Mieterhöhung um fast 50%

  • Mahlzeit liebes DF,
    ich habe eben durch einen Freund erfahren das die Miete für unseren Proberaum erhöht würde.
    Dabei sprechen wir von 110€ auf 150€.
    Allerdings kann ich mir nicht vorstellen das eine Mieterhöhung um fast 50% sich im legalen Bereich befindet.


    Könnt ihr mir da ein wenig Auskunft drüber geben?

  • Hatte ich auch zu Beginn des vergangenen Jahres mit exakt diesen Werten! Ich kann daran aber grundsätzlich nichts Illegales erkennen. Habt Ihr eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Nebenkosten? Falls nicht, Die Energiekosten sind in den letzten Jahren ordentlich gestiegen, das gibt ein Vermieter dann auch irgendwan mal "pauschal" weiter .... wenns Dir nicht passt: fristgerecht kündigen

    now, this little number is in thirteen. it's subdivided 5 8 and 4 4, if you wanna clap your hands: one two one two three one two three four .... pretty good! FZ (1940 - 1993)
    Mein Spielzeug im Einsatz Hueni for Sale

  • Wenn's keine Wohnung ist, kann man das anhand der Prozentzahl nicht beurteilen.
    Zeig mal einem Rechtsgelehrten euren Vertrag.
    Ähhh ... habt ihr einen? ;)

    -
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  • Also wir sprechen ja nun mal von 36% Erhöhung (was aber dennoch nicht von Pappe ist ;-))))


    Mei, der Vermieter wird wohl ein Statement dazu abgegeben haben, oder sollte das tun, wenn er da vor allem %ual so erhöht...

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Bei uns gabs auch ne Mieterhöhung um ca. 40 Euro. Den Löwenanteil daran haben allerdings die Nebenkosten.


    Hi, das spielt aber eine große Rolle, ob es eine echte Erhöhung der Miete ist oder einfach eine Anpassung der Nebenkostenabschläge. Wenn fast alles von den Nebenkosten aufgefressen wird, hat der ggf. "böse" Vermieter nämlich gar nichts davon. Habt Ihr denn eine Abrechnung für die vergangenen Zeiträume mal erhalten, wo Ihr vergleichen könnt? Vielleicht geht Ihr auch einfach zu oft aufs Klo :D

  • Also laut der Aufstellung des Vermieters ist die Miete an sich ca. 5 Euro mehr geworden und der Rest sind halt die Nebenkosten, welche aber immer verbrauchsabhängig abgerechnet und wir bisher immer etwas wiederbekommen haben.

    "To be is to do"(Socrates); "To do is to be"(Sartre); "Do Be Do Be Do"(Sinatra)


    Meine Schießbude

  • Dann blieben IMHO nur zwei Sachen zu prüfen, damit Ihr nicht beschissen werdet:
    Ob die 5 Euro gerechtfertigt sind (vertraglich) und
    ob die Abrechnung stimmt.


    Ansonsten ist 5 Euro ja nicht gerade die Welt. Wenn der Proberaum es wert ist, kann man das ja verschmerzen. Allerdings ... wehret den Anfängen! Wenn die Erhöhung um 5 Euro nämlich ungerechtfertigt war, wirds beim nächsten Mal vielleicht schon mit 20 Euro "probiert".
    Daher einfach mal den Vertrag prüfen.

  • Eine Mieterhöhung rechtfertigt in meinen Augen lediglich eine damit verbundene Verbesserung der "Wohnsituation" (also wenn ihr nun statt einer Dusche einen Whirlpool im Proberaum habt :huh: )
    Noch dazu (so war es zumindes vor ein paar Jahren) durfte die Miete innerhalb von drei Jahren um max. 30% erhöht werden. Ob das noch so ist, weiß ich nicht.


    Fragen wir mal Onkel Jürgen...

  • Eine Mieterhöhung rechtfertigt in meinen Augen lediglich eine damit verbundene Verbesserung der "Wohnsituation" (also wenn ihr nun statt einer Dusche einen Whirlpool im Proberaum habt :huh: )
    Noch dazu (so war es zumindes vor ein paar Jahren) durfte die Miete innerhalb von drei Jahren um max. 30% erhöht werden. Ob das noch so ist, weiß ich nicht.


    Fragen wir mal Onkel Jürgen...


    Wir wären froh wenn die Klos funktionieren würden...


    @ slo: Deswegen frag ich ja...

  • innerhalb von drei Jahren um max. 30%


    Das war so bei Wohnraummietverträgen, bis § 558 III BGB 2001 die MHRG-Regelung ablöste.
    Eine entsprechende Regelung für Proberäume gibt es im Gesetz nicht (wohl aber den Grundsatz, dass man aus wichtigem Grund Mietverträge fristlos kündigen darf).
    Wie sieht's denn vertraglich aus? ;)

    -
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  • Ich würde prinzipiell mal abwägen, wie es in der Region so im Vergleich aussieht.


    Falls es sich in erster Linie um eine Anpassung der Nebenkosten handelt, wäre das bei gegebener Plausibilität wahrscheinlich zu akzeptieren.


    Zu allerletzt würde ich auf die Idee kommen, den Vermieter zu verklagen, denn das dürfte die teuerste und selbst bei 100% Rechtzusprechung die auf Dauer zumindest unbehaglichste Variante werden. Oder ließe sich ein solcher Fall durch einen Spezialvertrag tatsächlich GÄNZLICH vermeiden?

  • Hallo,


    ich würde mal lesen, was Onkel Peter so schreibt und dann im zweiten Schritt versuchen, zu verstehen.


    1.
    Wenn ich wissen, will, ob das so rechtens ist, dann muss ich unter Vorlage der Dokumente und Bericht über die Umstände in einem Interview mit einem Fachberater die Sache klären.


    2.
    Ein Blick in den schriftlichen Vertrag (sofern vorhanden) kann die Situation ein wenig erhellen.


    3.
    Ein Blick ins Gesetz kann die Situation weiter erhellen.


    4.
    Ein Blick in einen Kommentar (das sind dicke teure Bücher mit blöden Titeln) kann die Sache weiter erhellen.


    5.
    Wer wirklich helle werden will, liest dann in der wissenschaftlichen Bibliothek noch ein paar Stellen aus anderen Büchern und auch ein paar Urteile möglichst in der vollständigen Fassung.


    6.
    Wer sich lieber ein paar lustige Spekulationen von Leuten anhören will, die keine Ahnung haben und von ganz anderen Sachen sprechen, ohne es zu merken, der geht in ein Internetforum.


    Grüße
    Jürgen

  • Da es sich bei einem Proberaum nicht um Wohnraum handelt, gibts es hier auch keine besonderen rechtlichen Einschränkungen bezgl. der Miethöhe und Mieterhöhungen.
    D.h. solange beide Parteien bei klarem Verstand sind können diese im Ramen der Vertragsfreiheit vereinbaren was Sie möchten.
    Daher ist es immer sinnvoll bei Abschluss eines Mietvertrages Punkte wie Vertragsdauer, Mieterhöhungen und Nebenkostenanpassungen schriftlich zu fixieren.
    Wems zu teuer wird kann ja jederzeit kündigen und sich was anderes suchen (Sofern er nichts anderes vereinbart hat).


    Fazit: Bevor man hier lange mutmaßt sollte der Threadersteller mal schauen was er in seinem Mitevertrag unterschrieben hat.


    Gruß
    Telly

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