ab wann muss man seine Gage versteuern lassen?

  • "Such mach kluch ..." ist nicht ganz vollständig. Man muss ja noch innerhalb des Gefundenen die richtigen Ratschläge heraussortieren:


    1. Stammkapital ansparen - unter einem fünfteiligen Basix Custom und einer Möckmöck-Flöte läuft da gar nichts.
    2. Beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Anerkennung der Gesellschaft stellen.
    3. Beim Finanzamt eine USt-Nummer beantragen. Am besten eine Vanity-Nr. wie 106/AUAH/AUAH.
    4. In Verträgen immer angeben, dass man schon groß ist und gern viel USt verdienen möchte.
    5. Monatlich eine Taschengelderhöhung anmelden und seiner Freundin das mit der Umsatzsteuer erklären. Keine Liebhaberei!
    6. Der Bandname muss die Namen aller Gesellschafter und den Zusatz "GbR aA" enthalten.
    7. Die Aktionäre nicht mit horrenden Abfindungszahlungen bei Austritt verärgern.
    8. Am Proberaum (Sitz) muss ein Messingsschild mit dem Namen der GbR und der ICQ-Nummer angebracht werden.
    9. Den Steuerberater immer mit zum Saufen nehmen, so wird er automatisch Teil der GbR und darf ihr keine Rechnungen stellen.


    Es tut gut, mal wirklich endgültig Licht in diese Steuerproblematik bringen zu können. Fragen anlässlich SM.
    _

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  • Hallo,


    danke.
    Jetzt muss ich mir ein neues Zwerchfell bestellen.


    Endlich mal ganz konkret ein Neun-Punkte-Plan, den man der Reihe nach abarbeiten kann.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    "Blödsinn oder nicht Blödsinn, das ist hier die Frage." Ich glaube nein.

  • ...das ist von Band zu Band individuell zu betrachten. Selbst ne Semiband mit Gagen zw. 200 und 500 Euro und nen Auftrittsvolumen von 20-40 Muggen pro Jahr, wird wohl kaum in die Gewinnzone kommen...


    Hmmm... 40 x 500,00 DE (Deutsche Euro, ähnlich DM, Deutsche Mark) = 20.000,00 EUR (zwanzigtausend!!!)


    ...und da rätst du, sie brauchen sich um's Finanzamt keine Sorgen machen?
    Naja, mit einem Bein im Grab mach' ich mir über's Sterben auch noch keine Gedanken... 8|


    btt:


    Aus guter... (äh... naja so gut war sie eigentlich nicht) Erfahrung möchte ich die wirklichwirklich allerwichtigsten Tipps dieses Freds nochmal kurz zusammenfassen:


    Sucht euch einen Steuerberater!


    Das war's! Und vielleicht nochwas hinterhergeschoben: schiebt nix am Finanzamt vorbei! Ihr glaubt ja gar nicht, wie geil die darauf sind "Hobbybands mit Umsatz" auseinanderzunehmen...
    ...und wenn du erstmal wegen Steuerhinterziehung dran bist (und das geht verdammt schnell!) kommst du a) nur sehr schwer wieder aus der Nummer raus und bist b) im schlimmsten Falle vorbestraft...


    Der Vorteil, wenn man's offiziell macht ist, dass ihr alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Band stehen absetzen könnt! :D


    OK, Instrumente, Kabel, ist ja klar. Jedes Teil, was nur annähernd an Musik kratztwird abgesetzt I-Pod-Kopfhörer (in-ear-monitoring), Batterien (für Sende- Empfangsanlagen, Aktivbass, Bodeneffekte, Taschenlampe), Druckerpapier & -tinte... einfach ALLES!
    Werbungskosten (Fahrten zur Probe, zu den Auftritten wurden bereits genannt) wie z.B. Telefonkosten, Flyer, Plakate, Demoaufnahmen...
    CD-Rohlinge (ihr brennt ja schließlich nur eure Musikdaten drauf), der neue PC des Bassisten (wird zum Aufnehmen benutzt), der neue PC des Schlagzeugers (wird zu Pflege der Website genutzt), Verzehrquittungen (Geschäftsessen und - trinken! mit dem neuen Manager, dem Veranstalter... etc)...
    Da kommt ne ganze Menge Gewinnminderndes zusammen!


    Macht es am besten so, dass sich EINER aus der Band um die Finanzen kümmert, der sammelt alles an Quittungen ein, was ihr so auftreiben könnt und ist die Schnittstelle zum Steuerberater.
    Dem armen Wichtel drückt ihr einfach alles an Quittungen in die Finger, was ihr tragen / auftreiben könnt.... (der Steuerberater wird's schon richten).

    Bloß kein Loch ins Resofell, da schmeissen dir deine Bandkollegen nur Kronkorken und Müll rein ;(

  • Zitat von »mc r.i.p.«
    ...das ist von Band zu Band individuell zu betrachten. Selbst ne Semiband mit Gagen zw. 200 und 500 Euro und nen Auftrittsvolumen von 20-40 Muggen pro Jahr, wird wohl kaum in die Gewinnzone kommen...


    ob man gewinn erzielt ist bei der berechnung der ust. komplett egal, gewinn wird per ekst. versteuert. bitte nicht verwechseln, das könnte sehr teuer werden.

  • Ich vermute die Gage war für die ganze Band gedacht, bei einer 4-5-köpfigen Band bleiben da 40-100€ pro Nase hängen.


    Nur das eine "Band" eine GbR ist und die Einkünfte der GbR als Bemessungsgrundlage für die USt Pflicht der GbR hinhalten dürfen.
    40 x 500€ ergibt 20.000€ was bedeutet, das die GbR UMSATZSTEUERPFLICHTIG ist.
    Und schon wird aus der kleinen unbedeutenden Band ein für das FA sehr interessanter Fall...
    Das fA versteht bei USt keinen Spass und reisst auch dem kleinen Hobby Musiker, auch wenn er unterm Strich dann nur 50€ pro Gig verdient, den Popo auf...
    Das ist dann nämlich wieder die EkSt Geschichte, die völlig unabhängig davon läuft.
    Also kann auch eine "kleine" Hobby Band schnell jenseits der USt Grenze liegen...

  • nimmt man die kleinstunternehmerregelung in anspruch sind umsätze bis 17.500 euro ustfrei. dafür ist man auch nicht vorsteuerabzugsfähig. heisst: man kann ust/mwst. nicht gegeneinander aufrechnen. setzt man mehr als 17.500 euro um ist man automatisch ust-pflichtig und vorsteuerabzugsfähig. heisst: man rechnet einbehaltene und ausgezahlte ust. gegeneinander auf. die differenz überweist man ans fa.

  • Das ist ja das "Schöne".
    Hier geht es um 2 Baustellen.
    Zunächst wird die Band als eine Einheit in Form der GbR betrachtet.
    Daraus resultiert bei Überschreitung des Umsatzes p.a. der GbR eine USt Pflicht für die GbR
    Am Ende des Jahres muß dann eine Gewinnermittlung der GbR erfolgen aus der dann entsprechend Einnahmen/Verluste für die einzelnen Bandmitglieder resultieren, die sie dann nochmals individuell der Steuer unterwerfen müssen.
    Sollte ein Bandmitglied Einnahmen über 17500€ pro Jahr aus selbständiger Tätigkeit beziehen, so ist er selbst noch UStPflichtig und muß sich von der GbR seine Einnahmen zzgl. MWST auszahlen lassen.
    EkSt Pflichtig sind alle Bandmitglieder individuell sowieso.


    Was das Absetzen angeht, so ist klar zwischen ausgaben zu unterscheiden, die der GbR als Ganzes entstehen und Ausgaben, die den Bandmitgliedern individuell entstehen.
    Individuelle Kosten gehören in die EKSt bzw. Gewinnermittlung der einzelnen Bandmitglieder, gemeinsame Kosten in die Gewinnermittlung der GbR.
    Wie bereits weiter oben erwähnt kann genau dieses zu ganz schön viel Problemen führen, sollte sich die GbR mal auflösen.
    Dann sind nämlich alle gemeinschaftlich veranlassten Ausgaben für das Anlagevermögen in die Privatvermögen bzw. ins Betriebsvermögen der einzelnen Bandmitglieder zu überführen, was eine Gewinnerhöhung für jeden und damit Steuerzahlungen zur Folge hat.
    USt kann dann auch fällig werden.
    Deshalb ist es u.U. gar nicht schlau, gemeinsames Betriebsvermögen anzuschaffen sondern besser alles individuell zu kaufen.
    Das spart bei Trennung ne Menge Ärger zwischen den Bandmitgliedern und mit dem FA...
    Und wer jetzt nix mehr versteht, der braucht unbedingt eine Beratung bei einem (guten) Steuerberater...

  • und da sind wir wieder bei dem Punkt, den ich schon seit Jahren predige - gar keine Band gründen.


    Sondern bei jedem Gig tritt einer der Musiker als "Generalunternehmer" auf, die anderen sind einzelen Subunternehmer und werden dafür bezahlt. Somit läßt sich der finanztechn. Schritt der GbR übergehen.
    Ich weiß, funktioniert nicht grundsätzlich, aber mit den Musikern, mit denen ich in der Regel spiele, sind eh min. 80% selbständig, die meisten auch umsatzsteuerpflichtig. Zu jedem Gig gibt es jeweils extern (mit dem Veranstalter) und intern (unter den Musikern) einen kleiner Vertrag und gut ist. Das Geld fließt in der Regel über Bank-Konten und ist fürs FA nachvollziehbar.
    Ausgaben lassen sich so genauso absetzen wie innerhalb der GdR, nur halt für jeden Einzelnen.


    Einige haben es sogar geschafft, beim Finanzamt als Künstler anerkannt zu werden und gelten somit als Freiberufler - sind zwar natürlich trotzdem steuerpflichtig, brauchen aber kein Gewerbe anmelden. Was ja immer gierige Finger vom Gewerbeamt/Industrie- und Handelskammer nach sich zieht...

    ..."meine" Musik: Jazz (Big Band bis Free), brasil. Musik, Avantgarde, hin+wieder Klassik ->am Drumset, an den Percussions, am Schlagwerk

  • Das ist jetzt total OT und gehört hier nicht hin.
    Nur kurz: Wir sind hier kein Ölstaat und Steuern sinnvoll und notwendig. Leider ist hier in D oftmals alles arg kompliziert, vielleicht tut sich da ja mal was. Dahinter steht der Wunsch möglichst gerecht zu sein (was ja ein durchaus hehres Anliegen ist), was nur mehr Ungerechtigkeit provoziert. Will sagen: Lieber weniger Ausnahmen und einheitliche Reglungen, so dass sich Steuersatz und Steuerquote angleichen.


    Zum Thema:
    Ab welchem Betrag wird denn ein GbR umsatzsteuerpflichtig? Und wieso wird man dann als Bandmitglied nochmal umsatzsteuerpflichtig? Reicht dann nicht die Einkommensteuer?
    Unter welchen Bedingungen klappt das mit dem "Generalunternehmer" denn?


    Ich will hier natürlich keine individuelle Beratung, aber die Materie interessiert mich und viele Leser werden bei der komplizierten Thematik wohl auch aussteigen.


    Grüße, Philip

  • Die Grenze liegt bei 17.500€ p.a. für die UStpflicht.
    Überschreitet die GbR die Umsatzgrenze, wird sie UStpflichtig.
    Für den Einzelunternehmer, das Bandmitglied, gilt diese Grenze eben genauso. Überschreiten seine Einkünfte aus selbständiger Arbeit diese Grenze, so wird er als Unternehmer ebenfalls UStpflichtig.
    Und Obacht! Mehrere selbständige Tätigkeiten parallel werden hinsichtlich der USt gemeinsam betrachtet.
    Wer z.b. ein wenig Webdesign macht und dafür Geld nimmt und noch in ner Band spielt, dessen Einkünfte aus beiden Tätigkeiten werden hinsichtlich der USt und EkSt in einen Topf geschmissen.
    Hat man da z.b. Einnahmen von 8500€ p.a. für Webdesign und dann noch 9500€ aus Musikertätigkeit, ist man ebenfalls UStpflichtig (und Achtung : Umsätze, nicht Gewinn!)
    Manche Leute sitzen da einem Falschdenken auf, das ihre Tätigkeiten getrennt betrachtet würden.
    Anders ist es nur bei abhängiger Beschäftigung. Die Einnahmen aus dieser Tätigkeit werden bei der Ermittlung der UStpflicht nicht berücksichtigt.


    Das mit dem "Generalunternehmer" (dieser Begriff scheint mir aber nicht korrekt) funktioniert so lange, so lange das FA nicht den Eindruck hat, das es sich eigentlich doch um eine GbR handelt, weil immer genau die gleichen Personen spielen und nicht zu erkennen ist, das die tatsächlich für jeden Gig wieder neu angefragt werden.
    Im Zweifelsfall hakt das fA dort nach.
    Sofern aber wenigstens alles korrekt verbucht und steuerlich sauber gelaufen ist, wird das FA nicht gleich die Messer wetzen sondern einfach nur verfügen, das ab sofort der Haufen als GbR zu behandeln ist.
    Wie gesagt aber nur, wenn es steuerlich dadurch keine Besserstellung der einzelnen Musiker gegeben hat.
    Das könnte aber der Fall sein , wenn Profis mit Laien durchmischt spielen bzw. wenn sich daraus UStrechtlich Konsequenzen ergeben.
    Das Ganze ist so kompliziert, das man auch von Aussen ohne Kenntnis der genauen Umstände eigentlich nie korrekte Auskunft geben kann, weil jede individuelle Abweichung im Konstrukt schon wieder Auswirkungen haben kann.
    Deshalb ist zumindest eine einmalige Beratung seitens eines Profi von Nöten, vorausgesetzt er kennt sich auch mit der Problematik bei Musikern aus. Der Feld Wald Wiesen Steuerberater verzapft nämlich des öfteren mehr Unsinn als Hilfreiches... ;(
    Im Übrigen gebe ich hier auch keine indiv. steuerliche Beratung ab, da das nur Steuerberater dürfen. Alles andere ist sogar verboten 8|

    Einmal editiert, zuletzt von drumdidi ()

  • Einige haben es sogar geschafft, beim Finanzamt als Künstler anerkannt zu werden und gelten somit als Freiberufler - sind zwar natürlich trotzdem steuerpflichtig, brauchen aber kein Gewerbe anmelden. Was ja immer gierige Finger vom Gewerbeamt/Industrie- und Handelskammer nach sich zieht...


    man gilt als u.a als freiberufler weil man einer selbstständigen tätigkeit nachgeht. das hat mit "künstler" absolut nix zu tun. ob man kunst schafft oder steine schleppt ist dem fa völlig gleich. mit einer gewerbeanmeldung hat das dann übrigens gleich nooch mal gar nix zu tun. herrlich, was hier für dinge kolportiert werden... kauft euch zum einstieg in die materie das hier: http://www.amazon.de/Musiker-i…oks&qid=1224928351&sr=8-1

  • Hallo,


    Zitat

    Das Ganze ist so kompliziert, das man auch von Aussen ohne Kenntnis der genauen Umstände eigentlich nie korrekte Auskunft geben kann, weil jede individuelle Abweichung im Konstrukt schon wieder Auswirkungen haben kann.

    Das ist übrigens immer so. Sobald man das den Leuten erklärt, ist denen das dann aber zu kompliziert und die gehen dann lieber ins Wirtshaus oder das Internet, um sich inkompetenten Rat zu holen.


    Zitat

    (dieser Begriff scheint mir aber nicht korrekt)

    Hier ist so ziemlich kein Begriff korrekt. Das fängt schon bei der Großen Trommel an und setzt sich dann bis ins Steuerrecht fort.


    Zitat

    herrlich, was hier für dinge kolportiert werden...

    In der Tat.


    Grüße
    Jürgen

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