die meisten ja eh nur Mist liefern.


    auf diesen roten hering sollten wir vieleicht an der stelle nicht weiter eingehen, bei der definition von qualität sind schon ganz andere wahnsinnig geworden.

  • Hallo Trommler!


    Vor einigen Tagen habe ich beim Blick in meine Buchhaltung festgestellt, dass ich dieses Jahr die in Anspruch genomme Kleinunternehmergrenze deutlich überschreite.
    Also werde ich im nächsten Jahr UST-pflichtig.


    Ich habe das Internet bemüht bezüglich UST Befreiung für privaten Musikunterricht, bin aber zu keinem eindeutigem Ergebnis gekommen.


    Kurze Info´s zu meiner Situation:


    1) Ich unterrichte 2 Nachmittage an einer privaten Musikschule, welche auch mit UST Abrechnet, also kein Problem!


    2) Zusätzlich habe ich einige Privatschüler, welche einen großen Anteil an meinem Einkommen haben. Da kann ich unmöglich 19% draufschlagen. Wie ist da nun die aktuelle Rechtsprechung? Oder gibt es noch keine und wir erfahren erst am 01.01.2014, wo der Frosch die Locken hat?!


    3) Natürliche spiele ich auch live. Da sehe ich aber wenige Probleme, da die meisten Veranstalter, mit denen ich zu tun habe, auch mit UST arbeiten...


    Gibt´s hier vielleicht den ein oder anderen, der in einer ähnlichen Situation ist und Rat weiß? Ich danke schonmal im Voraus!°


    Konkret geht es da um mein Einkommen, welches ich durch meine Privatschüler habe. An einigen stellen habe ich gelesen, das ab 2013 für Privatunterricht (für die sog. "Einzelkämpfer") eine generelle UST Befreiung gibt. Das wäre ja zu schön um zu glauben...


    Falls das noch Interessant ist: Ich habe keinen staatlichen Abschluss sondern "nur" ein Diplom einer privaten Einrichtung. In wiefern komme ich damit weiter, sollte ich eine "Qualifikation" meines Unterrichtes vor irgendeiner Behörde rechtfertigen müssen?


    Und bitte: Keine Halbweisheiten ala "Vorsteuerabzug". Steuerlich absetzen kann man erstmal nur das, was auf dem Konto fehlt ;)


    LG Dustin

  • Hallo,


    wenn man keine Halbweisheiten möchte, warum wendet man sich dann an ein Forum, das zu 80 % aus Halbweisen besteht?


    Ich würde kostengünstig
    a) mein Finanzamt anrufen,
    b) das Gesetz lesen (http://www.gesetze-im-internet.de),
    c) meinen Steuerberater fragen (der kostet zwar Geld, haftet dann aber auch für seine Auskünfte, für die Auskünfte von Halbweisen haftet man selbst)


    Im Übrigen zielt die Frage auf eine Beratung ab, welche nach dem Gesetz den beratenden Berufen vorbehalten ist.
    Das ist nicht deshalb so, weil man Angst hat, letztere würden sonst nichts mehr verdienen (sie verdienen noch genug an den falsch Beratenen und denen, die sich erst beraten lassen, wenn es schon zu spät ist), sondern weil man den unbedarften Laien vor falschen Auskünften von Halbweisen, die im Übrigen auch keinerlei Haftung unterliegen (und somit alles und nichts frisch und frei erzählen können).


    Grüße
    Jürgen

  • ... geh zum Steuerberater. Jeder Umsatz den Du tätigst muss gesondert betrachtet werden!
    Das solltest Du lieber schnell machen da auch deine Rechnungsstellung dementsprächend auszusehen hat!



    :thumbup:

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  • rein hypothetisch:
    ein anruf beim zuständigen finanzamt wäre zunächst mal eine sehr gute idee. da kann dir nämlich vermutlich jemand sagen, ab welchem zeitpunkt die ust-pflicht vorliegt. im ungünstigsten fall finden die das sonst selber heraus und du erhälst demnächst nach der erfolgreichen bearbeitung deiner steuererklärung einen bescheid in dem dir mitgeteilt wird, das das rückwirkend zum x.x.xx geschieht. das ist dann ganz schön doof weil du ja die ganze zeit keine ust-einbehalten hast (oder? darfst du nämlich nicht). im falle der privaten musikschule würde ich auch ganz schnell schauen, ob du evtl. ust-steuer erhalten hast, das könnte teuer werden.das gilt auch für die rechnungsstellung an veranstalter. also entsprechend disponieren.


    für deinen privat erteilten unterricht besteht zumindest theroetisch die möglichkeit der umsatzsteuerbefreiung. diese umsatzsteuerbefreiungsbescheinigung erteilt übrigens nicht das finanzamt, die brauchen bloss eine kopie davon. zuständig ist da eine landesbehörde, zb. die bezirksregierung. die befreiung kann u.u auch rückwirkend *erfolgen, was dafür alles nötig ist, erklärt dir die behörde auf anfrage.


    *edith:erfolgen, nicht erfordern. die autokorrektur weiss auch nicht alles. =)

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