ALARM! Unlautere Endorsementangebote HILFERUF und Mahnung!

  • hallo gerald,


    puuh ...das war wieder mal viel zu lesen. diesmal leider vom inhalt her nicht so angenehm


    kenne dich nicht persönlich, nur aus deinen fundierten, ausführlichen berichten hier im forum. aus jenen habe ich dich als jemand wahr genommen, der seinen job mit hundert prozent leidenschaft angeht und dabei hohe - ich nenne es mal so - ehtische und moralische massstäbe für sein geschaeftliches handeln ansetzt. das hast du ganz offensichtlich auch immer deinen partnern untertstellt (bei allem was du für den speziellen getan hast) wäre das umgekehrt auch zu erwarten. diese einstellung ist aber offensichtlich auch ein stück weit zu gutgläubig gewesen. ich haette zu diesem zwitpunkt UNTER KEINEN UMSTÄNDEN meine beiden sets vertickert, weil es schlussendlich auf der messe doch noch zu einem "shake hands" und schulterklopfen kam. rechtlich ist das nicht bindend, obwohl es seitens deiner partner mit einem promille an anstand haette ehrensache sein müssen. zählt aber heutzutage nichts mehr. dein wut ist folglich nachzuvollziehen. da du rechtlich nicht wirklichvorgehen kannst, bleibt die nur, das ganze öffentlich zu machen. dann wirst du aber namen fallen lassen müssen.


    ich wünsche dir in jedem fall einen guten ausgang für diese unsagbar ärgerliche angelegenheit


    gruss hueni

    now, this little number is in thirteen. it's subdivided 5 8 and 4 4, if you wanna clap your hands: one two one two three one two three four .... pretty good! FZ (1940 - 1993)
    Mein Spielzeug im Einsatz Hueni for Sale

  • Noch ein Detail am Rande.
    Die Drumsets kamen aus dem Ausland und wurden hier nach Dreieich geliefert. Niemals war von Kosten für mich die Rede. Auch nicht für die Anlieferung - im Gegenteil. Um die Logistik wollte sich der damalige! Vertriebmensch kümmern, um zu checken "was", "wann" lieferbar ist. Niemals hatte ich diese bestellt. Sondern sie waren im Zuge der Endorsementvereinbarung angekündigt. Einer Anlieferung mit Fracht- oder Portokosten hätte ich ohnehin genauso wenig zugestimmt wie dem Kauf der Sets.


    Der Händler in seiner heutigen Rechnung behauptet die Drum-Firma (oder deren Vertrieb) habe ihm die Kosten für den Transport des 2. Sets mit 39 Euro angerechnet. Er würde sie für mich auf 7 Euro reduzieren. Diese 7.- sind tatsächlich auf der Rechnung von heute angegeben.


    Mir fehlen die Worte...

  • Gerald, auch wenn es schwer fällt: Emotionen zurück schrauben.


    Solltet ihr eine gerichtliche Klärung beanspruchen, werden sicher noch ganz andere Dinge behauptet, gesagt oder Dir gar vorgeworfen werden. Das ist meistens leider Teil der Abwicklung. Es schwillt einem zwar der Kamm, aber hier muss man Nervenstärke bringen, sonst reibst Du Dich emotional auf. Die Kollegen scheinen etwas, sagen wir, schmerzfreier zu sein. Alles eben wenig toll....

    Alles eine Sache der Übung.

  • Hallo Gerald,


    Deine sehr persönlichen Schilderungen lassen einen beim Lesen unweigerlich mitleiden. Sehr unschöne Geschichte, da bleibt wohl nur, sich über die Menschen zu freuen, mit denen man vertrauensvoll zusammenarbeiten kann.


    Einige haben's bereits gesagt: Die Sache mit dem verkauften Set ließ auch mich beim Lesen auch kurz stutzen. Wenn's rückgängig zu machen wäre, ich würd's tun, denn *es ist ja nicht Deines*, sondern war ja eine Leihgabe (nach Deinem Vertragsverständnis).


    Ich bin kein Kaufmann, aber soviel meine ich (wenn man alle Details einmal beiseite lässt) verstanden zu haben: Du hast zwei Sets bekommen und angenommen, sie seien eine Leihgabe. Eine Bestellung von d.h. einen Kaufvertrag mit Dir gibt's nicht. Ein Händler ist (aus welchen Gründen auch immer) der Meinung, er habe sie Dir verkauft. Ohne Belege, ohne Zeugen für einen Kaufvertrag ist seine Position aber denkbar schlecht. Sicherheitshalber würde ich mich aber (wie schon einige erwähnt haben) anwaltlich beraten lassen (und mit dem Händler erstmal kein Wort mehr wechseln).


    Ich wünsch Dir herzlich, dass Du (monetär) heil aus der Sache herauskommst, den Ärger hast Du ja eh schon.


    Good luck
    Hajo K

  • Hallo Gerald,
    auch ich möchte dir hier mein Beileid bekunden!


    Folgendes kam mir gerade in den Sinn:
    Hat dir der Händler schon "seine" Rechnungen für die Leihsets vorgezeigt?
    Also die Rechnungen, die ihm angeblich von der Herstellerfirma ausgestellt wurden?
    Diese müssten ja zeitlich auch nahe der Übergabe liegen.


    Außerdem: Warum sollte der Händler etwas damit zu tun haben, wenn direkt aus dem Ausland zu dir geliefert wird?
    Wären die Sets nicht erst zum Händler geliefert worden und er hätte sie an dich weitergeleitet, wenn er sie hätte bezahlen müssen?


    Ich bin da leider nicht so im Bilde, was solche Abläufe angeht, aber wie gesagt, kam mir das gerade in den Kopf!


    Gesetzt den Fall, er kann dir keine Rechnungen vorweisen UND die Firma stellt keine Ansprüche (Ich hatte das so verstanden, als gäbe es da eh keinen Kontakt mehr),
    dann kann ich mir nicht vorstellen, wie er vor Gericht irgend etwas gegen dich bewirken will.

  • ich hätte zwei dinge nicht getan. ich wollte nicht mit einem hersteller über einen händler in verbindung treten wollen. und ich würde nichts verkaufen, nicht aus vorfreude über einen deal, und auch nicht zwecks regulierung dadurch entstandener verluste. der ganze sachverhalt ist natürlich extra komplex und als aussenstehender ist man selbstredend immer schlauer.

  • Also die Rechnungen, die ihm angeblich von der Herstellerfirma ausgestellt wurden?
    Diese müssten ja zeitlich auch nahe der Übergabe liegen.


    Außerdem: Warum sollte der Händler etwas damit zu tun haben, wenn direkt aus dem Ausland zu dir geliefert wird?
    Wären die Sets nicht erst zum Händler geliefert worden und er hätte sie an dich weitergeleitet, wenn er sie hätte bezahlen müssen?

    Hi -AnUbIs-,

    das ist ja grad der Clou: Man darf sich von den vielen Details (wer, wann, wo, mit wem, Inland, Ausland, Versandkosten etc) gar nicht ablenken lassen. Was braucht es Gerald zu interessieren, wenn irgendein Händler von irgendwem eine Rechnung bekommt. Selbst wenn er sie vorlegen kann! Ich hab hier auch noch ein paar Rechnungen, die ich Gerald gerne vorlegen könnte. :)

    Entscheidend ist: Gibt es zu den Sets einen Leih- oder Kaufvertrag (schriftlich oder mündlich)? Ich glaube nein, also sind die Versender auf den Geralds good will angewiesen, sie zurück zu bekommen. Sagt mein laienhaftes Rechtsverständnis. Zum Glück gibt's ja Fachleute.

    Good luck jedenfalls,
    Hajo K

  • ICh geb da auch mal meinen Senf ab, ohne mir jetzt alle antworten durchzulesen.
    1. grundsätzlich würde ich nicht nur per handschlag besiegeln. ich würde mir insbesondere bei leigaben einen leihvertrag anfertigen lassen.
    2. rein rechtlich gesehen gehörte ihm das 2. Set, da ihr damals keinen Vertrag über die leigabe gemacht habt. D.H. er hätte anspruch auf einen teil des geldes.
    3. wenn der typdich weiterhin ausnehmen will, würde ich dir empfehlen, auch zu thematik 2 passend, dir einen anwalt zu nehmen/einzuschalten.
    der kann prüfem, ob man aus den emails rechtlich verwertbare dinge finden kann.


    4. es kann auch sein das der, der das geld von dir verlangt, die sets selber nicht gekauft hat (weil das unrealistisch klingt) sondern sie auch als leihgabe erhalten.
    5.

    Zitat

    Noch ein Detail am Rande.


    Die Drumsets kamen aus dem Ausland und wurden hier nach Dreieich geliefert. Niemals war von Kosten für mich die Rede. Auch nicht für die Anlieferung - im Gegenteil. Um die Logistik wollte sich der damalige! Vertriebmensch kümmern, um zu checken "was", "wann" lieferbar ist. Niemals hatte ich diese bestellt. Sondern sie waren im Zuge der Endorsementvereinbarung angekündigt. Einer Anlieferung mit Fracht- oder Portokosten hätte ich ohnehin genauso wenig zugestimmt wie dem Kauf der Sets.


    Der Händler in seiner heutigen Rechnung behauptet die Drum-Firma (oder deren Vertrieb) habe ihm die Kosten für den Transport des 2. Sets mit 39 Euro angerechnet. Er würde sie für mich auf 7 Euro reduzieren. Diese 7.- sind tatsächlich auf der Rechnung von heute angegeben.

    --> der typ will dich abzocken. HALLO!!! uberleg doch mal! ... von 39 auf 7€-->mal ehrlich da würde er selber einen sinnlosen verlust machen (vorausgesetzt er hat die 39€ jemals gezahlt oder zahlen müssen)
    ach ja
    meine persöhnliche meinung:
    sagt dem typen ma richtig deine meinung!!!
    PS ich find es schade das solche tollen dinge wie endoserments von solchen leuten schlecht gemacht/durch den dreck gezogen werden!

    5 Mal editiert, zuletzt von sulli199 ()

  • Hi Gerald,
    etwas anderes Konstruktives als das Gesagte fällt mir nicht ein. Ich wünsche dir, dass alles gut für dich ausgeht und du keine weiteren, negativen Folgen erdulden musst.
    Alles Gute!
    nico

    "Klangskulpturen ja, therapeutisch nein. Das Hang ist meiner Ansicht nach kein Therapiemittel. Im Gegenteil sollte man damit sehr vorsichtig sein, denn durch den faszinierenden Klang steht der Therapeut sehr in der Gefahr, manipulativ zu wirken und den Klienten abhängig zu machen. Auch kann er ihm ja kein eigenes Hang vermitteln und entlässt ihn so mit einer zwangsläufigen Frustration." - Ixkeys

  • Hallo,
    erstmal mein Beileid zu dem Vorgefallenen! So etwas wünscht man niemandem.
    Ich hätte aber noch ein paar Fragen:
    1) Was stand denn sinngemäß in der letzten Fassung des Endorsement-Vertrages? Wurde dieser gegengezeichnet? Konntest Du ihn in Deiner Argumentation gegenüber dem Händler nicht verwenden? Denn das scheint ja das einzige Schriftstück zu sein, das Dir in diesem ganzen Tohuwabohu etwas nützen könnte.
    2) Ist der damalige "Vertriebsleiter" der Firma XY noch erreichbar? Vielleicht kann er Dir ja in irgendeiner Weise nützlich sein?
    3) Wie hat der Händler reagiert als Du ihm mitgeteilt hast, dass das 2. "Endorsement-Set" verkauft ist?
    Ich sehe in dieser Story nur die Konsequenz, dass Du von nun an besser prüfen solltest, wen Du unterstützt und neue "Grundsätze" für Dich und Deine Arbeitsweise aufstellst. Du hast Geld/Arbeitsmaterial verloren und Erkenntnisse gewonnen. Manchmal läuft es leider so.
    Über die Forderungen des Händlers würde ich mir keine ernsthaften Sorgen machen. Siehe die juristischen Ausführungen vor mir. Wenn ünberhaupt hast DU doch etwas gegen IHN in der Hand (Zeugenaussagen, die Deine Aufzeichnungen bestätigen etc.). Eine wirklich unglaublich dreiste Vorgehensweise, die man da bei Dir angewandt hat.


    Flo

  • flowdrums, ich hab hier nicht gelesen, das es einen schriftlichen vertrag gegeben hat.


    gerald,
    ich verstehe den vorteil für dich nicht, als unabhängiger trommler ein endorsement inne zu haben, für das du nicht öffentlich (also z.B. hier) werben möchtest.
    die sinngebung liegt mir fern. du kannst auf händler hinweisen, produkte empfehlen, sinn und unsinn gegeüber stellen. alles prima.
    du brauchst doch garkein endorsement
    wenn du sauber bleiben willst, lass dich einfach mit der wirtschaft nicht ein.

    Satellite of Love

    Einmal editiert, zuletzt von seppel ()

  • Hallo Gerald,
    habe deinen langen Artikel gelesen, aber nicht alle Kommentare dazu (war mir dann doch zu viel). Ich hoffe, ich wiederhole mich nicht, aber soetwas hält man schriftlich fest. Von Anfang an, alles andere ist blauäugig, egal, wie gut man sich kennt oder auch nicht. Wenn es ins Detail geht, unbedingt. Und so verwerflich ich das Gebaren der Gegenseite auch finde, bist du deshalb nicht ganz unschuldig daran.
    Da kann jeder nur daraus lernen.
    Lieben Gruß
    Drummerl

  • Verwirrendes Spektakel.


    Mir fallen 2 Sachen spontan dazu ein.


    1. Ich würde versuchen, das Ding mit der Firmenleitung zu klären. Der Händler scheint jedenfalls nicht wirklich der geeignete Kommunikationspartner zu sein.


    2. Wie üblich ist es eigentlich, dass irgendwer mal irgendwann eine Rechnung schickt? Dieser Sachverhalt dürfte vor Gericht doch Deine Darstellung der Geschichte untermauern, denn ein Händler hätte doch sicher SPÄTESTENS zeitgleich mit der Lieferung der Sets auch einen Kauf-/Mietvertrag mitgeschickt, wenn das tatsächlich Grundlage der Vereinbarung gewesen wäre.
    Das Ausbleiben dieser Tatsache dürfte doch schwerer wiegen, als dass ein unbedarfter Musikant sich seine mündlich vereinbarte kostenfreie Nutzung nicht auch noch schriftlich bestätigen ließ. So würde ich das als Richter zumindest beurteilen wollen..........glaub ich.


    Irgendwie hat der Händler Dich vielleicht einfach als kostengünstigen Subverkäufer/Berater/Werbefritzen ausnutzen wollen. Am Ende hast Du ihm dann aber nicht genug Umsatz gebracht, um auch noch das Recording-Set verdient zu haben - oder ist der Gedanke jetzt total abwegig? Ist ja schon spät.,..

  • Oh mann... da kriegt man ja echt die Kotze.


    Also ernst nehmen würde ich den mit seinen Forderungen nicht,
    aber menschlich ist das mal wieder 'n Volltreffer....



    Am besten du verbrennst sein Set und behauptest, du hättest nie eins gehabt. :thumbup: (Vorsicht bevor wie mich wie immer jemand falsch versteht: Das war _NICHT_ ernst gemeint!)

    sieg natur.

  • du brauchst doch garkein endorsement

    Das ist auch das, was mir beim Lesen in den Sinn kam.
    Wozu der ganze Stress um das Endorsement schon im Vorfeld, wenn für dich "nur" ein Mittelklasseset zum Aufnehmen rausspringen sollte?
    War DAS wirklich der Anreiz um solch einen Hickhack durchzumachen (und auch deine getätigte Investition in die Pearl-Sets rückgängig zu machen)?
    Ganz zu schweigen von den Querelen nachdem dir das Endorsement vermeintlich zugesagt wurde...

  • :)
    Nein, ich liebe es auf Produktentwicklung Einfluß zu nehmen und an Produktverbesserungen und/oder Neuentwicklungen in der Industrie mitzuwirken. Das macht mir seit Jahren viel Freude und in aller Regel will man u.a. auch genau das von mir. Jene Firma offensichtlich nicht.

  • Hallo Gerald
    Sieh die Sache mal ganz gelassen entgegen.Der Händler kann dir Rechnungen schicken so viel er will.Erst wenn er ein Mahnverfahren § 688 ZPO gegen dich einleitet solltest du regieren.Sofort Einspruch gegen diesen einlegen da es sonst nach 14 Tagen zu einem Vollstreckungsbescheid § 699 Abs 1 ZPO kommen kann.Da dieser einem Versäumnisurteil gleichgestellt ist kann sofort mit der Vollstreckung begonnen werden.Dieses passiert aber in der Regel auch erst nach 14 Tagen, da du diese Zeit nochmal hast um auch gegen den Bescheid Einspruch einlegen zu können.Wenn du nach dem Mahnbescheid Einspruch einlegst kommt es zur Mundlichen Verhandlung,und dann muss der Händler Farbe bekennen.Wie kann er beweisen,das es wirklich seine Sets sind? Halte jedenfalls jeden Schriftverkehr detaliert feste dazu gehören auch E-mails ect. sowie Telefon Notitzen.Und wenn du noch einen Zeugen für die ganze Angelegenheit hast dann hast du natürlich 100 Punkte.Schade das man immer wieder von irgendwelchen Drecksäcken so betrogen und Verarscht wird.Das wird es aber immer wieder geben,und man kann leider nicht vorsichtig genug sein.Für die Zukunft solltest du wissen alles sofort in einem Schriftsatz fest zu halten der von beiden Seiten gegen gezeichnet wird.

  • Ein starkes Stück ist das. Ich glaube, ich hätte mich von den beiden Pearl-Sets erst getrennt, sobald alles unter Dach und Fach ist - aber ich weiß auch gar nicht, wie es bei dir platzmäßig und finanziell aussieht (und das geht mich auch gar nichts an).
    Was mich allerdings sehr interessiert ist, wer nun dieser Händler ist. Ich habe eine gewisse Ahnung, dass es sich um einen Händler handelt, bei dem ich selbst auch schon Becken gekauft habe (und dessen lahmender Umtauschservice mich selber ein bisschen genervt hat). Jetzt hab ich ein bisschen Angst, jemandem etwas zu unterstellen, der vielleicht aber mit deiner Geschichte gar nichts zu tun hat, was ja eigentlich auch wieder unfair wäre.


    Deshalb hätte ich eine Frage: Befinden sich im Namen jenes Händlers zufälligerweise zwei gleiche Buchstaben unmittelbar hintereinander? Diese Frage muss nicht beantwortet werden, wenn du das nicht möchtest, Gerald. Ich will niemanden öffentlich vorführen.


    Grüße und viel Glück bei der Sache noch,


    Unas

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