Verhalten bei Vorladung vom Ordnungsamt

  • Guten Morgen,


    ich habe heute eine Vorladung vom Ordnungsamt bekommen.
    Es geht um die Lärmerzeugung beim drummen.
    Weiss jemand wie man sich jetzt am Besten verhalten soll und wie die derzeitige Rechtssituation ist?


    Zu der Frage wie die Rechtssituation ist, habe ich schon mal gesucht, aber da steht nichts einheitliches wann und wie lange man drummen darf.


    MfG K!

  • Gute Frage die du da stellst. Versuche im Vorfeld herauszubekommen wer dich da angemeiert hat und warum. Welche Zeiten du lärm gemacht hast etc.! generell kann man es dir ja nicht wirklich verbieten, wenn du dich an die "Ruhezeiten" hälst.


    Schildere die Situation mal ein bisserl besser, dan kann man dir auch besser helfen


    lg alecco

    so long, Alex Tromm(l)er

  • Zitat

    generell kann man es dir ja nicht wirklich verbieten, wenn du dich an die "Ruhezeiten" hälst.


    leider falsch...


    versuche den beanstandungen gerecht zu werden und einem rechtsstreit aus dem weg zu gehen. das recht auf freie entfaltung der persönlichkeit besteht zwar, aber im endeffekt bekommt ein nachbar seine ruhe, wenn er hartnäckig bleibt(und das kostet u. U. sehr viel geld).


    c0ugar

    "Watch out where the huskies go, and don't you eat that yellow snow"

  • Zitat

    leider falsch...


    Naja... :rolleyes:


    Schildere erstmal deine situation und dann wird dir vernünftig geholfen. Man kann mit jedem Menschen irgendwie reden.

    so long, Alex Tromm(l)er

  • Es gibt laut einem Radiobericht den Ich gehört habe ein Gerichtsurteil das Dir erlaubt eine gewisse Anzahl von Tagen und Stunden in der Woche zu Üben. (Es handelte sich auch um Lärmbelästigung)
    Ich hoffe du kannst was mit anfangen. ( ! Immer die blöden Drummerfeinde ! )
    Gruß und viel Erfolg

    Drum ist Geil

  • Vielleicht hilft dies hier etwas...

    Einmal editiert, zuletzt von Renate Stuetz ()

  • Das steht dazu auf Anwaltonline.com, kanns nich verlinken, deshalb kopier ich es mal:


    "Musizieren
    Wird in der Wohnung Musik gemacht, so sind die Vorgaben des Imissionsschutzgesetzes einzuhalten, da Musik rechtlich betrachtet Lärm darstellt, dessen Emmissionspegel zu reglementieren ist.
    Beliebig oft und laut kann in den seltensten Fällen musiziert werden, die nächtlichen und mittäglichen Ruhezeiten sind einzuhalten. Dies betrifft die Zeiten von 22-7 Uhr und 13-15 Uhr, wobei die genauen Details regelmäßig in der Hausordnung geregelt werden. Wird Musizieren grundsätzlich auf Zimmerlautstärke beschränkt, so würde dies für einige Instrumente bedeuten, daß nicht musiziert werden darf. Dies wäre dann der Fall, wenn eine Beschränkung auf Zimmerlautstärke nicht möglich ist.
    Dies stellt jedoch ein Problem dar, da es zum Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung gehört, zu musizieren. Ein Verbot zu musizieren ist damit nicht zulässig. Bewegt sich also das Musizieren in einem engen zeitlichen Rahmen, der die Ruhezeiten berücksichtigt, so ist auch ein Lärmpegel über den eigentlich zulässigen Pegel hinaus als hinnehmbar anzusehen.
    Einfluß kann jedoch auf die Dauer des Musizierens genommen werden, auch im Rahmen einer Vereinbarung in der Hausordnung. Ein dauerhaftes Musizieren muß nicht hingenommen werden. Die Rechtssprechung hält einen Zeitraum von 2 Stunden pro Tag unter Betrachtung der Ruhezeiten für zulässig. Kürzere Zeiten (1-1 1/2 Stunden) können jedoch dann gelten, wenn beispielsweise ein Schlagzeug mit zum Einsatz kommt. Ein berufsmäßiges Musizieren kann somit schnell Probleme bereiten und muß nicht als vertragsgemäße Nutzung der Mietsache angesehen werden, da Berufsmusiker regelmäßig deutlich mehr als 2 Stunden musizieren."




    Gruß


    Benjamin

  • Danke für diese schnellen Antworten!!!


    Zu meiner Situation gibt es eigentlich nicht viel zu sagen.
    Meine Familie und ich leben in einem Einfamilienhaus im Dorf.
    Die Vorladung kam für mich sehr überraschend, da sich noch nie ein Nachbar bei meiner Familie, oder bei mir, beschwert hat.
    Ich spiele eigentlich nie während der Ruhezeiten und bemühe mich (ist mein subjektives Empfinden) nicht zu laut zu spielen.
    Naja, ich gehe da am Montag mal hin und höre mir mal an, was die mir zu sagen habe.


    MfG K!

  • Das würde ich den Herrschaften auf dem Amt auch genauso mitteilen. Man wird da zwar vermutlich leider auf Vorurteile stoßen, aber gerade wenn sich noch niemand bei Dir beschwert hat, ist es ja ziemlich arschig gleich zum Ordnungsamt zu rennen!
    Viel Glück Dir und Erfolg natürlich!


    Benjamin

  • Du solltest versuchen, dich koorperativ zu verhalten.
    Gehe auf die Argumente des "Klägers" ein und versuche sie zu entkräften.
    Zeige auf, dass du Maßnahmen zur SChallreduzierung getroffen hast (und wenn nicht, mach das ganz schnell :) ), also weise auf TEppiche an den Wänden, auf schaumstoff oder was auch immer, hin.


    Das du dich an die ruhezeiten hälst, ist schon ganz gut.



    Versuche auf jedem Fall einem REchtsstreit aus dem WEg zu gehen, da dies zum totalen Verbot !!!! ( Urteil stand mal im Forum) führen kann.

  • Also ich würde mich da nur bedingt kooperativ verhalten. Ich meine, wenn nichtmal jemand vorbei kommt und dir zu verstehen gibt, dass er das nicht gut findet, wäre ich schonmal auf der Hut (ganz feige Denunzianten-Taktik!). Das würde ich auch gleich vorbringen, dass dich vorher niemand direkt angesprochen hat. Lass dich bloß nicht über den Tisch ziehen, die Leute beim Amt kennen sich oftmals selber nicht aus. Unfreundlich, asi oder unkommunikativ sollte man nicht sein, aber reindrücken lassen, brauchst du dir nix.
    Versuch mit den Leuten Korridore zu veeinbaren in denen du ca. 1h spielen darfst. Auch ich empfehle dir Schallschutzmaßnahmen zu ergreifen und das dem Amt mitzuteilen. Langfristig ists bei Problemen aber leider ;( meistens die beste Lösung nen Proberaum zu organisieren.


    Meine "Geschichte" :D & weiteres zu dem Thema gibts hier
    http://www.drummerforum.de/for…hilight=probleme+nachbarn


    und hier
    http://www.drummerforum.de/for…barn&hilightuser=0&page=4


    Grüße Philip

  • Zitat

    Original von DukeNukan
    Du solltest versuchen, dich koorperativ zu verhalten.
    Gehe auf die Argumente des "Klägers" ein und versuche sie zu entkräften....


    Also gerade DAS (Hinweis darauf, dass ich Recht und der andere Unrecht hat) zählt mE NICHT unter kooperativ verhalten.


    ME sollte man ein paar "Friedensangebote" vorbereitet haben. "Wann stört es Sie denn am meisten ? ... OK, zu den Gelegenheiten werde ich zukünftig nicht mehr spielen !", etc.
    DAS ist kooperatives Verhalten und wird meistens (gegen echte Querulanten kann man sich nicht schützen) honoriert.
    Damit will ich nicht sagen, dass man einfach "das Feld kampflos räumen" sollte. Man darf durchaus seine Überzeugung vertreten .... solange man sich glaubhaft kompromissbereit zeigt.


    Gruß,


    Simon2.

    Einmal editiert, zuletzt von Simon2 ()

  • Diese Rechtssprechungstendenz oben gilt für Mietwohnungen. Bei einem freistehenden Einfamilienhaus geht wesentlich mehr. Da kommt das Ordnungsamt mit einem Schallmesser zum Nachbarn und egal wie viel ihn dein getrommel stört, es wird im Nachbarhaus nicht genug Schalldruck verursachen, um einen Unterlassungsklage zu begründen.


    Dass man mit seinen Nachbarn eigentlich kooperativ umgeht ist ein anderes Thema. Wer will schon Nachbarschaftskriege? Ich würde versuchen, herauszufinden welcher Nachbar zuständig ist und mal zu dem hingehen, aber bitte ganz freundlich, so nimmst du den Leuten den Wind aus den Segeln. Das sind sicherlich ältere Leute mit Musikantenstadl-Sozialisation. Den musst du erst einmal die Vorturteile gegen "Rocker" nehmen. Zieh dich ordentlich an und mach nen freundlichen Schwiegersohntermin. Das hat nichts mit Arschkriechen zu tun, das ist einfach der klügere Weg.


    Mich wundert, dass man das Trommeln im Zeitalter der doppelwandigen Fensterscheiben so hört. Kann es sein, dass du im Keller trommelst und nur ein popeliges einschichtiges altes Kellerfenster dich von der Straße trennt?

    Einmal editiert, zuletzt von DF ()

  • Zitat

    Original von DF
    .... Bei einem freistehenden Einfamilienhaus geht wesentlich mehr...


    jo, der meinung bin ich auch. wenn es deinen nachbarn stört, dass er deine "schreckliche" (unterstell ich jetzt mal) musik bei seinem spaziergang in die stadt hören muss, wenn er grad an eurem haus vorbei läuft, dann hat eine klage wenig halt.


    ich bin mir jetzt nicht ganz im klaren, was eine vorladung zum ordnungsamt bedeutet, aber das muss ja noch lange nicht in einem rechtstreit enden.


    Zitat

    Original von DFZieh dich ordentlich an und mach nen freundlichen Schwiegersohntermin. Das hat nichts mit Arschkriechen zu tun, das ist einfach der klügere Weg.


    hör dir mal an was die leute zu erzählen haben. aber lass dich mal nicht unterkriegen. dass dein nachbar nicht die courage hat sich dir/eurer familie persönlich zu stellen zeugt doch nur von seiner unsicherheit. lass dir evtl auch genaue gesetzliche regelungen zeigen. es ist sogar möglich, dass es in eurer gemeindeordnung dazu schon ne klare regelung gibt. leider hat dein nachbar verhindert, dass es zu einer einfacheren und direkten lösung kommen kann. ehrlich, ich halte nicht viel von solchen menschen.

  • Das ist ein zwischenmenschliches Problem. Wenn du da nur nach dem Gesetz gehst, dann landen wir wie so oft in Deutschland wieder wegen Kleinkram vor Gericht. Natürlich ist dein Nachbar ein Idiot, aber das musst du ihn ja nicht merken lassen.

  • solange es sich nicht um eine richterliche Vorladung handelt hast du nicht die Pflicht zu erscheinen...so viel dazu, wenns darum gehen soll.
    Ansonsten ist kooperatives Auftreten immer ein Plus...wie immer wenn man was erreichen will, nech? ;)

    Am Schlagzeug ist die Welt noch in Ordnung

  • Würde ich auch sagen, denn es interessiert ja nicht das Eigentumsverhältnis, sondern nur die akustische Beeinträchtigung und die ist auch in einer Doppelhaushälfte oder einem Reihenhaus hoch. Eben immer dann, wenn man Wand an Wand wohnt.

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