Die lieben Nachbarn und der "Lärm"

  • Fenster auf machen und andere teilhaben lassen wenn Du etwas schönes spielst ?( ?( ?(


    Ob Du es glaubst oder nicht - es gibt auch Menschen die anderst denken!!!!


    C YA Marcus


    P.S. Mich hat auch kürzlich erst die Nachbarin angepisst wegen Lärm ( grundsätzlich kann ich Dich verstehen )!! Aber bitte im Rahmen bleiben - gelle!!!! :whistling:

  • Also bei mir bleiben natürlich alle Fenster geschlossen... Raum ist auch isoliert und mir wurde eben gesagt, dass man es kaum hört draussen. Trittschall und ein dumpfer Klang mehr auch nicht.


    Mal schauen was die Behörden mir hier mitteilen ;) wollte dies nur mal abklären. Na ja und die HQ Mute's für das Drum kann ich auch ab und zu einsetzen, aber dauerhaft sicherlich nicht. Vor allem befindet sich mein Drum Studio nun schon seit ca. 1 Jahr an dieser Stelle und erst jetzt kommt der?! Fragwürdig, aber ich denke es spielen eher andere Faktoren eine Rolle. Da hier momentan Probleme mit dem Architekten vorhanden sind und der Garten noch nicht korrekt gemacht wurde, stört diesen Nachbar mehr wie die Umgebung aussieht. Der hat gleich aber diese Gelegenheit genutzt und mich aufmerksam gemacht auf den Drum Lärm.


    Nun ja, ich werde euch hier auf dem laufenden halten ;-)!

  • Hey davek,


    lass Dich nicht unterkriegen und Kopf hoch :thumbup:


    C YA Marcus


    Ich dank dir :) Es gibt nichts schlimmeres, wenn man vom Schlagzeug Spielen lebt und als Berufsmusiker tätig ist, sich mit solchen Problem herumzuschlagen. Aber es gehört zum Leben :-)! (Manchmal!!)

  • Zitat

    letzte aktion von ihm: 14 uhr nachmittag, offenes fenster, ich spiele, sonnenschein draußen, plötzlich kommt meine mutter runter und sagt: nachbar hat angerufen, man hört mein schlagzeug spielen, meine mutter meinte noch, das hört man bis zu ihrem haus??? (sind ja quasi 3 ecken die der schall da machen müsste) er daraufhin: nein man hört es im garten...und es stört ihn


    = ich, bitte wie lärmempfindlich kann man sein? mittlerweile habe ich die schnauze voll, von wegen gute nachbarschaft, er kommt hier her, baut sich das haus hier hin, beschwert sich wegen jeden scheiss lärm, mittlerweile bin ich soweit, dass wenn er wieder mit seiner maschine im garten, holzteile zerkleinert ich ebenfalls anrufe und sage, dass es zu laut ist...


    Doeme, stimmt die Altersangabe in deinem Profil?


    Ein Drumset im Haus hört man ewig weit. Damals, als ich noch bei meinen Eltern wohnte, hörte man das bei geschlossenen Fenstern (Parterre) sicherlich 4-5 freistehende Häuser weiter. Allerdings stand ich immer in Kontakt mit den Nachbarn, wir hatten Verständnis füreinander da wir häufig miteinander gesprochen hatten.

  • sorry, habe nur fast die erste seite durchgelesen aber trotzdem:

    Zitat

    Staatsexamen lernen und da ich nun schon 3 Stunden spielen würde würde es doch langsam mal reichen (kein Witz die sagte 3 Stunden)

    sehr intressant, will lehrerin werden, und kann nich mal einschätzen, ob 3 stunden oder 20 minuten...und wir armen schüler kriegen sie dann ab!


    :D

  • Hallo,


    ich denke, dass die junge Dame inzwischen ihr Staatsexamen (welches auch immer) absolviert hat.
    Der Themenstarter wurde möglicherweise aufgrund zu hoher Lärmemissionen von der Staatsgewalt eliminiert. Fakt ist, dass wir von ihm seit knapp zwei Jahren nichts mehr gehört haben.


    Halb lesen und ganz lesen, führt zu unterschiedlichen Ergebnissen: ersteres meist zu komplett falschen.


    Grüße
    Jürgen

  • Ja ist leider so, ich hatte bis jetzt nie Probleme! Das ist das erste mal das es so weit kommt. Habe versucht mit ihm zu reden gestern. War ja auch nicht extrem sauer. Mehr genervt, weil er sich gestört füllt! Nun ich habe mich nun bei der Gemeinde beim Amt erkundigt und warte auf deren Bescheid. Mal schauen was die mir sagen. Erstmal werde ich wohl auch vermehrt mit den HQ Sound Off Drum Mutes üben. Aber ich bin ja Jazzmusiker und kein weiss nicht was für ein Drescher. Und da kommen auch viel Brushes zum Einsatz beim üben, dass kann ihn sicherlich nicht stören ;-)!


    Aber eben, wie du sagst, es gibt wohl immer solche Nachbarn, entweder sagen die einfach nichts oder dann so was!


    Danke für die Tipps...


    Hi.
    Also bei mir direkt hat sich noch niemand beschwert, allerdings meinte mein Nachbar, dass ein anderer Nachbar wohl immer lauthals bei sich im garten steht und am rumfluchen ist,
    von wegen er läßt sich dass nicht mehr lange bieten etc.


    Aber
    1. ist dieser Nachbar eh mit jedem im Streß weil er immer was zu meckern hat
    2. bin ich gleich die Woche drauf zum Rechtsanwalt und hab mich mal erkundigt
    Das Ergebnis:
    Ich wohne in meinem Einfamilien Haus und habe das recht zu musizieren.
    Ich spiele jeden Tag 1 - 1,5 Stunden am Stück und immer zu "humanen" Zeiten.
    Dass heißt, da ich Schichtarbeit habe entweder spiele ich Nachmittags zwischen 16-18 Uhr meine 1,5 Stunden oder Vormittags zwischen 10-12 Uhr.
    An Feiertagen und Sonntagen spiele ich garnicht.
    Darauf hin meinte die Anwältin, dass ich mir da keine sorgen machen muss, selbst dann nicht, wenn es ein Streitfall vor Gericht werden würde.
    Also bedeutet das für mich.
    Ein Nachbar, der eh n Arsch ist, kommt damit nicht klar, den anderen ist es bisher egal.
    Gut für mich...
    Gruß
    Haumi

  • Ich hätte da auch noch eine Frage an die Juristen hier im Forum.
    Ich bin mich geraume Zeit am "tot googeln", dabei scheint zumindest für mich die Sachlage bereits klar.


    Kurz zum Fall:


    Ich habe mit meiner Musikgruppe (Rock-->laut) einen Proberaum im ausgewiesenen INDUSTRIEGEBIET bezogen. Geprobt wird zu unterschiedlichen Tagen und Zeiten. Das kann dann auch durchaus wesentlich später am Tag werden.
    Seit einiger Zeit stehen immer mal wieder die Grünen auf der Matte, da irgendwer im Umkreis (nächstes Gebäude ist mindestens 60m Lusftlinie entfernt) ab und an in seinem Büro schläft und sich gestört fühlt.
    Laut Google gibt es in Industriegebieten schonmal keine generelle Nachtruhe. Die Lärmschutzgrenze liegt dort bei 70 db. Ich bin sehr sicher, dass diese Grenze wohl nicht überschritten wird, da natürlich stets bei geschlossenem Fenster geprobt wird.


    Meine Frage nun:
    An wen sollte ich mich jetzt zunächst wenden? Mal wird einem geraten zum Ordnungsamt zu gehen, mal wird gesagt man solle zur örtlichen Polizeidirektion marschieren.
    Wer ist in jenem Falle mein Anpreschpartner? Reicht es evtl auch sich diverse Lärm Verordnungen auszudrucken und diese das nächste Mal den Polizeibeamten auszuhändigen, damit man zumindest mal ein Argument hat?


    Vielleicht bin ich ja auch im Unrecht, dann könnte ich mir beide Wege sparen.


    Vielen Dank für eure Mühen


    Gruß Klipp

  • Hallo,


    die richtige Entscheidung ist im Zweifel diese:

    Zitat

    bin ich gleich die Woche drauf zum Rechtsanwalt und hab mich mal erkundigt


    Erste Frage: Was steht im Mietvertrag?
    Zweite Frage: Wie sieht denn der Flächennutzungsplan konkret aus? Wenn aus einem "Industriegebiet" Lärm auf ein Mischgebiet oder Wohngebiet emittiert, ist das nämlich schon spannend.
    Dritte Frage: Mit welcher offiziellen Begründung stehen denn die "Grünen" (welche Grünen? Da gibt es Verschiedene.) auf der Matte?
    Vierte Frage: wie laut ist denn Eure Emission in 60 m Luftlinie gemessen bei nächtlicher Orgie? db-Meter und Ortstermin wäre nicht schlecht.
    Fünfte Frage: Wer ist irgendwer und warum schläft der im Büro? Derf der des?
    Sechste bis letzte Frage: Wer kocht Kaffee? Wo ist die Schokolade? Rechtsschutz? Selbstzahler? Beratungshilfe? Usw. usf. etc. pp. to be continued ...


    Die Beamten oder Angestellten sollten die örtliche Lärmschutzverordnung dem Grunde nach kennen. Es wäre wohl kaum hilfreich, sie diesen nochmals zur Verfügung zu stellen. Eine Verordnung alleine ist kein Argument. Es ist wie mit Beton: es kommt darauf an, was man daraus macht. Aber: nicht alles kann befriedigend betoniert werden.


    Grüße
    Jürgen

  • Ich wohne in meinem Einfamilien Haus und habe das recht zu musizieren.


    Und der Nachbar hat ein Recht auf seine Ruhe. Richtwerte dafür normalerweise in der TA Lärm, tagsüber sind das zwischen 50-60 dB(A). D.h. wenn es beim Nachbarn durch dich durchgängig lauter ist, musst du dich einschränken.


    Lustigerweise werden viele Werte, besonders die in der Nacht bei Ruhe, d.h. normalen Hintergrundgeräuschen, oft nicht erreicht


    An wen sollte ich mich jetzt zunächst wenden? Mal wird einem geraten zum Ordnungsamt zu gehen, mal wird gesagt man solle zur örtlichen Polizeidirektion marschieren.
    Wer ist in jenem Falle mein Anpreschpartner?


    Konkret hab ich auch keine Ahnung. Du brauchst denke ich jemand der ein Schallpegelmessgerät hat (aufpassen, die Genauigkeit liegt bei ein paar dB, und für was amtliches muss es genau kalibriert bzw. geeicht sein) um mal zu schauen in welchen Bereichen ihr euch bewegt. Es dürfte eher das Ordnungsamt zuständig sein, die Polizei wird nur bei konkreten Beschwerden kommen. Die Zuständigkeiten sind denke ich auch verschieden, in einigen Städten kommt bei Lärmbeschwerden das Ordnungsamt und nicht die Polizei.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Hallo Klipp,


    für NRW gibt es hier außer dem BImSchG (Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes) die Regelungen des LImSchG (Landes-...) und insbesondere die "Freizeitlärmrichtlinie".
    Eine sehr gute Zusammenfassung findet sich hier: http://www.umwelt.nrw.de/umwel…m/freizeitlaerm/index.php
    Die 70 dB(A) sind dort für Industriegebiete durchgehend als Immissionsrichtwert vorgesehen. Im Einzelfall offene Fragen sind allerdings z.B., wer für eine solche Messung zuständig ist, wo gemessen wird, usw..
    Die Polizei hilft da nicht weiter, die kommt nur pflichtgemäß, wenn sich jemand gestört fühlt - auch im Industriegebiet. Sie misst keine Richtwerte, sondern prüft rein subjektiv und überschlägig die Plausibilität der Beschwerde.
    Klärender Ansprechpartner ist das örtliche Ordnungsamt, eine dort schriftlich eingeholte Auskunft wäre z.B. etwas, was man den Polizisten vorlegen könnte.


    Für RP dürfte ähnliches gelten.

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  • Vielleich hilft Das ja schon weiter.

    Allgemein eher nicht, hier wurden in einem konkreten Fall konkrete Feststellungen getroffen und eine konkrete Entscheidung zu einem konkreten Bußgeldbescheid herbeigeführt.


    Auch Das ist sehr interessant

    :thumbup: Sehr lustiger Artikel:

    Zitat

    [Das] Poppen [gehört] zur Kunsausübung


    Unbestimmte Rechtsbegriffe wie "erheblich", fehlende Objektivierbarkeit von "Gestört-Fühlen", verschiedene kommunale und vertragliche Regelungen usw. machen es einfach unmöglich, eine allgemeingültige Aussage darüber zu treffen, in welchem Fall mit Ärger zu rechnen ist und in welchem nicht.
    Trotzdem ist es hilfreich, die im Internet auffindbaren, gesammelten Pamphlete im Hinterkopf zu haben, um für die beste Lösung, nämlich eine einvernehmliche Absprache mit den Nachbarn, Argumente bereit zu haben. Manchmal hilft dabei auch empatisches Hineinversetzen, gepaart mit einem auf Vernunft basierenden, unopportunistisch hinterfragten Rechtsempfinden, soweit beidseitig möglich.

    -
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  • Zitat von »Drewi«
    Vielleich hilft Das ja schon weiter.


    Allgemein eher nicht, hier wurden in einem konkreten Fall konkrete Feststellungen getroffen und eine konkrete Entscheidung zu einem konkreten Bußgeldbescheid herbeigeführt.


    Wie kommst du da drauf ?( Das ist eine klare entscheidung des Gerichts das man zu bestimmten Zeiten üben darf.Lese den Artikel doch mal richtig durch.

  • Du verwechselst amerikanisches und deutsches Recht. In der BRD entscheiden Richter unabhängig und individuell. Allgemein kann man aber aus diversen Gerichtsurteilen davon ausgehen, dass Schlagzeugspielen normalerweise nicht ganz untersagt wird, sondern auf ca. 30-90 Minuten täglich eingeschränkt wird.


    Kann Pommel nur zustimmen, Doemes Post wirkt mehr als unreif. Spielen bei offenem Fenster finde ich extrem asozial, egal welches Instrument. Anzunehmen, dass die Leute das auch noch gut finden ist reichlich weltfremd!


    Grüße, Philip

  • Hallo,


    ich komme aus einem Dorf in Südhessen. Dort gibt es einen Spielmannszug. Der macht am 1. Mai immer einen Weckruf. Das hört man im ganzen Dorf.
    Was dazu so mancher Schüler oder Student sagen würde, wenn er morgens aus dem Bett fällte (nach dem Tanz in den Mai)?


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Fall: "Ich habe mit meiner Musikgruppe (Rock-->laut) einen Proberaum im ausgewiesenen INDUSTRIEGEBIET bezogen. Geprobt wird zu unterschiedlichen Tagen und Zeiten. Das kann dann auch durchaus wesentlich später am Tag werden."
    Fall: "Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis ergibt sich, dass es hingenommen werden muss, wenn ein Nachbar werktags ein- bis zweimal wöchentlich ungefähr 2 Stunden lang in der Zeit von etwa 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr Schlagzeug spielt und mit seiner Band übt, sofern die Lärmbeeinträchtigung geringfügig ist. "
    Ich sehe da verschiedene Sachverhalte.

  • Das ist eine klare entscheidung des Gerichts das man zu bestimmten Zeiten üben darf.Lese den Artikel doch mal richtig durch.


    Natürlich habe ich den Artikel gelesen.


    Das Gericht sagt keineswegs, dass man zu bestimmten Zeiten üben darf.
    Es sagt:
    Entgegen einer bestimmten amtsgerichtlichen Entscheidung
    darf in einer bestimmten Wohngegend in Rheinland-Pfalz
    ein bestimmter Schlagzeuger
    in einer bestimmten, "geringfügigen" Lautstärke
    zu bestimmten Zeiten üben,
    ohne dass ein bestimmter Nachbar,
    beim dem mit geschlossenen Fenstern ein bestimmter, "kaum hörbarer" Lärmpegel herrscht,
    denken sollte "den kann ich bestimmt erfolgreich verklagen".


    In anderen Konstellationen gilt anderes.

    -
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