GEMA plant, Gebühren für Konzerte um 600% zu erhöhen (kein Witz!)

  • Ok, danke. Bisher habe ich mich aus diesem Verein und dieser Petition rausgehalten, aber seit Tagen bombardieren mich alle möglichen Musikerkollegen mit dem Link zu dieser Petition, ohne dass sich mal jemand damit wirklich beschäftigt hätte (und keiner von denen ist in der GEMA oder spielt in einer Coverband).

  • Mal eine Verständnisfrage: Wenn ein GEMA-Mitglied mit Eigenkompositionen auftritt, muss der Veranstalter dann für das Dargebotene an die GEMA blechen, ja?


    Wenn das Gema Mitglied gleichzeitg Veranstalter ist gibt es noch eine andere Regelung. Das müsste ich jetzt aber nochmal nachschlagen. Da bekommt man das aber abzüglich Bearbeitungspauschale direkt zurück, wenn ich mich recht erinnere...

  • Ok, danke. Bisher habe ich mich aus diesem Verein und dieser Petition rausgehalten, aber seit Tagen bombardieren mich alle möglichen Musikerkollegen mit dem Link zu dieser Petition, ohne dass sich mal jemand damit wirklich beschäftigt hätte (und keiner von denen ist in der GEMA oder spielt in einer Coverband).


    das is tja der witz: offenbar beschäftigen sich da zugtausende mit ohne überhaupt zu wissen worums geht.

  • Hallo,


    Zitat

    Interessant wird es aber dann, wenn auch der Gema gemeldete Künstler selbst nicht mehr Auftreten darf, weil er durch die Gemagebühr zu teuer für den Veranstalter wird.

    Bekommt der eigentlich auch Gage oder bringt der die schon selbst mit?


    Zitat

    es wäre zu prüfen, ob die Gründung einer Konkurrenzgesellschaft bei gleichzeitiger gesetzgeberischer oder Juristischer Massregelung der GEMA auch zum Ziel führen kann, dass
    1. Autoren transparent entlohnt werden und
    2. Veranstaltungen weitehin bezahlbar bleiben können und
    3. der bürokratische Aufwand begrenzt wird


    Die Gründung einer Konkurrenzgesellschaft ist möglich.
    Die GEMA kann nicht gesetzgeberisch maßregeln. Gesetzgeber ist der Bundestag (das sitzen auch noch ein paar von der SPD drin, von der Linken auch, auf Pauli- und Piraten-Partei werden wir jedoch vergeblich warten wie auf Weltuntergang und musiklose Welt).
    Juristische Maßregelung ist möglich, allerdings nur im legalen Rahmen. Wer also legal handelt, hat nichts zu fürchten.
    zu 1) Das ist möglich.
    zu 2) Das ist möglich. (Es wird ohnehin der Fall sein, allen Unkenrufen zum Trotz)
    zu 3) Da habe ich allerdings meine Bedenken.
    Eine Zivilisation mit Rechtskultur setzt eben ein Mindestmaß an Bürokratie voraus. Meist werden nur die Nachteile gesehen. Die Vorteile der Bürokratie (klares, nachvollziehbares System) werden fast immer übersehen. Anarchie hilft nur dem Starken. Bürokratie kann auch dem Schwachen helfen, wenn er sich selbst helfen will (wollen viele aber nicht, jammern macht denen meist mehr Spaß oder was auch immer).
    Ein Konkurrenz-Club würde wahrscheinlich im Chaos versinken und die Mitglieder würden schnell wieder den Schoß der GEMA suchen.
    Das Problem ist, dass der Laden gewachsen ist, einerseits also unglaublich professionell, andererseits aber auch unglaublich verworren. Letzteres ist naturgemäß nicht vermittelbar. Eine Vereinfachung scheitert in einem großen Laden immer an verkrusteten Strukturen, diese aufzubrechen kann meiner Meinung nach aber nur durch bessere Konkurrenz (das halte ich praktisch für kaum möglich, weil da die fähigen Leute dazu fehlen) oder eben Umbau von innen durch engagierte Mitglieder, die aber meist auch etwas Besseres zu tun haben (Musik machen).


    Eine Petition führt nicht dazu, dass sich der Bundestag mit der Sache beschäftigt wie mit anderen Dingen. Es gibt einen Ausschuss, der hat Berater und was dabei heraus kommt, wurde schon erörtert. Das ist mit anderen (teilweise auch unsinnigen) Dingen (wie Abwrackprämie und andere Wahlkampfgeschenke) leider anders. Aber dafür haben wir ja die Wahl (zwischen Pest und Cholera und ein paar anderen Krankheiten).


    Grüße
    Jürgen


  • Wenn das Gema Mitglied gleichzeitg Veranstalter ist gibt es noch eine andere Regelung. Das müsste ich jetzt aber nochmal nachschlagen. Da bekommt man das aber abzüglich Bearbeitungspauschale direkt zurück, wenn ich mich recht erinnere...


    die gema zahlt immer nur das aus was sie einnimmt, natürlich minus bearbeitungspauschale. deswegen tritt man als musiker sinnvollerweise nicht als veranstalter auf. man macht dann nämlich immer minus.

  • es ist schon Ironie des Schicksals, dass die GEMA für diejenigen, die die GEMA bisher immer nur genervt hat, wie z.B. meine Band und mich, weil wir uns ja rapportmäßig melden müssen, damit der Veranstalter nicht blechen muss, jetzt auch mal was tut; und das obwohl sie uns nicht finanziell auspressen können. Ich prophezeie auch mal eine neue Live-Kultur für GEMA-freie Mucke, entsprechende Werbung auf unseren Flyern, dass wir GEMA-Freie sind, zeigt jetzt schon erste Erfolge. :)


    OffTopic für Jürgen:
    die GEMA ist ja nicht nur bürokratisch gewachsen, sondern hoffentlich auch ideologisch. Irgendwie finde ich gar nichts im Netz dazu, dass die sich jemals von ihrer Nazi-Vergangenheit distanziert hätten. Im Gegenteil. In § 1 der GEMA-Satzung verweisen die sogar darauf, dass ihre Rechtsfähigkeit auf Reichsgesetze beruht. zum Nachlesen

  • Ist ja auch so. "Der Begriff des geistigen Eigentums wurde in der norddeutschen Bundesverfassung von 1866 und der deutschen Reichsverfassung von 1871 bereits eingeführt."
    Die Nazis haben zwischenzeitlich auch mal das Ruder übernommen. Da hieß das ganze jedoch STAGMA.


    Die Gema gibt es nunmal schon ein paar Jahre und hat sich bei Gründung natürlich auf damals aktuelle Gesetze bezogen. Daran ist ja nichts verkehrt. Oder hätten sie damals sagen sollen, "wir berufen uns auf die Gesetze, die nach dem.. ach ja übrigens, bald gibts den 2.Weltkrieg, in Stande treten"

  • in diesem Fall geht die Gema erstmal davon aus, dass du coverst, folglich löhnen musst, es sei denn, der Veranstalter beweist das gegenteil, in dem er auf dem Gemabogen vermerkt, wer der Komponist für die gespielten Stücke ist. Und der Bandname reicht da nicht. Ihr müsst zwar nix zahlen, aber der Gema melden müsst ihr es schon, sonst bekommt der Veranstalter eine auf Schätzungen beruhende Rechnung


    Mit welchem Recht kann die GEMA unter Beweislastumkehr irgend etwas fordern?
    Ist eine Beweislastumkehr nicht in jedem Fall ist fast jedem Land Europas Verfassungswidrig?


    Gab es da wirklich noch keine Prozesse?

    Borges sumus, resistere inutile est!


    Ich bin nicht hyperaktiv, ich bin Schlagzeuger

  • es ist ja nicht nur so, dass man das als Beweislastumkehr empfinden kann (darf, möglicherweise rechtlich gesehen nicht), sondern auch als eine Art nichtstaatlichen Bussgeldbescheid, da dass Knöllchen gleich hinterherkommt, weil sie um 100% höhere Rechnungen ausstellen, als es normal kosten würde

  • wenn man eine veranstaltung nicht bei der gema meldet kommt die gema gelaufen, schliesslich ist das ein inkassounternehmen. man kann da vielen problemen ganz einfach aus dem weg gehen. das ist wie bei der steuerklärung: keine abgeben: problem. eine abgeben ohne das es etwas zu versteuern gibt: kein problem.

  • wenn man eine veranstaltung nicht bei der gema meldet kommt die gema gelaufen, schliesslich ist das ein inkassounternehmen. man kann da vielen problemen ganz einfach aus dem weg gehen. das ist wie bei der steuerklärung: keine abgeben: problem. eine abgeben ohne das es etwas zu versteuern gibt: kein problem.


    Mir kommen diese Methoden ebenso rechtswidrig vor wie bekannte Aktionen der GEZ...


    Hat die GEMA wirklich das Recht so zu handeln?
    Die müssten doch eigentlich erstmal Klagen und dann beweisen, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt?

    Borges sumus, resistere inutile est!


    Ich bin nicht hyperaktiv, ich bin Schlagzeuger

  • Die genauen Regelungen der einzelnen »lokalen« Verwertungsgesellschaften kennen wohl nur die wenigsten. Im Grunde stoßen die aber alle ins gleiche Horn und sind auch untereinander vernetzt was die Abrechnung betrifft.


    Wenn z.B. der Schweizer Veranstalter mit der SUISA abrechnet, dann reichen die den GEMA-Anteil an die GEMA weiter, wenn die Helvetische Kapelle hier spielt, dann schiebt die GEMA den Teil wiederum an die SUISA. Mit welchen Verrechnungssätzen weiß ich aus dem Kopf allerdings gerade nicht.


    Man stelle sich das einfach mal am Beispiel einer Coverband mit 40 Songs auf der Setlist vor. Glaubst du auch nur ein Veranstalter würde hingehen und sagen: "Gut, den Song XY rechne ich mit der GEMA ab, der Song ist SUISA, der ist ASCAP …"


    Das sollte man auch nicht vergessen, diesen Abrechnungs- und Verrechnungsaufwand übernimmt die lokale Verwertungsgesellschaft, hier also die GEMA.


    Das ist auch ein Vorteil für den/die Urheber und ein nicht zu verachtender Aufwand. Das sollten sich die Verfechter einer GEMA-Konkurrenz-Gründung mal überlegen.


    Zitat

    "Hat die GEMA wirklich das Recht so zu handeln?
    Die müssten doch eigentlich erstmal Klagen und dann beweisen, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt? "


    Matz' Vergleich mit der Steuererklärung ist durchaus brauchbar. Du musst natürlich keine Erklrung abgeben, aber beschwer dich nicht wenn geschätzt wird.
    Wenn du eine korrekte Nebenkostenabrechnung haben willst, dann musst du auch den Ableser in die Butze lassen, tust du das nicht, dann wird geschätzt (oder das Vorjahr berechnet).

    Wenn man das Knie sieht, ist die Bassdrum zu klein!

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  • Matz' Vergleich mit der Steuererklärung ist durchaus brauchbar. Du musst natürlich keine Erklrung abgeben, aber beschwer dich nicht wenn geschätzt wird.
    Wenn du eine korrekte Nebenkostenabrechnung haben willst, dann musst du auch den Ableser in die Butze lassen, tust du das nicht, dann wird geschätzt (oder das Vorjahr berechnet).


    Die Steuerbehörde ist aber eine staatliche Einrichtigung während die GEZ und GEMA das eben nicht sind (aber ständig so tun als ob...)
    Auch bin ich als Bürger eines Landes per Gesetz verpflichtet, Steuern zu bezahlen - oder ist die GEMA wirklich per Gesetz mit den gleichen Rechten ausgestattet wie zB das Finanzamt?

    Borges sumus, resistere inutile est!


    Ich bin nicht hyperaktiv, ich bin Schlagzeuger

  • Du hast das Nebenkostenbeispiel gelesen?


    Dein Vermieter ist keine staatliche Behörde, aber durch den Mietvertrag hast du dich verpflichtet Nebenkosten zu bezahlen, die in einem bestimmten Verfahren erhoben werden, z.B. durch Ablesung der Wasseruhr. Wird dieses Verfahren deinerseits nicht eingehalten, dann Schätzung. (z.B.)


    Dein Veranstalter ist keine staatliche Behörder, aber durch den Gastspielvertrag hast du dich dazu verpflichtet dem Veranstalter einen Musikfolgebogen auszuhändigen. Tust du das nicht, dann …

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  • Der Veranstalter ist für das Abführen der GEMA-Gebühren verantwortlich, das ist richtig.


    Damit er weiß was er durchgeben soll muß der Künstler informativ tätig werden.

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