• Ein paar Informationen zum Thema „Zoll“


    Ich habe in verschiedenen Beiträgen im DF viel über Sendungen aus den USA (Drittland), gewerbliche Einfuhren bzw. Geschenksendungen gelesen und festgestellt, dass da viele Halbwahrheiten kursieren. Hier einige Erläuterungen:


    Unterschied Geschenksendung – gewerbliche Einfuhr
    Bei einer Geschenksendung ist es wichtig, dass der Schenkende einen festen Wohnsitz in einem Drittland hat (die Tante in Australien). Reisende, die sich selbst eine Sendung aus den USA an ihre Heimatadresse schicken, können diese zwar als Geschenksendung deklarieren, aber der Zoll muß es nicht glauben.


    Geschenksendungen sind bis zu einem Warenwert bis €45,- Abgabenfrei. Zu beachten ist hierbei, dass der Zoll diese Sendungen beschaut und die auf der Sendung gemachten Angaben nicht glauben muss.


    Gewerbliche Sendungen sind bis zu einem Warenwert von € 20,- Zollfrei. Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) kann trotzdem fällig werden


    Waren, die z.B. über Soldaten der Amerikanischen Streitkräfte bezogen werden müssen auch verzollt werden. Wer dies nicht tut macht sich der Steuerhinterziehung schuldig (aber wo kein Kläger da kein Richter ;-)) ).


    Auf alle gewerblich bezogenen Sendung ist ebenfalls die EUSt zu entrichten (ab 01.01.07 19%)


    Berechnung Zoll:


    (Warenwert + Fracht) x Zollsatz = Zollwert
    (Warenwert + Fracht) x EUSt = EUSt-Wert


    Zollwert + EUSt-Wert = Abgabensatz


    Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
    Codenummer: 9206 0000 000


    Was vielleicht noch wichtig ist:
    Wenn Musiker mit ihren Instrumenten reisen, kann es sein, dass sie bei der Wiedereinreise nach Deutschland nachweisen müssen, dass ihr Instument schon versteuert ist.
    Somit: Vor dem Abflug zum Zoll und sich bestätigen lassen, dass es sich bei dem Instrument um das Eigentum handelt.


    Grüße und ein frohes Fest

  • Sehr Interessant!
    Die Einfuhrumsatzsteuer beläuft sich im Normalfall ja auf den gleichen Prozentsatz, wie der national als Umsatzsteuer (im Volksmund Mehrwertsteuer genannt ;) ) gültig ist, oder? Oder gibt es da noch Ausnahmen?
    Auf jeden Fall sind die 3,2% endlich mal ein konkreter Satz. Man kann nun sehr schnell herausfinden, ob sich ein Import lohnt. Ich meine damit nicht nur finanziell. Denn auf Garantieen muss man ja fast schon freiwillig verzichten. Oder wer hat Lust, wegen eines Kratzers die Ware wieder zu verzollen und anschließend wieder zu importieren?


    Oder gibt es da etwa auch eine behördliche Prozedur? Mehr Input, Soulman :)

    [color=#000000][b][size=8]Schießbude
    In meinem Herz schlagen zwei Brüste.

  • Ich arbeite zwar für beim Zoll aber mein Wissen im Bezug von Garantie- oder Austauschlieferungen ist schon ein bisschen her.
    Was ich dir sagen kann ist, dass du eine einmal versteuerte Ware nicht nochmal verzollen musst, wenn du sie zur Reparatur z.B. in die USA schickst. Du musst dir die Ausfuhr nur vorher vom Zoll bestätigen lassen.


    Grüße vom Soulman

  • also angenommen man kauft drumzeugs inkl. fracht in amiland für sagen wir 1000€, da dann 3,2%= 32€ +19% Märchensteuer= 38,08€ an Zoll drauf und fertig?

  • In diesem Zusammenhang auch wichtig: Die Freigrenze für Einfuhren (wer etwas im EU-Ausland kauft und bei der Einreise mit sich führt), beträgt zukünftig 430 Euro (Luft- und Seeweg) und 300 Euro (Landweg) statt bislang 175 Euro.


    http://www.zoll.de/c0_reise_un…isefreigrenzen/index.html


    Bezüglich "6. anderen Waren" gelten dann in Zukunft andere Werte. Gilt glaube ich ab 1.1.2007.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Zitat

    Original von Daemenoth
    also angenommen man kauft drumzeugs inkl. fracht in amiland für sagen wir 1000€, da dann 3,2%= 32€ +19% Märchensteuer= 38,08€ an Zoll drauf und fertig?


    Nein, die 19% EUst gelten auf die 1000€ (Warenwert + Fracht).

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Auch nicht richtig.


    Warenwert + Fracht x (1 + Zollsatz) = Brutto


    Brutto x (1 + EUSt) = Netto


    Also:


    80€ Warenwert + 20€ Fracht = 100€


    100€ x (1 + 0,032) = 103,20 € (brutto)


    103,20€ x (1 + 0,19) = 122,81€ (netto)


    Abgaben: 22,81€


    So hat es mir zumindest das Hauptzollamt Duisburg vorgerechnet, wobei die ulkigerweise nur 2,7% Zoll angesetzt haben...


    Gruß
    Alex

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • Zitat

    Original von zorschl
    Auch nicht richtig.
    [...]


    Ach ja stimmt, so hab ich das bisher auch gelesen. EUst auf alles zusammen, Warenwert+Fracht+Zoll.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • kleines fallbeispiel für einen kauf in den staaten, allerdings schon drei jahre her (damals war der abgabensatz noch 2,7%)



    zollwert = 233,42 euro
    plus
    abgabenbetrag (2,7% vom zollwert) = 6,30 euro
    ergibt
    eust-wert = 239,72 euro.


    davon
    eust (vat, 16%) = 38,36 euro
    plus
    abgabenbetrag (also einfuhrzoll) = 6,30 euro
    macht
    einfuhrabgaben insgesamt = 44,66 euro.


    dazu
    zollabfertigung = 9,50 euro
    plus mehrwersteuer (16%) = 1,52 euro
    macht
    gesamtbetrag 55,68 euro.


    bei einem kaufpreis von 233,42 euro plus 36,45 euro transport plus 55,68 euro zoll macht das zusammen 325,55 euro für teile, die hier in deutschland zusammengerechnet 490 euro gekostet hätten.


    und dafür brauchte unsereiner noch nicht mal den hintern zu bewegen, da gls (german logistic systems) direkt ins haus geliefert hat. bequemer geht's nicht.

  • Zitat

    Original von Soulman
    Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
    Codenummer: 9206 0000 000


    Kann mir bitte jemand den Link sagen, wo die verschiedenen Zollsätze zu finden sind? Ich finde das bei zoll.de einfach nicht mehr!


    Danke

  • Zitat

    Original von 00Schneider
    In diesem Zusammenhang auch wichtig: Die Freigrenze für Einfuhren (wer etwas im EU-Ausland kauft und bei der Einreise mit sich führt), beträgt zukünftig 430 Euro (Luft- und Seeweg) und 300 Euro (Landweg) statt bislang 175 Euro.


    http://www.zoll.de/c0_reise_un…isefreigrenzen/index.html


    Bezüglich "6. anderen Waren" gelten dann in Zukunft andere Werte. Gilt glaube ich ab 1.1.2007.



    Prima. Ich habe mir gerade ein Paar Quickbeats bei Ebay.com geleistet, die ich selber abhole und im Koffer importiere. Ich freue mich zu sehen, dass das sogar legal ist bei dem lächerlichen Preis, den ich zahle :) ....

  • Der Warenwert oder Zollwert auf dem die 3,2% und die Einfuhrumsatzsteuer draufgeschlagen werden, muss doch aber der Nettowert (also ohne ausländische USt/MwSt) sein?


    Wenn in Deutschland ein Nicht-EU-Bürger etwas kauft und es mit in sein Heimatland nimmt, dann kann er sich ja auch die deutsche MwSt. erstatten lassen, weil er ja in seinem Heimatland ggf. ja auch Einfuhrabgaben zu entrichten hat.


    Demnach dürfte der US-Drumhändler ja nur den reinen Nettobetrag ohne US-MwSt. als Warenwert angeben. Sind die Preise in den Online-Shops in USA also Nettopreise oder wird dort auch wie bei uns üblich der Bruttobetrag (incl. MwSt.) angegeben?

  • Zitat

    Original von Soulman
    Ein paar Informationen zum Thema „Zoll“



    Zollsatz für Schlaginstumente und Zubehör: 3,2%
    Codenummer: 9206 0000 000


    Vorsicht! Ich wurde beim Zoll gefragt, ob mein importiertes Schlaginstrument aus Tropenholz gefertigt ist, da in diesem Fall ein höherer Zollsatz fällig geworden wäre.


    Weiß jemand dazu noch näheres?


  • Hallo Soulman


    Gibt es unterschiedliche Zollsätze für Privatverbraucher und Händler?
    Ich meine, fallen unterschiedliche Zollsätze an, wenn etwas für den privaten Eigenbedarf, oder für den gewerblich angemeldeten Weiterverkauf importiert wird?


    Gruß und Danke


    Mr.K

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