ZitatAlles anzeigenOriginal von Tom--Tom
Liebe Freunde,
das was Ihr da beschreibt, ist STEUERHINTERZIEHUNG.
Also, wenn Ihr als Band Gagen einnehmt und sind sie noch so klein, fallen sie steuerrechtlich unter EINKÜNFTE aus selbstständiger Tätigkeit.
Ihr seid dazu verpflichtet eine Rechnung auszustellen, die den rechtlichen Anforderungen genügen muß.
Da Ihr als Kleinunternehmer tätig seid, erhebt Ihr keine gesonderte MwSt, bzw. weist diese nicht aus.
Wenn Ihr also in dem von Euch beschriebenen Rahmen tätig seid, sucht Euch bitte einen Steuerberater, mit 15 bis 25 Euro im Monat, sollte er für Euch die Buchführung machen und Euch davor bewahren, daß es irgendwann unglaublich teuer wird.
Ihr könnt natürlich auch Ausgaben gegenrechnen und werdet somit ohnehin keine Steuern zahlen müssen, aber Ihr habt eine ordentliche Buchführung nachzuweisen, sonst ----->>>> STEUERSTRAFTAT
Also denkt immer dran, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!!!
Viele Grüße
Tom
Bangemachen gilt nicht!!
Auch wenn Du im Prinzip Recht hast, würde das Ganze bei den kleinen Gagen im Endeffekt als Liebhaberei gewertet, die nicht steuerpflichtig ist.
Wir als Hobbyband haben das schon hinter uns, nach Aufrechnung unserer Spritkosten (Fahrt zum Proberaum und zurück, Proberaummiete, Stromkosten, Instrumentenkauf etc.) war es schon ein Wunder, daß der Herr vom Finanzamt nicht geweint hat.
Also erstmal abwarten. Und ich denke, daß die Gigs sich auch nicht groß ändern werden ( wenn doch, müßte man sich vielleicht doch als Musiker anmelden, dann kann man auch alles Mögliche von der Steuer absetzen).
Hobby ist eigentlich bisher nicht steuerpflichtig, wenn es eine gewisse Einnahmensumme nicht übersteigt( d.h. wenn man mehr Geld für die oben genannten Dinge ausgibt, als reinkommt.).