GEMA Austritt.. und die Folgen?

  • da seit einiger Zeit die Mitgliedsbeiträge die Tantiemen übersteigen macht es zZ wirtschaftlich keinen Sinn länger Mitglied zu sein.


    meine Frage, was passiert in der Zwischenzeit mit den eventuell eingehenden Geldern meiner Stücke? werden davon Partys finanziert oder wird das zurückgelegt bis ich wieder dem Verein beitrete? Wenn ich dann mal wieder beitrete sind die Rechte und die Gelder dann wieder meins?

    don´t panic

  • Zitat

    Original von Beeble
    werden davon Partys finanziert oder wird das zurückgelegt bis ich wieder dem Verein beitrete?


    Gute Frage...


    Mal überlegen - also entweder sie legen es bei ungefähr 4,02% Festzins für Dich an.
    Oder - sie laden ihre Kumpels vom VW-Vorstand ein und fliegen nach Südamerika...


    Ich weiß nicht, ich weiß nicht...



    :rolleyes:

  • Zitat

    Original von matzdrums
    wenn du nicht bei der gema mitglied bist geht auch bei der gema kein geld für dich ein weil die gema für dich dann kein inkasso macht.



    schon klar das sie für mich kein Inkasso macht, aber inkasso macht sie ja trotzdem weil die Werke ja nicht gemafrei werden nur weil ich austrete.
    Sie nehmen das selbe Geld ein nur das sie meinen Anteil anderwie verwenden, oder sehe ich das falsch?

    don´t panic

  • natürlich sind die dann gemafrei weil die gema dafür nicht zuständig ist. das heisst nicht das du einem veranstalter dann erzählen darfst das eine veranstaltung auf der deine bislang bei der gema gemeldeten werke aufgeführt werden nix mehr an die gema abführen muss.

  • boah, ich glaube das ist richtig kompliziert, vermute fast das weiß die
    GEMA selbst nicht, habe gerade versucht in deren Satzungen und Verteilungsplan usw. fündig zu werden.


    Scheisse, wie kompliziert ist das denn?


    Fakt scheint zu sein, das die zumindest eine gewisse Zeit für dich weiterkassieren, auch nach Austritt, die Rechte sind ja für eine gewisse Zeit
    übertragen, das ändert sich wohl nicht,


    aber ich glaube da hilft nur ein Fachanwalt.

  • Zitat

    Original von yoyogun
    vermute fast das weiß die GEMA selbst nicht


    das glaube ich jetzt wirklich nicht

    Mein Set

    Zitat

    Ich wollte eine schreube nach ziehen an meiner fußmaschiene.Als ich sie fest drehen wollte hat es knak gesagt und der schraubenzieger is abgebrochen.

  • Ey,


    der matz hat es doch vom Prinzip erklärt: nix Mitglied, nix Kohle.
    Wie bei jedem Verein gibt es natürlich eine Kündigungsfrist (natürlich gibt es auch davon Ausnahmen, aber wir wollen es ja nicht verkomplizieren).


    Und bei der GEMA sitzen schon ein paar Leute, die so eine Satzung lesen und sogar verstehen können. Das kann man lernen. Üben hilft.


    Grüße,
    Jürgen



  • Ey,
    was hat deine Antwort mit meiner Frage zu tun?
    Hast du gelesen ich gefragt habe?
    42 hätte mir als Antwort genau so weit geholfen :P


    gruss Dirk

    don´t panic

  • Guten Abend,


    Antworten, mit denen man was anfangen kann, sind teuer.


    Was hast Du denn damals unterschrieben? Hast Du Deinen Berechtigungsvertrag etwa nicht gelesen? Und die Satzung auch nicht? Noch nicht mal den Verteilungsplan?


    Na, kein Wunder. ;)


    Grüße,
    Jürgen

  • Hallo,


    Du willst mir nicht ernsthaft erzählen, dass Du das alles gelesen und verstanden hast?


    Ich werde es jedenfalls nicht lesen. Das schaffe ich bis gestern nicht mehr.
    Aber vielleicht gibt es ja bei der GEMA noch jemanden, der das mal gelesen hat und der vielleicht sogar einen von diesen Fernsprechapparaten besitzt.
    Ich wurde da auch schon mal zurück gerufen. Tat nicht weh.
    Allerdings fürchte ich, dass die Auskunft von der Quintessenz auf das hinausläuft, was matzdrums gesagt hat.


    Grüße,
    Jürgen

  • Zitat

    Original von matzdrums
    wenn du nicht bei der gema mitglied bist geht auch bei der gema kein geld für dich ein weil die gema für dich dann kein inkasso macht.

    Wenn das so einfach wäre!
    Die GEMA kassiert so z.B. auch bei Tonträgern deren Inhalt nur einen Song enthält, bei dem nur einer von 10 Autoren bei der GEMA ist, 100% Lizenz für den Gesammten Tonträger!


    Generell gilt aber, austretten ist kein Problem.
    Und wenn Gelder fälschlich bei der GEMA ankommen können sie über das Lable wieder zurück gefordert werden, oder sie werden zur anmelden Partei überwiesen, damit diese sie an die nicht GEMA Beteiligten ausschüttet.

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

    Einmal editiert, zuletzt von Der Kritische ()

  • wenn das alles so einfach wäre hätte man nix mehr um sich drüber aufzuregen ;) im falle des themenstarters geht es ja aber offenbar um eine unausgeglichene bilanz. ich bin nicht in der gema, ich hätte da nur kosten mit. da mussich nochnichmal den verteilungsplan für lesen.

  • Zitat

    Original von Beeble
    da seit einiger Zeit die Mitgliedsbeiträge die Tantiemen übersteigen macht es zZ wirtschaftlich keinen Sinn länger Mitglied zu sein.


    meine Frage, was passiert in der Zwischenzeit mit den eventuell eingehenden Geldern meiner Stücke? werden davon Partys finanziert oder wird das zurückgelegt bis ich wieder dem Verein beitrete? Wenn ich dann mal wieder beitrete sind die Rechte und die Gelder dann wieder meins?


    Ich hab da gar keine Ahnung, ABER:


    Wenn man das Rädchen weiterspinnt, dann hieße es, ich würde jetzt theoretisch bei der Gema meine Songs anmelden, dann sofort austreten um keine Beiträge zu zahlen, und wenn sich es lohnen würde wieder eintreten und mir die Kohle abholen...das lassen die wohl kaum so mit sich machen...

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Ein Anruf beim zuständigen Sachbearbeiter der Gema bringt Lichts ins Dunkel.


    Die angemeldeten Stücke bleiben für alle Ewigkeit bei der Gema registriert.
    Ist der Urheber, in diesem Fall der Texter/Komponist/Verleger, kein Mitglied, sind die Stücke Gemagebühren befreit.
    Wird der Rechteinhaber später wieder Mitglied wird alles auf den Vorherigen Stand gesetzt, dh. Die Stücke sind wieder gebührenpflichtig anzumelden und es werden Tantiemen ausgezahlt.

    don´t panic

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!