GEMA-Trouble!! Bevor es einen von euch erwischt...

  • Hi, hab folgendes aus vertrauenswürdiger Quelle bekommen. Ist mit Sicherheit kein banaler Kettenbrief... (Edith meint vielleicht auch doch...)



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    WARNUNG AN ALLE MUSIKER!


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    Die GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!
    Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!


    Kann ja wohl nicht sein, dass wir alle Pleite gemacht werden. . .


    --------------------------------------------------------------------------------


    Besser mal die websiten checken...


    Gruß,
    Alex

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • die könnten mich mal gerne haben
    die ticken doch nich richtig?
    mit welcher rechtfertigung wollen die denn uns abzocken, für musik die wir selber produziert haben und die wir gegebenenfalls für gleichgesinnte kostenlos zur verfügung stellen wollen
    das geht doch nicht mit "RECHTEN" dingen zu

  • Jochen: Es muss natürlich um Material gehen, was auch bei der GEMA angemeldet ist... :rolleyes:



    Ich glaub trotzdem dass das ein Kettenbrief ist. Das mit dem Streamen stimmt auch nicht, bei downloaden ist eben die Vergütung teurer. Genauso die 45 sek. Länge, ab 45 sek. wird's nur auch wieder teurer.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • das kann ich kaum glauben.


    was hat das denn z,b, für auswirkungen auf unser hörzone?


    wo leben wir denn? in einem totalitären staat? Das geht definitv zu weit X(

  • ich halts im nachhinein allerdings für schwachfug..
    und seit wann gibs arbeitslose rechtsanwälte.. :D
    wenn die arbeitslos sind, dann sind die meist im urlaub..
    selbstständig = selbst und ständig im urlaub ^^

  • ich glaub vllt ist das auch nur ein missverständnis. was ist denn genau mit "unangemeldete Hörprobe" gemeint. Heisst das nur, dass bei der Gema gemeldete Stücke nicht auf die website dürfen, ohne das der gema mitzuteilen?
    das wäre normal,
    wir machen unsere eigenen sachen und die sind nicht bei der gema angemeldet. heisst "unangemeldete Hörprobe" dass wir unsere kompositionen jetzt gezungermassen anmelden müssen, wenn wir sie ins netz stellen?

    Einmal editiert, zuletzt von Psycho ()

  • Zitat

    heisst "unangemeldete Hörprobe" dass wir unsere kompositionen jetzt gezungermassen anmelden müssen, wenn wir sie ins netz stellen?

    Du meine Güte, nein!
    Es geht dabei z.B. um Coverversionen von bei der GEMA angemeldeten Songs.


    Ich halte übrigens die Nachricht aus dem ersten Beitrag für einen reinen Hoax, also eine Falschmeldung.
    Besonders das hier:

    Zitat

    Auch wenn es eigene Titel sind!!!

    Kein Urheberrechtsgesetz zwingt dich, deine selbst komponierte und gespielte Musik bei einer Verwertungsgesellschaft (DE: GEMA, AT: AKM, CH: SUISA) anzumelden bevor du sie ins Internet stellst.


    Auch vom Stil her klingt die Nachricht sehr nach Hoax.


    mfg. Tubos

    Einmal editiert, zuletzt von Tubos ()

  • Zitat

    Original von Psycho
    wir machen unsere eigenen sachen und die sind nicht bei der gema angemeldet. heisst "unangemeldete Hörprobe" dass wir unsere kompositionen jetzt gezungermassen anmelden müssen, wenn wir sie ins netz stellen?


    Nein, und das kann auch gar nicht sein. Die GEMA ist nur für Rechte von Titeln zuständig, die bei ihr angemeldet sind.



    Es sind wohl vorwiegend Cover-/Top40-Bands damit angesprochen, sollten diese Ausschnitte auf die Homepage stellen und diese sind angemeldet, sind da natürlich GEMA-Abgaben zu zahlen.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Zitat

    auf den aktuellen hoax-listen der tu berlin ist auf jeden fall noch nichts von diesem thema zu finden.

    Das wird ja kein weit verbreiter Hoax sein weil er nur Musiker betrifft.
    Wahrscheinlich ein Missverständnis... für mich eben ein Hoax.

  • Naja, vielleicht ist ja doch ein bisschen Übertreibung mit drin, aber es entspricht halt auch vielen Tatsachen.


    Man weiß ja z.B., das die GEMA in "schlechten" Zeiten Leute losschickt aus Vereinsfeste, Abschlußbälle usw. um zu schauen was dort an Musik gespielt wird. Die Infos dazu holen die sich aus den Tageszeitungen. Dann schaut da kurz ein Mitarbeiter vorbei, und dann gibt es ne gesalzene Recnung, die dank der Strafe den eigentlichen Betrag bei Anmeldung um so ca. das 4-fache übersteigt.


    Warum sollen die also nicht ins I-Net schauen??


    @00, das mit den 45sec und nur streamen kam mir auch etwas stange vor, ich dachte bis 1min ist es bei eigenen SOngs eh frei....


    Richtig ist aber auch folgendes. Wenn ihr GEMA Mitglied sied und Songs dort anmeldet, dann habt ihr der GEMA automatisch die Verwertungsrechte an euren Songs übertragen. D.h. die dürfen dafür kassieren und müssen dann mit euch abrechnen. Die kassieren aber auch von euch selbst, sei es bei eigens veranstalteten Konzerten, oder eben auch dem Download via Internet.


    Gut, ch ruder ein bisschen zurück, vielleich ist es nicht ganz so graß wie oben beschrieben, wenn sich jeder mal damit auseinandersetzt ist das aber auch nicht so falsch...

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Zitat

    Original von scarlet_fade
    Dann schaut da kurz ein Mitarbeiter vorbei, und dann gibt es ne gesalzene Recnung, die dank der Strafe den eigentlichen Betrag bei Anmeldung um so ca. das 4-fache übersteigt.


    Haben die so aufgeschlagen?

    Wenn man das Knie sieht, ist die Bassdrum zu klein!

  • Wäre aber doch schon interessant zu wissen, wieviele Sekunden wirklich gratis zum download angeboten werden dürfen. Auch ich dachte immer bis 60 Sekunden wird sowas garnicht von der Gema berechnet. Dummerweise ist diese Info schon Jahre her - und offensichtlich falsch ???


    Gibt es eine andere Länge, die Gratis angeboten werden darf?


    Wer weiß wirklich genaueres oder kann auf belastbare Gema-Dokumente oder Paragraphen verweisen?

  • wenn du nich bei der gema angemeldet bist darfst du musik solange anbieten wie du lustig bist...die können dagegen nix machen da du DEIN EIGENTUM anbietest wodrauf die keinerlei rechte haben...
    EDIT: Außer du nimmst Geld dafür...da würd ich mich nicht erwischen lassen ohne gemaanmeldung
    es sei denn du bietest coverversionen an..da gilt 45 sekunden
    ich hab ein praktikum bei autogram records in nottuln gemacht und der kerl dort hat mir mal erzählt das sich ne anmeldung bei der gema für so kleine bands nich lohnt usw. und das es alle gangster wären und das man 45 sekunden anbieten darf, wenn der song bei der gema angemeldet ist..das ist mein kenntnisstand..
    belehrt mich eines besseren

    Einmal editiert, zuletzt von Jochenist.net ()

  • Zitat

    Original von 00Schneider
    Das mit dem Streamen stimmt auch nicht, bei downloaden ist eben die Vergütung teurer. Genauso die 45 sek. Länge, ab 45 sek. wird's nur auch wieder teurer.


    So ist es, das mit "ausschließlich streamen" stimmt so nicht.
    Warum das allerdings auch eigene Musik betreffen sollte, weiß ich nicht.

  • Zitat

    Warum das allerdings auch eigene Musik betreffen sollte, weiß ich nicht.

    Tut es ja nicht.


    Zitat

    EDIT: Außer du nimmst Geld für das Downloaden...da würd ich mich nicht erwischen lassen ohne gemaanmeldung

    Das kann ich mir nicht vorstellen. In der Wikipedia unter GEMA ist folgendes zu lesen:

    Zitat

    Die Mitgliedschaft in der GEMA ist notwendigerweise freiwillig, da die sich aus dem Urheberrecht automatisch ergebenden Rechte zunächst ausschließlich dem Urheber vorbehalten sind und nur von diesem an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen werden können. Es bleibt einem Urheber also selbst vorbehalten, seine Rechte selber wahrzunehmen oder dies der GEMA zu übertragen.

    Es steht also jedem frei, seine Musik selbst zu verkaufen.

  • Zitat

    Original von scarlet_fade
    @00, das mit den 45sec und nur streamen kam mir auch etwas stange vor, ich dachte bis 1min ist es bei eigenen SOngs eh frei....


    Nein, das stimmt auch nicht:


    "Wenn Sie als Komponist und/oder Textdichter Werke zur Präsentation Ihres Repertoires auf Ihre Website einstellen, so ist die Regelung bezüglich der Vergütung - ohne Präjudiz für die Zukunft und zzgl. 7 % MwSt. - wie folgt:
    Für die Vergütung von EUR 25,00 können Sie bis zu 10 Werke Ihres Repertoires als Komponist und/oder Textdichter für ein Jahr unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer auf Ihrer Website einstellen. Dabei können Sie 50 % der Werke innerhalb des Jahres austauschen.
    Sollten Sie Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min nutzen, so zählen 2 Werkteile wie 1 Werk. Für jeweils weitere 10 Werke bzw. 20 Werkteile mit einer Spieldauer von bis zu 1.45 min beträgt die Vergütung zusätzlich EUR 25,00 pro Jahr.
    Die Vergütung gilt bis zum 31.12.2005 und zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7%."


    http://www.gema.de/media/de/on…_websites_textdichter.pdf


    Wobei das nur für Streaming gilt, bei Downloads gelten andere Sätze.




    Ich habe schon woanders die relevanten Zeilen für Cover-Stücke rauskopiert:


    http://www.drummerforum.de/for…?postid=206370#post206370

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Zitat

    Original von Jochenist.net
    [...] DEIN EIGENTUM anbietest wodrauf die keinerlei rechte haben...
    EDIT: Außer du nimmst Geld dafür...da würd ich mich nicht erwischen lassen ohne gemaanmeldung
    es sei denn du bietest coverversionen an..da gilt 45 sekunden


    Nein, das ist doch Quatsch. Wenn Stücke nicht bei der GEMA angemeldet sind, haben die damit auch gar nichts zu tun. Das ist keine Urheberrechtszentrale, das ist eine Verwertungsgesellschaft. Wenn du eigenes verkaufst, ist das allein deine Sache. Du könntest da höchstens Probleme mit dem Finanzamt bekommen, aber nicht mit der GEMA.


    Und für Cover-Stücke gibt es keine Freisekunden, siehe Link über mir.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

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