Für nen Auftritt Quittung oder Rechnung austellen ??? Dürfen wir das ???

  • Hab ich doch erklärt. Wo ist das Problem?
    Um eine GbR zu sein muss ein gemeinschaftliches Handeln erkennbar sein. Ob man allein die Tatsache, das man sich gemeinsam beim Konzert auf eine Bühne stellt, gleich zwingend die Existenz einer GbR voraussetzt, iszt mal wieder eine Frage der Auslegung dieses Sachverhaltes.
    Grundsätzlich ist davon auszugehen, das in den meisten Fällen eine GbR vorliegt. aber die Realität kennt eben auch den von mir beschriebenen tausendfach in D praktizierten Fall, das nur einer handelt und die anderen nur "dazugebucht" werden.
    Dies wird vom FA aus den von mir genannten Gründen sogar nicht ungern gesehen, weil sie sich dadurch zusätzliche Arbeit sparen. Steuerlich ändert sich da in den meisten Fällen auch nicht viel und würde es einen Unterschied machen, dann würden sie in dem konkreten Fall auch auf die Behandlung als GbR bestehen.
    Jeder, der mit einem FA zu tun hatte, weiß, das es viele Vorschriften gibt, in der Realität aber durchaus hier und da anders gehandelt wird, als es rein nach Text sein müsste.


    Und genauso ist es auch mit deiner Formulierung "grundsätzlich" gibt es keinen rechtsfreien Raum. in der Realität wird das Spiel aber doch anders gespielt und selbst in Deutschland laufen nicht alle Dinge nach Vorschrift, noch immer korrekt. Auch auf staatlicher Ebene!
    Letztens vielleicht den Bericht im WDR gesehen, wo ein Finanzbeamter ausgepackt hat und bestätigt hat, das es Anweisungen im FA gibt, Millionäre nicht zu prüfen? Nach dt. Recht absolut nicht erlaubt und findet trotzdem statt. :S

  • Danke erstmal drummdidi. Ich muss mit meinem Steuerberater telefonieren, da ich mir nicht sicher bin,
    ob ich Umsatzsteuerpflichtig bin. Bisher war ich es nicht, habe aber seit 01.01.09 einen neuen
    Geschäftszweig dazugenommen und da habe ich schon Mehrwertsteuer abzuführen..... ?(
    Das ist aber ja nicht das Gleiche wie Umsatzsteuer 8|


    Fragen über Fragen, ich werde aber das Ergebnis hier posten.

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


    Dängdäng-Dängdäng-Dängdäng
    Bababababaaa-baba - Brack........Meet you all the way....dadadab...usw.

  • Oh doch!

    Zitat

    Seit der Harmonisierung des Steuersystems 1967 wird im deutschen Sprachraum – mit Ausnahme der Schweiz – der Ausdruck „Umsatzsteuer“ gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer verwendet.


    Die korrekte Bezeichnung ist Umsatzsteuer, der Volksmund spricht noch immer von der MWST. Das meint aber genau das selbe!

  • Kleine Frage wegen der ich nicht extra einen neuen Fred öffnen wollte.


    Weil es auch unter anderem um die sc..ß GEMA ging-> Ich habe ein paar eigene Songs mit meinem EMX zusammengebastelt,
    diese online gestellt und man kann sie auch runterladen.
    Muss ich jetzt an die GEMA Geld zahlen oder hab ich mich nur irgendwo verlesen? ó.Ò

  • Wenn Du die Songs bei der GEMA gemeldet hast, musst Du eigentlich auch dafür GEMA zahlen,
    allerdings gilt hier zur Zeit eine Sonderregelung, die die Komponisten
    beim promnoten über die eigene Webseite davon befreit.
    Aber wie lange diese Sonderregelung gilt, ist momentan schwer zu sagen.


    Wenn Du nicht Mitglied der GEMA bist und deine Songs dort nicht gemeldet sind,
    dann zahlst Du natürlich auch nix.


    lg
    Xian

  • Wie verhält sich das wenn ich etwas Nachgespieltes in einem Song habe?
    Nichts Hochwertiges um Gottes Willen. :D
    Nur in einem Lied habe ich den Saxofön von Destination unknown - Chrystal waters.
    Lieber rausnehmen oder kann drinne bleiben?
    Ist halt kein Sample sondern mit Klaviatur auf dem Synth gespielt.
    Es geht nebenbei um Myspace...

  • Hab ich doch erklärt. Wo ist das Problem?
    Um eine GbR zu sein muss ein gemeinschaftliches Handeln erkennbar sein. Ob man allein die Tatsache, das man sich gemeinsam beim Konzert auf eine Bühne stellt, gleich zwingend die Existenz einer GbR voraussetzt, iszt mal wieder eine Frage der Auslegung dieses Sachverhaltes.


    Nur um das ganz kurz auszuführen. Deine These ist nur richtig, falls du damit meinst, dass dies nicht für einen Dritten (der nicht Gesellschafter ist) erkennbar sein muss. Selbstverständlich gibt es Gesellschaften, die nicht nach Außen auftreten, sog. Innengesellschaft. Folgen sind, dass die Innengesellschaft keinesfalls rechtsfähig ist, nach herrschender Meinung existiert auch kein einheitliches Gesellschaftsvermögen.
    Der Gesellschaftszweck muss stets allen Gesellschaftern gemeinsam sein und von diesen gemeinsam verfolgt werden (Förderungspflicht), selbst wenn die einzelnen Gesellschafter damit unterschiedliche individuelle (zwischen-)Ziele verbinden.

  • Wie ist das denn, wenn eine GbR die Gage, die sie für einen Auftritt erhält nicht an die Mitglieder gerecht ausbezahlt sondern in das Gesellschaftsvermögen (Bandkasse?) übernimmt! Müssen dann die einzelnen Mitglieder das Ganze immernoch in der Steuererklärung angeben oder wird dann für die GbR eine eigene Erklärung (falls nötig) gemacht?

  • Hallo,


    Zitat

    Kann mir hier bitte jemand dazu helfen?


    Zitat

    Ich muss mit meinem Steuerberater telefonieren


    Somit ist die Frage vollumfänglich beantwortet.


    Grundsätzlich kann jeder Mensch eine Quittung ausstellen, meist auch eine Rechnung.
    Wie diese dann auszusehen, hat, damit im Einzelfall Aussteller, Empfänger und Finanzamt zufrieden sind, das würde ich das ausgebildete Fachpersonal im nicht-öffentlichen Raum fragen.


    Hier wird viel erzählt, Vieles ist wahr, Einiges aber unscharf bis falsch und das Meiste geht an der Problemlösung vorbei, dreht sich also eher drumherum.


    Grüße
    Jürgen

  • Wie ist das denn, wenn eine GbR die Gage, die sie für einen Auftritt erhält nicht an die Mitglieder gerecht ausbezahlt sondern in das Gesellschaftsvermögen (Bandkasse?) übernimmt! Müssen dann die einzelnen Mitglieder das Ganze immernoch in der Steuererklärung angeben oder wird dann für die GbR eine eigene Erklärung (falls nötig) gemacht?


    Sowohl als auch.
    Das Geld, das die Band(GbR) einnimmt wandert eigentlich erst mal in den gemeinsamen Topf(Bandkasse), aus dem Kosten der GbR bezahlt werden.
    Am Ende des Jahres wird nun durch eine Einnahme Überschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben) ermittelt, wie viel Gewinn die GbR erzielt hat.
    Über dieses Ergebnis muss eine Steuererklärung für die GbR abgegeben werden, die bei dem FA unter einer eigenen Steuernummer geführt wird.
    Inhalt dieser Steuererklärung ist auch eine Auflistung, wie sich dieser Gewinn auf die einzelnen Mitglieder der GbR aufteilt. Dies ist im GbR Vertrag geregelt und meist einfach zu gleichen Anteilen.
    Jedes Mitglied der GbR gibt dann nochmals individuell in seiner eigenen Steuererklärung unter dem Punkt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit seinen Beteiligungsgewinn aus der GbR an.
    Dieser wird dann dem restlichen Einkommen aus anderen Tätigkeiten (bei den meisten Hobby Musikern aus abhängiger Beschäftigung) hinzugerechnet und nach geltender EkSt Tabelle versteuert.
    Kirchensteuer etc. wird dementsprechend auch darauf erhoben.
    Es ist auch darauf hinzuweisen, das eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung und die Krankenkassenbeiträge haben kann.
    Da sind im Vorfeld auch unbedingt die entsprechenden Einkommensgrenzen zu klären und die Konsequenzen zu bedenken.
    Also einfach mal lustig am WE mit der Coverband Gigs spielen ist nicht. Das kann gerade in Hinsicht auf die Sozialversicherungsabgaben und KK "lustige" Konsequenzen haben :S


    Ach ja, Nachtrag: das Geld, das ihr mit der Band einnehmt, kann nicht einfach im luftleeren Raum in einer "Bandkasse" geparkt werden und verschwindet damit irgendwie.
    Am Ende jeden Jahres muss man einen Strich unter die Sache machen, ermitteln wie viel Geld noch da ist und das muss an die GbR Mitglieder aufgeteilt werden.
    Selbiges gilt auch für Verluste. Die GbR muss alle Einnahmen und Ausgaben im Rahmen einer EÜR erklären. Nur noch mal zum grundsätzlichen Verständnis.
    Man kann natürlich auch im laufenden Jahr Auszahlungen an GbR Mitglieder vornehmen, die dann als Entnahmen zu erfassen sind.
    Diese stellen dann auch Einnahmen für den Einzelnen Musiker der Band im Sinne des EKStR dar.

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  • Kann mal endlich einer der Admins/Mods dem Dirk nen Steuerfuzzi-Sternchen geben? Oder um es netter zu deklarieren: "Steuern-und Finanzversteher"? (oder so ähnlich) :)

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  • Man kann natürlich auch im laufenden Jahr Auszahlungen an GbR Mitglieder vornehmen, die dann als Entnahmen zu erfassen sind.
    Diese stellen dann auch Einnahmen für den Einzelnen Musiker der Band im Sinne des EKStR dar.


    Das ist mißverständlich ausgedrückt. Natürlich muss man sie am Jahresende dem in der Bandkasse übrig gebliebenen Geld hinzurechnen, um den Gewinn korrekt zu ermitteln.


    Aber der Gewinn wird abstrakt ermittelt - und nur dieser ist Einkommen im Sinne des EStG.


    Unterjährige Entnahmen sind daher im Prinzip natürlich kein Einkommen des Gesellschafters, Einkommen ist nur dessen Gewinn-Anteil.
    Entnahmen sind aber auch keine Verluste der GbR. Sie sind nur eine buchhalterische Erklärung dafür, wo das Geld hin ist.


    Beispiel: Entnimmt ein Gesellschafter zu viel (also mehr als seinen Anteil am Gewinn), dann hat er deswegen nicht mehr Einkommen zu versteuern. Er hat ja praktisch nur einen Kredit aufgenommen, denn er muss das Geld den anderen Gesellschaftern ausgleichen.

  • Du hast recht. Das könnte man missverstehen.
    Defacto hast du damit recht, das erst am Ende des Jahres der Gewinn der GbR ermittelt wird, und dann je nach Schlüssel innerhalb der GbR der Gewinn auf die Gesellschafter aufgeteilt wird.
    Das ist auch der jeweilig zu versteuernde Gewinn. Alles davor ist sozusagen eine Vorwegnahme der eigentlichen Gewinnermittlung
    Ich wollte nur mit meinen Ausführungen verdeutlichen, das man jetzt nicht unbedingt die gesamten Einnahmen der GbR in eine Kasse lassen muss und erst am Ende des Jahres den Gewinn aufteilt und jeder sein Geld bekommt.
    Buchhalterisch und um den Überblick zu behalten sollte man unterjährige Auszahlungen an GbR Mitglieder als Entnahmen erfassen, die am Ende des Jahres dem tatsächlichen Gewinn als auch dem jeweiligen Anteil der Gesellschafter gegenüber zu stellen sind. In der eigenen Buchhaltung muss man aber diese Auszahlungen der GbR als Einnahmen erfassen, denn e gibt noch die Thematik USt, die im laufenden Jahr von Bedeutung ist, sowohl was die GbR angeht, als auch die Einzelmusiker. Je nach Höhe der USt-Last muss man ja Voranmeldungen abgeben. Und da gilt das Zufluss/Abfluss Prinzip.
    Bekomme ich von der Band, also der GbR, nach einem Gig sagen wir mal 250€ + USt ausgezahlt, so muss ich dies in meiner Buchhaltung erfassen, weil mir ja schon Einnahmen zufliessen und in der USt Voranmeldung angeben. In der Praxis ist das ja nicht so, das man erst am Ende des Jahres seinen Anteil aus dem Gewinn der Gesellschaft bekommt.
    Sollte noch mehr Geld im Topf sein, als bislang an die Gesellschafter ausgezahlt wurde, dann muss das natürlich auch noch aufgeteilt werden und dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden.
    Genauso ergibt sich ja dann auch nochmals eine Erhöhung der Umsatzsteuerlast. Deshalb und wegen anderer Dinge gibt es ja auch noch eine UST-Jahreserklärung zusätzlich zu den Voranmeldungen.
    In der Gewinnermittlung der GbR sollte, wenn sie ordentlich gemacht wird, am Ende auch aufgeschlüsselt stehen, wie viel Gewinn dem einzelnen Gesellschafter zusteht und wie viel er möglicherweise schon ausbezahlt bekommen hat. Die entsprechende Differenz, wenn noch was da ist, wäre dann sozusagen die Abschlussausschüttung des Jahres an den einzelnen Gesellschafter.
    Aber hier bewegt man sich auch schon mehr in buchhalterischen als steuerlichen Fragen, die aber im Falle einer Prüfung nicht unwichtig sind, weil die Prüfer sich am meisten an undurchsichtigen Zahlungsströmen und unplausiblen Aufschlüsselungen stören...


    Noch ein kleiner Nachtrag, der mir gerade einfiel:
    Man könnte ja auch auf die Idee kommen, das man die ganzen Auszahlungen der GbR an die Gesellschafter nur formlos in einer Liste vermerkt, sich alle Buchungen dazwischen schenkt und nur am Ende des Jahres einmalig den Gewinn ermittelt und dann den eigenen Gewinn erklärt und eine Summe in der eigenen EÜR bucht.
    An sich ist dagegen nichts einzuwenden, aber da in einer Steuerprüfung die gesamten finanziellen Vorgänge geprüft werden, dazu gehört das Studium aller Kontoauszüge, Plausibilitätsprüfungen etc. kann es im Rahmen einer Prüfung zu Irritationen des Prüfers kommen, wenn plötzlich irgendwelche Überweisungen auf Konten erfolgt sind oder der zu Prüfende Wochenlang kein Geld von der Bank geholt hat, aber irgendwie ja auch gelebt haben muss. Das würde schnell passieren, wenn man sich das Geld aus den Einnahmen der GbR einfach einsteckt und verkonsumiert und nie belegt, wann man dieses Geld bekommen hat. Wenn ein Prüfer schlecht gelaunt ist, kann er einem dann nämlich unterstellen, das man irgendwo schwarz Geld verdient.
    Also meine Ausführungen zu den Entnahmen waren nur ein Hinweis auf die Schaffung von Transparenz beim Geldfluss. Nicht zu unterschätzen, wenn es mal ernst wird ;)

    3 Mal editiert, zuletzt von drumdidi ()

  • Je nach Höhe der USt-Last muss man ja Voranmeldungen abgeben. Und da gilt das Zufluss/Abfluss Prinzip.
    Bekomme ich von der Band, also der GbR, nach einem Gig sagen wir mal 250€ + USt ausgezahlt, so muss ich dies in meiner Buchhaltung erfassen, weil mir ja schon Einnahmen zufliessen und in der USt Voranmeldung angeben.


    Umsatzsteuer muss aber die GbR erklären und abführen - Und die Gewinnermittlung muss sie ja auch für die sog. gesonderte Feststellung gegenüber dem FA erklären. Deshalb erhält eine GbR ja eine eigene Steuernummer.


    Entnahmen sind per se erstmal steuerfrei - auch auf den Gewinnanteil des einzelnen Bandmitglieds entfällt dann keine Umsatzsteuer mehr. Diese hat ja die Band schon bezahlt.
    Wenn einer nur eine Band hat, aber seine eigenen Ausgaben in einer eigenen Gewinnermittlung buchen will, damit er selbst die Vorsteuer ziehen kann, muss er das eigentlich innerhalb der GbR Buchhaltung als sog. Sonderbetriebsausgaben erfassen. Diese Ausgaben werden dann bei der Gewinnermittlung wieder rausgerechnet.


    Ich gehe davon aus, dass in der von dir zitierten Fallkonstellation nicht alle in der Band umsatzsteuerpflichtig sind. Das Problem ist aber, dass das für die GbR bedeutet, dass diese USt. zahlen muss, wenn auch nur einer der Gesellschafter Umsatzsteuer zahlt. Denn meines Wissens ist eine Aufspaltung rechtlich nicht zulässig.


    Wenn sich da was geändert haben sollte, bitte Hinweis (!), denn ich habe das Problem ja selbst auch, dass ich in Bands (=GbRs) mit sog. Kleinunternehmern diese immer in die Bredouille bringe, weil ich USt zahle.

  • So handhabe ich das eigentlich seit Jahren und hatte es seinerzeit mit dem betreuenden F-Amt auch so "vereinbart".


    Ich mache eine Gewinnermittlung für das gesamte Jahr und verteile den Gewinn (zu gleichen Teilen, weil der GbR Vertrag das so vorsieht) auf die einzelnen Köpfe. Natürlich werden die Gagen direkt ausgezahlt und nicht am Jahresende. Ich kann aber mittels Verträge, Quittungen und Kontoauszügen belegen welches Geld wodurch reinkam und welche Ausgaben die GbR hatte.


    Das ist dem Finanzamt so genehm und auch alles dokumentiert und nachvollziehbar. Macht es natürlich für die Erklärung einfacher als an dieser Stelle Entnahmen etc. einzuplanen.


    gruß,
    Jan


    (der hier nur von seinen eigenen Erfahrungen in diesem Kontext berichten kann und keine rechtlich fundierten Aussagen treffen kann und will)

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