Vorab: Ich bin selbstständiger Versicherungsmakler.
Zur Angelegenheit mit der Spedition verweise ich auf die Aussage von Savagedrums.
Wenn es eine Instrumentenversicherung gibt, wird der Schaden ersetzt. Zumindest kann ich das von dem Versicherer behaupten, den ich im Angebot habe. Dieser Versicherer bietet eine Allgefahrendeckung an. Da sind sogar solche Vorfälle wie z.B. Instrument nach einem Auftritt vergessen versichert.
Ausschlüsse gibt es nur wenige.
Wenn nicht, müsste wie von Savagedrums beschrieben verfahren werden.
Grundsätzlich zahlt die KFZ-Versicherung was Diebstahl von Instrumenten usw. betrifft nichts. Musikinstrumente gehören nicht zur Teile-Liste eines KFZ.
Es gibt Hausratversicherungen, die über einen erweiterten Diebstahlschutz verfügen. Der greift aber auch nur im abgeschlossenen Kofferraum und oft nur bis zu gewisssen Höchstgrenzen bsp. 1200 Euro.
Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hausrat decken diesen Schaden jedoch nicht ab.
Die spezielle Instrumentenversicherung versichert Instrumente, die aus einem KFZ gestohlen wurden unter folgenden Bedingungen:
– in einem ständig beaufsichtigten Kraftfahrzeug
oder
– in einem fest umschlossenen und allseits verschlossenen Kraftfahrzeug und der Versicherungsnehmer weist zusätzlich nach, dass der Schaden tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr eingetreten ist.
Bei weiteren Fragen PN....