• Auch ich bin an einer Grundsatzdiskussion nicht wirklich interessiert, möchte dennoch ein, zwei Punkte loswerden.


    Mag sein, dass du und einige Bekannte in diesem Bereich schlechte Erfahrungen gemacht haben. Ich für meinen Teil kann auf diesem Gebiet keinerlei "Praxiserfahrung" aufweisen. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass die steuerliche Beratung für eine kleine Band große Probleme aufweist.


    Zum Thema Vorsteuer nehme ich gerne nochmals kurz Stellung. Das Umsatzsteuerrecht knüpft hier nicht an die ertragssteuerliche Behandlung dieser Tätigkeit an. Hier wird nach eigenständigen Kirterien entschieden, ob diese GbR Unternehmer im Sinne des UStG ist, oder nicht.


    Zitat

    Original von Player
    Nach dem UStG ist gewerblich oder beruflich - als Voraussetzung für die Unternehmereigenschaft - jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht fehlt, Gewinn zu erzielen. Für die Annahme der Unternehmereigenschaft kommt es somit nicht darauf an, mit welchem Ergebnis eine Tätigkeit ausgeübt wird, sondern darauf, ob die Tatbestandsmerkmale des § 2 Abs. 1 UStG erfüllt sind. Wenn die Nachhaltigkeit gegeben ist , kann nach geltendem Recht die Unternehmereigenschaft somit auch durch eine - aufgrund von Dauerverlusten - ertagsteuerlich als Liebhaberei eingestufte Tätigkeit erlangt werden.


    Fehlt natürlich auch die Absicht Einnahmen zu erzielen bzw. die Nachhaltigkeit, kommt es zu der von dir geschilderten Problematik. Diese Absicht/Nachhaltigkeit dürfte aber wesentlich leichter nachzuweisen sein, als die Gewinnerzielungsabsicht.
    Natürlich kann es auch in diesem Bereich zu Problemen kommen, d.h. diese Absicht wird nicht glaubhaft dargelegt bzw. die Nachhaltigkeit wird nicht glaubhaft gemacht.


    Dies ist aber im Einzelfall zu entscheiden (Gesamtbild der Verhältnisse).


    Verfahrensrechtlich sind hierbei natürlich Besonderheiten zu beachten. Ersteinmal ergeht nicht jeder Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, sondern nur dann, wenn eine abschliessende Prüfung nicht erfolgt ist, weil bspw. eine Betriebsprüfung ansteht. Auch erlässt das Finanzamt grds. keine Umsatzsteuerbescheid, da Steueranmeldungsverfahren. Diese Steueranmeldung steht kraft Gesetzes unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Dies versteht sich aber von selbst. Dieser Vorbehalt der Nachprüfung entfällt auch im Falle einer Steuerhinterziehung mit Ablauf der regulären Festsetzungsfrist von 4 Jahren (vgl. § 164 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO). Sofern dieser Vorbehalt besteht, kann eine Änderung vorgenommen werden, wenn keine Einnahmeerzielungsabsicht bzw. Nachhaltigkeit. Sollte im schlimmsten Steuerhinterziehung festgestellt werden und daher diese fehlende Absicht nachträglich bekannt werden, ist eine Änderung auch innerhalb dieser 10 Jahre möglich, aber auch nur dann wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (tiefergehende Erklärung würde viel zu weit gehen).


    Abschliessend kann ich also sagen, dass es möglich ist diese Vorsteuer zurückzufordern, aber m.E. nicht wirklich oft erfolgen wird. Im Falle deines Bekannten konnte das Finanzamt wohl das Fehlen der Einnahmeerzielungsabsicht bzw. der Nachhaltigkeit feststellen. Shit happens!.
    Nebenbei erwähnt ist mir kein Fall in der Praxis bekannt, wo dies passiert ist, da sehr sehr selten.


    Sicherlich gibt es auch Steuerberater, deren Beratung im Einzelfall nicht die optimale steuerliche Behandlung darstellt. Bei einer kleinen regionalen Band halte ich aber einen Schaden i.H.v. mehreren Tausend Euro für fast unmöglich. Ich für meine Teil denke, dass jeder normale Steuerberater eine solche Beratung ohne grobe Fehler durchführen kann. Evtl. wird ein in diesem Bereich erfahrener Steuerberater ein bisschen mehr herausholen.


    Mag sein, dass du bzw. deine Bekannte mit dem Finanzamt schlechte Erfahrungen gemacht hast. Aber auch hier von abenteuerlichen Auskünften zu sprechen und dies auch auf alle anderen Mitarbeiter der Finanzverwaltung zu übertragen, halte ich für sehr gewagt. Das Finanzamt wird aber niemals beratend tätig, d.h. es wird niemals sagen, machen Sie es so oder so. Also weder ungünstig noch nicht richtig. Sie haben nicht nur kein Interesse eine optimale steuerliche Beratung durchzuführen, sie dürfen dies gar nicht.


    Es versteht sich von selbst, dass sowohl der Steuerberater bzw. der Finanzbeamte nicht alle steuerlichen Behandlungen im Kopf haben können. Hierfür gibt es eben das Gesetz bzw. Fachbücher, Kommentierungen, welche dann helfen. Auch das halte ich für keinesfalls verwerflich. Hier von Halbwissen zu sprechen schon eher.


    Auch zum Thema Einkünfte aus Gewerbebetrieb möchte ich noch etwas loswerden. Die Tätigkeit der Gbr als Band ist grds. künstlerisch und damit handelt es sich hierbei um Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Der Verkauf von T-shirts und CD's ist allerdings gewerblich. Eine einheitliche Gesamtbeurteilung liegt hier aber nicht vor. Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen den verschiedenen Tätigkeiten bestehen. Es kommt daher zur Umqualifizierung dieser Einkünfte in gewerbliche Einkünfte. Eine Umqualifirzierung kommt nur dann nicht in Betracht, wenn es sich um eine geringfügig gewerbliche Tätigkeit handelt. Hiervon ist nach ständiger Rechtssprechung bei 1.25 % der Gesamtumsätze auszugehen. Diese Grenze sollte aber leider durch den Verkauf der CD's bzw. T-Shirts überschritten werde. Die Grenze könnte evtl. künftig etwas ansteigen, zur Zeit ist aber noch von 1.25 % auszugehen.


    Deine Geschichten mögen so passiert sein, allerdings sind hier die genauen Umstände nicht bekannt und sehr wahrscheinlich auch nicht identisch mit dem hier vorliegenden Fall. Ebenso sind , das unterstelle ich einfach mal, deine bzw. die Kenntnisse deiner Bekannten im Steuerrecht wahrscheinlich auch begrenzt. Daher werden hier Dinge auch mal gerne falsch verstanden bzw. nur unvollständig. Ich will hier keinesfalls sagen, dass sowohl Steuerberater als auch Finanzamt immer alles richtig machen, aber oftmals versteht eine steuerlich Unkundiger diese Dinge eher weniger, was zu Missverständnissen führen kann.


    Ich kann nur raten einen Steuerberater aufzusuchen ggf. auch mit dem zuständigen Mitarbeiter im Finanzamt Rückpsrache zu halten. Eine Verallgemeinerung der teilweise geschilderten Erfahrungen hier würde ich nicht vornehmen. Ich gehe hier eher von seltenen Ausnahmefällen aus, die ggf. auch aus der steuerlichen Unkenntnis des einzelnen Stpfl. resultieren.


    MfG
    Player

  • Zitat

    Original von driftkiller
    ...


    @ Jürgen: du hast bestimmt recht, aber der steuerberater hat vermutlich die erfahrung noch nicht selbst gemacht. drum wollt ich mal nachfragen, ob das jemand vielleicht auch so macht, wie ich mir das grad vorstell.


    Glaub mir, es gibt auch Steuerberater die vom Musik-Business und Steuern Ahnung haben.


    Das deutsche Steuerrecht ist (leider) zu kompliziert. Von daher ist es schwer dieses komplexe Thema im Rahmen eines Drummerforums abzuhandeln.


    Erschwerend kommt hinzu, dass hier zum Teil mit Halbwissen um sich geworfen wird. Das nützt niemanden.


    Allen die hier nur Halbwissen zum Besten geben sei gesagt das eine falsche Info den Fragesteller viel Geld, Ärger und Frust kosten kann.

    2 Mal editiert, zuletzt von tomjunior ()

  • Du hast aber schon gelesen, das eigentlich der Tenor war, das der Threadstarter zu einem sachkundigen Steuerberater gehen soll...


    Jetzt hier die Leute, die gutgemeint sich zu dem Thema geäussert haben und eben empfohlen haben zu einem Fachmann zu gehen so oberlehrermässig zu massregeln, finde ich recht....

  • Moin,
    was mich dazu einmal brennend interessieren würde:


    Hat von den Kollegen hier,
    die meinen es läuft dann alles zur


    Zufriedenheit des jeweiligen Finanzamtes durch deren "GbR / Gewerbe Geschwafel" usw.


    jemals eine Betriebsprüfung seiner Band gehabt???


    Und ..... was passierte dann??? 8o


    Gruß Venga

    2 Mal editiert, zuletzt von Venga 2 ()

  • Wie ich schon oben geschrieben habe, habe ich hier keine "Praxiserfahrungen". Die Frage ist aber, brauch man diese um seinen Senf dazu geben zu dürfen? Ich meine nein.


    Was soll passieren, wenn die Band geprüft wird?? Nichts, was bei einer ganz normalen Betriebsprüfung nicht auch passieren wird. Der Sinn deiner Frage erschliesst sich mir nicht wirklich.


    MfG
    G3rdi

  • Moin,


    hab fleißigst alles durchgelesen... (player, studierst du Jura? ;) )
    Was für Einkünfte erziehlt ihr denn im Schnitt pro Nase/Jahr? Ich weiss es grad nicht genau, aber ich meine die Grenze von Liebelei und Nebenverdienst liegt ca. bei 3500 pro Jahr.
    D.h., dass wenn ihr zu fünft unter 17500€/Jahr liegen würdet, sowieso keine Steuern zahlen müsstet.
    Ich muss nochmal meinen Gitarristen fragen, da er das Problem jetzt schon hat.


    Sofern ihr keine Mörderumsätze habt, würde ich von der Gesellschaftsgründung definitiv abraten.


    MfG,


    Beater

    -Ich bremse auch für Metaller-

  • Ich hab das meiste auch durchgelesen und fand das, was ich verstanden habe auch interessant. Ich bin zwar selber Akademiker, aber kein Jurist, und würde ich sehr freuen, wenn die Experten hier das nochmal etwas allgemeinverständlicher formulieren könnten?!
    Ich gehe mal davon aus, dass diese hochinteressanten Infos sonst an vielen vorbeigehen. Ich will damit auch keinen Steuerberater arbeitslos machen :) , aber es kann ja schließlich nichts schaden, wenn man selber auch ein ein bisschen Ahnung mitbringt.


    Grüße, Philip

  • Zitat

    Original von Beater
    Ich weiss es grad nicht genau, aber ich meine die Grenze von Liebelei und Nebenverdienst liegt ca. bei 3500 pro Jahr.
    D.h., dass wenn ihr zu fünft unter 17500€/Jahr liegen würdet, sowieso keine Steuern zahlen müsstet.


    Wenn man keine Ahnung hat...

    ...und keine Eier!

  • Solange hier eigene Erfahrungen gepostet werden finde ich das völlig ok, auch wenn es nicht mit Gesetzestexten belegt ist oder man im Studium kein Steuerrecht durchgekaut hat.


    Immerhin legen die Finanzämter auch nicht alles gleich aus!


    Und wer sich letzten Endes alleine auf im Internet gefundene Erfahrungen von Unbekannten bei seiner Kommunikation mit dem F-Amt verlässt, hat es sowieso nicht besser verdient...

  • Zitat

    Original von Player
    Wie ich schon oben geschrieben habe, habe ich hier keine "Praxiserfahrungen". Die Frage ist aber, brauch man diese um seinen Senf dazu geben zu dürfen? Ich meine nein.


    Was soll passieren, wenn die Band geprüft wird?? Nichts, was bei einer ganz normalen Betriebsprüfung nicht auch passieren wird.


    Ach ja Player ??
    Dann gebe ich mal kurz meinen Senf aus der Praxis
    dazu was UNS passiert IST....


    Nach einer Prüfung bei dir kann es z.b. so aussehen,
    dass Du von den Beamten mit ihrer Willkür als "Bandleader, Orchesterleiter,Kapellmeister oder was auch immer" abgestempelt wirst
    und als einziger aus der Band rückwirkend, wenn Du über Jahre mit 7% Versteuert hast,
    die Differenz zum vollen MwSt Satz zurückzahlen sollst....!!!


    Tja, man hatte vor Jahren über seinen Steuerberater
    sowie das Finanzamt die Information
    zum Steuersatz von 7% für Bands erhalten,
    dann kommt eine Prüfung ins Haus und die Welt
    sieht ab sofort in den Augen dieser gierigen
    Finanzbeamten ganz anders aus.


    Dieses Beispiel ist (Nachweislich!) KEIN Einzelfall einer BP
    was Bands betrifft...!


    Happy Sunday

  • Zitat

    Original von drumdidi
    Du hast aber schon gelesen, das eigentlich der Tenor war, das der Threadstarter zu einem sachkundigen Steuerberater gehen soll...


    Jetzt hier die Leute, die gutgemeint sich zu dem Thema geäussert haben und eben empfohlen haben zu einem Fachmann zu gehen so oberlehrermässig zu massregeln, finde ich recht....


    Ich wollte und habe niemanden gemaßregelt. Vielleicht liest Du Dir den letzten Satz meines Beitrages einfach noch mal durch!


    Du musst mir doch sicher recht geben, wenn ich sage das eine falsche Info die zu einem falschen Verhalten führt, unter Umständen teuer werden kann. Mehr wollte ich gar nicht dazu sagen. Es wird doch wohl noch erlaubt sein, darauf hinzuweisen wenn falsche Infos hier verbreitet werden. Wenn das für Dich oberlehrerhaft daher kommt, dann tut es mir leid, das war sicher nicht meine Absicht. Mit "hier" meinte ich auch andere Beiträge zu diesem Thema. Das war nicht speziell auf diesen Thread bezogen. Also, bitte nicht falsch verstehen.

    Einmal editiert, zuletzt von tomjunior ()

  • Ich werfe nur eine Vokabel in den Raum, mit der man im wirklichen Leben regelmässig konfrontiert wird:
    Ermessensspielraum!


    Ich hab halt persönliche Erfahrungen mit dem Finanzamt :evil:
    Und viele meiner Musikerkollegen auch.
    Lassen wir mal die von Musikern auch manchmal fahrlässig verursachten Probleme aussen vor, dann hab ich schon genügend Dinge erlebt, die einem nicht das Gefühl vermitteln, das man sich da auf irgendetwas verlassen kann, egal wie ordentlich und gewissenhaft man mit der Sache umgeht.
    Ich hatte selbst schon eine Steuerprüfung und da wurde auch versucht, rückwirkend Dinge anders zu bewerten. Jahrelang wurde z.b. meine komplette Fahrtkostenabrechnung vom FA durchgewunken und niemand störte sich an irgendetwas.
    Dann kam eine Steuerprüfung und plötzlich war alles doch irgendwie anders und ich durfte über 1000€ Steuern nachzahlen.


    Übrigens wurde genau die gleiche Art der Fahrtkostenabrechnung bei zahlreichen Kollegen anstandslos durchgewunken, wie ich auch sowieso im Vergleich bei den Kollegen sehen kann, das das je nach FA und je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, also nix von wegen, da geht alles immer seinen richtigen Gang...
    Es gibt ja auch durchaus den Grundregel: Recht haben und Recht kriegen sind zwei paar Dinge. Das gilt vor Gericht genauso wie vorm FA...


    Was eine Steuerprüfung angeht, kann ich soviel dazu sagen:
    Bei einer Steuerprüfung wird verlangt, das ALLE steuerlich relevanten Unterlagen vorgelegt werden.
    D.h. alle Rechnungen, Quittungen, Verträge, Belege, EÜRs, Kontoauszüge der Gbr (wenn es ein Konto gibt).
    Gleichzeitig wird das fA recherchiert haben und mit Sicherheit Kontrollmitteilungen anderer fA eingeholt haben, wo eure Auftraggeber geführt werden und gleichzeitig recherchieren die bei Muskern auch gerne im Internet.
    Du wirst dann bei der Prüfung, die im FA oder bei dir zuhause oder beim Steuerberater durchgeführt wird, mit allen dem FA spanisch vorkommenden Vorgängen konfrontiert, z.b. Meldungen von Rechnungen der Auftraggeber oder recherchierte Auftrittstermine, zu denen das fA keine Vorgänge in euren Unterlagen finden.
    Gleichzeitig wird eine Plausibilitätsprüfung angestellt, wo einfach geprüft wird, ob das alles so sein kann, was da so angegeben wurde.
    Wenn das fA den Eindruck gewinnt, das da was nicht ganz zusammen passt, wird eine solche Prüfung auf die Mitglieder der GbR individuell ausgeweitet und von allen oder manchen weitere Unterlagen angefordert wie z.b. individuelle Aufzeichnungen/EÜRs der Mitglieder und ihre Kontoauszüge, wo jeder Vorgang auf dem Konto angeschaut wird.
    Der normale Prüfungszeitraum beträgt 3 Jahre und wird nur bei Verdacht auf Steuerhinterziehung ausgeweitet.
    Zu Beginn einer Prüfung hat man auch immer noch die Möglichkeit zur Selbstanzeige, sollten einem im Vorfeld schon Fehler aufgefallen sein. Das garantiert zumindest Straffreiheit. Wenn die Prüfung mal begonnen hat und das FA hat etwas festgestellt, so wird sofort ein Verfahren eingeleitet und Selbstanzeige geht nicht mehr.
    Meist wird eine Steuerprüfung durch die von mir genannten Kontrollmitteilungen ausgelöst.
    Z.b. euer Finanzamt bekommt von anderen FA Mitteilungen über eure Gagen und euer FA sagt, das scheint uns irgendwie nicht plausibel oder irgendetwas kommt denen komisch vor.
    Manchmal wird ein fA auch durch ein anderes fA aufgeordert, mal bei Person xyz nachzuhaken, weil der etwas mit einer anderen Person zu tun hatte, die steuerlich aufgefallen ist.
    So wurde z.b. bei mir die Steuerprüfung ausgelöst, weil ein Auftraggeber von mir einen recht ausgedehnten Konflikt mit seinem FA hatte und dessen fA zur Klärung dieses Streites einen grossen Teil der Kunden des Auftraggebers mitgeprüft hat, um diesen Steuerstreit zu klären.
    Dadurch gerät man leider ganz schnell selbst in eine Prüfung.
    Allerdings ist das alles nicht ganz so schlimm, wie es klingt, wenn man seinen Kram in Ordnung hält. Aber das heisst eben nicht, das man da grundsätzlich nichts befürchten muß.
    Wie gesagt, meine Prüfung hat mich über 1000€ an Steuernachzahlung gekostet, weil im Rahmen dieser Prüfung dann auch einfach Betriebsausgaben anders bewertet wurden und sowas kann leider immer passieren.
    Ich sag nur wieder: Ermessensspielraum...

  • @ tomjunior


    Ist schon in Ordnung.
    Du hast ja recht, das man mit falschen Infos Schaden anrichten kann...
    Aber wie ein Vorredner schon sagte: wer sich ALLEINE auf die Infos in so einem Thread verlässt, der muß dann auch mit den Konsequenzen leben.
    Deshalb rate ich ja auch immer zumindest zu einem Beratungsgespräch bei einem Fachmann, dem na alle seine wichtigen Fragen stellt.
    Das macht man 2-3 mal und dann später nur noch nach Anlaß, oder wenn man es sich leisten kann, dann beauftragt man so einen Fachmann halt durchgängig die steuerlichen Angelegenheiten zu regeln.
    Das kostet dann aber auch pro Jahr mind. 700-800 Euro und mehr :(

  • Hallo,


    Venga 2: der Steuerberater hat nicht umsonst eine Berufshaftpflichtversicherung und gegen Bescheide des Finanzamtes gibt es Rechtsmittel, die insbesondere dann erfolgreich sind, wenn die Behörde willkürlich handelt.


    Meine Erfahrung im Recht ist es, dass grundsätzlich der gewöhnliche Laie sich seine "Informationen" aus dem Bekanntenkreis holt und mit allgemeinen Grundsätzen vermengt, die an beliebiger Stelle aufgeschnappt und ohne Sachkenntnis in den eigenen Fall willkürlich eingestrickt werden.
    Erst wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, kommt dann das große Geheule.


    Grüße,
    Jürgen

  • Zitat

    Original von drumdidi
    ...
    Aber wie ein Vorredner schon sagte: wer sich ALLEINE auf die Infos in so einem Thread verlässt, der muß dann auch mit den Konsequenzen leben.
    Deshalb rate ich ja auch immer zumindest zu einem Beratungsgespräch bei einem Fachmann, dem na alle seine wichtigen Fragen stellt.
    Das macht man 2-3 mal und dann später nur noch nach Anlaß, oder wenn man es sich leisten kann, dann beauftragt man so einen Fachmann halt durchgängig die steuerlichen Angelegenheiten zu regeln.
    Das kostet dann aber auch pro Jahr mind. 700-800 Euro und mehr :(


    Bis auf die Preisangabe kann ich das hundertprozentig unterschreiben. Je nach Aufwand und Umfang kann das auch unter diesen Angaben liegen.

  • @ venga 2


    Was unterscheidet diese BP jetzt von einer anderen? Ein ganz normaler Vorgang wie er täglich in ganz Deutschland passiert.
    Aus reiner Willkür handeln die Betriebsprüfer nicht. Denn auch hier gelten die zwei wichtigsten Besteuerungsgrundsätze: Gleichmäßigkeit und Gesetzesmäßigkeit der Besteuerung
    Es wird hier seinen Grund haben, warum nur der "Bandleader" die Differenz zwischen dem ermäßigten Steuersatz und dem Regelsteuersatz zahlen muss. Ohne genauen Sachverhalt kann ich hierzu natürlich nichts sagen.



    Dies mag in eurem Fall evtl. ein Fehler seitens eures Steuerberaters gewesen sein bzw. ist auch möglich, dass diesem nicht alle relevanten Tatsachen mitgeteilt wurden, weil sich "in den Jahren" der Sachverhalt geändert hat. Dies halte ich für wahrscheinlicher. Gleiches gilt auch für das Finanzamt. Auch hier kann ich nicht ausschliessen, dass es sich um eine Fehlauskunft handelt, vermute aber auch hier eher, dass dies aus einer Veränderung der tatsächlichen Umstände "in den Jahren" resultiert, welche evtl. im Rahmen einer normalen Veranlagung nicht festzustellen war. Dies ist aber lediglich eine Mutmaßung meinerseits, mangels Sachverhaltskenntnisse.
    Die Welt sieht auch in den "gierigen Augen" eines Betriebsprüfers nicht anders aus. Er hat lediglich den vorliegenden Sachverhalt nach intensiver Prüfung steuerlich gewürdigt. In diesem Fall leider zu eurem Nachteil. Ich finde es nur sehr verwunderlich, warum man sich in diesen Fällen meistens tierisch aufregt und ungerecht behandelt fühlt. Vielleicht mal an die eigene Nase packen und nicht auf eine Auskunft von vor einigen Jahren vertrauen.


    Das Ganze hat auch nichts mit einem evtl. Ermessensspielraum zu tun. Gerade im Bereich der Umsatzsteuer ist das Finanzamt hier gebunden. Weiterhin kann man sich lediglich auf die Dinge nicht verlassen, welche steuerrechtlich schlicht weg falsch sind und im Rahmen der normalen Veranlagung aus welchen Gründen auch immer "durchgerutscht" sind.
    Die Fahrtkostenabrechnung ( drumdidi) wurde sicherlich nicht komplett, d.h. mit allen Belegen mit der normalen Steuererklärung eingereicht. Daher können hier einige Unstimmigkeiten evtl. gar nicht auffallen, deshalb gibt es ja auch die Betriebsprüfung. Da die Betriebsprüfung hier entschieden hat, dass diese nicht korrekt war, ist dies hinzunehmen, wenn rechtlich korrekt. Ansonten kann man hiergegen vorgehen.


    Auch hier einen Vergleich mit anderen anzustellen, welche diese Abbrechnung anerkannt bekommen haben, halte ich für problematisch. Gerade in solchen Situationen berufen sich viele auf eine Gleichbehandlung, nur weil es der andere gekriegt hat, ob rechtlich korrekt oder nicht, spielt dann keine Rolle . Dies halte ich für höchst abenteuerlich (keine Gleichbehandlung im Unrecht!).
    Sollte dies so passiert sein, dann haben deine Bekannten hier einfach Glück gehabt.



    Zitat

    Original von Jürgen K
    Meine Erfahrung im Recht ist es, dass grundsätzlich der gewöhnliche Laie sich seine "Informationen" aus dem Bekanntenkreis holt und mit allgemeinen Grundsätzen vermengt, die an beliebiger Stelle aufgeschnappt und ohne Sachkenntnis in den eigenen Fall willkürlich eingestrickt werden.
    Erst wenn das Kind dann in den Brunnen gefallen ist, kommt dann das große Geheule.


    Dem kann ich vollumfänglich zustimmen!


    MfG
    Player

  • Zitat

    Original von Holle


    Wenn man keine Ahnung hat...


    Ich weiß zwar nicht, warum ein Mod zum Flamen greift, aber dann sag mir bitte wie es sonst ist? Wo liegt denn deiner Meinung nach die nicht versteuerte Einkommensgrenze bei Liebeleien?


    Das gleiche gilt für Jürgen K. bezüglich seines famosen, überaus wertvollen Kommentares.


    Unfassbar...


    Vielen Dank,


    Beater



    p.S. Ich hab ihm ne Email geschrieben, und werd hier nochmal schreiben, wie man damit (meiner Meinung nach...) am besten umgehen sollte.

    -Ich bremse auch für Metaller-

  • Zitat

    Original von tomjunior
    Beater: Die Grenze von 17.500, -- Euro bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Das hat nichts mit Liebhaberei zu tun.


    Jep, so ist es. Im übrigen nimmt der Fred den prognostiziert-befürchteten Verlauf.

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

    2 Mal editiert, zuletzt von Seelanne ()

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