ab wann muss man seine Gage versteuern lassen?

  • Harrharr, ich liebe solche Herausforderungen!


    Hier meine Lösungsvarianten, ich bitte um berufene Korrektur!



    Und? Wie sieht's im echten Leben aus?


    MfG TZw.

  • Und direkt am Anfang schon an das Ende der GBR denken, so schön Abschreibungen über die ganzen Jahre sind, wenn GBR aufgelöst wird, muss das Instrumentarium wieder ins Privatvermögen zurückgeführt werden, dazu darf dann der Zeitwert(üblicher Gebrauchtpreis) wieder versteuert werden. Bei Zweifel läßt das Finanzamt durch Gutachter schätzen.

  • Hallo,


    im echten Rechtsleben interessiert sich in der Regel keine Sau dafür, ob eine GbR vorhanden ist oder nicht.


    Zu 1) a)
    a) Die Aufgabenstellung ist falsch, es muss "Hausverwaltungen" heißen.
    b) Warum sollte eine Hausverwaltung keine GbR sein können?


    Zu 2)
    Tja. Unentschieden 1:1. Was soll der Ratsuchende nun denken?


    Zu 3)
    Was haben den Walter und Elvira miteinander zu tun? Das kann doch keine GbR sein? Oder etwa doch?


    Zu 4)
    Tja. Was wäre, wenn das Alter der Kumpels und die Meinung der Erziehungsberechtigten nicht bekannt gewesen wäre? Falschberatung wegen mangelnder Sachverhaltskenntnis. Der Klassiker. Und man sieht, dass eine Frage zum Wirtschaftsrecht auch mal ganz schnell das Familienrecht und das öffentliche Recht ernsthaft berühren kann. Daher ist ein Fachidiot immer die beste Beratung für den Untergang.


    Fall 5:
    Annette, Beate und Clara sind eine sozialistische Frauenband seit 12 Jahren. Sie machen alles gemeinsam. Clara lernt die schnucklige Doreen kennen, welche Investmentbankerin ist. Sie will jetzt richtig Geld verdienen und steigt aus. Annette und Beate machen zunächst alleine weiter und nehmen dann Emma hinzu. GbR? Wann? Wo? Mit wem?


    Grüße,
    Jürgen


    PS
    Der Korrektor hat gerade Semesterferien.


  • An Tagen wie diesen liebe ich das DF... ;)


    MfG TZw

  • Nein, wenn's zum intellenten [sic!] OT-Klugscheißerduellforum wird!


    Sich anpöbeln ist ja hier leider Usus - aber solche Sachen mit Witz, Verstand und belegbaren Fakten zu diskutieren finde ich riesig.


    MfG TZw

  • Hallo,


    im Fall 1 ist das Problem, dass wir aufgrund der Bezeichnung nicht wissen, was sich dahinter verbirgt.
    Aus diesem Grunde würde ich diese Bezeichnung schon als irreführend im Rechtsverkehr und somit trotz der grundsätzlichen Erleichterungen der GbR hinsichtlich sogenannter Teilrechtsfähigkeit und Pseudo-Firma als falsch ansehen wollen.
    Wenn es nur Frau Volk wäre, welche die Hausverwaltung führt, während Herr Volk anderen Tätigkeiten nachgeht, so wäre die Bezeichnung GbR schlichtweg Posieren mit falschen Bezeichnungen. Wenn es noch weitere Gesellschafter gäbe, dann müssten diese allerdings auch ermittelbar sein. Da müsste man den Sachverhalt ein wenig erweitern.
    Richtige Antworten: Vielleicht mit Erläuterung (vertretbar), Nein mit knapper Begründung (gut vertretbar), Ja mit ausführlicher Begründung (noch vertretbar).


    Das Problem mit dem Wohnungseigentum ist ein Scheinproblem, denn hier geht es um das Mietverhältnis zwischen Volk und Volk in GbR gegen Müller. Mit solchen Schlenkern kann man den Laien allerdings prima aufs Glatteis führen. Ich wette, es hätte hier niemand (außer den üblichen Verdächtigen) gemerkt.


    Im Fall 2 hat natürlich der besserwisserische Student Recht (Tobias hat uns das sehr schön erklärt). Dass das weder die Gesellschafter noch den Gastwirt noch den Finanzwirt interessiert, zeigt, dass nicht jedes kluge Geschiss praxisrelevant ist.


    Im Fall 3 hat Tobias uns wieder alles verraten. Die ausführenden Musiker sind Angeheuerte. In der Tat gibt es Anzeichen dafür, dass zwischen Walter und Elvira außer der Spezial-GbR Ehe noch eine gewerbliche GbR vorliegt. Das ist aber aufgrund des bisher bekannten Sachverhalts keineswegs sicher. Das kann auch ganz anders organisiert sein. Deshalb - wie immer: es kommt darauf an.


    Im Fall 4 wird es dann richtig kompliziert. Tatsächlich ist das Projekt zum Scheitern verurteilt und der Gesellschaftsvertrag hinsichtlich des Biererwerbs wohl nichtig, hinsichtlich des Musizierens fragwürdig. Vielleicht könnte sich da das Vormundschaftsgericht in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt mal äußern. Wer die Chaotentruppe beraten muss, der ist arm dran.


    Im Fall 5 besteht zunächst die GbR aus A, B und C. Mit dem Ausscheiden von C endet auch die GbR. Dass A und B weitermachen, ist die Gründung einer neuen GbR, nämlich der aus A und B. Rein theoretisch könnten die zwar auch einen Gesellschaftsvertrag geschlossen haben, wo das alles schon geregelt wurde. Wenn das aber nicht der Fall war, dann löst sich der Verein, pardon, die Gesellschaft mit dem Ausscheiden eines Mitglieds auf. Wie es dann zur ABD-GbR kommt, dass wissen wir nicht. Da gibt es die Möglichkeiten Geselschaftsvertragsänderung und Auflösung mit Neugründung. So einfach ist unser Recht. Und da könnte man noch viel dazu sagen. San Francisco würde ich im Übrigen ausschließen wollen, da es unwahrscheinlich ist, dass dort unser Recht gilt. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Es kommt eben darauf an.


    Paragraphenlotto ist super. Gegen Laien hilft es immer. Mit einer anständigen Begründung kommt der Korrektor ins Straucheln und weiß dann selbst nicht mehr, ob er noch ganz richtig tickt.


    Eine GbR hat man schneller gegründet, als man denkt.
    Nicht alles, was unter GbR "firmiert", ist auch eine.


    Grüße
    Jürgen


  • Hach! Die Juristerei ist doch was feines :) (s.o. in rot - ich habe mir erlaubt zu kürzen)

    Und direkt am Anfang schon an das Ende der GBR denken, so schön Abschreibungen über die ganzen Jahre sind, wenn GBR aufgelöst wird, muss das Instrumentarium wieder ins Privatvermögen zurückgeführt werden, dazu darf dann der Zeitwert(üblicher Gebrauchtpreis) wieder versteuert werden. Bei Zweifel läßt das Finanzamt durch Gutachter schätzen.


    Die Lösung ist das sogenannte "Sonderbetriebsvermögen" der Gesellschafter, das zu sogenannten "Sonderbetriebsausgaben" führt. So gehört jedem seins - jeder hat nur die Abschreibungen, die seinen eigenen Kosten für sein Instrument enstsprechen und die, die für gemeinsames Equipment (P.A. / Licht) oder Werbung auf ihn entfallen.
    Wenn man bei Trennung der Band weitermacht, entspricht der Übernahmewert dem neuen Anlage-Wert im eigenen Betriebsvermögen oder dem der neuen Band und kann dort wieder abgeschrieben und als Sonderbetriebsausgabe gegengerechnet werden. Bei gebrauchten Geräten akzeptiert das FA sehr kurze Restnutzungsdauern - nicht leider bei teureren Musikinstrumenten - für eine Stradivari gilt 50 Jahre als angemessener Abschreibungszeitraum. :D

  • "Habe nun, ach! Philosophie,
    Juristerei und Medizin,
    Und leider auch Theologie
    Durchaus studiert, mit heißem Bemühn.
    Da steh ich nun, ich armer Tor!
    Und bin so klug als wie zuvor;
    Heiße Magister, heiße Doktor gar
    Und ziehe schon an die zehen Jahr
    Herauf, herab und quer und krumm
    Meine Schüler an der Nase herum-
    Und sehe, daß wir nichts wissen können!
    Das will mir schier das Herz verbrennen.
    Zwar bin ich gescheiter als all die Laffen,
    Doktoren, Magister, Schreiber und Pfaffen;
    Mich plagen keine Skrupel noch Zweifel,
    Fürchte mich weder vor Hölle noch Teufel-
    Dafür ist mir auch alle Freud entrissen,
    Bilde mir nicht ein, was Rechts zu wissen,
    Bilde mir nicht ein, ich könnte was lehren,
    Die Menschen zu bessern und zu bekehren.
    Auch hab ich weder Gut noch Geld,
    Noch Ehr und Herrlichkeit der Welt;
    Es möchte kein Hund so länger leben!
    Drum hab ich mich der Magie ergeben,
    Ob mir durch Geistes Kraft und Mund
    Nicht manch Geheimnis würde kund;
    Daß ich nicht mehr mit saurem Schweiß
    Zu sagen brauche, was ich nicht weiß;
    Daß ich erkenne, was die Welt
    Im Innersten zusammenhält,
    Schau alle Wirkenskraft und Samen,
    Und tu nicht mehr in Worten kramen."


    Wurde es jemals treffender zum Thema gesagt?


    Und, liebe Kollegen aus dem "Masturbation mit Moeller"-Thread: Faust ist mehr als das Modul zum Stöckchen bedienen...


    MfG TZw

  • Endlich haben unsere Juristen ihren Thread fuer kuschlige Fachsimplereien gefunden.... :thumbup:


    Ich verneige mich vor soviel Ernst bei philosophischen Betrachtungen und bin mir sicher, dass meine Anwaeltin hier kompetent mitmischen wuerde.... leider ist sie keine Trommlerein, auch wenn sie ganz schoen auf den Busch klopft.....


    wer das ganze umgehen mag, legt sich einen Wohnsitz in Quatar zu und versteuert da mit 0%. Leider muss man dann auch 183 Tage im Land sein, das schaff ich nie..... :whistling:

  • Endlich haben unsere Juristen ihren Thread fuer kuschlige Fachsimplereien gefunden....


    Das verbitte ich mir! Nenne mich nie wieder Jurist!


    ...ich habe etwas Richtiges gelernt. Nein, falsch: Ich habe es nicht gelernt. Ich mache es halt. Das hier ist doch nur Grundwissen zum Warmmachen der Hirnwindungen...


    Was ist eigentlich aus dem Threadstarter geworden? :whistling:


    MfG TZw

  • wer nicht investiert, sollte auch nicht kassieren. das ist an sich moralisch verwerflich. wo sind denn die staatlich gesponserten Proberäume, die stipendien für talentierte kinder aus den arbeiterhäusern? kassieren ist leicht, aber jeder muss dafür was tun, warum der staat nicht? wetten dass gerad die steuer von meinem letzten Gig in Afghanistan ist oder vllt die deutsche bank verleiht die 3 euro an ne amerikanische Bank. Berthold Brecht hätte heute bestimme auch keine steuren bezahlt, aus Protest weil autoren und musiker hier immer noch leben wie arme poeten aus dem 15 jhd. bei einer gleichzeitigen gesschätzen steigerung der diäten um 3 Mrd. prozent seit dieser zeit.

  • Blödsinn oder nicht Blödsinn, das ist hier die Frage.


    Im steuerrechtlichen Sinn versteht man unter Liebhaberei die Ausübung einer erwerbsmäßigen Tätigkeit ohne Gewinnabsicht. Der Ausübende betreibt ein Geschäft oder Unternehmen(oder eben eine Band) ohne kommerzielle Absicht. Das kann steurerechliche Konsequenzen haben, muss es aber nicht.
    Wer es genauer wissen will, geht zum FA Punkt
    Wenn die da mit bekommen, bzw. man plausibel darlegen kann, das hier Einnahmen in Taschengeldhöhe zu erwarten sind, werden die davon nicht wirklich viel wissen wollen. Liegt dann im Ermessen des FA. OK.


    Wer hingegen Ust, kassiert, muss diese auch unbedingt an den Staat abführen. JA. Absolut klar. Steuern sind Bringschulden. Das Einnehmen dieser und das folgende Abführen geht dann wieder nur über die Meldung ans FA und IMHO nur mit einer entsprechenden Ust. Nummer. Wer die nicht hat, darf und kann gar keine USt. einnehmen. Oder etwa doch? :rolleyes:


    Edith hörte noch eben. Das man als Zusammenschluß von Quelle Sammelbestellern schon ne GbR ist, ist mir auch klar. Man ist das, sofern man mit irgendwen irgendwas zusammen tut. Als funge, aufstrebende Band findet man aber leider nicht wirklich eine besser funktionierende Gesellschaftsform. Daher meldet man diese GbR dann als solche bei FA an.

  • wenn du klug bist: nein.
    wenn man es ganz einfach braucht: ust/mwst. ist im geschäftsleben ein durchlaufender posten, die zeche zahlt der endverbraucher. weisst man ust. aus, so ist man auch vorsteuerabzugsfähig. weisst man keine ust. aus darf man auch keine einbehalten. weil: man unterbricht die kette. solche sachverhalte klärt man am besten mit dem zuständigen sachbearbeiter beim fa und/oder mit einem steuerberater. im internet erzählen nämlich alle irgendwelches zeug. und schmeissen zahlen, nummer und hassenichtgesehen durcheinander.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!