Ruhestörung? Was meint ihr

  • Hallo. Bin neu hier im Forum und möchte gern mal eure Meinung zu folgendem Vorfall wissen.


    Da ich mein Schlagzeug nun mal leider nicht mit in meine Wohnung nehmen durfte, hab ich halt die erlaubnis der musikschule, wo ich auch unterricht nehme, bekommen, in meiner freizeit dort zu üben.
    natürlich halte ich mich an die gesetzlichen ruhezeiten von 13:00-15:00 und abends bis 22:00.. in der woche und am wochenende


    Nun war ich gestern auch wieder am üben und wurde dann ziemlich blöd angemacht von einem Nachbarn dem das wohl nicht gepasst hat.. Mit Anzeige wegen Ruhestörung hat er gedroht.. Denke nicht dass es irgendwas bringt wenn er eine Anzeige macht. außer dass der gute mann sich nur selber stress macht.. Es ist eine Musikschule, in der nun mal "immer" jemand spielt. Dafür ist sie ja auch da..


    Was haltet ihr davon?

  • lass ihn sich doch aufregen...imer höflich bleiben oder ignorieren kann nichts passieren...
    du dürftest auch in gewissem maße in der wohnung spielen wogegen niemand was sagen kann..


    also relaxt weiter üben...
    greetz

  • Wat sind denn nun die gesetzlichen Ruhezeiten?


    Ich hab hier mit nem Nachbarn zu kämpfen, der mich täglich mit Techno-Mucke zuballert. Von daher mache ICH mir mittlerweile übers Schlagzeug spielen auch keinen Kopf mehr. Hat zwar gedauert, weil ich ihn erst nicht verärgern wollte...aber ihm scheint das alles dermaßen egal zu sein...naja, und dann zwischen 15 und 20 Uhr nicht ganz jeden Tag für 1-2 Stunden drummen, da kann der mir eigentlich auch nix tun.


    Insofern - du bist auch noch in ner Musikschule, wenn du spielst. Also mach dir keinen Kopp und zock brav weiter! :)

  • ist ja wahnsinn wie schnell man hier antworten bekommt :)


    soweit ich weiß darf man abends auch bis 22:00 Uhr. Außerdem bin ich ja auch nicht die einzige die dort übt.. viele bands nutzen die räume auch. war halt wohl nur mein pech dass gerade ich da war wo er gemuckt hat. also tür zuschließen nächstes mal ;)


    war aber ein wenig erschreckend als der mann reingestürmt und losgebrüllt hat..

  • nächstes mal hängst du ein ausgedrucktes blatt papier an die tür, wo drauf steht: "bitte nicht stören! aufnahmen!" ;)


    alternativ kannst du auch einfach den schlüssel im türschloss einmal rumdrehen.

  • also von 8-22 ist gesetzlicher rahmen da kann eigentlich keiner was sagen solange es in gesellschaftlich-akzeptablem rahmen bleibt...du darfst allerdings - und da gibt es sonderrechte - musikinstrumente davon ausgenommen spielen...drums 2x 45min pro woche egal wo...egal wie laut..bei anderen instrumenten gestaffelt...

  • Ruhestörung fängt dann an, wenn sich jemand anderes gestört fühlt, egal wann und erstmal auch egal durch was und wie laut. Es gibt keine zugesicherten Zeiten zu denen man Musizieren darf. Evtl. gibt es Regelungen im Gemeinderecht, denn die Vorschriften sind meist dort geregelt und nicht landes- oder bundesweit (Mittagsruhe, wenn es sie denn noch gibt stünde da drin). Man kann auch nicht auf sein Recht auf Persönlichkeitsentfaltung pochen.


    "Da kann keiner was sagen", eine solche Gesetzesregelung gibt es nicht dass man das sagen könnte.



    Wer neben einer Musikschule einzieht weiß, dass es zu erhöhter Lärmbelästigung kommen kann. Ein Richter würde da sagen der Anwohner kann da nicht so kleinlich sein. Andersrum ist es, wenn die Musikschule später aufgemacht wurde, dann muss mehr auf Lärmreduzierung geachtet werden. In einem Gewergegebiet werden andere Maßstäbe angelegt als im Wohngebiet etc.


    Also wenn dann bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen ob es entsprechende Regelungen gibt.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

    Einmal editiert, zuletzt von 00Schneider ()

  • ich habe lange danach gesucht, aber doch es gibt gesetzliche zeiten auf die man sich berufen darf, sorry muss da widersprechen...und ich finde bestimmt gleich den beleg dafür...es gibt darüber bestimmungen, welches instrument wie lange in der woche spielen darf, unbeachtet der ruhezeiten...

  • Zitat

    Original von deevariodrummer
    ich habe lange danach gesucht, aber doch es gibt gesetzliche zeiten auf die man sich berufen darf, sorry muss da widersprechen...und ich finde bestimmt gleich den beleg dafür...es gibt darüber bestimmungen, welches instrument wie lange in der woche spielen darf, unbeachtet der ruhezeiten...


    Ja, da wäre ich sehr interessiert an einem Gesetztestext.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Hallo,


    wenn der Nachbar direkt darunter wohnt, Du von 15 bis 22 Uhr durchgehend Heavy Metal Drumming mit 7 Bass Drums geübt hast, die Musikschule als Gebetsraum angemeldet ist, usw. , dann sieht es schlecht aus.


    Ist die Musikschule in einem Gewerbegebiet und der Nachbar wohnt Luftlinie 500 Meter entfernt, das Set steht in einer Schallschutzkabine und Du hast eine halbe Stunde Jazz Standards mit Besen von 10 bis 10.30 Uhr geübt, dann sieht es ganz gut aus.


    Ansonsten: Konkreteres erzählen meist diejenigen, die sich dank Hörensagen, dem Fall des Cousins dritten Grades aus Amerika und fundierter Kenntnis von Internetzforen bestens auskennen.


    Also ich darf sogar nach 22 Uhr noch duschen.


    Mal allgemein: ein Recht auf Lärmverursachung gibt es nicht. Und ein Recht auf absolute Verschonung von Lärm gibt es auch nicht - auch nicht während "Ruhezeiten". Daher würde ich einen solchen Fall immer anhand der vor Ort geltenden Rechtslage einschließlich geschlossener Verträge auch unter Beachtung der baurechtlichen Lage bewerten. Da gibt es auch Landes- und Kommunalrecht, es soll sogar ein Studium dafür geben, aber wer braucht das schon?


    Gruß,
    Jürgähn,
    Schrank schrubben war anstrengend


    Edith sagt, dass Herr 00Schneider schneller war und die Lage recht zutreffend beschreibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Das was ich noch gefunden habe, wäre dies hier:


    Schlagzeug:
    Auch Übungszeiten eines Schlagzeugspielers müssen in zumutbarem Rahmen von anderen Bewohnern oder Nachbarn ertragen werden, sie sind aber streng zu begrenzen (45 min täglich im Sommerhalbjahr; 90 min pro Tag im Winterhalbjahr).
    (LG Nürnberg-Fürth, WuM 1992, 253)


    Gilt aber nur für Mietwohnungen.. Ob das auch für eine öffentliche Musikschule gilt nist fragwürdig..

  • Zitat

    Original von Görl
    Schlagzeug:
    Auch Übungszeiten eines Schlagzeugspielers müssen in zumutbarem Rahmen von anderen Bewohnern oder Nachbarn ertragen werden, sie sind aber streng zu begrenzen (45 min täglich im Sommerhalbjahr; 90 min pro Tag im Winterhalbjahr).
    (LG Nürnberg-Fürth, WuM 1992, 253)


    Das sind nur immer Einzelfallentscheidungen, man kann daran nur Tendenzen erkennen, wie ein Gericht im Einzelfall entscheiden könnte. Aber Lärm ist wie erwähnt meist im Gemeinderecht geregelt, d.h. Gerichte können je nach Ort ganz verschieden entscheiden. Aber selbst in dem Urteil steht "in zumutbarem Rahmen", das ist wieder subjektiv. (Der Blastbube stört evtl. mehr als der Jazzer, wenn der Nachbar aber keinen Jazz mag...) Das Gericht sagt zwar, der Belästigte muss Zugeständnisse machen, kann aber keine objektiven Kriterien dafür geben.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

    2 Mal editiert, zuletzt von 00Schneider ()

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