Urheberrecht bei Covern?

  • Darüber ob das gerechtfertigt ist oder nicht habe ich auch nichts gesagt. Und klar ist jemand der einfach ein Drumcover ins Internet stellt (dagegen habe ich persönlich auch nichts) nicht mit jemandem zu vergleichen, der mit der Umgehung von Urheberrecht Profit erzielt.
    Aber rein rechtlich gesehen bleibt es (glaube ich zumindest) trotzdem egal ob damit Profit gemacht wird oder nicht, sobald etwas veröffentlicht wird (aber das trifft beim Teilen mit 2 Freunden ja ohnehin nicht zu).

  • Das möchte ich ja eben nicht. Ich möchte es nur zwei (!) von meinen Freunden zugänglich machen. Mehr Leuten definitiv nicht.


    Dass das Lied im Hintergrund läuft, lässt sich meines Wissens nunmal nicht vermeiden, wenn ich vom Modul aufnehme und ich eben mit dem Aux-in mitspiele.


    Lieder hochladen ist ok, das ist auch von der Freiheit auf eine Sicherungskopie gedeckt. Was du allerdings nicht darfst ist es öffentlich hochladen (dann bist du wieder bei der "öffentlichen Zugänglichmachung").
    Wenn du das bei Youtube hochlädst und nicht öffentlich zugänglich machst (im Privatmodus) ist dies erlaubt. Ob Youtube es zulässt ist eine andere Geschichte.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Was heißt denn im Privatmodus? Wenn es ganz privat ist, kann ja nur ich das sehen. Hätte es aber gern so, dass wenn ich jemandem den Link sende (, also den beiden), dass sie das dann dort sich anhören können.

  • Hallo Malpa,


    die Sache ist eigentlich ganz klar: Es gibt Gesetze, die regeln Dinge verbindlich. Dabei ist vollkommen unerheblich, ob die davon Betroffenen zustimmen, irgendeine Logik entdecken, ob sie murren oder jubeln. Dagegen mit meheren Beiträgen hier anzuschrieben bringt sicher Mitgefühl, aber Dir keine Rechtssicherheit.


    Du hast mit dem Kauf eines Datenträgers/Downloads ein ganz bestimmtes Nutzungsrecht an der Musik erworben. Und dieses Recht ist deutlich geringer als man gemeinhin so meint. (Ich war jedenfalls baff, als ich hier im GEMA-Thread Details zu den doch sehr beschränkten Kopier"rechten" erfuhr.) Du darfst Deine CDs/Downloads beispielsweise nicht (ohne Zahlung an die GEMA) auf einer schicken Gartenparty spielen, wenn Du nicht beschränkten Zugang sicherstellen kannst und eine Gästeliste vorhältst. Cool, nicht?


    Natürlich darfst Du erworbene Musiktitel - mit oder ohne Deinem Drumming - nicht an Dritte weitergeben. Feedbackwunsch hin oder her. Ich kann Dich zwar in puncto Deiner Wünsche und Bedürfnisse gut verstehen, aber sie sind eben nicht - ohne Zahlungen - mit dem Gesetz in Einklang zu bringen.


    Nun klingt das alles ja ganz fies und die GEMA kriegt auch hier im DF dauernd auf die Mütze, andererseits hat jemand für Dich musikalisch-schöpferisch gearbeitet und Du kannst diese Leistung zum Beispiel zum privaten Covern nutzen. Das ist doch schon mal toll. Ich freu mich jedenfalls immer, dass Menschen so großartige Musik geschrieben und mir zur Verfügung gestellt haben. Sonst müsste ich nämlich für mich selber komponieren und das klingt üblicherweise nicht so groovy.


    Wenn Du nun privat Feedback einholen willst, würde ich das privat regeln und weder Plattformen nutzen noch öffentlich darüber schreiben und würde annehmen, dass dann alle zufrieden sind. Wenn Du nun doch von einer größeren Zahl von Menschen Feedback haben möchtest, musst Du die Rechte dazu halt erwerben.


    Grüße
    Hajo K

  • Danke für die Nachricht, Hajo.


    Ja, ich verstehe das ja auch. Nur ich persönlich eben finde, dass ein klein wenig lockerere Gesetze es auch getan hätten.


    Die Frage ist nun, was noch zum "privat Feedback einholen" gilt und wie ich das machen soll, ohne ihnen das irgendwie zu schicken. Denn ich kann sie ja nicht für jedes 3 Minuten Lied zu mir nach Hause einladen.


    Ich habe vorhin an die GEMA eine Mail geschrieben und meinen Sachverhalt geschildert und gefragt, was ich darf und was nicht. Ich hoffe, dass mir da eine kompetente und eindeutige Antwort geliefert wird, die mich auch dann auf der sicheren Seite stehen lässt.


    Falls die Antwort für andere auch ertragreich sein könnte, werde ich sie hier sinngemäß zitieren.

  • :D


    Tu das, viele hier sind sehr gespannt darauf, wie die GEMA AUF deine Frage antworten wird.


    Übrigens: Falls du mein geistiges Eigentum in die Finger kriegst und dann mit irgend einem Schwachsinn untermalt veröffentlichst, wird das sehr teuer werden. Du wirst dir wünschen, mit einer Löschung auf Facebook wäre es geklärt gewesen. *Hassknecht-Gesicht*


    Edit: Wenn du nett nachfragst, kein Thema.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    Einmal editiert, zuletzt von pbu ()

  • Ja, ich verstehe das ja auch. Nur ich persönlich eben finde, dass ein klein wenig lockerere Gesetze es auch getan hätten.


    Da gebe ich dir völlig Recht, aber leider sind die meisten Deutschen eben so gestrickt - für sie muß alles, bis ins kleinste Detail, geregelt sein, sonst fühlen sie sich nicht wohl - zuviel Freiheit ist ja auch ungesund ;( .
    Und wovon sollten dann die ganzen Abmahn-Anwälte auch leben, schon mal da drüber nachgedacht? ;) :D
    Aber da wir nun mal hier leben (wollen), müssen wir uns eben an die Gesetze halten oder legal politisch auf eine Änderung hin arbeiten.
    Schicke deine Cover doch, wie hier schon vorgeschlagen wurde, einfach über eine Dropbox an deine Kumpels (nur die bekommen dann den Link zum Anschauen zugeschickt) und keiner, ausser diesen Auserwählten (und natürlich NSA, BND, etc.) können es dann sehen.


    P.S. Wie ist das denn rechtlich eigentlich, wenn man freie Midi-Files von Songs (gibt es ja auch "en masse" im Netz) zur musikalischen Unterlegung des Drummings verwendet?

    Einmal editiert, zuletzt von Hammu ()

  • Sehr guter Post, Hajo K und sorry an den Threadersteller, ich hatte gestern keine Zeit mehr, mal ordentlich zu posten, daher die knappen Antworten.


    Ich persönlich empfinde diese Regelungen als sinnvoll und da wir doch alle hier selbst Musiker sind, sollten wir ein gewisses Verständnis für diese Regelungen aufbringen können. Meine Meinung.
    Die Erfahrung zeigt doch aber auch, daß man für ein Cover bei youtube in der Regel nicht gleich in irgendeiner Form verknackt wird. Viele Nachwuchstalente nutzen diese Chance und haben sogar Erfolg damit. Übertreiben sollte man es trotzdem nicht und sich immer möglicher Konsequenzen bewusst sein, wenn man irgendetwas "Fremdes" für eigene Zwecke nutzt.


    Grüße, redsnare

  • Ich finde diese Regelung verdeutlicht gerade bei Coversongs welcher Schwachsinn der Gesetzgeber da produziert hat. Kein Mensch hört sich das gerne an! Coversongs in diesem Sinne sind bestenfalls noch Werbung sich das Original zu kaufen. In den USA ist das übrigens wie ich finde deutlich besser geregelt. Da ist es erlaubt Songschnipsel zu verwenden und was neues daraus zu kreieren.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • In den USA ist das übrigens wie ich finde deutlich besser geregelt. Da ist es erlaubt Songschnipsel zu verwenden und was neues daraus zu kreieren.


    Meines Wissens ist dies auch in BRD erlaubt, so lange man die Originale nennt und, ratet mal, die Weiterverwendung bei der Gema anzeigt.

  • Hi Malpa, hi redsnare,

    Ja, ich verstehe das ja auch. Nur ich persönlich eben finde, dass ein klein wenig lockerere Gesetze es auch getan hätten.

    klar, aus Deiner Perspektive völlig verständlich. Aber Komponisten müssen halt auch Brot auf den Teller bekommen. Es gibt aber meiner Meinung nach einen Ausweg:

    Die Erfahrung zeigt doch aber auch, daß man für ein Cover bei youtube in der Regel nicht gleich in irgendeiner Form verknackt wird. Viele Nachwuchstalente nutzen diese Chance und haben sogar Erfolg damit.

    So, das ist wohl die Lösung (Vorsicht! Disclaimer: Keine Empfehlung, sondern auf eigene Gefahr): Man begibt sich ins Risiko und hofft auf Verhältnismäßigkeit. Sprich: Bin ich ein kleiner Privatnutzer, der die zugestandenen Rechte geringfügig dehnt, muss ich zumindest schon mal nicht in den Knast. Leute, die petabyteweise Dateien horten und anderen gegen Geld auf Servern zur Verfügung stellen, gehören m.M.n. genau dorthin und nicht in eine schicke Villa auf Neuseeland.


    Leider gibt es solche schon angeführten Abmahnexzesse (die sind eigentlich der Skandal!) und jeder muss dieses Risiko für sich wägen.


    Es ist eine blöde Situation: Gerade wir Amateure haben ja nichts Böses im Sinn (oftmals ist es ja gerade die Leidenschaft *für* ein Werk, das covern lässt) wenn wir so ein Cover-Video anderen zeigen wollen. Dahinter steckt ein Präsentationswunsch, ein Lernbedürfnis und die Freude an dem Song.


    Das Problem ist: Covern ist für ein paar Leute der Sprung zur professionellen Karriere geworden. Diese Leute hatten schon früh ein Ziel: Aus fremden Kompositionen persönlichen Nutzen zu ziehen. Deswegen gibt es Gesetze. Wenn der gute Cobus mit meinem Song Geld macht und mir nichts davon abgibt (wobei ich ihm das nicht, sondern Professionionalität unterstelle) würde ich arg böse werden und mal meinen Rechtsbeistand zur Aktion motivieren. Auch verständlich oder?


    Kleine Anekdote aus der Jugend (ich bin ja schon uralt ich darf das) ;) : Bei uns in der Schule gab's ein hüfthohes Schultor das den kürzesten Weg in die Stadt bot. Es war aber verboten, es zu nutzen. Hüfthoch ... direkter Weg ... verboten, hmmmm. ;) Die ungeschriebene Regel dagegen war: Wenn, dann flott und sehr unauffällig, damit der Lehrer noch Zeit zum Weggucken hat und nicht handeln muss.


    Übersetzt: Wenn ich privat von jemand eine Meinung hören möchte, z. B. zu einem meiner Texte, dann schicke ich ihm diesen per Mail. Ich packe den Text ganz sicher nicht in den ganz privaten Bereich einer Community. Keiner europäischen, aber schon gar nicht einer amerikanischen, die ja bekanntlich ein ganz entspanntes Verhältnis zur Privatsphäre haben. Die F-Freunde (oh, i like it) sind ja zudem auch dafür bekannt solche Daten"schutz"einstellungen gerne mal über Nacht zu ändern. Und dann kommt das Feedback von ganz vielen inklusive den Anzugträgern. ;)


    Viele Grüße
    Hajo K

  • Meines Wissens ist dies auch in BRD erlaubt, so lange man die Originale nennt und, ratet mal, die Weiterverwendung bei der Gema anzeigt.


    Genau diesen Schritt muss man in den USA eben nicht machen, sodass es auch im Privaten möglich ist, ohne dafür extra löhnen zu müssen.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Das gilt aber nur für Private oder? Es gibt doch etliche Beispiele von Artist, die Urheberrechtsprobleme wegen verwendeter Samples bekamen.


    Wie das gewerblich aussieht, weiß ich nicht. Ich bezog mich auf den TS und da gings ums Private.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Hallo,


    es gab mal einen Fall, da hat ein (bildender) Künstler sein Werk für so schlecht befunden,
    dass er es in den Hausmüll verbracht hatte. Ein Nachbar sah das Werk im Müll, fand es schön
    und nahm es an sich, um es zu Hause aufzuhängen und sich daran zu erfreuen.
    Der Künstler fand das gar nicht gut, das schlechte Werk sollte vernichtet werden.
    Tja. Wie steht Ihr dazu?
    Stellt Euch vor, Ihr seid a) der Künstler und b) der Nachbar.
    Ich glaube, das gibt zwei doch recht unterschiedliche Meinungen.


    Zum Thema: wenn ich von meinen Freunden wissen will, was sie von meinem Getrommel halten,
    dann frage ich sie. Ich brauche dazu kein Youtube und auch keine Dropbox. Und ich muss das
    auch nicht in einem öffentlichen Forum diskutieren.


    Wenn Youtube die Regel aufstellt, dass man dort nur Dinge hochladen darf, an denen man auch
    die Rechte besitzt, so kann das Youtube einfach so machen.


    Diese ganzen Spekulationen über deutsches oder amerikanisches Recht führen zu einer regen
    Diskussion ohne Ziel und Ergebnis, wobei ja die Diskutanten ja nicht immer wissen, was sie da
    so sagen.


    Wenn ich im Hotel aufgefordert werde, mein Jagdgewehr doch bitte draußen zu lassen, dann
    frage ich nicht beim Finanzamt nach, aber ich habe ja auch kein Jagdgewehr und bin nicht
    im Hotel.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Warum lädt man nicht einfach eigene Stücke hoch?

  • Naja, es geht ja darum, dass ich ihnen das leicht zugänglich machen möchte. So "hey, hör dir das mal eben an" und nicht "wann hast du Zeit mal vorbei zu kommen, damit ..".


    Wie gesagt, habe ja bei der GEMA angefragt. Die haben noch einmal nachgefragt, wo ich wohne, da es wohl örtliche Beschränkungen gibt. Ich denke, dass ich dann wohl morgen eine Antwort bekomme, was ich darf und was nicht.


    Muss mich mal über diese "Dropbox" informieren. Vielleicht ist die ja auch eine gute Lösung.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!