Mietvertrag für Proberaum: was sollte rein?

  • Ich würde in Absprache mit dem Vermieter ein Schriftstück aufsetzen, in dem die mir wichtigen Dinge klar geregelt sind - ich war in den letzten ca. 20 Jahren schon in einigen Proberäumen und bin bislang immer ohne Anwalt ausgekommen.
    Wo ist das Problem, Endmiete,Kündigungsfrist,Nutzungszeit etc. rechtsgültig zu vereinbaren? (Zumindest so verständlich, dass ein Richter ggf. schnell sieht, wer im Streitfall zu tricksen versucht...und normalerweise hilft dem Trickser dann auch kein Anwalt)


    Bauliche Veränderungen müssten natürlich detailliert vereinbart werden ( inkl. des eventuellen Rückbaus nach Beendigung des Mietverhältnis - damit habe ich keine Erfahrungen, weil ich immer zusehe, möglichst keine schwer- bis unveränderlichen Maßnahmen durchzuführen). Einen eventuellen Einbruch durch den Vermieter absichern zu lassen dürfte auch mit Anwalt eher schwierig werden, denn letztlich muss der Vermieter das Ding ja auch noch unterzeichnen.


    So, ansonsten hab ich zu dem Thema nix mehr zu sagen.

    Danke!! ;)

  • Wenn Du nur einen mündlichen Vertrag hast, gelten die gesetzlichen Bestiimungen und bei denn steht man sich als Mieter häufig besser als mit einem schriftlichen Vertrag.
    Beispiel: Kündigungsfristen
    Außerdem könnt ihr ein anderes Schloß einbauen und der Vermieter darf nicht einfach nach Belieben unangekündigt in den Raum hinien.
    Mündliche Absprachen mgl mit Zeugen und notfalls protokollarisch festhalten.
    Mietverträge gibt es am Kiosk.

  • Eyeyeyey, hier werden aber viele Halbwahrheiten zu Tage gefördert :)


    Ich selbst bin zwar kein Jurist, habe mich aber im Laufe meines Wirtschafts-Studiums intensiv damit beschäftigt. Gerade das Thema Mietverträge (Privat/Gewerblich) ist sehr umfassend und komplex.
    Hier zu sagen "das muss rein und gut is" geht auf gar keinen Fall!!!!!


    Ich würde euch wie einige andere hier auf jeden Fall zu professioneller Hilfe raten. Falls ihr diese nicht bezahlen wollt, würde ich dieses Buch empfehlen:


    http://www.amazon.de/Grundlage…enschaftler/dp/3827372100


    Sehr praxisnahe und ich meine mich erinnern zu können, dass das Thema Mietverträge auch sehr ausführlich beschrieben wurde. Is leicht zu verstehen und sehr praxisnahe.



    Desweiteren hat ja auch schon jemand geschrieben, dass man mit nem Mündlichen Vertrag den besten schutz durch das BGB hat. Das stimmt! Als unser Prof. (der nebenbei übrigens lange als Richter gearbeitet hat) mal gefragt hat, wer denn einen Mündlichen Mietvertrag hat, hab ich mich gemeldet (Proberaum...is klar ;.)). Er meinte darauf hin, dass uns nach dem Gesetzlichen Standpunkt fast nix passieren kann ABER:


    1. Man muss wissen wie seine Rechte sind (tun die wenigsten)
    2. Wenns dann zum Rechtsstreit kommt, werdet Ihr Euch mit dem Vermieter mit SIcherheit danach nicht mehr als "Gute Bekannte" sehen. Sowas führt meistens zu beidseitigem Hass.
    Also lieber einen Wasserdichten Vertrag aufsetzen. (Mit Hilfe eines Anwalts oder Jura Bewandertem Kollegen).


    Meine Meinung zu dem Thema.


    P.s.

    Zitat

    echte musiker töten den inhaber und zocken dann einfach solange strom da ist.
    aber sowas lernt man auf der akademie eben nicht.


    Eigentlich is es genauso!!!! Zur Not tötet man noch den Nachbarn und zockt weiter von dem Strom :thumbup:

  • Hallo,


    ich würde vor dem Töten des Inhabers ihn noch einen Mietvertrag, ein Testament und einen Abschiedsbrief schreiben lassen.
    Man will ja auf der sicheren Seite sein. Wasserdicht. Gerichtsfest.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Proberaum: privat oder gewerblich?


    PPS
    Mal konkret: wer ist eigentlich Vermieter?
    Der Kumpel?
    Das Möbelhaus?
    Der Grundstückseigentümer?
    ?
    Und in welchem Vertragsformular ist das geregelt?

  • Hallo,


    schönes Beispiel.


    Abgesehen davon, dass zwei Formulare in eins gepackt und dann noch "Vertrag" und "AGB" getrennt nicht gerade für Klarheit und Übersichtlichkeit sorgen, die Rechtswirksamkeit erklärt uns im Zweifel der Richter, stehen da auch für den unbedarften Laien klar erkennbare lustige Sachen drin:


    "jede wohnähnliche Nutzung" (kein Sofa?), "sofortige fristlose Kündigung" (keine Abmahnung?), "Kühlschränke und andere extrem viel Strom verbrauchenden Geräte" (Verstärker???) ... und der Clou:

    Zitat

    In der Halle oder auf dem Gelände ohne Begleitung eines Haupt- oder Untermieters angetroffene Personen, die nicht Vertragspartner von art olive sind, werden des Hauses verwiesen und müssen alle Schlüssel abgeben. Der Hauptmieter des betreffenden Raumes muß wegen der massiven Vertragsverletzung mit der fristlosen Kündigung rechnen und hat die Kosten für den Austausch sämtlicher allgemein zugänglichen Schlösser zu tragen.

    Wenn der neue Musikant zur Vorstellung kommt, dann begleitet ihn der Mieter vorsichtshalber auf die Pipibox, nicht dass man, falls er dort vom Sicherheitsdienst (Kleidung nach Art der Olive?) erwischt wird und naiv erzählt, mit wem er spielt, anschließend die neue Schließanlage bezahlen darf.


    Was die "Experten", welche das Ding (wohl parallel) gebaut haben, unter "Schriftform" verstehen wollen, ist auch nicht so ganz klar. Das Gesetz haben die jedenfalls nicht gelesen oder zumindest ignoriert.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Zeugenbeweis ist ein Abenteuer und da gibt es Überraschungen, von denen hätte man nicht geträumt. Ich schwör's.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Hallo,


    was ich ernsthaft glaube, das lassen wir mal außen vor.


    Was aber merkwürdig ist: warum verwendet man solche Klauseln, wenn man vorher schon weiß, dass die weitgehend praktisch keine Wirkung bei Gericht entfalten würden? Einschüchterung? Vernebelung? Spaß am Schreiben?


    Und wenn man so sieht, wegen was und mit welchen Argumenten teilweise geklagt und verteidigt wird, so würde ich sämtlichen Unfug nicht ausschließen können.
    Und ich kann auch nicht ausschließen, dass von dem vielen Unfug dann vielleicht doch mal einer von vielen durchkommt. Da kann die ein oder andere Kreativität durchaus zielführend sein, es kommt eben immer auf die Umstände an.


    Wenn man das Formular auf das zusammenstreicht, was nötig und wirksam ist, dann wird es schon wieder übersichtlich und man findet die Stellen, wo der Mieter tatsächlich nachteiliger behandelt wird als es der Gesetzgeber getan hat. Der Themenstarter ist bekanntlich designierter Mieter. Hat er etwas von solchen Beispielen?


    Nebenbei: Kühlschrank verboten. Wirksam oder nicht? Kreative ran!


    Solange der Vermieter gut gelaunt ist, wird er praktisch blind sein. Wenn dann aber die Nase schon stört, könnte die Sehkraft genesen ...
    und wenn er ganz schlechte Laube bekommt ... dann könnte er kreativ werden ... aber das ist Spekulation und solange alle fröhlich sind, ist es ziemlich egal, ob Papier existiert und was darauf steht.


    Grüße
    Jürgen

  • Ungeachtet der Tatsache, dass ich dem TS eindeutig empfohlen habe, zu seinem Problem einen Schriftgelehrten aufzusuchen, fällt mir gerade wie Schuppen von den Augen, warum da wohl der eine oder andere nicht so richtig Bock drauf hat...

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

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  • Hallo,


    die Problematik Wohnen im Proberaum lässt sich für den Vermieter leicht lösen. Ist die Zweckbestimmung eindeutig getroffen, sind zweckfremde Nutzungen folglich nicht zulässig. Da nun noch eine Zwischenvariante "wohnähnlich" einführen zu wollen, wirft Fragen auf, die bei Berücksichtigung von üblichen Proberaumnutzungen unnötig sind, zumal eine näher Bestimmung ja ausbleibt.

    Zitat

    Man könnte dazu sicher auch jemanden beauftragen, der eine 45 Seiten umfassenden Definition zu dem Themenblock erarbeitet..., oder man bringts eben kurz auf den Punkt und überlässt es im Problemfall einem Richter, die Sache zu beurteilen. Schaden kann diese Formulierung doch nicht anrichten?

    Beide Extremvarianten können Sinn machen, in der Regel wird man mit "weniger ist mehr" besser fahren und nebulöse Zwischenlösungen führen im Zweifel zu Interpretationsspielräumen, die Streit nicht verhindern, sondern geradezu anfachen. Solche Formulierungen können durchaus schaden, wenn dann Prozesse wegen einem Haufen von fragwürdigen Bestimmungen Prozesse in die Länge ziehen, weil immer mehr darüber diskutiert werden muss. Das macht die Sache letztendlich auch nicht billiger.


    Das mit den Stromzählern ist eher unwahrscheinlich, da ja die Nebenkosten offenbar umgelegt werden. Das geht ja nur, wenn auch Zähler da sind. Was dann am Kühlschrank das große Problem sein soll, verstehe ich nicht so ganz, es sei denn man wollte lediglich nicht unmittelbar den Probezwecken dienende Geräte vermeiden, was dann aber mit dem Stromverbrauch nichts zu tun hat. Und was eben hoher Stromverbrauch ist, der unzulässig sein soll und nicht hoher Stromverbrauch, der zulässig sein soll, ist nicht geklärt, das Beispiel Kühlschrank passt nicht so richtig. Ein Vertrag soll Fragen beantworten und nicht Fragen aufwerfen. Ein Vertrag soll auch nicht zum Nachdenken anregen, es handelt sich nicht um ein pädagogisches Werk. Der Schaden einer solchen Regelung entsteht im Streitfall, wenn dann eben fröhlich diskutiert werden muss, was denn nun erlaubt ist und was nicht.


    Auch die Fremder-auf-dem-Grundstück-Klausel ist so unscharf formuliert, dass sie eben interpretiert werden muss und dann möglicherweise gar keinen Bestand mehr hat.
    Würde man das regeln, was man wirklich will, dann hätte man das Recht auf seiner Seite, so muss es gesucht werden. Und die Suche kostet wieder Zeit, Nerven und Geld.


    Solche Regeln, die eigentlich keine sind, tauchen eben deshalb auf, weil sie von Leuten gemacht werden, die keine Ahnung haben, sich keine Ahnung verschaffen und einfach gerne mal ein bisschen abschrecken wollen. Einen seriösen Eindruck erreicht man damit allerdings nicht. Solange es keine Streitfälle gibt, bleibt das Papier geduldig und die Kosten für das Vertragswerk bleiben gering. Erst wenn etwas schief geht, kommen die Nachteile zum Tragen und wirtschaftlich ist es für AGB-Anwender eben oft billiger auf wenige Streitfälle zu hoffen. Der Gegner ist meist besser beraten, sich zu wehren. Da das viele nicht tun, hat in aller Regel der Anwender die zahlenmäßig größeren Vorteile. Nur diejenigen, die sich wehren, profitieren dann aber doch von schlechten und falschen Klauseln.


    Die Abweichungen von den gesetzlichen Regeln kann man leicht anhand des Gesetzes selbst nachlesen: §§ 535 ff BGB. Alles, was ungünstiger als im Gesetz geregelt ist, nutzt bei Wirksamkeit dem AGB-Anwender und schadet dem Gegner.
    Im Falle des dargestellten Formulars wird dem potentiellen Mieter nur bleiben, zu akzeptieren oder nicht.
    Im Falle des Themenstarters kommen sowohl Individualvereinbarung (Parteien diskutieren am Tisch) oder Vorlage durch Vermieter oder Mieter in Betracht. Bei gleich starken Vertragspartnern ist Individualvereinbarung die gerechteste und - wenn sie fachlich korrekt beraten sind - auch die sicherste Lösung.


    Zitat

    "Knack den Vertrag" - ein Brettspiel für 2-8 Personen


    Das halte ich für eine super Idee als Geschenk für Studierende.
    In der Tat ist die Ausbildung genau darauf ausgerichtet. Nur wer mit einer guten Spürnase die Knackpunkte sucht und findet, kann die Rechtslage beurteilen und bei Vertragsgestaltungen genau diese Knackpunkte lösen oder wenigstens den Parteien oder einer Partei vermitteln, wo die Risiken sind.


    Grüße
    Jürgen

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