GEMA dreht durch...

  • Hallo,


    wem etwas schleierhaft ist, kann seinen Schleier heben: Stichworte: Art. 14 GG, Immaterialgüterrecht.
    Wer das nicht ermitteln will, bleibt unter dem Schleier.
    Wie der Grundstückseigentümer kann auch der Urheber mit seinem Werk verfahren, wie er will, vor allem darf er andere von seinem Eigentum ausschließen.
    Beim Urheberrecht haben wir gesetzliche Einschränkungen, etwa die Privatkopie, wo ja jeder praktisch eine fertigen kann ohne den Urheber oder sonstwen fragen zu müssen. Dafür bekommt der eine kleine Entschädigung. Dass das Ganze pauschal ablaufen muss, sollte schnell klar werden, wenn man sich den Aufwand von Einzelabrechnungen mal ernsthaft vor Augen führt.


    Zur Qualitätsfrage: auf digitalen Medien kann man - wenn man wirklich will - auch relativ gute Kopien ziehen. Wenn man dann bedenkt, dass damit die Kosten für den Kopierer steigen, dann ist zumindest dem Grunde nach eine Relativität durchaus gegeben. Wer sich über die Qualität von mp3s mokiert, der möge bitte mal seine alten Musikkassetten (falls noch vorhanden) oder mal einen Kassettenrekorder (notfalls anschaffen, gibt es gebraucht äußerst günstig) anschaffen. Irgendwie fehlt mir bei den Argumenten die Stichhaltigkeit.


    Und zum Thema: hat jetzt schon mal jemand erläutert, warum eine Diskothek für Dosenmusik weniger bezahlen soll als ein Kneipenwirt?
    Falls ja, habe ich nichts gesagt, falls nein, würde mich das mal interessieren.


    Grüße
    Jürgen
    weder Mitglied bei GEMA noch DEHOGA

  • wem etwas schleierhaft ist, kann seinen Schleier heben: Stichworte: Art. 14 GG, Immaterialgüterrecht.

    wird da enteignen mit kopieren gleichgesetzt? und ich finde es schon etwas erstaunlich als autor, künstler, musiker... da eine etwas zu willkürliche verwechslung zu machen.

  • Moin,


    jo, falls die Sprachen nicht geläufig sind, hier noch
    Rumantsch: http://www.admin.ch/ch/r/rs/101/a26.html
    und Englisch: http://www.admin.ch/ch/e/rs/101/a26.html


    In Germanien sieht das dann so aus:
    "Das Urheberrecht ist als Nutzungsrecht "Eigentum" im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 1."


    Da das Schweizer Recht nicht so weit entfernt ist, wird es nur eine Frage der Recherche sein, eine oder mehrere ähnliche Entscheidungen für das Gebiet der Eidgenossen zu finden.


    Grüße
    Jürgen

  • jaja... ich habs schon gelesen.


    "enteignungen, die einer enteignung gleichkommen werden voll entschädigt."


    aha. :wacko:


    ob nun das überspielen auf ein portables gerät enteignen ist, ist meiner meinung nicht abzulesen.


    (entschädigung gibt es nach obigen satz, wenn schon, wenn es der fall ist.)

  • Hallo,


    wenn das Urheberrecht (auch) als N u t z u n g s r e c h t Eigentum im Sinne der Verfassung (sowohl als auch) darstellt und ein Urheber die Nutzung seines Werkes zur Pressung auf einer Langspielplatte erlaubt hat, dann ist das Kopieren des Inhalts (und damit des Werks des Urhebers) der Langspielplatte was? Genau! Eine unerlaubte Nutzung.
    Nach dem Eigentumsrecht muss ein Urheber grundsätzlich so etwas nicht erlauben. Nach den einschlägigen Gesetzen haben die Staaten aber Ausnahmen vorgesehen, z. B. für die Privatkopie. Diese gesetzlichen Ausnahmen schränken das Urheberrecht und damit also auch das Eigentumsrecht ein und - schwupps - haben wir die Frage der Entschädigung an der Backe.


    So einfach kann unser Recht sein, man muss es nur suchen und finden. :)


    Grüße
    Jürgen

  • also eine unerlaubte nutzung ist eine enteignung? nur weil das nutztungsrecht eigentum ist, ist eine unerlaubte benutzung für meinen begriff noch keine enteignung. sonst wäre eine zerstörung einer cd auch eine unerlaubte nutzung.

  • Lieber abott,


    eine Enteignung ist eine staatliche Maßnahme. Z.B. ein Gesetz zu erlassen, in welchem eine Privatkopie eines urheberrechtlich schützenswerten Werkes erlaubt wird, kommt einer Enteignung gleich.
    Dieser Enteignung begegnet ein Entschädigungsanspruch, dem z.B. mit einer Geräte- und/oder Leermedienabgabe genüge getan werden soll.


    Grundsatz: Keine Enteignung ohne Entschädigung. So steht es in den oben genannten Verfassungs-Normen.


    Daher die Abgaben. Werden Privatkopien erlaubt, dann nur gegen Entschädigung. In DE durch ZPÜ/GEMA verwaltet, in CH durch SUISA.


    Also für die erlaubte Nutzung.
    Die _un_erlaubte Nutzung ist keine Enteignung, sondern ein Delikt. Ein Gesetz, das dieses Delikt (außerhalb der bestehenden Schrankenregelungen, z.B. Privatkopie) erlauben würde, käme einer (weiteren) Enteignung gleich. Will also irgendwer, z.B. Piraten, eine Erlaubnis vom Staat zu (bisher) unerlaubter Nutzung verlangen, geht das nicht ohne Konzept für die Entschädigung. Konzeptlosigkeit hilft da nicht weiter. So ist es in jedem verdammten zivilisierten Land auf dieser Welt, es handelt sich nicht um ein zuvor gescholtenes deutsches Phänomen.


    Wenn dann aber einfach gesagt wird "Och joo, vielleicht Kulturflatrate, vielleicht Spenden", ist das kein Konzept, das verfassungsrechtlich durchkommen könnte. "Wir brauchen kein Konzept, die Urheber sollen mal anständiger Arbeit nachgehen" ist ebenso kein taugliches Konzept. "Fickt euch alle, das ist nunmal die Situation hier" ist ebenfalls kein taugliches Konzept. "Wenn ihr uns ärgert, machen wir terroristischer Weise eure Website zu" ist ebenfalls kein taugliches Konzept.


    Will man an der Situation etwas ändern, braucht man einen "Plan B". Ohne solchen wird man scheitern. Die B-Pläne, die z.B. im ACTA-Thread bisher vorgeschlagen wurden, sind untauglich - für diese Beurteilung muss man nicht einmal Experte sein. Niemand wird etwas ändern mit untauglichen Plänen, sondern einzig und allein Wellemachen des Wellemachens wegen.
    Wellemacher halten indes nur auf. Nicht nur die zurücklehnenden konservativen Beibehalter, sondern auch und vor allem die innovativen Änderungswilligen.


    Ohne dich da reinzuhängen, wirst du einen Scheiß ändern, sondern dich lediglich der Lächerlichkeit preisgeben. Es mag einiges an Rückschritten schon gegeben haben, aber die _offensichtlichen_ Rückschritts-Maßnahmen haben von vornherein keine Chance. Und da kannst du nachhaken und die sich-schon-seit-Jahren-damit-beschäftigenden Leute ärgern und piesacken wie du willst, eine Änderung der weltweit anerkannten Menschenrechte kriegst du ohne Konzept nicht hin!


    Entweder mag man den mit-dem-Thema-Befassten also die nicht weiterbringenden Ideen und naiven Nachfragen ersparen, oder man mag sich einmal mit dem Thema in einer Tiefe beschäftigen, die eine konstruktive Beurteilung der in der Tat bestehenden Defizite in der aktuellen und kommenden globalen Gesetzgebung erlaubt. Diese Beschäftigung wird in diesem Forum wahrscheinlich nur wohlwollend Fortbildungsfähigen gelingen; jedenfalls nicht Leuten, die verlinkte Bildungsangebote entweder nicht nachlesen oder nicht verstehen.


    Damit hab' ich hoffentlich nicht "Halt die Schnauze!" gesagt, sondern "Informiere dich!". Es ist ja kaum auszuhalten, wie manche sich weigern, den rechtlichen Bumm-Tschack zu erfassen!

    -
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  • ein abmahnanwalt will jetzt mit einem berg voll überheblichen geschwätz (und den üblichen sticheleien) tarnen, dass er meine frage auch nicht beantworten kann oder möchte? sieht fast ein bisschen so aus. :thumbdown:

    Einmal editiert, zuletzt von abbot ()

  • Abbot,


    wenn Du Dich wieder beruhigt hast und Du in Ruhe die - im Ton emotional und engagiert, in der Sache aber nüchtern vorgetragenen - Worte Peters noch einmal durchgehst, wirst Du sehen, dass hier von Überheblichkeit keine Rede sein kann. Meine Bitte: Den persönlichen Teil bitte nur per PM. Das interessiert hier keinen.


    Die Frage ist ja: Was bringt eine Diskussion weiter und da hat Peter ein paar Argumente angeführt. Die müsstest Du jetzt widerlegen oder nachweisen, dass sie vielleicht schlüssig sind, hier sachlich aber nicht greifen. Persönliche Angriffe bringen uns in der Debatte kein Stück voran.


    Gruß
    Hajo K

  • Abbot,


    Du hattest ja beklagt, dass Deine Frage nicht beantwortet wäre. Die Antwort findet sich aber explizit in Peters Text:

    also eine unerlaubte nutzung ist eine enteignung?

    Die _un_erlaubte Nutzung ist keine Enteignung, sondern ein Delikt. Ein Gesetz, das dieses Delikt (außerhalb der bestehenden Schrankenregelungen, z.B. Privatkopie) erlauben würde, käme einer (weiteren) Enteignung gleich.

    Ich bin kein Anwalt, aber für mich ist das eine klare Antwort. Ich verstehe es so: Der Urheber eines Musikstücks erlaubt mir z. B. nicht, mit einem Drum Cover Video seines Songs bei YouTube aufzutauchen. Ich mach's trotzdem (hey! Ich hab die CD schließlich gekauft!), ergo: Unerlaubte Nutzung. Der Gesetzgeber zeigt ein Herz für Cover-Drummer und erlaubt solche Nutzung per Gesetz ("... zur Förderung moderner Kulturformen im Bereich des Schlagwerks"), dann muss er den Urheber für diese Enteignung entschädigen.


    Gruß
    Hajo K


    P.S.: Die rechtliche Lage kann man nun natürlich beklagen. Ich finde einige Regelungen auch erst einmal nicht intuitiv. Ich hab' z. B. lange gebraucht, zu akzeptieren, dass ein Softwarehersteller mir Vorschriften machen kann, wie ich "meine" Software (hey, hab ich gekauft!) auf *meinem* Rechner nutze. Aber es ist so. Peters Argument ist nun, dass beklagen oder "eine andere Meinung dazu haben" in Rechtsfragen nicht weiterhilft. Hier geht's nur durch poltische und rechtliche Detailarbeit weiter.

  • also weil das gesetz die privatkopie erlaubt, muss man dafür einen mehr oder weniger diffusen anteil an gema zahlen, weil die das etwas nochmals anders sehen. klingt plausibel.

    Nein, sondern weil der Gesetzgeber das so vorgesehen hat. Das musst er auch, weil eine Enteignung ohne Entschädigung verfassungswidrig wäre.

    dass hier von enteignung die rede ist, ist doch auch etwas seltsame rhetorik. die ausgangslage ist doch, dass sich jemand eine cd oder etwas ähnliches mit musik kauft, die ihm dann auch gehört

    Klar, der Datenträger gehört Dir. Mit dem, was drauf ist, darfst Du machen, was Dir der Urheber des Inhalts - im Rahmen geltender Gesetze - erlaubt.

    wieso von enteignung die rede ist, wenn ich eine cd auf ein portables gerät überspiele zum zweck, für was die musik für mein begriff da ist: nämlich anhören, ist mir schleierhaft.

    Stichworte: Art. 14 GG, Immaterialgüterrecht. Wer das nicht ermitteln will, bleibt unter dem Schleier.

    wird da enteignen mit kopieren gleichgesetzt?

    Nicht fragen, Lesen!

    ob nun das überspielen auf ein portables gerät enteignen ist, ist meiner meinung nicht abzulesen.

    Eine unerlaubte Nutzung. Nach dem Eigentumsrecht muss ein Urheber grundsätzlich so etwas nicht erlauben. Nach den einschlägigen Gesetzen haben die Staaten aber Ausnahmen vorgesehen, z. B. für die Privatkopie. Diese gesetzlichen Ausnahmen schränken das Urheberrecht und damit also auch das Eigentumsrecht ein und - schwupps - haben wir die Frage der Entschädigung an der Backe.

    also eine unerlaubte nutzung ist eine enteignung? nur weil das nutztungsrecht eigentum ist, ist eine unerlaubte benutzung für meinen begriff noch keine enteignung.

    eine Enteignung ist eine staatliche Maßnahme.

    ein abmahnanwalt will jetzt mit einem berg voll überheblichen geschwätz (und den üblichen sticheleien) tarnen, dass er meine frage auch nicht beantworten kann oder möchte?


    Entschuldige, dass ich nach 7 Nachfragen etwas genervt war. Mein Geschwätz sollte deine Frage endlich klar beantworten und dich ermutigen, dich mit der Thematik vertraut zu machen.
    Es geht um staatlich geregelte Enteignung, zu kompensieren durch staatlich geregelte Entschädigung.
    Die Entschädigungs-Verwaltung durch die Gema ist unvollkommen und schwierig und wird staatlich überprüft.
    Ich bin kein böser Abmahnanwalt, sondern einer von den Guten, helfe den armen Abgemahnten. ;)
    Abmahnungen sind hier aber auch nicht das Thema. Noch einmal stichwortartig:


    - Kopiertechnik erlaubt Eingriffe in das eigentumsähnliche Urheberrecht.
    - Der Staat erlaubt bestimmte solcher Eingriffe (z.B. Privatkopie) -> Enteignung.
    - Keine staatliche Enteignung ohne Entschädigung -> Abgabe für Kopiertechnik.
    - Problematik: Höhe der Abgabe, Pauschalisierung der Abgabe -> Diskussionsbedarf.

    -
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  • Hallo,


    für die sachlich falsche Äußerung "Abmahnanwalt" könnte man den abbot auch abmahnen lassen.
    Nebenbei ist sie ein Delikt, hierzulande wie dortzulande.
    Ehrlich gesagt, wer so uninformiert Dünnpfiff am laufenden Band produziert, dem gehört die Avatar-Unterschrift "Foren-Troll Dritter Klasse" verliehen.
    Ich bin dafür.


    Wer noch nicht mal lesen (und verstehen) kann, was direkt geschrieben steht, bei dem kann man die Frage der Geschäftsfähigkeit stellen.
    Jedenfalls bin ich ein großer Freund von Humor, ich habe sogar ein Herz für Trolle und bin durchaus kein Feind von Polemik. Hier aber wird der Sportsgeist doch reichlich strapaziert.


    Ansonsten: die Zerstörung einer CD ist Sachbeschädigung, sofern sie einem anderen gehört. Gehört sie einem selbst ist es erlaubter Gebrauch des Eigentums.
    Dabei wird zwar die unmittelbar darauf befindliche Musik zerstört, dadurch entsteht dem Urheber aber kein Nachtteil, denn für den Nachkauf bekommt er ja wieder Geld von der GEMA. Für den Fall, dass es keinen Nachkauf gäbe, hätte er das Geld für die kaputte CD schon erhalten.
    Beim Kopieren ist das anders, da wird gleichsam eine zweite CD (oder sonst ein Tonträger) hergestellt, für die eben nicht bezahlt wird. Das ist doch der wesentliche Unterschied.


    Aber Denken scheint Glückssache zu sein.


    Grüße
    Jürgen


  • Zitat

    "Das treibt die Branche in den Ruin", rief etwa Ben de Biel, Gründer und Betreiber des Clubs Magdalena in Friedrichshain, beim Protest am vergangenen Montag. De Biel ist außerdem Pressesprecher der Berliner Piraten.


    :thumbup:
    Ich hätte ihn "Grenz" taufen lassen. (scnr)

    -
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  • Ich hoffe, die Wogen sind soweit geglaettet, dass folgende Frage oder These ganz wertneutral beschaut wird.


    Nutzungsrecht... ZPÜ Abgabe auf Speichermedien ...


    Ist denn die reine Speicherung von Musikdaten ueberhaupt eine Nutzung?


    In Deutschland bezahlt man ja bereits ZPÜ Abgaben fuer die Aufnahme- und Abspielgeraete (MP3 Spieler, Festplatte, PC, Brenner)
    als Kompensation fuer die Nutzung urheberrechtlich geschuetzter Werke.


    Werden die Nutzer da nicht eigentlich doppelt zur Kasse gebeten? Ein MP3 Spieler ist ja ohne Medium gar nicht funktionsfaehig.
    Muss man das nicht als eine Einheit sehen?



    - Juergen -

    Gaffatape und Chewing Gum kleben die halbe Welt zusamm'

    Einmal editiert, zuletzt von Beathoven ()

  • Andere Menschen aufhaengen ist in Deutschland aber verboten. Aber ich bin kein Jurist, daher unter
    Vorbehalt. Am besten vorher nochmal gugeln.

    Gaffatape und Chewing Gum kleben die halbe Welt zusamm'

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