Verdienst "Profimusiker"

  • Kevin, meinen Respekt hast du.

    Auch von mir. Mich wurmt ein bisschen, dass ich Dir, Kevin, die Geschichte anfangs nicht geglaubt habe. Wir haben nur einfach am laufenden Band Möchtegerns. Und genau das finde ich klasse: Du quatscht nicht von "ich könnte/müsste/würde", sondern machst das Ding. Und stellst dann real fest, was Du kannst, was Du müsstest oder was Du zukünftig wirst. Ich könnte Dein Ding nicht machen, aber die Menschen sind zum Glück verschieden.


    Viel Erfolg!
    Hajo K


  • Ergänzend:


    Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass 12.5 Abs. 3 sagt: "Der ausübende Künstler hat nicht zu unterscheiden, ob seine Leistung im Rahmen einer nicht begünstigten Tanzveranstaltung oder eines begünstigten Konzertes dargeboten wird, es sei denn, er selbst wird als Veranstalter tätig. Seine Leistung an einen Veranstalter kann unabhängig von dem für die Veranstaltung selbst anzuwendenden Steuersatz ermäßigt zu besteuern sein.


    Wer sich weiter gehend informieren will, sollte auch den Absatz 2 dieses Anwendungserlasses lesen. Dort gibt es auch Beispiele.


    Nur ein Satz daraus: UStAE 12.5 Abs. 2 Satz 6: "Als Konzerte sind musikalische und gesangliche Aufführungen durch einzelne oder mehrere Personen anzusehen. Das bloße Abspielen eines Tonträgers ist kein Konzert."


    @seelane: Dein Beispiel mit dem Clubkonzert kann ich so nicht nachvollziehen. Ich meine, für die Band bleibt es bei 7%. Es ist ein Konzert. Lies da bitte noch mal den o.g. Absatz 2 des neuen UStAE. Es kommt auf den Konzert-Charakter an. Im letzten Satz ist auch ein Negativbeispiel aufgeführt. Unter anderem ist dort von "tänzerischen Darbietungen zur Unterhaltung der Besucher von Gaststätten" die Rede. Hier kann man sich vielleicht vorstellen, welche Leistungen der Gesetzgeber nicht begünstigt sehen möchte. :D Es sind in diesem Satz aber auch "gesangliche Darbietungen im Rahmen einer Tanzbelustigung" genannt, welche nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen können.


    In der Praxis sicher nicht immer einfach, da wie schon erwähnt, das Leben bunt ist. Ich würde aber eher erstmal von 7% als Grundsatz ausgehen (für die Umsätze der Musiker). Oder hast Du da andere Erfahrungen aus der Praxis?

    Einmal editiert, zuletzt von tomjunior ()

  • @seelane: Dein Beispiel mit dem Clubkonzert kann ich so nicht nachvollziehen. Ich meine, für die Band bleibt es bei 7%. Es ist ein Konzert. Lies da bitte noch mal den o.g. Absatz 2 des neuen UStAE. Es kommt auf den Konzert-Charakter an. Im letzten Satz ist auch ein Negativbeispiel aufgeführt. Unter anderem ist dort von "tänzerischen Darbietungen zur Unterhaltung der Besucher von Gaststätten" die Rede. Hier kann man sich vielleicht vorstellen, welche Leistungen der Gesetzgeber nicht begünstigt sehen möchte. :D Es sind in diesem Satz aber auch "gesangliche Darbietungen im Rahmen einer Tanzbelustigung" genannt, welche nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegen können.


    In der Praxis sicher nicht immer einfach, da wie schon erwähnt, das Leben bunt ist. Ich würde aber eher erstmal von 7% als Grundsatz ausgehen (für die Umsätze der Musiker). Oder hast Du da andere Erfahrungen aus der Praxis?


    Ja, Absatz 2 ist ja quasi eine 1-zu-1 Übernahme des grundlegenden BFH-Urteils aus 1995 mit den zwei entscheidenen Inhalten, wie ich oben ja auch schon skiziiert hatte:
    - Konzert muss Hauptzweck der Veranstaltung sein
    - die anderen Dinge müssen untergeordneten Charakter besitzen


    Entscheidend ist ja 12.5. Absatz 3: Hier gibt es in der Praxis immer wieder Probleme, da die Finanzämter hier nach wie vor teilweise veraltete Rechtsauffassungen vertreten: zur verständigen Erklärung sei angemerkt, dass dieser Abs. 3 erstmalig in den Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 eingearbeitet wurde, bis dahin fehlte dieser Absatz vollkommen. Daher gibt es diesbezüglich auch noch wenige bis gar keine Finanzgerichtsurteile bezüglich diesem Punkt. Auch ist die Formulierugn "kann" absolutes Gummi, eigentlich karikiert der ganz Satz 2 den Sagtz 1. Die Finanzämter-jedenfalls im Umkreis Ruhrgebiet- wenden nach den mir persönlich bekannten Fällen zwar zunehmend Abs. 3 an, mindestens aber sind sie nach entsprechenden Hinweisen geneigt, den zu beachten :-), mir sind aber selber persönlich 2 Fälle bekannt, in denen Bands Mehrwertsteuer nachzahlen mussten, weil sie Konzerte in Diskotheken gespielt hatten (Die Verfahren richtete sich eigentlich zunächst gegen die Diskothekenbetreiber, infolgedessen wurden allerdings auch sämtliche Bands nachträglich zur Kasse gebeten). Da die Abgrenzung zwischen Club und Diskothek nun wirklich fließend ist, kann ich zumindest nicht den rechtlichen Rat erteilen, in solchen Fällen den ermäßigten Steuersatz anzusetzen, jedenfalls dann nicht, wenn es richtig um Geld geht, da die 12 % Differenz an Steuer eher zu verkraften ist, als etwaige Nachzahlungen nebst Versäumnis-und Verspätungszuschlägen nebst Kosten für Steuerberater und Anwälte. Ach so: die Argumentation der Finanzämter war in beiden Fällen wie folgt: "angesichts des äußeren Erscheinungsbildes der Veranstaltung musste auch den auftretenden Musikern absolut klar sein, dass ihr "Konzert" lediglich Teil einer gewerblichen Tanzveranstaltung sei", die Anwendung des Abs. 3 Satz 1wurde daher verneint, "da kein Zweifelsfall vorliegen würde, bei dem man zu Gunsten der ausführenden Musiker hätte entscheiden können. "( da noch andere steuerliche Dinge zu berücksichtigen waren, hatte man sich dann schließlich auf eine Vergleichszahlung geeinigt).


    See

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

    2 Mal editiert, zuletzt von Seelanne ()

  • Ja, "kann" ist Gummi. Deshalb hatte ich das ja auch schon unterstrichen.


    Dein Fall mit der Discothek zeigt es ganz gut finde ich, wie die Abgrenzungskriterien zu ziehen sind. Danke für den Erfahrungsbericht. :)


    Wenn man den UStAE liest, kann (!) :D man zumindest einigermaßen zu einer Rechtsfindung für den Einzelfall kommen. Der Begriff "Konzert" wird da ja sehr großzügig ausgelegt (Popkonzert auf dem getanzt wird, Technoveranstaltung ohne Live-Musik, Qualität und Art der Musik spielt keine Rolle).


    Du hast natürlich Recht, auf der sicheren Seite ist man natürlich mit 19%. Zumal ja bei gewerblichen Auftraggebern die Umsatzsteuer eh keine Rolle spielt. Aber es gibt ja auch Auftraggeber (z.B. Vereine) die die Vorsteuer nicht zum Abzug bringen können.


    Aber vielleicht bekommen wir ja irgendwann mal eine klarere Regelung oder Urteile.

  • wo ist nochmal das Faceplant-Smiley ? .....

    Hier:
    suche besser nach facepalm....


    Mich interessiert es eher, ob es Musiker gibt, die für 150 Euro einen 2 Stunden Cover-Gig und 2 Proben auf sich nehmen würden.


    Die gibt es.... wenn es kurzfristig genug ist, und der Terminkalender es erlaubt - 150,- € sind auch Geld. Aber langfristig wird sich damit kein Profi den Kalender blockieren, denn Cover-Gigs lauern auch ohne Probe für 400,- .


    mit einem Zeitungsartikel über unseren Threadstarter.


    Find ich ne absolut coole story, wenngleich Matzdrums völlig Recht hat:

    in einer bierschwemme auf malle monatelang disco-fox und schlager zu spielen, ist für mich eine, wenn nicht DIE definition von musikerhölle.

    Aber das ist einerseits auch eine Frage der individuellen Anforderungen und des Geschmacks. Man muss es sich andererseits auch erlauben können, die künstlerischen Ansprüche zu verteidigen. Ich hab es selbst schon gebracht, einen Bandleader der "Sierra Madre Su" aufgerufen hat, nach dem Gig zur Seite zu nehmen und ihm zu erklären, dass er mich für so einen Gig nie wieder anrufen soll. Das muss man dann aber besser ausserhalb seiner Szene tun, den die Stille Post trägt nur weiter, dass man keine Gigs spielen will und überhaupt ein Riesen-A...l... sei.

  • in einer bierschwemme auf malle monatelang disco-fox und schlager zu spielen, ist für mich eine, wenn nicht DIE definition von musikerhölle.

    Für den einen oder anderen mag es die Musikerhölle sein. Für mich jedoch macht es ne Menge Spaß, und das ist ja die hauptsache! Ich bin noch jung kann dadurch viel Erfahrung sammeln. Ich mag vielleicht nicht der beste Drummer sein, aber ich merke wie ich Tag für Tag fortschritte mache und das ist wichtig. :)

    Wir haben nur einfach am laufenden Band Möchtegerns. Und genau das finde ich klasse: Du quatscht nicht von "ich könnte/müsste/würde", sondern machst das Ding. Und stellst dann real fest, was Du kannst, was Du müsstest oder was Du zukünftig wirst.

    Mir würde es ja auch nichts bringen hier ne Fantasiegschichte zu erzählen. Ich bin hier um mich mit anderen Musikern/Drummern austauschen möchte. Danke für den Respekt! LG Kevin

  • Zitat

    Mir würde es ja auch nichts bringen hier ne Fantasiegschichte zu erzählen. Ich bin hier um mich mit anderen Musikern/Drummern austauschen möchte. Danke ür den Respekt! LG Kevin

    MEINEN Respekt hast Du Kevin, weil Du trotz der ganzen negativen Kritikerkacke hier durchgehalten hast.

  • Ich kenne zumindest einen namhaften Jazz-Profi, der mit über 50 noch bei seinen Eltern wohnt und finanziell nicht wirklich gut zurecht kommt, weil er es nicht fertig bringt, auch mal eine Heino-Tour oder sowas zu trommeln. Da kann man jetzt seine künstlerische Integrität bewundern, soviel man will, mehr Brötchen hat der Mann dadurch nicht auf dem Teller. Wer ist jetzt der konsequentere Profi, der Jazzer oder Kevin? Darüber könnte man zumindest streiten...


    .

  • Wer ist jetzt der konsequentere Profi, der Jazzer oder Kevin? Darüber könnte man zumindest streiten...


    Streiten könnte man (mit dir) immer...
    Davon abgesehen, wohnen ja beide noch bei den Eltern und haben dann wohl einen ähnlichen "Profi-Status".
    Und mit der Frage "Wer ist der konsequentere Künstler?", könnte man noch einige Seiten dieses Threads füllen.
    Unnötigerweise, da das ja alles am Thema vorbei geht.

    Le roi - c'est moi! :saint:

    Der Gesunde Meschenverstand liegt bei den Dinosauriern.

  • Aber Kevin ist gerade mal Anfang 20 und bestreitet seinen Lebensunterhalt als Musiker. Zwar wage ich, auch ohne je im Bolero gewesen zu sein, die Vermutung zu äußern, dass ich ihm weniger gerne zuhören würde als dem Jazz-Trommler, aber auf einem Konzert säße ich dann inmitten von 20 bis 100 Gleichgesinnten, während die Jungs auf Mallorca jeden Abend von einer discofoxenden Menge erdrückt werden. Ich will das gar nicht werten, nur mal zu bedenken geben.


    .

  • Ich bin hier um mich mit anderen Musikern/Drummern austauschen möchte. Danke für den Respekt! LG Kevin


    Typen wie du?? ?? Herzlich Willkommen im Forum :!: Komm rein und nimm dir Tee und Kekse. Bier gibt es erst zur späten Stunde- im Chat (Da musst du aber bestimmt discomachen...bätsch).

  • Für den einen oder anderen mag es die Musikerhölle sein. Für mich jedoch macht es ne Menge Spaß, und das ist ja die hauptsache! Ich bin noch jung kann dadurch viel Erfahrung sammeln. Ich mag vielleicht nicht der beste Drummer sein, aber ich merke wie ich Tag für Tag fortschritte mache und das ist wichtig.


    Du machst schon alles ganz richtig. Wenn du dich fit genug fühlst, und dir die Gelegenheit über den Weg läuft, musst du aber den Absprung schaffen, auch Projekte anzugehen, die dir eine eigene künstlerische Identität verschaffen. Sonst wird der jetzige Zustand die Perspektive für's Alter
    ( ;) und jetzt stehen die Mädels noch auf Dich - aber mit Mitte 50 siehst du sie dann mit den jüngeren Bandkollegen abziehen).

  • Von Müssen kann doch gar keine Rede sein. Ob man jetzt Künstler oder Handwerker ist ... Es gibt auch Maurer mit Mitte 50, die nie den Drang hatten, Architekt zu werden.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

  • Es gibt auch Maurer mit Mitte 50, die nie den Drang hatten, Architekt zu werden.


    Es gibt auch Musikanten, die nie den Drang hatten Musiker zu werden. 8)
    5 Äpfel und 3 Birnen sind 8 ????
    Richtig:
    Bäpfel..... 8o


    Ein Maurer arbeitet - mit Verlaub - (und wenn es mit rechten Dingen zugeht) zu geregelten Zeiten an der frischen Luft und erhält Tariflohn incl. Sozialversicherung.
    Nichts gegen ein bescheidenes Leben - das müssen die meisten Künstler ohnehin führen. Aber auch als Musikant kann man aufsteigen wollen.

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