eBay - kurios, beeindruckend, unbegreiflich oder einfach nur witzig...

  • Hallo,


    es ist sogar der Charakter von Kaufverträgen oder noch einfacher: von Verträgen.
    Pacta sunt servanda.
    Ganz alte Kiste.


    Was manchen Leuten nicht klar zu sein scheint: eine Auktion ist verbindlich.


    Wer das nicht will, kann ja Kleinanzeigen nutzen und da eine Verhandlungsbasis
    angeben, somit kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung ein Angebot
    abzugeben, nennte der Lateiner auch irgendwie, ach ja: invitatio ad offerendum.
    Dasselbe im Supermarkt: da wird an der Kasse abgeschlossen.


    Nochmal: es geht um Auktion:
    wenn der Käufer zu viel bietet, kann der Verkäufer das dann halt auch verlangen.
    Wenn also im selben Fall der Käufer 10.000 geboten hätte und dann wohl auch den
    Zuschlag erhalten hätte, dann müsste der das zahlen, auch wenn die Karre nur 5
    Mille wert ist. Da würde dann halt der Verkäufer klagen.


    Grüße
    Jürgen

  • Ich will hier sicher nicht mit Juristen und Moralaposteln streiten, aber dass das hier unverhältnismäßig ist, sieht man schon?


    Ein Startgebot von 1 Euro bedeutet also, das Teil gehört mir, auch wenn die Auktion vorzeitig beendet wird.
    Ich habe eBay immer als Auktionshaus verstanden wo der Letztpreis zum definierten Ende einer Auktion den Zuschlag bekommt.


    Wenn eine Auktion abgebrochen wird, weil das Ding "nicht mehr zur Verfügung steht oder zerstört wurde" (diese Möglichkeit bietet eBay ja, wenn man vorzeitig beenden will), dann habe ich die Kröte bisher immer geschluckt.


    Schön wenn das jetzt anders ist. Wird nur in der Praxis nichts ändern. Das Teil ist offiziell ja zerstört.



    Und natürlich ist das böse Absicht von gar jedem Verkäufer, der Auktionen abbricht. Ist ja tatsächlich 100% Vorsatz, wenn ich eine Auktion starte, und sich dann wirklich und tatsächlich in der realen Welt (!!) außerhalb von eBay jemand findet, der mein Auto sofort nimmt. Evtl. die Tochter von einem Bekannten meines Schwagers mütterlicher Seits. Oder deren Großnichte. Passiert nie sowas. Und da gerade die Heizung verreckt ist, würden wir alle natürlich niemals nimmer nicht die Auktion sofort abbrechen, weil wir sind ja alle ganz toll brav, haben immer Kohle auf der hohen Kante und gucken nur mehr Kabel 1, damit wir ja wissen, was Rechtens ist. Da wären wir ja echt total böse.


    Und natürlich verstehen wir dann, dass der eine Bieter für mein Auto nur 1 € zahlen soll und ihm schwerer Schaden entstanden ist. Sicher, der arme Kerl, ist ja auch vollkommen nachvollziehbar. Weil um 1€ kauft man ja total oft Autos die über 5000 wert sind.


    Ich hasse dieses Wort, aber es gibt Sie scheinbar doch, diese Gutmenschen.


    Dass sowas vor Gericht durchgeht, mag zwar rechtens sein, aber richtig ist es deswegen noch lange nicht.


    Achtung, dieser Post kann Spuren von böser Ironie enthalten!


    Edith:
    Eine Ergänzung von einer anderen Seite, die Meinung sehr gut zusammenfast: "Man merkt halt auch, was für nette Menschen unterwegs sind. Es ist doch bitte offensichtlich, dass da ein Missverständnis vorliegt. Der Käufer nutzt den Fehler des Verkäufers total aus um sich ausschließlich auf Kosten des Verkäufers zu bereichern. Widerlich diese Vorgehensweise. Da kann die rechtliche Situation noch so aussehen wie sie will"

  • Dass sowas vor Gericht durchgeht, mag zwar rechtens sein, aber richtig ist es deswegen noch lange nicht.


    Ganz meine Meinung. Die rechtliche Situation muss für beide Seiten gleich sein, das führt hier aber zu einer Perversion. Dann kann ebay also die "Angebot zurückziehen"-Funktion nach dem ersten Gebot auch genauso gut ausschalten? Zumindest in Deutschland?

  • Ich bin da eher bei Flosch und Flogging.
    Klar kann es immer wichtige Gründe geben, ein Teil schneller und außerhalb von ebay zu verkaufen. Das sollte man sich aber vorher überlegen und entsprechende Optionen wählen (Kleinanzeigen, Sofort-Kaufen,...).
    Alles andere untergräbt das Prinzip einer Auktion und damit dieser Plattform, die man ja nutzen möchte.


    edit: und in diesem Fall ist das Auto ja nicht durch einen vom Himmel fallenden Steinbrocken kaputt gegangen (die Abbrechen-Funktion ist wohl für solche Fälle gedacht), sondern ganz bewusst und absichtlich weiterverkauft worden. Das ist einfach gegen die Spielregeln.
    (Ob das Verklagen bis zum Ende dann besonders sportlich ist, ist eine andere Frage.)



    Wir sind hier nicht in Vietnam, hier gibt es Regeln :D

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

    Einmal editiert, zuletzt von Korki ()

  • Ich versteh auch nicht was hier falsch sein sollte. Ist ja anscheinend eine Betrugsmasche des Verkäufers, das Auto anderweitig während der Auktion zu verkaufen.
    Wenn er sich dem Sinn der Auktion nicht bewusst ist, sollte man halt die Finger davon lassen.
    Hier hat für mich ganz klar die Dummheit einen hohen Preis bezahlt.

    Alles wird gut

  • Hi,


    das Problem ist die (falsche) Denke: "Ich stell das Ding mal in die Bucht und wenn sonst wer kommt, dann verklopp ich's halt an den." Das ist das Mißverständnis, bei "der Bucht" handele es sich um einen Flohmarkt, tut's aber nicht.


    nd.m liegt hier - sorry - völlig falsch: Es geht nicht um Vorsatz, es geht um ein verbindliches Angebot und einen ebenso verbindlichen Vertrag, wenn ich das Auktionsangebot mit meinem Euro annehme. Es ist völlig egal, ob dann jemand vorsatzlos in der "realen Welt" das Ding verkloppt - es ist nicht rechtens. Und das Ding ist mit dem ersten Gebot verkauft, nicht mit dem letzten. Ist bei einer realen Auktion ja auch nicht anders.


    Es ist alles gar nicht so schwer: Ich mache mir halt als Verkäufer (besser) vorher Gedanken, ob ich ein Auktionsrisiko eingehen (und mit einem Schnäppchenpreis winken) will oder ich ob ich einen halbwegs erträglichen Einstandspreis verlange. Dass das in der Praxis nicht geschieht, hat zwar seine Gründe, aber das ist dann halt Sache des Verkäufers. Zurückziehen wg. eines besseren Angebots geht nicht. Gut, dass das jetzt klar ist.


    Wenn jetzt die (große) Fraktion der Doppel-Account-Hochbieter noch einen auf den Sack bekäme, wäre meine eBay-Welt noch ein kleines bisschen heiler. :)


    Grüße
    Hajo K

  • Die eBay-Regularien sind doch recht eindeutig:



    Schon öfter mussten gescheiterte eBay-Deals für einen Anfängerkurs im Zivilrecht herhalten.
    Bei den Irrtumsregeln sind schon die gesetzlichen Regeln zum Vertrauensschadenseratz aufgeweicht. Dass es nicht ganz sauber ist, wenn man nach dem bindenden Anbieten eines Artikels diesen anderweitig verkauft, und sich dann mit einem der oben zitierten berechtigten Gründen herausredet (ohne die Auswahl eines solchen kann man keine Auktion vorzeitig beenden), dürfte aber doch eigentlich jedem einleuchten. Dies war offenbar einer der wenigen Fälle, in denen der Käufer (= der bei Beendigung Höchstbietende) den "doppelten" Verkauf bemerkt und bewiesen hat.

    -
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  • Willkommen im Land der Schnäppchenjäger. Wenn jemand bei einem Stand von einem Euro seine Ware, die einen Wert von 4000-5000 hat, wissentlich verkauft ist das seine Sache. Hier hat aber ganz offensichtlich ein Irrtum vorgelegen, sonst wäre ja der Rechtsweg überhaupt nicht notwendig gewesen. Einen Irrtum folgere ich deswegen, weil die Auktion ganz am Anfang abgebrochen worden ist. Und sei es ein Irrtum über die Rechtslage, das ist völlig unerheblich.


    Sich aufgrund von fremden Fehlern/Fehlverhalten auf rechtlichem Wege zu bereichern ist für mich einfach nur daneben. Rechtslage hin oder her. 1 Euro ist für mich in dem Fall kein moralisches haltbares Angebot, sorry, da entsteht ein Riesenungleichgewicht. Das hat nichts mehr mit "Schnäppchen" zu tun.


    Davon abgesehen, hat der Anbieter aber richtig Käse gebaut, normalerweise werden nämlich vor Abbruch einer Auktion alle Gebote gestrichen. Es sei denn, man wählt: "zum aktuellen Gebotsstand an den Höchstbietenden verkaufen."

    Einmal editiert, zuletzt von onyxlite ()

  • Kann der zweite Käufer (der 4200,--€ dafür bezahlt hat) eigentlich auch Schadenersatz verlangen?


    .


    Nein kann er nicht. Er hat für 4200€ ein Auto gekauft. Es handelt sich hierbei um einen ganz normalen Kaufvertrag. Wieviel das Auto tatsächlich wert ist spielt keine Rolle, da sich ja beide auf einen Preis geeinigt haben. Das ist wie wenn ich Dir ein Becken für 140€ verkaufe, was 200€ wert ist ;)



    Schön wenn das jetzt anders ist. Wird nur in der Praxis nichts ändern. Das Teil ist offiziell ja zerstört.


    Das ist nicht jetzt erst anders, das war schon immer so. Nur bisher, wurde das anscheinend nicht so prominent durch ein Gerichtsurteil hervorgehoben. Das Teil ist offziell eben NICHT zerstört, was die Sache auch vor Gericht gebracht hat. Der Verkäufer hat nämlich dem Bietenden mitgeteilt, dass er das Auto anderweitig verkauft hat! Dadurch war es eben rechtswidrig, weil dies KEIN Grund für ein vorzeitiges Beenden ist.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Und sei es ein Irrtum über die Rechtslage, das ist völlig unerheblich


    Richtig, der Irrtum über die Rechtslage ist unerheblich, denn der Verkäufer hat nicht nur das Gesetz, sondern auch die erklärenden Ebay-Regeln, die er (wie der Käufer) anerkannt hat, einfach ignoriert. Rechtsfolge des unerheblichen Rechtslage-Irrtums ist die Pflicht zum Schadensersatz.


    1 Euro ist für mich in dem Fall kein moralisches haltbares Angebot, sorry, da entsteht ein Riesenungleichgewicht.


    Warum gab der Verkäufer denn so ein unmoralisches Angebot ab?
    Darüber hinaus hat er sich doch nach anderweitigem Verkauf eben nicht auf einen Irrtum berufen können.


    Was die

    Juristen, Moralapostel [und] Gutmenschen

    - übrigens in jedem Land - verwundert, ist eher, dass so eine triviale Materie zur Revision zugelassen wurde.


    Edit:
    Bevor beliebte Missverständnisse entstehen:


    Es wäre wohl eher verwerflich, in der Hoffnung auf verbreitete Rechtsirrtümer und darauf basierenden Auktions-Beendigungen nun auf jedes ab 1 EUR angebotene Auto zu bieten, um die Irren(den) gezielt abzuzocken. In einem solchen Fall müsste man sich wohl über Sittenwidrigkeit und Treu und Glauben unterhalten.


    Ich persönlich würde einem Verkäufer, der sich verzweifelt mit dem Hinweis, dass seine 17-jährige Nichte, die noch nicht mitbieten darf, das Auto unerwartet haben möchte, bei mir meldet, als Höchstbietender bei einem Gebotsstand von 1 EUR im Zweifel keinen Korb geben, sondern der Nichte eine gute Fahrt wünschen.

    -
    Gesendet von meinen Babyphone mit Papatalk

    Einmal editiert, zuletzt von pbu ()

  • Moin
    Ich find's klasse das da endlich mal Jemand ganz offiziell Lehrgeld bezahlt, . . . wenn auch "nur" für die eigene Dummheit ;)
    Der "tatsächliche Käufer" hätte ja nur paar EUR einschmeißen brauchen und dann hätte der Verkäufer, mehr oder weniger rechtmäßig,
    an den Höchstbietenden verkaufen können :P Nur so als Tipp :whistling:
    Was sich dann hinter den Kulissen abspielt geht ja nur die Beiden was an.
    Würde "BOAEY" nicht so bei den Gebüren zuschlagen würde sich das vermutlich auch in Grenzen halten.
    So langsam geht das in Richtung Überziehungszinsen bei Geldgeier-Banken und bei 1,-€ hält sich das halt in Grenzen :)


    Naja, rechtlich und moralisch spricht hier NIX gegen das Urteil, wobei . . . . Moral in unserem Rechtssystem . . . . :pinch:
    Ich geh' mal kotz.... nachdenken.

  • es ist auch mmn furchtbar so ein gerät, aber die spielen da gerne und viel drauf ^^ ... ich habe damit auch nichts zu tun, außer das meine Eltern und meine schwester diesen Musikverein leiten ^^
    das du das aber gar nicht kennst verwundert mich ein wenig :D hier bei uns in der Umgebung ist solche musik und deren gruppen ziemlich verbreitet^^

  • Ihr werdet lachen,aber ich habe auch mal so eine Batterie bedient.


    Damals hatte ich keine Band und bevor ich gar nichts mache, spielte ich halt da mit. Daraus wurden dann zwei Jahre.


    Es war schon intressant, vor allem wenn da drei Schlagwerker am Spielen sind die zu Synchronisieren. :huh:
    Und das Zusammenspiel mit den Pauken sollte auch einigermaßen passen. ;(


    JRB, der mit der Guggamusik spielte.....

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