Drum set gestohlen

  • Hallo,
    Ich hatte vor einem halben Jahr in meiner Umgebung "Saarlouis" einen Proberaum gemietet.
    Laut dem Hausmeister bin ich der einzigste der einen Schlüssel zu diesem Raum hatte.
    Der Raum war immer abgesperrt.


    Leider hatte ich beruflich sehr viel zu tun und konnte für 3 Monate nicht mehr zu meinem Proberaum fahren,was ich aber dem noch alten Hausmeister gesagt hatte.
    Vorige Woche kam ich an und sehe,das der Raum offen stand und komplett alles weg war.


    NIEMAND hat etwas gesehen und der EINZIGSTE der einen zweit Schlüssel hatte sagte,das der Raum schon leer gestanden habe,als er ihn geöffnet hat.
    Das der alte Hausmeister einen zweitschlüssel besitzt,habe ich erst im nachhinein erfahren.



    Nun wollte ich wissen,kann ich dagegen eine Anzeige machen und tut die Polizei etwas dagegen,auch wenn niemand etwas davon weiß,wer das Teil hat?
    Genug Zeugen,das mein Drumset da drinnen stand,habe ich Ja..


    Es ist mein aller erstes Drumset und es hat ca.900€ gekostet,was für mich persönlich ein vermögen ist....

  • Zitat

    Nun wollte ich wissen,kann ich dagegen eine Anzeige machen und tut die Polizei etwas dagegen,auch wenn niemand etwas davon weiß,wer das Teil hat?
    Genug Zeugen,das mein Drumset da drinnen stand,habe ich Ja..


    Eine Anzeige kannst du immer machen. Die läuft dann in deinem Fall gegen Unbekannt wenn niemand was weiß bzw gesehen hat. Und wenn es auch sonst keine öh... Ermittlungsansätze gibt wird da auch nicht mehr groß weiter ermittelt werden.

  • Prinzipiell müssen doch die Vermieter des Proberau's gerade stehen dafür,oder nicht?


    Es ist schwachsinnig,das ich für mein Drumset jahre lang spare und nach nur wenigen Monaten wird es aus dem eigenen Proberaum geklaut :(

  • Warum sollte der Vermieter dafür geradestehen müssen? Wenn mir aus meiner Mietwohnung jemand einen Schrank stiehlt haftet der Vermieter dafür auch nicht.


    Ausser du hast in dem Mietvertrag des Raumes irgendeine Klausel eingefügt, die festlegt, dass der Vermieter für sowas haftet. Was ich jetzt mal nicht glaube ;).


    Schwachsinnig... joa ärgerlich in jedem Fall. Du bist aber glaub ich nicht der einzige der schonmal bestohlen worden ist. Kannst dein nächstes Set ja gegen Diebstahl versichern...

  • Anzeige macht immer Sinn, schaden kann's nicht und vielleicht ergibt sich ja was.


    Und für den Fall, daß das Set versichert ist (gehe jetzt mal nicht davon aus), beschleunigt es die Abwicklung in der Regel, wenn man einen Schrieb der Polizei beilegen kann.


    Was war das für ein Set? Unter Umständen sollte man mal bei Ebay Ausschau halten. Unglaublich aber wahr, manche sind tatsächlich so blöd.

    Fell- & Beckenriss wünscht


    Kai aus der Kiste


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  • Und für den Fall, daß das Set versichert ist (gehe jetzt mal nicht davon aus), beschleunigt es die Abwicklung in der Regel, wenn man einen Schrieb der Polizei beilegen kann.


    Da der Proberaum nicht aufgebrochen sondern durch einen Schlüssel geöffnet wurde, dürfte keine Versicherung der Welt nur einen einzigen Cent zahlen...

  • Hallo,


    der Raum wurde mit dem Schlüssel geöffnet?
    Keine Einbruchspuren?

    Laut dem Hausmeister bin ich der einzigste der einen Schlüssel zu diesem Raum hatte


    der EINZIGSTE der einen zweit Schlüssel hatte


    Das der alte Hausmeister einen zweitschlüssel besitzt,habe ich erst im nachhinein erfahren


    War es wenigstens ein Sicherheitsschloss?


    Ansonsten: wenn man den potentiellen Täterkreis nicht einengen kann, wird man die Sache wohl abschreiben können.


    Die Polizei ermittelt natürlich und gibt es dann der Staatsanwaltschaft und die stellt es dann ein, wenn kein Täter zu ermitteln ist.


    Ich würde in den üblichen Verkaufsportalen mal die Augen offen halten, ob es da vielleicht angeboten wird, ansonsten würde ich mir die Schlüsselbesitzer mal genau ansehen.


    Grüße
    Jürgen

  • Wenn es nur 2 Schlüssel gibt und keine Tür gewaltsam geöffnet wurde lässt sich in meinen Augen der Täterkreis ganz schnell einengen.


    Mit der Versicherungssache muss ich meinen vorrednern ganz klar zustimmen, dass wird dir niemand zahlen.


    Anzeige aufjedenfall machen, wird allerdings leider auch nichts bringen.

    gibts nicht mehr. ;)


  • Da der Proberaum nicht aufgebrochen sondern durch einen Schlüssel geöffnet wurde, dürfte keine Versicherung der Welt nur einen einzigen Cent zahlen...


    Diebstahl bleibt Diebstahl, egal, wie das Schloß geöffnet wurde (es gibt auch andere Mittel und Wege als die Türe aufzubrechen), wichtig ist nur, daß einem selbst kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird (z.B. vergessen, abzuschließen.) Natürlich wird eine Versicherung immer versuchen, sich rauszureden.


    Ach ja, kleiner Tip noch: Auch mal in's französiche Ebay schauen, ist ja nicht so weit bis zur Grenze.

    Fell- & Beckenriss wünscht


    Kai aus der Kiste


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  • Rechtlich verhält sich das recht übersichtlich.


    Indem Du den Raum gemietet hast bist Du Besitzer des Raumes. Somit hat auch der Eigentümer oder Hausmeister nicht die Befugnis diesen zu betreten, auch nicht wenn es einen Zweitschlüssel gibt. Jeder der wissentlich nicht audrücklich DEINE Genehmigung hat begeht bei betreten des Raumes einen Hausfriedensbruch, auch wenn er nur eine Tür öffnet! Ist dieser Hausfriedensbruch vor dem Hintergrund etwas zu entwenden, so macht allein das Vorhaben oder der Versuch eines Diebstahls das Ganze zu einem Einbruch. Sowohl Hausfriedensbruch als auch Diebstahl und Einbruch sind ausreichende Grundlagen für eine Anzeige.


    Wenn Du das Schlagzeug in sich nicht gegen Diebstahl versichert hast würde ich prüfen ob es in irgend einer Form eine Hausratsversicherung gibt, allerdings brauchst Du für jeden Anspruch einer Versicherung gegenüber eine Rechnung, ggf. ein Gutachten. Der Eigentümer oder stellvertretend der Hausmeister hat zuerst keine Ausichtspflicht, es sei denn diese ist vertraglich festgelegt, was ich nicht glaube. Wenn das so sein sollte ist mit Sicherheit eine entsprechende Versicherung vorhanden.


    Nun hatten meine 2 Semester Eigentums- und Besitzrecht doch mal nen Nutzen ;)




    Bawi!

    Einmal editiert, zuletzt von Bawitdaba ()

  • Eine Frage am Rande: "Warum gibt es einen neuen Hausmeister?"

    "Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern."
    "Der Faschismus ist eine Spielart der freien Marktwirtschaft."
    Wolfgang Neuss

  • Ich würde da Bawitdaba recht geben, wir beschäftigen uns auch gerade mit dem Thema


    ..sofern du Mieter bist, hast du alleinigen Anspruch, du bist zwar nicht Eigentümer aber eben Besitzer und damit hat da niemand was drin zu suchen. Auch nicht jemand mit Schlüssel und selbst der Eigentümer hat dazu kein Recht
    Frage die sich mir stellt, warum jemand anders den Raum geöffnet hat, auch wenn "das Set schon weg war" nach seiner Aussage. War es deine Aufforderung? Wenn nicht, warum öffnet er den Raum dann?
    Und außerdem ...keine Zeugen? Ein komplettes Set aus einem Raum rausholen? ...entweder du bist zu 5. oder das dauert nen bissl ...jedenfalls lange genug, dass jemand zufällig nach Haus kommt...
    Ich wünsch dir echt alles gut, hoffe mit, dass du das zurückbekommst, auch wenns nich so gut aussieht!

  • Das ist ja mal hart. Mir sind auch schon Instrumente aus dem Auto geklaut worden, weil ich mal - auf dem Dorf (!) - mein Auto ein paar Stunden unbeaufsichtigt habe stehen lassen. Aber aus dem verschlossenen Proberaum und ohne Einbruchsspuren??? Da rechnet man nicht damit.


    Ich habe immer noch nicht verstanden, wie viele Schlüssel nun tatsächlich im Umlauf sind. Haben der neue und der alte Hausmeister einen, und ist die Person, die "als Einzige" einen Zweitschlüssel hat, wieder jemand anderes? Dann wären es ja schon drei.


    Helfen wird das alles wohl nichts, denn selbst wenn es nur einen einzigen Zweitschlüssel gäbe, kann ja theoretisch jemand aus dem Bekanntenkreis deinen Schlüssel "ausgeliehen" haben. Und da die Unschuldsvermutung gilt, wird niemand mit ausreichender Sicherheit einen Dritten beschuldigen können.


    Allerdings finde ich die Aussage, bei einem unbefugten Zutritt den Raum schon leer vorgefunden zu haben, etwas merkwürdig. Aus welchem Grund war diese Person im Raum? Wusste sie zum Zeitpunkt des Betretens, dass der Raum vermietet ist und da normal Equipment drin steht? Hätte sie dich dann nicht gleich verständigen müssen?


    Das könnte wenigstens ein schwacher Anhalt sein, allerdings würde ich betreffende Person dann erst mal nicht weiter dazu befragen, sonst ist sie vorgewarnt.


    Eine andere Frage, die ich ebenfalls sehr seltsam finde: warum gibt der ehemalige Hausmeister nicht beim Ausscheiden alle Schlüssel ab? Und weshalb ist das dem neuen sogar bekannt? Das ist meines Erachtens tatsächlich eine Pflicht des Eigentümers, dieses sicherzustellen. Vielleicht könnte man an dieser Stelle eine zivilrechtliche Schadensersatzklage gegen den Eigentümer erwägen, um zumindest einen Teil der Kosten ersetzt zu bekommen.


    Ich bin leider kein Jurist, der beurteilen könnte, ob da Aussichten auf Erfolg sind. Prüfen würde ich das aber ganz sicher.


    Auf jeden Fall viel Glück,


    Gruß
    Jan

  • 1. mit der Hausverwaltung die genauen Modalitäten der Entlassung klären, am besten mit einem Zeugen im persönlichen Gespräch.
    Kündigungsgrund - und termin; Mitteilung der Verwaltung (mit genauem Datum) an alten Hausmeister.
    Hausverwaltung ggf. fragen, weshalb nicht unverzüglich alle Schlüüssel zurückgegeben worden sind und welche Reaktionen/ Maßnahmen seitens der Verwaltung bei nicht unverzüglicher Herausgabe deines Schlüssels durch den Hausmeister erfolgte.
    Klärung, weshalb Du als Mieter nicht darüber unterriuchtet worden bist.
    Hat die Hausverwaltung geprüft (ggf, durch Begehung und Probeschließen, ob es sich bei den Schlüsseln um die tatsächlichen handelt?
    Warum nicht oder wer hat das wann gemacht?


    2. Rechtsberatung aufsuchen und


    -ggf. Haftungsansprüche ggü. Verwaltung prüfen lassen
    -Möglichkeit der Anzeige gg. Hausmeister prüfen
    Unterlagen über das Kit Fotos Kaufbeleg, Zeugen, Seriennumern etc.


    3. Als Mieter hast du das Recht ALLE Schlüssel von deinem Vermieter zu verlangen. In Notfällen kannst Du dich verständigen lassen, aber nie nie nie hat jemand KÜNFTIG eiinfach so einen Schlüssel für die von Dir angemieteten Räume. Man stelle sich das bei eine Wohnung vor...


    Harte Leere, aber beim nächsten mal geht es besser.
    Viel Erfolg!

  • Eine Frage am Rande: "Warum gibt es einen neuen Hausmeister?"



    Ich möchte niemanden anprangern oder beschuldigen aber der alte Hausmeister wurde entlassen,da viele und sehr teure Gegenstände verschwunden sind im Gebäude.


    Ich muss mich hier auch mal bedanken.
    Mir ist nicht in den Sinn gekommen nachzufragen ob die Türe aufgebrochen war.
    Das Schloss hatte keine Spuren also wurde die Tür ganz normal mit einem Schlüssel geöffnet...


    Ich muss dazu sagen das die Vermieter den alten Hausmeister auch im Auge haben und glauben,das mein Set schon bei Ebay versteigert wurde oder privat verkauft wurde.


    Da werd ich noch weiter haken....

  • 3. Als Mieter hast du das Recht ALLE Schlüssel von deinem Vermieter zu verlangen. In Notfällen kannst Du dich verständigen lassen, aber nie nie nie hat jemand KÜNFTIG eiinfach so einen Schlüssel für die von Dir angemieteten Räume. Man stelle sich das bei eine Wohnung vor...


    Es gibt Klauseln das ein Besitzer oder Verwalter einen Zweitschlüssel für Notfälle oder "Logistik" hat. Mit Logistik meine ich zum Beispiel Wasseruhren oder Sicherungskästen die sich in einem angemieteten Raum befinden. Notfälle eben Wassereinbruch, Feuer.


    Leider gibt es in unserem Land nicht nur viele Regeln sondern für jede Regel auch noch viele Ausnahmen. Bevor also aufgrund schneller Verdächtigungen ein ehem Hausmeister angezeigt wird lieber nochmal den Mietvertrag lesen ob es eben solche oder ähnliche Ausnahmen gibt. Im allerschlimmsten Fall kann man sich wegen sowas auch noch eine Verleumdnungsklage einfangen.


    Bawi!

  • Das der alte Hausmeister einen zweitschlüssel besitzt,habe ich erst im nachhinein erfahren.

    Besitzt oder besaß???


    Auch wenn ich es für arbeitsrechtlich unwahrscheinlich halte, dass er wegen unbewiesener Verdachtsmomente entlassen worden ist, würde ich als Arbeitgeber als erstes alle Schlüssel einziehen, die nicht für den unmittelbaren Betrieb erforderlich sind (z.B. el. Betriebsräume).


    Wann hast du davon erfahren, dass mehrere z.T. wertvolle Dinge verschwunden sind? Schon vor dem Vorfall? In dieser Anlage scheint's ja recht lustige zuzugehen.

  • so ne kake mein Mitgefühl, wenn der alte Hausmeister schon wegen anderen Verdachtsfällen angeklagt wurde dann würde ich auf jeden Fall mal der Polizei nen kleinen Tipp geben dass die den mal genauer unter die Lupe nehmen sollten viel Erfolg dir noch

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