Cover-Stücke (Frage)

  • Mal eine Frage zu dem Kapitel "Die Hörzone - Hörbeispiele von Usern"


    Wie sieht das rechtlich aus mit Cover-Stücken?


    Also ich nehme z.B. Summer of '69 von Mr. Adams auf (z.B. während der Probe oder während des Gigs) und stelle das dann hier rein.


    Bekomme ich (oder eventuell sogar das Forum) Probleme mit Gema/Copyright/Urheberrecht etc. ?


    In der Suche geht es immer nur um die Rechtsgegebenheiten bei Auftritten, nicht aber speziell um unsere Hörzone.

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


    Dängdäng-Dängdäng-Dängdäng
    Bababababaaa-baba - Brack........Meet you all the way....dadadab...usw.

  • Hallo Maddin',
    mein Gitarrist ist der der sich damit auskennt und der sagte, das es zu Ärger führen kann Coversachen öffentlich einzustellen!


    Das ist der Grund, das wir keine Coverstücke auf der HP haben und ich keines hier eingestellt habe.


    Grüße aus D

  • Zitat

    Original von Cat
    Hallo Maddin',
    mein Gitarrist ist der der sich damit auskennt und der sagte, das es zu Ärger führen kann Coversachen öffentlich einzustellen!


    Das ist der Grund, das wir keine Coverstücke auf der HP haben und ich keines hier eingestellt habe.


    Grüße aus D


    das ist aber sehr schade.


    ich habe mit meiner coverband vor kurzem einen gig mitgeschnitten und wollte
    daraus nun mein schaffen in der hörzone ein bisschen präsentieren.
    sieht schlecht aus...

    Keep it centered, keep it low!
    Keep it running, let's go!
    Watch it climb on its own,
    The more we see the more we know!

  • Zitat

    Original von total.desaster
    Bei nem Auftritt muss der Veranstaltung ne Gema-Meldung machen...


    hat 1. mit dem Thema gar nichts zu tun


    und stimmt 2. auch nicht in jedem Fall. Es gibt auch Künstler, deren Stücke nicht von der Gema betreut werden. Wenn man solche covert, erübrigt sich das mit der Gema


    :O


    Coverstücke hier einzustellen sind in jedem Fall eine Urheberrechtlich relevante Geschichte. Man muss eigentlich bei jedem Einzelfall prüfen, ob man das darf oder nicht. Wenn der Künstler Stücke zu Weiterverbreitung selbst frei gibt, darf man auch die Coverversionen vorstellen.


    Gruss
    Psycho

  • Zitat

    6. Nutzung von Ausschnitten aus Musikstücken (Werkteile)
    a) Es wird oft angenommen, dass für eine bestimmte Spieldauer in Sekunden, eine bestimmte Taktanzahl oder eine bestimmte Notenanzahl eines Werkteiles keine Rechteeinholung von der GEMA vorgenommen werden muss. Das Urheberrecht kennt eine solche Regelung nicht, vielmehr muss dann eine Lizenz bei der GEMA eingeholt werden, wenn in dem Werkteil noch die Individualität des Komponisten zum Ausdruck kommt.


    http://www.gema.de/media/de/on…tt_wp.pdf#nameddest=faq27



    http://www.gema.de/media/de/on…tt_wp.pdf#nameddest=faq21



    http://www.gema.de/media/de/on…_websites_interpreten.pdf

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

    Einmal editiert, zuletzt von 00Schneider ()

  • Danke an alle,


    also dann lass ich das ma lieber, ist mir nicht koscher genug.


    Aber Schade ist es schon, ich dachte auch an Musikschnippsel so von 1.30 minuten länge pro Stück und dann mal vier oder fünf reingestellt.


    Armes Deutschland.

    Grüße,


    De' Maddin Set
    ________________________________


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  • Mir kommt da noch eine Frage auf... (kann auch sein, das ich hier schwachsinn schreibe, ich weiss es nicht), wie sieht es aus, darf man aufnahmen die zu Playbacks gespielt wurden komplett hier rein stellen ? Weil das Urherberrecht liegt soweit ich weiß bei dem Produzenten der CD, oder ? Oder ändert sich das, sobalt man sein eigenes "Drumming" drüberspielt und abmixt ?


    Für antworten dankbar, max

  • Zitat

    Weil das Urherberrecht liegt soweit ich weiß bei dem Produzenten der CD, oder ? Oder ändert sich das, sobalt man sein eigenes "Drumming" drüberspielt und abmixt ?

    Das wäre doch etwas komisch, findest du nicht?
    Stell dir vor ich nehme ein Computerspiel her, verändere eine Grafik und plötzlich gilt das Urheberrecht nicht mehr :D

  • morgen,


    da ich mal gerade wieder ne Stunde damit verplempert habe im Netz herauszufinden, was als Amateurband legal geht bzgl. Coverversionen auf der HP, ohne dass man deswegen die Gema durchfüttert, stelle ich hier nochmal die Frage:


    Gibt es mittlerweile belastbarere Auskünfte dazu, die ggf. auch rechtlich Bestand haben?


    Bitte keine: "ich mein 20 sec. clips sind legal-Antworten"


    Ich möchte keine Meinungen, sondern "Wissen" ;)

  • So, nach monatelangem Mitlesen endlich mal ne Frage, zu der ich was Sinnvolles beitragen kann; das habe ich dann auch gleich für eine Anmeldung genutzt. Natürlich stell ich mich noch ausführlich vor!
    (.... und den Umgang mit dem Forum lernen muss ich auch noch ...)


    Also: Wenn Du eine wirklich belastbare Aussage wünscht, dann frag doch einfach die GEMA. Raffzahnig mögen die zwar erscheinen, aber beißen tun die nicht.


    Bei meiner Coverband war es so, dass ich zunächst einen Videomitschnitt auf der HP hatte, der angemeldet war. Das waren, glaube ich, so knapp über 100,- / Jahr für "Hintergrundmusik".
    Dann habe ich die HP so geändert, dass sie nur noch Links zu youtube hat. Damit gibt man quasi die ganze GEMA-Frage an youtube als Hoster weiter:
    Die eigene HP hat ja dann gar kein GEMA-Material mehr. Entscheidend könnte aber sein, dass es nur einen Link gibt, keine Einbettung.


    Ich habe dann auch den Vertrag mit der GEMA gekündigt, und zwar genau mit der Begründung, dass wir nur noch auf youtube verweisen, und die Kündigung hat
    anstandslos geklappt.


    Aber: Ich bin kein Anwalt, Rechtsberater o.ä., und natürlich kann auch ich Dir keine rechtsverbindliche Auskunft bieten, auf die Du Dich berufen könntest.
    Ergo: einfach ne Mail an die GEMA, das hat sich bei mir bewährt. Dann hast Du auch was in der Hand, und ist allemal effektiver als Halbwahrheiten goggeln.


    Grüße!

  • Hallo Super-Dau,


    danke, das hilft mir sehr und leuchtet auch ein.


    Die GEMA kontaktier ich nicht weil sie mir ungefragt Infomaterial zugeschickt hat, nachdem ich das einmal gemacht habe. Eine vernünftige Antwort habe ich nicht bekommen. Die HP der GEMA hat ihmo auch nur das Ziel, Mitglied zu werden, aber keine vernünftigen Auskünfte für Amateurmusiker zu geben.


    Außerdem wär es ja wirklich mal für alle interessant, das kompakt nachlesen zu können, wie der aktuelle Stand da ist.


    Darum auch in diesem Thread, weil hier noch nicht 50.000 unterschiedliche Antworten stehen ;)


    :thumbup:


  • Hallo Super-Dau,


    danke, das hilft mir sehr und leuchtet auch ein.


    Die GEMA kontaktier ich nicht weil sie mir ungefragt Infomaterial zugeschickt hat, nachdem ich das einmal gemacht habe. Eine vernünftige Antwort habe ich nicht bekommen.

    Hi nochmal,


    dann hab entweder ich bisher Glück gehabt - oder Du Pech ... Ich bin halt der Meinung, dass die GEMA bei ihren Gebühren natürlich einen
    hohen Verwaltungsanteil hat, und für den sollen sie auch was tun und Dich beraten :)


    ... und es ist immer gut, einen Schriftverkehr zur Hand zu haben, wenn's mal Mecker gibt.


    Aber vielleicht hilft Dir ja auch erstmal ein Blick in den Tarif:


    Website-Tarif der GEMA


    Meiner Meinung nach (und ich verweise auf die rechtliche Nichtgültigkeit meiner Meinung ...)
    sollte für Coverbands die Kategorie 3 auf Seite 2 passen.

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