Transportschäden durch unsachgemäße Verpackung

  • Ich habe mir gerade mal die Auktion angeschaut. Der Bieter muß völlig naiv sein. Absolut kein Hinweis auf Privatverkauf und Ausschluß der Gewährleistung, dann ein Ebay Name der eher auf einen Händler hinweist. Dagegen spricht allerdings, dass keine Aussagen über Gewährleistung und Rückgabe (bei Versandhändlern Pflicht) gemacht werden. Schlechte Verpackung.
    Also ich denke, das MindMaster in einer guten Position dasteht.
    Wenn das kleine Wort wenn nicht wäre! Selbst wenn er im Recht ist, kann es leider im Gerichtsfall, er zwar Recht bekommt, aber alle Kosten des Verfahrens selber tragen muß. Dann nämlich, wenn der Bieter (vllt ein Junkie, der die Becken geklaut hat) keine Kohle hat. Wäre mir auch schon fast mal passiert, hab aber dann doch mein Geld bekommen.

  • Joar hab ihm die Fotos geschickt und gefragt wie wir jetzt weiter verfahren. Also ich weis nur noch nicht wie ich der Post verklickern soll was der Schaden ist, wie Beschreibt man das in einer Zeile? Verbogen + Delle? Da steht genaue Beschreibung und dann lassen sie eine Zeile frei? Ja klasse das sieht man wie ernst die das nehmen. Und das bei nem 200 € Becken wenns neu ist.

    Einmal editiert, zuletzt von MindMaster ()

  • Du machst hier grade den Fehler, zu viele Hebel gleichzeitig in Gang zu setzten. Warte doch erstmal auf eine Stellungnahme des Verkäufers, bevor du das Becken in der POst einschickst (und glaub mir, vom Erfolg mal ganz abgesehen, dass DAUERT).


    Zum Thema Verischerter Versand: Es geht in erster Linie nicht um die Versicherung gegen Beschädigungen, sondern um Haftung im Verlustfall. Der klare Vorteil ist, dass man halt einen Beleg für den Versand bekommt. Bei unversicherten Sendungen, und da muss ich der schlechten Meinung von drummerinmr gegenüber DHL recht geben, wird pauschal nicht gehaftet. Punkt. Das ist sicherlich ein Mangel.


    Transportschäden sind was ganz anderes. Da liegt die Behandlung zwischen AGB und Ermessensspielraum des Logistikunternehmens. Es kann genauso für unversicherte Pakete gehaftet werden, wie eine versicherte Sendung nicht ersetzt wird. Das hat miteinander nichts zu tun (das hieße ja auch im Gegenzug, dass vesicherte Sendungen vorsichtiger behandelt werden!). Obwohl ich manchmal denke, das werden sie in der Tat. Aber das hat den Grund der Haftung bei Verlust und nicht Vermeidung von Transportschäden...


    Zum Verkäufer: Den halte ich nicht für besonders seriös (unabhängig von der Verpackung). Möchte aber hier auch nicht näher drauf eingehen.


    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück mit der Reklamation.


    Alles Gute
    muly

  • Zitat

    Original von Johan VDS
    Even when you flip the cymbal back into shape, it will not sound the same as before it flipped inside out.
    It has lost some tension due to the force, so the pitch will be lower and there may be a permanent warpage and a clash of harmonics.


    das kann ich hundertprozentig bestätigen!!!

  • eigene reparaturversuche solltest du tunlichst unterlassen - wenn du selbst dran rummachst, hast DU es kaputt gemacht.


    rechtlich siehts so aus: die gesetzlichen regelungen für widerruf, gewährleistung und rücknahme gelten prinzipiell für alle verkäufer, egal ob gewerblich oder privat.
    private verkäufer können diese jedoch ausschließen. DAS wiederum muss aber rechtlich "wasserdicht" in der artikelbeschreibung auch so angegeben sein. da dein verkäufer hierzu gar nichts erwähnt hat, hast du volles rückgaberecht.
    google einfach mal nach "ebay garantie"
    falls der vk nicht auf deine (natürlich höflich formulierte!) mail reagiert, nimmst du einfach kontakt mit einem anwalt für vertragsrecht auf. du übergibst ihm kopien der unterlagen (ebay-seite ausdrucken - ganz wichtig) und mailverkehr.
    der schreibt dann einen netten brief und fordert die rückerstattung.
    die gebühren für das anwaltschreiben richten sich nach der höhe des streitwerts - sollten in deinem fall so um die 40.- sein.
    die werden natürlich auch dem verkäufer aufgebrummt.
    falls sich der vk dann auch bei einem anwalt schlau macht, wird er spätestens dann merken, dass er keine chance hat und er wird rückerstatten: verkaufspreis, portokosten, anwaltskosten und evtl. kosten für rücksendung. falls letzteres nicht erstattet wird, geht die ware unfrei zurück - diesmal aber korrekt verpackt. lass dir da nichts zu schulden kommen.
    aber lass dir das vom anwalt erklären - es kostet dich nichts!


    generell versichert sind bei der post pakete bis zu 500.- ich seh aber keinen paketschein auf deiner - unzweifelhaft - völlig unzureichenden versandverpackung.
    ordnungsgemäß verpackt heißt, dass ein sturz von 1m höhe unbeschadet überstanden werden muss.

  • Ach noch setz ich gar nichts in Bewegung, hab mir halt nur schonmal erkundigungen Eingeholt über mein Möglichkeiten. Ohne eine Reaktion vom Händler mach ich da eh nichts, dem werd ich schon was erzählen zu seiner Verpackung. Ich geh mal stark davon aus das ich das Becken vergessen kann. Das kann er auch gerne wiederhaben wenn ich dann mein Geld wiederbekomme, das die Verpackung schlecht ist kann er denk ich mal nicht wirklich leugnen.

  • Zitat

    Original von Hammu
    Wenn das kleine Wort wenn nicht wäre! Selbst wenn er im Recht ist, kann es leider im Gerichtsfall, er zwar Recht bekommt, aber alle Kosten des Verfahrens selber tragen muß. Dann nämlich, wenn der Bieter (vllt ein Junkie, der die Becken geklaut hat) keine Kohle hat.


    hm, nun, ich kenne die deutsche rechtsprechung nicht, aber in der schweiz ist der fall bei einem schuldspruch klar. der schuldige muss die kosten tragen - und wenn er kein geld hat, wird es irgendwann zu lasten der staatskasse gehen. ich kann mir das auch in D nicht anders vorstellen???

  • Auch wenn das nicht wirklich weiter hilft, der Typ scheint ein Gitarrist zu sein, woher soll der Wissen wie man Musikinstrumente verpackt. :D
    Er hat bisher fast nur Gitarrengerödel verkauft, ist aber bisher 100% positiv bewertet worden.

  • Zitat

    Original von MindMaster
    Ja danke :D


    Wie beschreib ich den bitteschön den Schaden der Post? Becken entgegen seiner Natur nach außen gewölbt? Große Macke durch harten Gegenstand im Sabian Logo? Und das alles in einer Spalte? X(


    @Drumstudio 1: Stimmt du bist der e-bay hasser, solangs beginne ich zu verstehen warum. Also Stickspuren sind wirklich nicht drauf aber ich find das Ding auch mysteriös, vorallem das Sabianlogo neben dem Sabianlogo..... Also man kann das sehen als wäre das wegpoliert und neu draufgeklebt worden.


    Druck doch das Foto aus und ein weiteres eines Beckens im Normalzustand, dann mußt wohl nix mehr erklären.

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Zitat

    Original von basco


    hm, nun, ich kenne die deutsche rechtsprechung nicht, aber in der schweiz ist der fall bei einem schuldspruch klar. der schuldige muss die kosten tragen - und wenn er kein geld hat, wird es irgendwann zu lasten der staatskasse gehen. ich kann mir das auch in D nicht anders vorstellen???


    Jup.
    Aber das wird kaum eintreteten, ohne mich hier als RIchter verdingen zu wollen :)


    Das Verfahren müsste vom Verkäufer zu 100% bezahlt werden, wenn er auch zu 100% schuldig an der Sache ist. Das ist ganz klar.
    Da allerdings hier auch ein Transportschaden miteinfließt, wird es wohl auf einen Vergleich hinauslaufen, da man in diesem Fall ja für den Schaden niemand EINDEUTIG verantwortlich machen kann, sondern immer nur mindestens 2 Parteien. Und bei einem Vergleich wirst du wohl auch einen (wenn auch geringen) Teil der Gerichtskosten tragen müssen.
    Und da fängt es schon an; ich denke das wird teurer als der Streitwert...


    LG
    muly

  • "seit 24.02.06 in Österreich
    Angemeldet als privater Verkäufer"
    Mal ab vom zu geringen Streitwert und nur aus Neugier: wäre in diesem Fall der Gerichtsstand dann Österreich?

    Hier schwankt nicht nur das Tempo.

  • Oh man das tut einfach nur weh wenn ich mir das Becken jetzt angucken muss. Hoffe das der Verkäufer sich bald mal meldet, mir gehts eigentlich gar nicht um das Geld aber das Becken hätte ich schon ziemlich gerne gehabt :(

  • Zum Thema "Versicherter Versand":


    Wenn die Post (sei es Hermes, sei es DHL oder sei es DPD) wirklich solche Schäden übernehmen würden, würde es keinen Tag lang dauern bis jeder seine defekten Geräte, Becken oder anderen Schrott mit nem Päckchen zum Nachbar schickt und sich den Defekt bezahlen lässt. Das geht einfach nicht.


    Wenn ich persönlich etwas verpacke, dann so, dass man das Paket auch mal fallen lassen kann. Bei empfindlichem Material (z.B. Glas) schreibe ich in die Auktion, dass ich eine Selbstabholung bevorzuge, aber ein Versand auf Risiko des Käufers möglich ist (und Details zur vorgesehen Verpackung: Bei Glas z.B. Luftpolsterfolie + Ausstopfung des Pakets mit Zeitung). Zudem mache ich prinipiell auf jedes Paket einen "Handle with Care - Vorsicht zerbrechlich" Aufkleber. Bisher kam immer alles heile an.


    Versicherter Versand bedeutet einfach nur, dass das Paket auch wirklich beim Empfänger ankommt und der Versender einen Beleg in den Händen hält. Fertig.



    In dem vorliegenden Fall MUSS der Verkäufer reagieren. Eine Rücknahme und eine Entschuldigung sind wohl das Mindeste. Mache dir zunächst mal nicht allzugroße Sorgen. Schließlich hat der Verkäufer sich bisher nichts zu Schulden kommen lassen - und auch wenn es bei ebay viele schwarze Schafe gibt, so lassen doch die meisten noch wie normale Menschen mit sich reden.

  • ich seh das schlicht wie drumstudio. das problem mit der verpackung ist das interessanteste an der geschichte. guter hinweis. ansonsten viel text für eine kleinigkeit. der verkäufer sieht das bestimmt ein.
    gruss
    Psycho

  • Wenigstens etwas, ich hab jetzt eine Reaktion vom Verkäufer. Der meinte auch ich solls erstmal zu Post bringen, hab ich jetzt gemacht. Er meinte die Verpackung wäre angemessen gewesen (das nicht drummer immer davon ausgehen ein Becken wäre unzerstörbar) :evil: Naja wenn ich das richtig verstanden hab will er mir wohl auch das Geld zurückschicken falls die Post nichts zahlt. Jetzt muss ich erstmal auf das Gutachten warten, mal schauen was dabei rauskommt.

  • Zitat

    Original von MindMaster
    Wenigstens etwas, ich hab jetzt eine Reaktion vom Verkäufer. Der meinte auch ich solls erstmal zu Post bringen, hab ich jetzt gemacht. Er meinte die Verpackung wäre angemessen gewesen (das nicht drummer immer davon ausgehen ein Becken wäre unzerstörbar) :evil: Naja wenn ich das richtig verstanden hab will er mir wohl auch das Geld zurückschicken falls die Post nichts zahlt. Jetzt muss ich erstmal auf das Gutachten warten, mal schauen was dabei rauskommt.


    Also, ob angemessen oder nicht hat der Verkäufer wohl nicht zu entscheiden. Also, einmal hat mir einer mal ein Splash auch in so ner Luftpolsterfolie geschickt, war aber das einzige mal. Ich könnt nicht ruhig schlafen, wenn ich das so verpackt verschicken würde.
    Wenn er das aber zurückzahlt, dann scheint er ja doch seinen Fehler einzusehen. Wenn ich was sauber verpackt verschicke und es nicht heil ankommt, dann würd ich da nix bezahlen.

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • So hab jetzt das Resultat von der Post und mein geschrottetes Becken zurück. Die Post schreibt das sowohl Innen- als auch Aussenverpackung unzureichend waren. Jetzt hab ich mich direkt wieder an den Verkäufer gewendet auf das mir mein Geld wieder ins Haus flattert. Wünscht mir Glück!!!

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