Brandkatastrophe und Fragen an unsere Rechtsgelehrten

  • Hallo Zusammen,


    letzten Mittwoch am 28.02. ist unser Übungsraum ab gefackelt. Wir probten gelegentlich in einem toll her gerichteten Harley Club.
    Dort ist wohl ein Diesel Ofen in Brand geraden.


    Unser gesamtes Equipment wurde bei dem Brand vernichtet. Gesangsanlage, Monitore, Lichtanlage, alle Verstärker, drei Congas,
    mein Schlagzeug, und so weiter.
    Wir stellen im Moment ein Liste auf, es gibt Fotos aber nicht für alles eine Quittung.
    Ganz ärgerlich ist, dass wir wegen CD Aufnahmen ausnahmsweise unser gesamtes Zeug dort stehen hatten, ansonsten wäre der Schaden wesentlich geringer aus gefallen.


    Nun meine Frage:
    Laut Auskunft eines Versicherungsmenschen ist es so: wenn da kein schuldhaftes Handeln vor liegt und
    es somit kein Haftpflichtfall wird, sondern das Ganze als Heizungs-Fehlfunktion läuft, dann zahlt eine Gebäudeversicherung nur
    die Gebäude- NICHT die Einrichtungsschäden…


    Greift da vielleicht noch eine Hausratsversicherung oder so was?


    Für Ideen bin ich dankbar, Hoffnung habe ich wenig...



    Deprimierte Grüße


    Habbie



    Auf dem Foto im rechten oberen Bereich steht noch meine HiHat Maschine, daneben der Fuß meines Sitzes. Im linken Vordergrund die Reste der PA.


    Und noch ein Blick auf das Elend:


    8) Wer später bremst ist länger schnell. 8)

    Einmal editiert, zuletzt von habbie ()

  • Holy shit ,das ist heftig... Du meist auch sicherlich den 28.1 oder??? Ist ja auch egal da ihr keinen Mietvertag und Instrumentenversicherung habt denke ich mal sieht das alles nicht so gut aus...

    "Fills bring thrills but grooves pay bills"

  • Lieber Kollege,


    das tut mir höllisch leid. Sag bitte nicht das dort Dein Starclassic Maple stand...


    Ich drücke die Daumen, dass irgendeine Versicherung da haften muß.


    Schreckliche Sache - vernichtende Bilder.

  • Hallo,


    ich schließe mich rlp an.
    Und: ich würde hier keine Details erzählen, denn ein vernünftiges Beratunsgespräch findet nicht in der Öffentlichkeit statt, wir kennen hier die Umstände nur äußerst rudimentär, so dass alleine schon deshalb keine vernünftige Auskunft möglich ist und die meisten hier Anwesenden haben bestenfalls vom Stöckchen halten Ahnung und selbst das nicht immer.


    Grüße
    Jürgen


    Edith passt an, da schon wieder Tausende dazwischen waren.


    PS
    Die Auskunft eines "Versicherungsmenschen" ist irrelevant. Relevant wären die Auskünfte von vorhandenen Versicherern, denen der Schaden im Zweifel schon gemeldet werden musste (Obliegenheiten im Versicherungsfall beachten). Erfahrungsgemäß ist es auch so, dass Versicherer bei höheren Beträgen gerne mal grundsätzlich nicht zahlen. Wer da selbst herumdilettiert und dann erst zum Anwalt geht, hat unter Umständen schon Teile des anstehenden Prozesses verloren, bevor dieser beginnt.

    Einmal editiert, zuletzt von Jürgen K ()

  • Habbie, ich habe Dir an Deine Email Adresse was geschickt. Bzw. Dir jemanden empfohlen. Schau mal ins Postfach.

  • Oh man, was ein Scheiß! Tut mir echt leid für euch, ich kann mir nicht vorstellen wie ich da dran wäre! Schrecklich, mein Beileid! Hoffentlich nimmt die Sache noch ein halbwegs gutes Ende!

  • Vielen Dank für die Anteilnahme,


    natürlich möchte ich hier keine Rechtsberatung. Wir sind nur alle so geschockt,
    dass keiner so richtig weiß, was als nächstes zu tun ist und rennen alle etwas kopflos durch die Gegend.
    Da hilft es schon durch die eine oder andere Anregung etwas Struktur ins Handeln zu bringen.


    Gruß
    habbie

    8) Wer später bremst ist länger schnell. 8)

  • Oh Hilfe! Jungs, da blutet mein Herz!
    Pass auf, ich bin kein Jurist sondern Medizinmann der allerdings auch ab und zu mit Rechtsverdrehern zu tun hat. Daher rate ich Dir/Euch einen gemeinsamen Rechtsanwalt aufzusuchen, welcher Euch im Kollektiv vertreten kann!
    Folgendes weiss ich aber:
    1. Schriftlicher Mietvertrag ist nicht notwendig! Ein Mietvertrag kommt auch zustande durch "Handschlag" und wird gemäss BGB rechtswirksam wenn ein Schlüssel übergeben wurde.
    Dann ist das gleichzusetzen mit einem Mietvertrag.


    2. Es gilt zu prüfen wer für den Betrieb des Heizofens zuständig ist. In der Regel der Vermieter! Wenn der Heizofen gefährlich ist, muss dieser ausser Betrieb genommen werden. Oder Supermässig und Eindeutig auf die Nichtinbetriebnahme hingewiesen werden: Schilder, Verblomben...etc! War da sowas???


    3. Wenn die andere Band den Ofen angeschmissen hat...wer genau??? Hat er sich über die Hinweise am Ofen hinweggesetzt, ist das fahrlässig. Bei Fahrlässigkeit muss seine Haftpflichtversicherung greifen. Anders ist dass bei "Vorsatz" da ist er persönlich haftbar.


    4. Ich sehe allgemein gute Chancen, dass ihr euren Schaden ersezt bekommt. Zwar mit Hindernissen, da die Haftungsfrage nicht so schnell geklärt sein wird. Aber der Vermieter ist ja auch gesetzlich verpflichtet eine Gebäudebrandversicherung abzuschliessen.


    5. Wenn Ihr keine Quittungen mehr habt ist das nicht obertragisch, denn bei der Schadensermittlung kann auch geschätzt werden. Dann setzt sich tatsächlich ein Versicherer an den PC und macht sich kundig was das z.B. Yamaha - Set kostet und ermittelt den Wertverlust nach Jahren....


    ..............Das sind natürlich alles nur Hinweise aus meinem Erfahrungsschatz........wie gesagt: Geht zum Rechtsanwalt!


    Trommelnde, tröstende Grüsse aus dem Süden!

  • Also da ich von derartigen rechtlichen Angelegenheiten absolut keine Ahnung habe bleibt mir nur mein Beileid auszudrücken und euch viel Glück zu wünschen.Hoffe das war nicht alles totales Profi-HighEnd Equipment.
    Gruß,Marcel

    Immer ein Handtuch dabei haben!!!!

  • Hallo,


    mein Beileid zu diesem Vorfall, das ist schlimmer als wenn es gestohlen wurde oä.
    Ich kann euch nur wünschen, dass Ihr das alles geregelt bekommt und die Sache
    in einiger Zeit vergessen ist weil ihr wieder probt!


    Was die rechtliche Beratung angeht, so ist sich Jürgen anzuschließen. Ich würde allerdings
    vorher versuchen, eine kostenlose Rechtsberatungsstelle aufzusuchen, weil je nach Beschaffenheit
    der Versicherungsverträge ein Gang zum Anwalt unergiebig bzw. sinnlos sein könnte.


    Die engagierten Ratschläge von huhustgt1 sind sehr nett gemeint aber rechtlich nicht haltbar - Vorsicht
    als Laie mit solchen Tips (die ich dir absolut nicht negativ anlaste aber ich musste nur warnen, nicht
    dass jemand damit was falsches anstellt).


    Alles Gute
    muly


    PS Kopf hoch ;)

  • Hi


    Man was für ein scheiss :( Auch ich bin kein Rechtsverdreher aber einen Tipp habe ich auch .
    Mir ist mal was ähnliches passiert ... da war es zwar nicht mein Schlagzeug sondern mein Oldtimer und es war kein Feuer sondern eine eingestürtzte Decke.


    Ich hatte mir damals einen schrottreifen Cadillac gekauft und unendlich viele Teile von privat erworben . Kurz bevor der Wagen fertig war stürtzte die Decke ein ... der Raum über meinem Hallenteil diente einigen anderen als Lagerraum . Die Decke war der Belastung nicht gewachsen .


    Ergebniß : ich hatte kaum Rechnungen ..... dennoch erhielt ich durch Fotos ( hab ich immer mal zwischendurch gemacht ... nur so für mich ) ....eine gute Stange Geld .Allerdings wurden meine 1500 Arbeitsstunden nicht bewertet :(
    Hier wurde der Besitzer der Halle in die Pflicht genommen und die Mieter des Lagerraumes über meinem Hallenteil bezw. deren Versicherungen.
    Anders als bei Euch hat der Schaden jedoch nicht alles völlig vernichtet und es konnte anhand meiner Bilder nachvollzogen werden was vorher war .


    Eins geht jedoch sicher ncht ....... das ohne ANWALT so geklärt zu bekommen das Ihr auch zufrieden seit !!!!


    Also unbedingt einen Anwalt nehmen .....sonst nehmen sich Mitglieder der andere Band einen .....und Euer Vermieter nimmt sich einen und Ihr seid nachher noch die dummen !!!!!

    Ich möchte sterben wie mein Opa .... im Schlaf .... nicht wie sein Beifahrer .....schreiend !
    Aus den Dienstvorschriften der Bundeswehr:
    "Ab einem Wasserstand von 1.20 m beginnt der Soldat selbständig mit Schwimmbewegungen. Die Grußpflicht entfällt hierbei."

  • Wie immer in rechtlichen Dingn kann alles auch gegen einen ausgelegt werden!


    Also


    1. nicht öffentlich diskutieren.
    2. Anwalt aufsuchen - haben die Eltrn eine Rechtschutzversichrung ?
    3. Prüfen (lassen) ob Hausratversicherung auch evtl zweiitweise ausgelagerten Hausrat mitgbeinhaltet !
    4. Ein Vertrag bedarf nicht der Schriftform, also Schlüssel = Mietvertrag wie bereits geschrieben


    Also nach meinem Empfiden ist da sehr wohl was zu machen!
    Nachdem der Anwalt konsultiert wurde, sollte man den Vermieter nach dessen Versicherungen fragen.
    Eine Brandversichrungspflicht gibt es meines Wissens nicht !


    Viel Erfolg.

  • Mein Beileid - sowas ist echt kein Spaß und ich hoffe, sowas passiert mir und anderen nicht auch. Da bin ich mit dem einen Polaroid in meiner Stonewalk-Kampagne ja gar nicht so weit von der Realität entfernt...

  • Holy Shit ....


    auch wenn du das schon oft gehört hast. Tut mir verdammt leid für euch ! Sowas ist echt zum Kotzen, wünscht man niemand. Ich fühl total mit euch !


    Hoffe ihr könnt da noch einiges Rausholen... sonst schließe ich mich meinen Vorrednern an: Professionelle Hilfe/Beratung heranziehen und nicht zu viel öffentlich diskutieren ... wer weiß was die Versicherung sich heute noch alles einfallen lassen ......



    Mitfühlende Grüße


    Fabio

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