GEMA-Trouble!! Bevor es einen von euch erwischt...

  • Klasse 00Schneider!


    Jetzt wird es endlich konkreter und handfest.


    Trotzdem noch unklar für mich: wenn Leute nur 20 oder 30 Sekunden-Tracks auf ihre Sites packen... müssen die selbst für solche total kurzen Segmente bei der Gema zahlen. Also quasi im Sekundentakt?

  • So wie ich das verstehe gibt es keine Sekunden- Noten- oder Takttaktungen. Pauschal wird immer mit 5 Min. Länge gerechnet. Alternativ kann man statt 1x 5 Min. auch 2x 1:45 Min. anbieten. Jede Minute über den pauschalen 5 Min. kostet extra.


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

    Einmal editiert, zuletzt von drumsandbeats ()

  • Genau Sven. Nur das mit pro Minute extra stimmt nicht, es gibt nur den vollen Satz für 5 Minuten. Also für 7 Minuten sind 2x5 zu zahlen...



    Für die eigene Bandhomepage gilt wohl folgendes:


    "5. Websites von GEMA-Mitgliedern zu Promotionszwecken von Eigenrepertoire


    Für Websites von Komponisten und Textdichtern ist eine jährliche Vergütung von € 25,- für 10 Werke oder 20 Werkteile (Dauer bis zu 1.45 Min.) vorgesehen."


    Werk = Stück bis 5 Minuten, Werkteil = bis 1:45 Min.


    Das gilt aber konkret nur für Streaming, für Download gelten andere Sätze. Aber welche? Da finde ich nichts konkretes. Bewegt sich aber hoffentlich in oben genannten Rahmen.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Zitat

    Ist die Spieldauer eines Werkes länger als fünf Minuten, sind für jede weitere Minute EURO 5 zu bezahlen. Dieser Tarif gilt nur bei Verwendung von bis zu zehn Werken sowie bis zu einer monatlichen Zugriffszahl von bis zu 2.000 Zugriffen mit Musiknutzung. Bei einer größeren Anzahl von Werken oder einer höheren Zahl von Zugriffen finden die Vergütungen für gewerbliche Websites
    Anwendung.


    Wie ist das dann zu verstehen?

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Wie? Wo kommt dass denn her? Ich meine ich hab vorhin woanders was anderes gelesen... Kommt davon wenn es zu viele Regelungen gibt... X(


    Ich nehm alles zurück und behaupte gar nichts... ähm...



    Das Problem ist aber immernoch folgender Satz:


    "Diese Vergütung gilt für die Speicherung von Werken (Upload) und deren Übermittlung an den Endnutzer, jedoch nicht den Download auf die Festplatte des Endnutzers (siehe unten Ziffer IV.2)."


    IV.2. bezieht sich aber nur auf Music on Demand, und das gilt nur für vollständige Stücke, nicht für Ausschnitte.

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • ich steig durch den ganzen scheiß nicht durch.


    2 konkrete fragen:
    1.: wann/ warum muss ich nen gema freistellungsantrag für eigene musik stellen?
    2.: wenn ich freigestellt bin, mich aber durch diesen antrag bei der gema bemerkbar gemacht hab, hab ich keine verpflichtungen. richtig? (dann wieder 1. warum der kram dann überhaupt)


    danke für konkrete antworten.

  • dennis und Nils:


    Ganz einfach: Wenn ein Lied bei der Gema angemeldet ist, dann ist dafür bei Veröffentlichung eine Gebühr an die Gema abzuführen. Wenn Eure Band ,bzw. Euer Komponist, nicht bei der Gema angemeldet ist und folglich auch die Songs, die Ihr spielt nicht, dann muss auch nichts an die Gema abgeführt werden.
    In Kurz:
    Song ist bei der Gema angemeldet - Gebührenpflicht.
    Song ist nicht bei der Gema angemeldet - Ihr könnt damit machen, was Ihr wollt.


    Wie kommt Ihr eigentlich auf Freistellung? Hab ich etwas verpasst?


    Gruß,
    Sven

    "If you don't feel it, don't play it." James Jamerson

  • Ich denke dem ganzen sch*** kann man relativ einfach aus dem weg
    gehen indem ihr eure cover versionen anders darstellt:


    Bei der GEMA: Tina Turner - Simply the Best


    Bei Euch: in style of tina turner - the best


    Wenn das Lied nicht 1:1 nachgespielt wurde kann man die GEMA damit GLAUBE ich umgehen....würd mich aber nicht dafür verbürgen ;)


    LG
    DG


    --------------edit----------------


    Desweiteren würde ich denen von euch, die mit Cover Bands Kohle verdienen empfehlen in Ihren Verträgen mit den Kunden einen Satz wie:


    " Die Kosten für die GEMA trägt der Veranstalter einzubauen " dann seid ihr nämlich auch dort auf der sicheren Seite.....

    WERBEFLÄCHE ZU VERMIETEN

    Einmal editiert, zuletzt von drummergirl ()

  • Zitat

    Original von nils
    Warum eigentlich soll ich mich von GEMA freistellen lassen, wenn ich mein Material überhaupt nicht durch die GEMA verwerten lasse? Das kommt mir abwegig vor.


    Mußt Du ja auch nicht!


    Grundsätzlich ist es doch so:
    Wenn Du einen Song bei der GEMA anmeldest, gibst Du ihr damit den Auftrag, für Dich Kohle einzutreiben, wenn der Song irgendwo gespielt und/oder gekauft wird - wenn der Song auf einer Website angeboten wird, gilt dies als eine Art Veröffentlichung.


    Und dafür kassiert die GEMA, um Dir anschließend wieder etwas auszuzahlen.
    Selbstverständlich kriegt man nicht alles wieder...


    Es gibt ja auch lizenzfreie Songs, die man kaufen kann, um sie unbegrenzt zu nutzen.
    Dafür zahlt man logischerweise dann keine GEMA, da diese Songs nicht angemeldet sind.
    Also können gemafreie Songs auf einer Website verwendet werden...


    Edith: zu langsam...


  • Sehr gefährlich, würde ich sagen...


    Eine Sängerin aus der Gegend wollte mir mal weismachen, dass die Playbacks von Top40-Hits, zu denen sie dann auf Veranstaltungen live singt, nicht GEMA-relevant seien.
    Begründung: Die Playbacks hätte sie selbst am PC erstellt und einige Instrumente ausgetauscht - also z.B. mal kein Saxophon, sondern dafür eine Orgel verwendet.
    Damit wäre der Song nicht mehr original und *TUSCH* gemafrei.
    Und schon standen unzählige Songs als Hörbeispiele auf ihrer Website...


    Ich hätte mir beinahe in meine Hose gemacht, aber sie war davon nicht abzubringen.
    Bei der ersten GEMA-Rechnung wird sie sich daran erinnern...


    Naja...


  • Das würde ich an Deiner Stelle auch nicht tun. Es ist nämlich falsch.


    Zum Thema Bearbeitungen gibt es bei der Gema ellenlange Bestimmungen. Wen's interessiert,kanns auf der Gema-Page nachlesen. Gema-frei ist da grundsätzlich erst mal gar nix. Zudem wär's ja auch ein totaler Witz, wenn durch ein paar kleine Änderungen ("nicht 1:1 nachspielen") das Urheberrecht umgangen werden könnte. Ist doch einleuchtend oder?


    Zum Thema Hörbeispiele / Downloads / Preslistenings gibt's von der Gema folgende, wei ich finde, ziemlich eindeutige Infos:


    Für Coverbands gelten die Bestimmungen in gema_infoblatt_websites_interpreten.pdf.


    Für Hörbeispiele / Prelistenings bis 45 Sekunden gelten die Bestimmungen in Dokument gema_tarif_vr-w_2.pdf. Das bezieht sich in erster Linie auf Websites mit E-Commerce, kann aber auch für Bandhomepages zutreffend sein.


    Für private Homepages gilt gema_infoblatt_wp.pdf.


    Alles zu finden unter www.gema.de im Menü Musiknutzer/online.


    Keep On Groovin'
    fwdrums

    nontoxic: kurze lange CD-Pause

  • Das haben diese Seppels von germanyfirst.de (URL hab ich gerad nicht im Kopf) rumgeschickt und deshalb alle Hörbeispiele von der Page genommen. Meine alte Band Leech, die ich noch administriere ist davon auch betroffen. Total peinlich für ein Musikportal sowas ungeprüft und unkommentiert weiterzuleiten.
    Dann haben sie noch einen Link auf das Gema-Dok mitgeschickt, in dem doch haargenau drin steht für wenn das gilt und für wen nicht. Bin zwar auch kein Jurist, aber das hab sogar ich verstanden. Sind die Betreiber dieses Portals nicht in der Lage das zu lesen und zu verstehen? Eigentlich sollte man das bei einem solchen Portal ja erwarten 8o ?( X( .
    Mir war eigentlich gleich klar, dass sichs da um Cover dreht...


    Grüße, Philip

  • Zitat

    Original von drumsandbeats
    Wie kommt Ihr eigentlich auf Freistellung? Hab ich etwas verpasst?


    Scheinbar schon...


    Es scheint so, als dass ein Presswerk für CDs für jede gepresste CD erstmal GEMA-Abgaben abführen muss, egal ob die Songs auch tatsächlich bei der GEMA angemeldet sind oder nicht. Deshalb braucht man vorher eine Freistellung (bzw. das Presswerk braucht diese), damit das Presswerk keine Gebühren abführt. Genauso braucht man diese, wenn die Abgaben auf anderem Wege eingeholt werden sollen bzw. selbst eingetrieben werden.


    Das gilt wohl ähnlich für Homepages, d.h. der Betreiber der Seite, evtl. sogar der Provider braucht die Freistellung, damit die GEMA nicht ankommen kann und Geld für die Downloads haben will.



    "Aber es geht noch weiter! Nicht wenige Bands lassen auf eigene Kosten CDs pressen und belasten sich oft finanziell damit. Das GEMA-Mitglied muss für die eigene CD pro gepresster CD GEMA-Gebühren entrichten. Das Presswerk ist verpflichtet, diese Gebühren abzuführen, die sich pro Tonträger nach der Formel Händlerabgabepreis mal 13,75% errechnen. Auch dann, wenn die CD gar nicht über einen Vertrieb angeboten wird, sondern die Band sie selbst in Umlauf bringt. Und selbst, wenn man nicht GEMA-Mitglied ist, müssen GEMA-Gebühren für eine CD-Produktion entrichtet werden, wenn man es unterlässt, bei der GEMA einen Freistellungsantrag einzureichen."



    http://www.rockprojekt.de/Komposition/komposition.htm#GEMA

    Ich hätte auch so gern ein Hobby...

  • Hallo,


    ich habe mir besagten Text, den 00Schneider zitierte, mal durchgelesen. Meinem Verständnis nach treffen die dort erwähnten Dinge erst dann zu, wenn man GEMA-Mitglied ist! Ist man dort kein Mitglied, was der Autor für Amateure empfiehlt, hat man auch keine Kosten und/oder Verpflichtungen gegenüber der GEMA bezgl. CD-Herstellung, Aufführung, Onlinestellung und Vertrieb eigener Werke.


    Fazit: Freistellungsanträge brauchst Du nur stellen, wenn Du, bzw. ein an der Komponierung beteiligtes Bandmitglied, Mitglied bei der GEMA bist. Ansonsten kannst Du mit Deiner Musik machen, was Du willst: verschenken, verkaufen, aufführen, für Dich behalten, Dein Lebenswerk als 7stündiges Medley zum kostenfreien Download anbieten, was auch immer, an die GEMA zahlst Du keinen Cent. Das gilt natürlich ausdrücklich nur für Eigenkompositionen.

    "Ich verlor bisher Filze, Sticks und einen Bassisten. Weiß der Geier was man damit will."
    Barumo, 2008

  • Mahlzeit Jungens. Ich hab da was:


    07.10.2005: GEMA: Richtigstellung zum Thema Bandwebseiten
    Und soeben erreichte uns folgende Gegendarstellung...


    Nach Auskunft der GEMA vom 04.10.2005 gegenüber dem Popbüro dienen die Kontrollen der Webseiten dazu, um zu prüfen, ob jemand unberechtigt urheberrechtlich geschütze Werke vervielfältigt/verbreitet. Musikgruppen, die nicht in der GEMA sind und nur eigene Songs ins Internet stellen, müssen sich daher nicht vor hohen Zahlungsbescheiden fürchten, da die GEMA hierfür ja gar keine rechtliche Grundlage hat. Allerdings empfiehlt es sich vor Veröffentlichung der Songs eine Kontrollmeldung an die GEMA zu schicken, auf der vermerkt ist, dass nur Eigenkompositionen veröffentlicht werden. Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird. Das selbe Vorgehen empfiehlt sich übrigens auch bei der Produktion von CDs mit eigenen Songs in Kleinstauflage oder on demand. Für GEMA Mitglieder gibt es Sondertarife, wenn sie ihre Musik selbst veröffentlichen. (http://www.gema.de)

    Dieser Beitrag wurde 453 mal editiert, zum letzten Mal von Der Paddy: Morgen, 10:10.

  • Hallo,



    Zitat: "Das erleichtert das Verfahren, weil die GEMA sonst im Normalfall immer davon ausgeht, dass urheberrechtlich geschütztes Material verwendet wird."


    Ich finde es unverschämt und eine Sauerei von irgendeiner Gesellschaft oder Personen von vornherein als Verbrecher eingestuft zu werden.


    Man könnt das fast als üble Nachrede auslegen.


    gruss doc

    was ? leiser spielen ? warum ? ^^

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