Ruhestörung? Was meint ihr

  • Moin!


    lord Vader: Ich hatte ganz am Anfang meiner "Schlagzeugerlaufbahn" ebenfalls mein Gerät auf dem Speicher stehen- für genau eine Woche. Das Haus stand auf einem Berg.


    Dann sprachen mich Leute aus dem 3 Kilometer drunter liegenden Ort an: Ey, spielst Du jetzt Schlagzeug?


    Man sollte nicht glauben, wie weit das trägt.


    Ab in den Keller, dann klappt es auch wieder mit dem Nachbarn!


    LG

  • Zitat

    Original von mavine
    Wat sind denn nun die gesetzlichen Ruhezeiten?


    Das ist Sache der Stadt-bzw Ortsverwaltung. Sofern ich weiß, darf ein Musikinstrument geübt werden, auch in Außerbeachtlassung der Ruhezeiten. Allerdings macht es mehr Spaß, wenn das Ganze mit Einvernehmen der Leute geschieht, die dadurch gestört werden können.

    Thomas von der Trommelwerkstatt

  • Zitat

    Original von X-mo
    Was mich drüber hinaus echt verwundert hat, ist die Tatsache, dass es hier bei uns keine Mittagruhe gibts, dass bedeutet ich kann von Früh bis Spät auf die Holztonnen donnern das es nur so knallt.......und das im schlecht isolierten Dachboden :D


    Wow... ich wünsch dir für dein späteres Leben einen Nachbarn, der jeden Samstag morgens um acht entweder Rasen mäht oder Hecken stutztwenn du mit ordentlich Restalkohol und schädelbrummen deinen Rausch ausschlafen willst...


    Nach mir die Sinnflut... wie mich so eine Einstellung ankotzt, ich fass es nicht!

    Freizeit Moderations-Arschloch

  • Mittagsruhe, Ruhezeiten, u.s.w. sind Begriffe, die je nach Land oder Kommune unterschiedlich behandelt werden (z.T. gar nicht mehr existieren - so z.B. bei uns) und längst nicht mehr die gleiche Bedeutung haben wir früher. Das bedeutet aber eben nicht, dass man dann immer machen kann, was man will, sondern oftmals, das man fast gar nichts machen darf...


    Es kommt auf die Bedingungen, Kläger, Beklagte und die Gemeindeverwaltung (oder was auch immer), bzw. evtl. dann den Richter, an. Der Eine lässt den Gockel köpfen, der Andere sagt dem Kläger "der Hund muss seine Freiheit haben" - nicht anders kann es bei Musik oder noch schlimmer Schlagzeug sein!


    Wie extrem unterschiedlich das sowohl in Spielweise, als auch in "gefühlter" Lautstärke sein kann, müsste jeder wissen, der schon mal ein DF-Meeting besucht hat. Daher zum Test mal die Eltern zum Probehören schicken.


    Ich selbst kam (dummerweise oder rücksichtsvollerweise) 13 Jahre lang nicht auf die Idee, den Dachboden als Ü-Raum zu nutzen, obwohl ich mind. 20 m Luftlinie zum Nachbarn habe. Wenn dazwischen nicht besondere Luftströmungen, Hindernisse oder andere Geräuschquellen liegen, ist es ziemlich egal wie weit das weg ist - man hört es immer - außer wenn das andere Haus auch gut gedämmt ist.


    Jetzt bin ich mit dem E-Set im Keller und habe dennoch ein Korkpodest aufgebaut. Die ca. 6 m entfernt vorbeilaufenden Leute bleiben manchmal stehen, weil es so komisch klackert.


    Fazit:
    entweder Rücksicht nehmen, mögliche Zeiten suchen, noch effektiver dämmen, leiser spielen und Rechtsstreit vermeiden
    oder:
    Mafia, u.ä. einschalten...


    @Scarlet: musst Du nicht arbeiten?

  • Hallo,


    Zitat

    Original von Hammu
    ... Musik (und das dazu gehörige Üben) ist in Deutschland scheinbar eine schwierige, rechtliche Grauzone.


    Nein. In Deutschland ist alles eine rechtliche Grauzone. Das Einzige, was hier klar geregelt ist, ist die Farbe der Fahne. Und selbst daran hält sich keiner.


    Grüße,
    Jürgen

  • Ich find' die Haltung bei einigen hier schon erstaunlich: Der Nachbar ist
    eine Nervensäge, wenn er sich übers Schlagzeugspiel aufregt? Ich würde
    schon nach ein paar Stunden nachbarlichem Bum-Tschak Amok laufen!


    Schon beim Klavierüben hab' ich mich früher mit den Nachbarn gut gestellt,
    das Gedudel kann ganz schön nerven. Aber am Klavier brauchte ich keinen
    Gehörschutz! Die Diskussionen um 15 vs. 25dB Dämpfung hier im Forum
    kommen doch nicht von ungefähr. Schlagzeuge sind pervers laut und
    Nachbarn verdienen Rücksicht meint


    Hajo K

  • Zitat

    Original von seelanne


    Meinst Du im Ernst, dass du wegen der Nichtvolljährigkeit in Sachen Lärmverursachung Narrenfreiheit hast bzw. rechtlich unter Welpenschutz stehst ? Ich will nicht ins Detail gehen, aber fachlicher Rat wäre sicherlich hilfreich, auf die eine oder andere Weise, sonst wird dein Nick am Ende noch Programm.


    Nein, See. Nicht so garstig.
    Ich meinte nur, dass ich nicht bei Gericht erscheinen muss/müsste, wenn ich nicht wollte -> Noch keine 18 halt.


    Und mit den 4m wollte ich nicht veranschaulichen, wie weit sie doch entfernt ist, sondern das exakte Gegenteil. Nämlich dass es sich bei einer solchen Entfernung nicht vermeiden lässt, dass man bei offenem Fenster ohne eigene Musik etc. was hört.


    Zitat

    Inwieweit bezieht der Ausbau denn Schalldämmungsmaßnahmen mit ein? Wenn das gescheit gemacht ist, sollte sie bei geschlossenem, evtl noch zusätzlich gedämmten Fenster nur noch wenig mitkriegen.... Hören wird sie es aber immer! Besonders wenn die Umgebungslautstärke (Straße, schreiende Kinder, bellende Hunde) sehr gering ist.


    Schalldämmung zwar nur an zwei Wänden (damit der Schall nicht so stark zum anderen Nachbarhaus und in den Flur abstrahlt), aber eine M-L-M-Tür, M-L-M-Fenster und zwischen dem Schlagzeugraum und Wand zum Haus der Psychoanalytikerin noch ein Raum mit Doppeltür.
    Sobald die Nachbarn nicht in der obersten Etage sind, hören sie auch nix. Aber naja..

  • Zitat

    Original von Problemkind.
    Nein, See. Nicht so garstig.
    Ich meinte nur, dass ich nicht bei Gericht erscheinen muss/müsste, wenn ich nicht wollte -> Noch keine 18 halt.


    du solltest auf keinen fall jura studieren.

  • Zitat

    Original von Sirom


    du solltest auf keinen fall jura studieren.


    Hab ich nicht vor, aber dass man unter 18 von den Eltern vertreten werden kann (was sie auch tun würden), da bin ich mir doch ziemlich sicher.

  • Außerdem: ob Du der ein Anderer vor Gericht erschein muss, wäre doch egal, wenn die Sache nach hinten losgeht (Geldstrafe ...) . Oder zahlen die dann auch die Eltern einweg?


    Ach, gerne wer ich auch mal wieder so jung und würde mir über nix Gedanken machen - so wie in der Versicherungs-Werbung im TV...

  • naja,


    wer sonst soll eine geldstrafe zahlen, wenn nicht die eltern...


    ausserdem geht es hier nicht ums STGB sondern ums BGB und da bin ich mir relativ sicher, kann ein nicht volljaehriger "beklagter" (grade wenn es um begebenheiten auf dem elterlichen grund und boden geht) auch von seinen eltern vertreten werden, es geht immerhin nur um die anwesenheit, der anwalt hat in der regel ja sowieso das wort.


    davon ab bezweifle ich, dass der nachbar einen nicht volljaehrigen verklagt. viel mehr wird dieser die eltern (besagte eingetragene grundstuecksnutzer/eigner) vor den kadi ziehen.


    und ob die sache dann generell zur klage kommt (lapalie) steht auf einem ganz anderen blatt.



    aber disskutiert ruhig weiter ob der himmel blau oder himmelblau ist :)

    Evil Jared's Rock-Drinks.de - Sex, Drinks & Rock n Roll

  • @scarlet:


    Komm mal runter von deinem hohen Ross, Kollege.


    1. Habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt immer zeitlich (sowohl bei Länge des Übens/Spielens als auch in Hinsicht auf die Tageszeit) Rücksicht auf meine Nachbarn genommen und


    2. Habe ich niemal geschrieben das ich es tatsachlich so ausführe, wie ich geschrieben habe!!


    Also schau genauer nach bevor du so unqulifiziert reinlabberst!! Oder verwirrt dich das Wörtchen "kann"?


    Im übrigen habe ich Nachbarn die zur Zeit ihr Haus komplett erneuern und auch gerne am Sonntag Morgen anfangen ne Wand abzureisen und was zu flexen beginnen


    Grüße

    "Schenkt ihnen nichts, aber nehmt ihnen alles"..............mein Motto auf Geburtstagen :D


    Arbeitsplatz


    Burnin' Dice


    Killswitch Engage rules

  • Hallo,


    na, hier kann man ja noch was lernen.
    Hier sollten Einige mal Jura studieren. Aber vielleicht doch besser die Eltern.


    Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt wann? Ok, uninteressant.
    Und wann beginnt die Deliktsfähigkeit? Na?
    Und wie war das mit dem Strafrecht? Hm?
    Eltern haften für ihre Kinder? Was auf einem Schild steht, muss wahr sein. Was im Gesetz steht, ist egal, kennt ja keiner, aber Schilder und Bild-Zeitung kennen alle.
    Vor Gericht werden gelegentlich noch ganz andere Lappalien verhandelt, wie kommen die nur dahin?


    Grüße,
    Jürgen


  • Uhuh, wie war das mit Steinen und Glashaus?
    Dein Post klang durchaus missverständlich und wenn du lediglich eine Möglichkeit andeuten willst, empfehle ich den Konjunktiv, in deinem Fall also "könnte". Dann ist dich Sache auch eindeutig...


    Grüße, Philip

  • das frage ich mich auch ;)


    gruß ausm mom. geschlossenen auditorium.


    wer heute anwalt ist, weiss schliesslich alles (da kann ich also nicht falsch sein ^^)

    Evil Jared's Rock-Drinks.de - Sex, Drinks & Rock n Roll

  • Zitat

    Original von X-mo
    Also schau genauer nach bevor du so unqulifiziert reinlabberst!! Oder verwirrt dich das Wörtchen "kann"?


    ich kann nur uncoolifiziert reinlabern....was unqulifiziert ist weiß ich nicht...

    Freizeit Moderations-Arschloch

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!