Neulingsberatung leises Üben

  • Hallo zusammen,

    ich oute mich mal direkt als kompletter Neuling. Ich habe mir durch unseren Drummer in der Band, ein gebrauchtes, frisch aufgearbeitetes Sonor Force-2000 gekauft und dazu Low-Noise Becken.

    Zum üben wollte ich einen ca 3x3 Meter großen, nackten Kellerraum herrichten.

    Aber natürlich in einem Mehrfamilienhaus.

    Wie so häufig kann ich unsere Nachnarin nicht leiden, aber man will ja trotzdem keinen Krieg anzetteln. Bei meinem Bass kann ich ja einfach mit Kopfhörern üben.

    Daher habe ich mir beim Musikladen um die Ecke Thinwood Practice Pads gekauft, die ja bis zu 95% leiser sein sollten.

    Ich finde die Toms aber dennoch recht laut.

    Jetzt fehlt zwar noch etwas Teppich und der Molten an den Wänden, aber gibt es da evtl noch andere Tipps? Bringt es was, Handtücher in die Toms zu legen? Oder lohnen sich doch RTOM LVMH Felle?

    Alle Toms haben bei mir auch noch Resonanzfelle... oder kann man die irgendwie ankleben?


    Danke schonmal im Voraus.

  • Die RTOM Meshheads sind schon um einiges leiser. Ich hatte zuhause auch ein Set damit bestückt, dazu Low Noise-Becken. Trotzdem ist man in Nachbars Ohren noch ziemlich laut. Kommt auch drauf an, wie hellhörig das Gebäude insgesamt ist.

    Auf jeden Fall fand ich den Sound (vor allem dieser Becken ||) so mies, dass ich auf ein E-Set umgestiegen bin. Spielgefühl und Sound sind für mich so der beste Kompromiss. Allerdings ist man an einem Schlagzeug nie wirklich leise. Irgendwas klopft und pocht immer. Dazu kommt der Trittschall der BD. Der dürfte aber im Keller eher unerheblich sein.

    Kannst ja die RTOMs testen. Wenn sie zur Lärmbekämpfung nicht ausreichen, kannst du sie zurückschicken. Eine weitere Möglichkeit wäre, mit den Nachbarn feste Zeiten auszumachen, in denen du übst. Das sorgt evtl auch für Frieden.

    "Ambition is a dream with a V8 engine" - Elvis Presley

  • Ich würde an der Stelle auch sehr empfehlen die Suchfunktion im Forum zu nutzen. Alternativ kannst Du auch eine KI-Suchmaschine nutzen und diese gezielt dieses Forum durchsuchen lassen. Du wirst hier vermutlich zu allen deinen Fragen Infos finden, da dieses Thema in den letzten 20 Jahren fast ein Dauerthema ist.

  • Was Drum Bee schrub, würde ich so unterschreiben. Ein Schlagzeug, auf das du draufschlägst, ist immer zu hören, da kannst du es drehen und wenden, wie du willst, auch E-Drums sind nicht unhörbar. Leider ist für Nachbarn eben nicht nur die Lautstärke das Problem, sondern die (un)rhythmischen Schlagimpulse (vulgo: Geklapper). Was für dich der beste Kompromiss zwischen Geräusch und Spielgefühl darstellt, musst du rausfinden. Reso runter oder mit irgendwas ausstopfen verhindert jedenfalls nicht das Störgefühl der Nachbarschaft, dafür u.U. zuverlässig deinen Spielspaß.


    Wegen der vermutlich besseren Akzeptanz würde ich auch zunächst raten, eine feste Übungszeit außerhalb der üblichen Ruhezeiten zu definieren und diese am Stück zu absolvieren. Ist meiner Erfahrung nach leichter für Nachbarn, wenn sie sich mental drauf einstellen können und nicht rund um die Uhr auf "Lärm" gefasst sein müssen.

  • wenn man in einem Mehrfamilienhaus wohnt ist konfliktfreies Trommeln eigentlich unmöglich. Das wissen auch die Richter des BGH , deswegen gibt es dazu ein Urteil (vom 26.10.2018, Az. V ZR 143/17). Ein Leitsatz: "Es besteht kein Anspruch auf völlige Stille"


    Leider ist für Nachbarn eben nicht nur die Lautstärke das Problem, sondern die (un)rhythmischen Schlagimpulse (vulgo: Geklapper).

    Die Nachbarn immer als erste zu verstehen, hilft hier nicht weiter. Es geht gesetzlich um "gegenseitige" Rücksichtnahme, und nicht um eine "einseitige" zu Gunsten der Nachbarn.


    Die Rechte, die das BGH Musikern zugesteht, dürfen auch nicht einfach eingeschränkt werden.


    Bei diesem Teil half mir eine KI (wer hier meint, dass ist unmoralisch, wenn ich ich das nicht selber tippe, darf das gerne meinen. Ich hab nichts dagegen...)


    [Anfang Superintelligenz]


    Die wichtigsten Leitlinien des BGH

    • Zeitlicher Richtwert: Als grober Richtwert gilt eine tägliche Übungszeit von zwei bis drei Stunden an Werktagen. An Sonn- und Feiertagen ist die Zeit meist auf ein bis zwei Stunden reduziert.
    • Kein Verbot am Abend: Ein generelles Verbot für die Abendstunden oder Wochenenden ist unzulässig, da Berufstätige oder Schüler oft erst zu diesen Zeiten Zeit zum Üben finden.
    • Ruhezeiten: Die gesetzlichen oder in der Hausordnung geregelten Ruhezeiten (Mittags-, Nacht- und Sonntagsruhe) müssen zwingend eingehalten werden. In dieser Zeit ist nur das Spielen auf Zimmerlautstärke gestattet.
    • Kein Anspruch auf absolute Stille: Nachbarn haben keinen Anspruch darauf, das Instrument überhaupt nicht zu hören. Es muss jedoch im gegenseitigen Interesse eine Abwägung zwischen dem Ruhebedürfnis der Nachbarn und dem Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit (Musizieren) getroffen werden.

    [Ende Superintelligenz]


    Das ist die Verhandlungsbasis mit meiner Nachbarschaft gewesen, von denen sich bei etwa 20 Mietparteien in 15 Jahren nur eine beschwert hat. Und die ist direkt zum Anwalt gelascht, ohne mit mir vorher zum reden. Sie wollte mir über eine strafbewährte Unterlassungserklärung jedes trommeln und! Musikhören verbieten lassen, anderseits müsste ich 2000 Euro an sie zahlen, jedes mal wenn ich E-Drum spiele oder den Plattenspieler anmache. Ihre Wohnung ist direkt neben meiner...


    Dabei kann sie es gar nicht richtig hören, die Wände sind zu dick. Vorher wohnte da eine junge Frau mit Kleinkind, 12 Jahre lang. Die hat es gar nicht gestört, sondern gesagt , sie hört das gar nicht und ihr Kind auch nicht.


    Meine Nachbarin macht das, weil sie die ganze Welt um sie rum zwanghaft kontrollieren muss. Trifft nicht nur mich, sondern auch Hundehalter (weil sie vier Katzen hat anstatt Kinder), Gärtner mit elektrischen Laubbläsern, Kinder. Die Dame hat psychopathische Züge, Narzissmus ist nur einer davon.


    Ich hab dann bei allem im Haus feste Übungszeiten abgekündigt, wochentags bis 20:00 Uhr, aber nicht Mittags oder Sonntags und alle waren zufrieden.


    Mit der Regelung übe ich jetzt doppelt so viel wie vorher.


    Und meine Nachbarin musste ihren Anwalt selber bezahlen ^^


    Lange Rede, kurzer Sinn: wir alle haben Rechte, da muss man auch Kompromisse machen.


    Aber mit psychopathischen Nachbarn rede ich nicht. Also warum sollte mich das stören, was die denken? Wichtig ist da nur: man hat den passenden Rechtsschutz und das Gesetz auch auf seiner Seite. Und das ist beim Musik machen in der Wohnung, wenn man es nicht übertreibt, auch der Fall.

  • Ich finde zwei bis drei Stunden werktags - bis in den Abend hinein - für Nachbarn unmöglich. Wenn ich mir vorstelle, da würde einer täglich in Hörweite so lange z.B. Trompete spielen, lägen meine Nerven blank. In der 1. Etage Geige, daneben einer mit nem Klavier, dadrüber der Trompeter und im Keller ein Schlagzeug. Ich würde mich freiwillig einweisen. Bei allen Rechten…

    "Ambition is a dream with a V8 engine" - Elvis Presley

  • Ich finde zwei bis drei Stunden werktags - bis in den Abend hinein - für Nachbarn unmöglich. Wenn ich mir vorstelle, da würde einer täglich in Hörweite so lange z.B. Trompete spielen, lägen meine Nerven blank. In der 1. Etage Geige, daneben einer mit nem Klavier, dadrüber der Trompeter und im Keller ein Schlagzeug. Ich würde mich freiwillig einweisen. Bei allen Rechten…

    das ist auch verständlich. Ich probe auch keine 3 Stunden täglich deswegen. Selbst 99% Musiker, die einen eigenen Proberaum haben, machen das nicht.


    Man sollte immer zwischen extrem und normal unterscheiden. Die Heraufbeschwörung der schlimmsten extremen Szenarien haben mit der Realität aber eigentlich nie was zu tun.

  • TripHops

    Sachlich hast du mit deinen Ausführungen grundsätzlich schon Recht. Man sollte dabei aber immer im Hinterkopf behalten, dass sich die Rahmenbedingungen teilweise fundamental unterscheiden und auch die Rechtsprechung immer auf Einzelfallentscheidungen fußt. Einen Konflikt gar nicht erst entstehen zu lassen, ist immer der Königsweg.


    Ich bin kein Jurist, musste mich aber wie viele Musiker schon mehrfach mit solchen Nachbarschaftskonflikten rumärgern. Und obwohl ich in der damaligen Situation "im Recht" war, kostete mich ein solcher Nachbarschaftsstreit bereits einmal meine Mietwohnung. Ich möchte hier nur kurz beispielhaft zusammenfassen, welche Faktoren im Einzelfall zum Tragen kommen können, obwohl man juristisch im Recht wäre.


    Ich wohnte mit meinen Töchtern in einer Mietwohnung, und das unter uns wohnende Paar fühlte sich durch unsere Geräusche (Üben auf dem Pad/Kindergeräusche) belästigt. Beides bewegte sich im normalen Rahmen, den Nachbarn zu tolerieren haben, dennoch wurde sogar einmal die Polizei gerufen (die jedoch etwas irritiert unverrichteter Dinge wieder abzog). Ursache war neben der generellen Geräuschempfindlichkeit der Nachbarn leider auch eine eher mäßige Trittschalldämmung nach unten. Soweit, so gut, könnte man sagen, rechtlich hatten die Id**ten wenig, was sie hätten ausrichten können.

    Nur waren leider deren Vermieter und meine Vermieterin Geschwister, und mit der Zeit übertrugen sich die fortbestehenden Anspannungen auch auf deren Verhältnis.


    Das Ende vom Lied war, dass sich meine Vermieterin entschied, die Wohnung zu verkaufen, um den innerfamiliären Frieden wieder herzustellen. Und wie das so ist, verkaufen Eigentümer am liebsten ohne bestehende Mietverhältnisse, da das den Preis empfindlich drückt. Wir einigten uns - notgedrungen - auf einen Auflösungsvertrag mit Abfindung, und wir mussten uns ne neue Wohnung suchen. Wer den Münchner Wohnungsmarkt kennt, weiß, dass das keine leichte Aufgabe ist, und für mich führte das zu einem Kostensprung von monatlich über 500 Euro.


    Deshalb wäre ich zurückhaltend, allzu selbstverständlich auf die eigenen Rechte zu verweisen, auch wenn man sie natürlich kennen muss.

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