Aufteilung der bandkasse nachdem 2 bandmitglieder gegangen sind?

  • nette Übung für die erste Scheidung. da bist du dann wenigstens gut vorbereitet, williken ;)


    manchmal muss man die Dinge einfach hinter sich lassen, auch wenn man verarscht wurde. das ist insgesmat deutlich gesünder als jede Minute, die man sich weiter mit solchen Typen beschäftigt. Irgendwann gibts die als band nicht mehr und du bist dann in ner anderen band erfolgreich. Dann triffst die Typen mit deiner hübschen Freuindin irgendwo in der Disko, die abgewrackt, erfolglos und runtergekommen und du kannst das still geniessen ;) kommt meistens so

  • Romantisch, Psycho ...


    [video]

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  • Zitat

    vielleicht fahrlässig in eine Psychose gestürzt?


    Hallo,


    leicht, grob oder bewusst?
    Das würde ich den Betroffenen fragen und vielleicht auch nach einem Gutachten seines Gastroenterologen.
    Nur so zur groben Information, damit man den Tarif besser nachrechnen kann.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Die Cola ohne Zucker ist aber eklig, da sind doch zugelassene Masthilfsmittel drin?

  • Es ist der klassische "Bauernschlau-Trick" jegliche Zahlung zu verweigern in dem man eine fiktive (jenseits aller Logikkonzepte) und noch dazu astronomisch überhöhte "Gegenrechnung" (nochmal, die eigentlich keinen realen Sinn hat) aufstellt.


    Schade wenn sich ehemalige Musiker auf solch ein Niveau herablassen.
    Pfui Teufel!


    genau nach sowas siehts aus.
    und erschreckend an der ganzen sache finde ich, dass ich psycho mal wieder recht geben muss. hilfe. :D

  • Hallo,


    Preisliste für Demoaufnahmen:


    Bedienungspersonal musikalisch: 500 Euro/Tag
    Bedienungspersonal technisch: 499 Euro/Tag
    Abnutzungspauschale Felle: 49,94 Euro/Tag
    Abnutzungspauschale Becken: 38,96 Euro/Tag
    Eintritt Haus: je Person einmalig: 11,11 Euro
    Kaffeepauschale Band: 150,00 Euro
    Abnutzungspauschale Teppichboden: 18,54 Euro
    Toilettenbenutzung: bis 5 Minuten: 1,05 Euro, 5 bis 30 Minuten: 1,49 Euro, ab 30 Minuten: nach Rechnung der örtlichen Feuerwehr
    Atmen der Aufnahmeraumluft: je eingeatmetem Kubikmeter: 8,95 Euro.


    Da habe ich bestimmt noch was vergessen.


    Sicherlich wären dann noch die Leistungen der restlichen Kapelle zu bewerten, aber das gibt einen neuen 8-cm-Ordner ...


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Jepp, Krieg der Gartenzwerge, Scheidung, Erbe, alles diesselbe Scheiße

  • Ich finde, dass die Aussteiger natürlich ein Recht auf die Kohle haben. Sie waren ein fester Teil der Band und der Grund warum das Geld zusammenkam. Das es dann verhältnismäßig aufgeteilt wird liegt doch auf der Hand. Ich versteh nicht wo hier das Problem ist :|

    Sei realistisch, plane ein Wunder!

  • Hallo liebes Forum,
    hol jetzt, aufgrund eines ähnlichen Problems, diesen Thread nochmal hoch.


    Band aus den Mitgliedern A,B,C,D,E und F erwirtschaftet ca. 3000€.
    Dabei wurde stets auf einer Anlage gespielt, die von A,B,C und D PRIVAT angeschafft wurde. Weiterhin wurde in A's Keller geprobt. Verträge etc. wurden weder mündlich noch schriftlich geschlossen.


    F tritt dann aus und hätte gerne seinen Anteil der 3000€.
    Nun will die Band nachträglich Miete für die Anlage und den Keller und will es auf die 600€ von F anrechnen, so dass dann nichtsmehr übrig bleibt.
    Ansich wäre F auch bereit (rein fairnisshalber) etwas für das Benutzen der Anlage abzutreten, findet aber den Betrag total überzogen.


    Sind die Anprüche auf Miete/Nutzungsentgeld generell gerechtfertigt? Es lagen ja keinerlei Verträge über Höhe von Mietzahlungen ö.ä. vor?


    Hoffe Ihr könnt mir bei meiner Frage helfen.


    MfG

  • Ich würde das als Nachkarten bezeichnen.
    Es klingt so, als würde die Miete das Doppelte betragen, wenn die Band das Doppelte eingespielt hätte.
    Einen Freundschaftsbetrag nachreichen finde ich anständig, darf aber deutlich weniger als die 500€ (3000€/6 sind 500, nicht 600) sein.

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

  • Hallo,


    wie berechnen sich die 600 eigentlich?
    Also nicht der Gesellschaftsanteil (das habe sogar ich geschnallt), sondern die Mieten bzw. Nutzungsentgelte?
    Das wäre mal eine spannende Frage.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Besonders logisch wirkt der Vortrag jetzt nicht direkt, aber wer weiß, oft steckt ja mehr dahinter, genauso oft auch weniger ...

  • Zitat

    Sind denn tatsächlich irgendwelche Kosten durch das Proben dort entstanden? Ich glaube nein, also komplett gut sein lassen...


    Potenziell würde ich Licht/Strom in den (hihi) Raum werfen. Licht könnte man pro Person sehen, bei Strom ggf. Diskussionsbedarf. Zum Glück muss ich nicht Licht-Strom und Verstärkerstrom auseinanderrechnen …

    Wenn man das Knie sieht, ist die Bassdrum zu klein!

  • A B C D haben die Anlage bezahlt, e bazahlt keine Miete für die Anlage also zahlt F auch keine. Wenn Miete nicht bezahlt wird da es ein privater Keller war, sind auch keine Kosten entstanden.
    3000 / 6 = 500.
    500 die bereits erwirtschaftet wurden.
    F bekommt 500 abzüglich eines freiwilligen Anteils Anlage+ Raum + Schaden für bereits gebuchte Aufträge...
    Aber ehrlich.... Das ist doch Hobby. 3000 euro sind da und die werden gleich geteilt. Eure Teile können ja in der Kasse bleiben. Wenn einer keinen Bock mehr hat, hat er nen Anspruch auf das was er mit verdient hat. Songs die er geschrieben hat werden nicht mehr gespielt, CDs die noch da sind werden verkauft und er bekommt ab Tag X keinen Anteil mehr.
    Ich hab Spaß bei der Musik und wenn ich ne Kiste bier mitnehme, verlange ich auch nicht das jeder seine Flaschen zählt...

  • Hääte die Band dem Kollegen F auch einen Anteil gegeben, hätten sie die Anlage verkauft? Ich denke nicht... Das würde doch wohl unter A,B,C und D aufgeteilt, weil ja auch die vier das Teil gekauft haben... Na, und wenn F nie dabei gewesen wäre, hätte die Anlage auch nicht weniger Nutzung erfahren... Also, das find ich lächerlich... Wenn mal aus meiner Band einer aussteigt, dann verlang ich auch anteilig was für die Abnutzung meiner Felle von ihm, oder? Ich mein, er hat ja was davon, dass ich mitspiele :rolleyes:

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Da zeigt es sich mal wieder, wie wichtig eine halbwegs vernüngtige Buchführung auch bei Hobbybands ist. Gagen rechtzeitig aufteilen mit einem Sicherheitspolster für dir Band.
    Zugemietete, ausgeliehene Sachen auch gleich abbezahlen und manche Sachen (man muß es bei Hobbybands nicht übertreiben) auch vertraglich reglen.


    Kenne den Fall einer Band wo ein Mitgied damals 2000€ für einen Teil der Anlage bezahlt hat und jetzt nach dem verlassen der Band die 2000€ komplett wieder retour haben will.


    Zur Frage selbst. Gibt es Miet- Betriebskosten, wenn ja sind die natürlich anzurechnen. Sind Kosten für die Anlage in den Gagen berücksichtigt worden oder waren die so eine Art Leihgabe?
    Am besten natürlich normal einigen. Ich würde auch einen Teil dem Mitglied F abtreten, habt ja auch seinen Teil zu der Band beigetragen.

    Alles wird gut

  • Wenn mal aus meiner Band einer aussteigt, dann verlang ich auch anteilig was für die Abnutzung meiner Felle von ihm, oder? Ich mein, er hat ja was davon, dass ich mitspiele


    Da zeigt es sich mal wieder, wie wichtig eine halbwegs vernüngtige Buchführung auch bei Hobbybands ist.


    Hallo,


    gute Ideen.


    Tatsächlich hatte meine Schülerkapelle damals einen Kassenwart und es war abgeklärt, wer welche Kosten aus den Einnahmen bezahlt bekam.
    Und ja, es ging um Werte von umgerechnet rund 100 bis 200 Euro. Dafür gab es keinen Streit und keiner kam auf krumme Ideen.
    Reden ist silber, Schweigen ist scheiße.


    Grüße
    Jürgen


    PS
    Für Lieder, die ich spiele, aber nicht mag, verlange ich Schmerzensgeld. Nachträglich.

  • Meine Meinung: Bandkasse ist Bandkasse, also für die Band und nicht unbedingt für einzelne Mitglieder (obwohl mein damaliger Gitarrist genau das dachte...).


    Forderungen für die Nutzung Instrumente stellen ist Schwachsinn, zumindest hinterher (da sagte kride ja auch schon was passendes zu). Raum hat nix gekostet, kann man also m.M. nach (und auch der anderer) hinterher auch nicht geltend machen. Mit dem Strom sehe ich das ebenso!


    Konkretes Beispiel: ich trage einen großen bzw. größeren Anteil der Mietkosten in unserem Raum. Da kann ich, wenn einer aus dem Raum auszieht ja auch nicht hinterher ankommen und sagen: "ja, ich will jetzt aber doch für die Zeit nochmal 'ne Nachzahlung weil ich ja mehr bezahlt habe als du!" Die Ansprüche hätte ich schon vorher stellen müssen!


    Bleibt also die Frage wer was eingezahlt hat, und ob überhaupt wer Anspruch hat? Ist das Geld von einzelnen Mitglieder gezahlt worden? Stammt das aus Einnahmen bei Auftritten, etc.? Wurde damals, bei Gründung der Bandkasse, gesagt, jeder der austritt bekommt (s)einen Anteil? Ansonsten würde ich mal sagen, dass der Fordernde F m.M.n. gar keinen Anspruch hat, da es sich eben um das Geld der Band handelt (die ja noch weiterbesteht). Rechtlich stimmt das natürlich nicht, da sich die eine GbR auflöst und eine neue entsteht, dennoch würde mich mal interessieren wie eine eventuelle Klage aussieht? Falls F also da was plant: bitte hier in allen Details posten.


    Dass natürlich 3000 Euro bzw. der Anteil davon (500 Euro) ein schöner Batzen Geld ist ist 'ne andere Sache, wenn F aber vllt. nicht so gierig ist und auf ein bisschen "seines" Anteils verzichtet und gut argumentiert ( "habe eingezahlt, habe Konzerte mitgespielt und zum erwirtschafteten Geld beigetragen" ) dann könnte F vllt. auch (ohne Rechtsbeistand) ein bisschen was rausbekommen? Wobei Trennungen meist nicht ohne Zoff ablaufen, gerade habe ich wieder von meiner Bekannten erfahren, dass ihr frischer Ex wohl erstmal die Hunde heiß macht.... und bei Bands sieht das gerne auch mal so aus.


    @Fiberskin: ich tippe mal, dass der Fragensteller F ist!?


    @928: gute Idee, ich werde mal die Tage eine Regelung schreiben und von allen Bandkollegen unterschreiben lassen.


    Zitat

    Kenne den Fall einer Band wo ein Mitgied damals 2000€ für einen Teil der Anlage bezahlt hat und jetzt nach dem Verlassen der Band die 2000€ komplett wieder retour haben will.

    Deshalb bezahle ich meine Instrumente lieber selber, die kann ich nach beendigung des "Arbeitsverhältnisses" dann wenigstens auch mitnehmen.

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

  • Spieß umdrehen: er soll die Anlage mitnehmen und den anderen ihren Anteil (von je. 2000 Euro) auszahlen! :D


    Edit:


    PS
    Für Lieder, die ich spiele, aber nicht mag, verlange ich Schmerzensgeld. Nachträglich.

    Gilt das auch fürs Radiohören?

    Wehret den Anfängen: keine Macht dem Jazz!

    Einmal editiert, zuletzt von flosch ()

  • Bleibt also die Frage wer was eingezahlt hat, und ob überhaupt wer Anspruch hat?


    Das würde ich etwas anders sehen - wenn die Kasse mehr oder weniger aus Gagen für zusammen gespielte Gigs besteht, hat der Musiker F sehr wohl Anspruch auf seinen Anteil, denn er hat ja das Geld mit erwirtschaftet.
    Mir ist das leider auch schon passiert, dass ich plötzlich nicht mehr in einer Band mitspielen sollte (der Ersatz war schon heimlich eingespielt worden :cursing: ), aber auch kein Geld aus der Gemeinschaftskasse bekommen sollte - da es nur eine recht geringe Summe war und ich letztlich auch keinen Bock mehr hatte, noch irgendeinen Kontakt zu meinen ehemaligen Bandkollegen zu haben, akzeptierte ich das eben - obwohl es mich im Nachhinein doch noch ärgert, dass ich damals so einfach nachgegeben habe.


    Seitdem gibt es für mich, bei aller Freunschaft, in keiner meiner drei Bands, eine Bandkasse - Gagen werden sofort ausgezahlt!!
    Sollten dann allerdings irgendwelche Reparaturen an der Bandanlage (jedem Musiker gehört ein Teil davon, dass er mitnehmen kann, wenn er gehen sollte) anstehen oder Mittel für Werbezwecke (Plakate, Fotos, etc.) nötig sein, wird eben von jedem Musiker Geld eingesammelt um die anstehenden Rechnungen zu begleichen.
    Die Miete für die Proberäume wird geteilt und der jeweilige Anteil von jedem Musiker monatlich an den offiziellen Raummieter überwiesen.


    So vermeidet man recht einfach irgendwelche Querelen wegen eines Ausstieges - und ein eventuelles Neumitglied muß sich nicht erst in die Bandkasse "einkaufen".

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