Abnahmepflicht bei Tama Snare Bestellung

  • Zitat

    Original von Abbadon's Gate
    Ich bin eigentlich viel zu müde, weil ich heut zu viel Recht für mein Abi morgen gelernt hab, aber ich würde mal sagen, die Abnahmepflicht ist nach dem Grundsatz pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten) sowieso gegeben. Nach BGB § 433 I Satz 2 bist du verpflichtet die Sache abzunehmen. Das schließt allerdings nicht aus, das du die Snare danach aufgrund eines SACHMANGELS ("nicht gefallen" ist kein Mangel!) nicht zurückgeben könntest.
    Volles Umtauschrecht im Sinne von Beschaffung einer neuen Snare kann vom Händler abgeleht werden, wenn dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten, die bei einer Reparatur (die den 100%en Neuzustand erwirken muss!) niedriger wären, entstehen würden. Wenn repariert wird und trotzdem ein (geringfügiger) Mangel bestehen bleibt kann entsprechend Kaufpreisminderung verlangt werden.
    Keine Gewähr auf den Spaß da oben. Morgen könnt ich nen Rechtsanwalt fragen, ob ich da richtig lieg.


    Edit meint an Jürgen K: Die Snare ist keine Anfertigung nach Wunsch des Kunden wie in § 3 4. der AGB angegeben, da sie im Onlinekatalog öffentlich angeboten wird. Dann gäbe es noch BGB § 355 III Satz 2 nachdem die Frist bei Lieferung nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger beginnt.


    Ohne dir zu Nahetreten zu wollen. Überlass obiges mal besser den Fachleuten. Ich will da jetzt mal keine Fehler oder Ungenauigkeiten zählen

  • Zitat

    Original von basco
    ......


    und Seppel gebe ich ebenfalls Recht: diese ganze Rückgabemanie in den letzten Jahren ist zu einem richtigen Sport geworden.


    Aber welche Chance, solche Teile anzutesten, hätte dann deiner Meinung nach jemand, der "auf dem Lande" wohnt, fern jeder Großstadt (mit etlichen großen Musikläden)?
    Das Rückgaberecht ist doch insgesamt scheinbar immer noch positiv für die Händler. Denn die Alternative wäre doch, keiner würde mehr etwas blind kaufen - und der Händler hätte auf jeden Fall das Nachsehen und bliebe auf der Ware sitzen.
    Und das z.B. Thomann diese 14 Tage-Frist freiwillig auf 30 Tage erhöht hat, zeigt doch, dass es sich immer noch lohnt.
    Das Gesetz ist ja gerade zum Kundenschutz verabschiedet worden, denn 1.: stellt es den (noch so einsam wohnenden) Internetkunden gleich mit einem Kunden, der die Möglichkeit hat, etwas direkt im Laden zu testen (und gibt diesem zusätzlich einen Kaufanreiz); 2.: gibt es noch genug schwarze Schafe unter den Händlern, die den Kunden minderwertige Ware per Versand unterschieben wollen, die nach einem Test im Laden nie einer kaufen würde. Und das untere Limit zum Greifen des kostenfreien Rückgaberechts ist ja auch nachträglich schon auf 40 € Bestellsumme erhöht worden (bei Allem was darunter liegt, muß der Käufer die Rücksendekosten übernehmen).
    Die Versandkosten für die Händler sind dabei eher vernachlässigbar, da sie ganz andere (bessere) Konditionen von den Versandunternehmen bekommen, als der Privatmann, der nur ab und zu ein Paket verschickt.

  • Zitat

    Original von ViZoR
    Hi,
    hab mir bei Thomann per Mail ein Angebot für eine Tama Starclassic Performer Snare geben lassen. In der Mail stand dann etwas von notwendiger Anzahlung und Abnahmepflicht der Snare ... Lieferzeit 4-5 Monate. Nun meine Frage: Erlischt dadurch das volle Umtauschrecht (mal abgesehen von Garantiegeschichten)? Falls ja, dass ist das rechtlich überhaupt ok? Bei wirklichen Sonderanfertigungen fänd ich das verständlich, aber bei einer stinknormalen Tama-Snare, die sie halt nicht vorrätig haben .... ?


    MFG


    Simon


    Also ich kann Dir sagen, wie es bei mir war...


    Ich habe mir ne Starclassic Tom gekauft, die hatten die sogar vorrätig, hab bei den Maßen net gescheit hingeschaut und wollte se gegen was anderes umtauschen, naja, haben sie nicht gemacht...


    Aber wenn Du so was neu kaufst und die Lieferzeit in Kauf nimmst, dann gehe ich doch davon aus, daß Du weißt, was Du da bestellst...

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Da sollte aber eigentlich möglich sein. Wenn du sie bekommst und feststellst das du dich in der größe geirrt hast und es gegen das "richtige" Tom tauschen möchtest sehe ich keinen Grund der Bitte nicht zu entsprechen. Kommt mir einer so bin ich da längste Zeit Kunde gewesen. Wenn das dann vielen so geht bekommt der Laden ein schlechtes Image und das kann die dann auch Umsatz/Einnahmen kosten.


    Bei einer Bestellung und speziellen Anfertigung seh ich das aber auch ein. Man wird ja auch belehrt das man zur Abnahme verpflichtet ist. Sollte übrigens schon beim Bestellen angeklungen sein.


    Ich habe vor zig Jahren mal ein schönes Sonor Delite bei MP bestellt (wurde auch extra gebaut) und ich konnte es auf Grund eines schweren Autounfalls leider nicht abnehmen, da ich ne Menge Strafe aufgebrummt bekam und noch ein Auto bezahlen musste. Meiner Bitte wurde mit einem "Gute Besserung" nachgegangen und ein anderer wird es wohl gekauft haben. Reden hilft im allgemeinen will ich damti sagen. Also :)

    :!: Schlagzeug Lieber Bettelstudent als ohne dw!


    Suche Band, oder Musiker im "Studentenmilieu" die gern und viel auftreten und 'nen Drummer suchen, Proberaum vorhanden. Wenn ihr jemanden (in Dresden) kennt der mich gebrauchen könnte, dann lasst es mich bitte wissen. Ideal wäre eine Kombo die dem Gitarrenrock im Stile von Refused oder The (International) Noise Conspiracy frönt.

  • Pressroll:


    Ich war auch etwas überrascht, vor allem wollt ich ja was anderes nehmen und nicht Geld zurück...


    Naja, wer weiß, is ja nicht soo dramatisch, ich wollte 14x12 und hab 14x11 bestellt, naja hätt wohl besser zu 10x9 und 12x10 gepaßt, aber läßt sich sicher auch einbauen;-) Nix Schlechtes, was nix Gutes hat...heißts;-)

    Wer beim Üben gut klingt, wird nicht besser. - Sinngemäß nach Jojo Mayer



    Meine Spielsachen

  • Ich würde die Rückgabe-Money-Back Nummer eher zur Kundenorientierung zählen. Inwiefern das "ausgenutzt" wird, liegt doch im Ermessen jedes einzelnen.
    Ich hab zusammen mit Band, Familie und auf meinen Namen bei einem bestimmten Laden schon 5 stellig Euronen gelassen. Ich hab aber auch schon einmal etwas bestellt, ohne die Absicht haben es zu behalten und einmal mehrere Sachen zum Home-Use-Test mir schicken lassen.


    Die Jungs bieten dir das im Store teilweise an: "Nimm doch die 5 Mikros hier mit nach Hause, teste 4 Wochen und behalte dann eins."


    Wir das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen. Ich kenne es nur, dass es üblich ist einen Betrag anzuzahlen, wenn etwas extra für mich bestellt werden muss. Etwas was extra für mich bestellt werden muss und was der Händler von sich aus nicht bestellt, hat aus Händlersicht geringe Chancen anderweitig abgesetzt zu werden. Siehe mein 18er DW Floortom in Lava Oyster Finish mit schwarzer Hardware. Wieviele potentielle Kunden gibt es für genau diesen Artikel in Deutschland? Vielleicht gibts genau die Farbe/Kiste 15x in Deutschland, davon haben 4 schon n 18er, 8 wollen gar keins und der Rest hat kein Geld für son Mist.


    Sprich: Hols dir bei jemanden der es auf Stock hat oder zahl an.


    Und wieso sollten Läden außer den "Großen" nicht seriös sein?

  • Vielleicht off-topic? Aber ich fänd´ es auch klasse, wenn wir auch mal abseits der juristischen Thematik diskutieren... Seven kam mir da wie ich sehe gerade zuvor :)


    1.) Das Tama Performer B/B ist ein Set was man vielerorts antesten kann. Auch die Snare.


    2.) Über den beeindruckenden Sound dieses Sets (aber auch die "Rolle" der Snare im Vergleich zur tollen Klanggüte von B/B Toms und Bass haben sich diverse Drummer schon geäußert). Über das Umweltthema auch...


    Wenn nun also ein Kunde ganz gezielt eine Trommel (und GENAU DIESE TROMMEL) ordert, die je nach Farbe oder Spezifikation wahrscheinlich erst nach Eingang der Bestellung gefertigt wird (ist bei diversen Herstellern in höherwertigeren Klassen garnicht unüblich - nur weil etwas im Katalog abgebildet ist, hat doch nicht jeder Hersteller jede Farbvariante in allen Kesselspezifikationen lagernd), um sie dann zurückzugeben? Welchen Sinn sollte das haben?


    Man darf auch nicht vergessen, dass die Performer-Snares in aller Regel für die Performer-Drumsets in der entsprechenden Setfarbe gefertigt werden. Wenn nun also einer eine Snare einzeln will, dann wird die eben NICHT aus der SetKonfiguration genommen sondern sehr wahrscheinlich als Einzel-Auftrag für diesen Kunden bzw. den Shop der sie im kundenauftrag bestellt, einzeln gefertigt.


    Es ist völlig klar, das bei Produktmängeln Tama mit Sicherheit (so wie jede andere seriöse Firma) einen Ausgleich, Umtausch whatever mit dem Kunden sucht. Aber ich habe hier im Thread nicht ganz verstanden worum es geht? Ich glaube nicht um Produktmängel sondern "einfach" die Rückgabe bzw. das Nicht-kaufen-wollen nach der Bestellung.


    Nochmals: ich würde diese Snare erstmal testen. Alles andere wäre nämlich auch (ob juristisch lupenrein oder nicht) eine Vergeudung von Ressourcen die nicht sein muß. Ich denke wer ausprobieren will, sollte dies im Geschäft tun.


    Bei Produkten wo das schwer möglich ist - weil sie so selten sind bzw. ihre Marktpräsenz gegen Null geht, ja, da finde ich macht ein Antesten bei Bestellung Sinn - wenn man sich eigentlich schon recht sicher ist, dass das Gerät paßt - man aber noch die allerletzten Zweifel ausräumen will.


    Aber ein Modell, dass vielerorts!!! antestbar, aber unter weitestgehender Handarbeit entsteht ordern - um es dann zurückzugeben? Warum sollte das jemand tun? Vielleicht bin ich altmodisch... aber ich verstehe es nicht, und würde mich meinem Händler gegenüber auch nicht gut damit fühlen! Was ich sagen will: auch wenn es mir juristisch erlaubt wäre/ist alles zu bestellen um es dann zurückzugeben, würde ich es
    trotzdem nicht ausnutzen/anwenden wollen.

  • ..nur ich glaube darum geht es nicht, ob er es anwenden will oder nicht. Der Punkt ist doch, das es auch egal ist ob sie es nun extra für den Kunden bauen oder nicht und ob das am Lager ist oder nicht. Es kann eigentlich nicht angehen, das ein Händler seine Produkte erstmal verkauft um die Kunden testen zu lassen und dann bei Nichtgefallen alles wieder zurückbekommt. Das würde mir als Händler auch stinken und ich finde das persönlich auch total verständlich, das man das unterbindet indem man dem Kunden vorher einen "Kaufzwang" erklärt.


    Allgemein macht es für einen (Gross-)Händler wie Thomann, wenig Sinn jeden Hansel alles erstmal checken zu lassen um dann von jedem zweiten den Kram "gebraucht" wieder zu bekommen. Das Produkt verliert an Wert und es tritt, wenn auch nur minimal, Verschleiss auf.


    Ich fand das Beispiel mit den Mikros gut und wollte was ähnliches schon in meinem vorrangegangen Post sagen: Wenn eben jemand, der bei einem Händler schon einiges gekauft hat bzw. aus welchen Gründen auch immer einen guten Ruf genießt, so gibt es sicher auch immer eine Möglichkeit aus Sicht des Verkäufers, dem Käufer entgegen zu kommen. Hatte ich beim S&D in Berlin auch schon oft, das die mir ein Becken mehr mitgegeben haben, damit ich das zu Hause testen konnte. Nur, ich hab da eben schon alle meine Drumsets gekauft, fast sämtliche Hardware und auch allen Kleinkram. Die wissen eben, das ich das Becken ordnungsgemäß zurückbringe und das die mit mir keinen Ärger haben. Ähnlich wird es wohl auch mit den Mikros des Vorposters gewesen sein.


    Denke also, ist verständlich das der "Spielraum" aus Sicht der Händler gegenüber einem Onlinekunden immer beschränkter ist, als wenn man direkt im Laden kauft und die Verkäufer dann auch die Möglichkeit haben, direkt zu prüfen mit wem sie es zu tun haben. Diese Möglichkeit sollte man jedem Verkäufer einräumen, denn die kommen mit den ganzen Internetangeboten den Käufern ziemlich entgegen finde ich. Und die Vorteile davon hat sicher jeder schon mal genutzt.


    In diesem Sinne,



    DA BEAT

    Lässig kommt von Lassen. Klingt komisch - ist aber so!

  • Noch was zum Recht (ohne dabei zu sehr in fachspezifische Sprache zu verfallen):


    Es wird vorliegend das 14-Tage Rücktrittsrecht gar nicht ausgehebelt. Es ist nur so, dass ein Anbieter von Fernabsatzverträgen (so nennt der Jurist den Versandhändler) auf das Rücktrittsrecht hinweisen muss, und den Beginn der Frist auch erkennbar werden lassen muss.


    Oft beginnt die Frist mit der Anlieferung der Ware - das ist aber nicht gesetzlich zwingend!


    Die 14-Tages-Frist kann auch mit Vertragsschluß beginnen - und dann hat man eben, wenn man nach 14 Tagen nicht zurückgetreten ist, und auf die Trommel erst warten muß, nur noch die Möglichkeit das Ding zurückzuschicken, wenn es sich um einen Gewährleistungsfall handelt.


    (Also wenn das Ding echt einen Fehler hat, kaputt ist oder sonstwie nicht funktioniert - aber eben nicht, wenn man feststellt, die Snare gefällt einem doch nicht). So hat das Gerald ja schon geschrieben.

  • Zitat

    ordern - um es dann zurückzugeben? Warum sollte das jemand tun? Vielleicht bin ich altmodisch... aber ich verstehe es nicht, und würde mich meinem Händler gegenüber auch nicht gut damit fühlen! Was ich sagen will: auch wenn es mir juristisch erlaubt wäre/ist alles zu bestellen um es dann zurückzugeben, würde ich es
    trotzdem nicht ausnutzen/anwenden wollen.


    ja, das habe ich mich auch gefragt, ob ich diesbezüglich altmodisch bin... wenn ich eine snare anspielen will, dann nehm ich auch den weg auf mich, 100km oder mehr zu fahren und das ding auszuprobieren. und ja, es mag veraltet klingen, aber ich stehle mich dann nicht aus dem laden und bestelle beim günstigsten anbieter, sondern kaufe auch dort, wo ich getestet habe.


    ich habe bisher ein einziges mal ein produkt zurückgeschickt, und zwar nicht wegen nichtgefallens, sondern wegen eines defekts.

  • Zitat


    ja, das habe ich mich auch gefragt, ob ich diesbezüglich altmodisch bin... wenn ich eine snare anspielen will, dann nehm ich auch den weg auf mich, 100km oder mehr zu fahren und das ding auszuprobieren. und ja, es mag veraltet klingen, aber ich stehle mich dann nicht aus dem laden und bestelle beim günstigsten anbieter, sondern kaufe auch dort, wo ich getestet habe.


    nennt mich neumodisch, aber das macht aus wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn. Weder Händler noch Käufer haben irgendwas zu verschenken. Das klingt zwar edel, wenn man sich so solidarisch zu einem Händler bekennt, aber ich würde gerade dem Händler, bei dem ich teste, den günstigsten Online-Preis vorsetzen, auf die 100km Anfahrt verweisen und dann einen Preis vereinbaren, den ich unter diesen Rahmenbedingungen als angemessen betrachte - homo oeconomicus eben. Falls der Händler nicht von seinem Preis abrückt - wieso dann noch solidarisch sein?


    Versteht mich nicht falsch - ich finds jedes mal wieder toll im session mit Handschlag begrüßt zu werden. Aber Händler haben sich dazu entschlossen in die Welt der Privatwirtschaft einzusteigen. Da ist es nur logisch dass auch ich mich als Kunde auf die Regeln und Gesetze beziehe und nicht um jeden Preis meinen "local Dealer" supporte.


    zur Problematik des Threaderstellers:
    Dass es aus dieser Sicht (mit den genannten Online-Shops, die die Snare verfügbar haben) keinen Sinn macht, Thomann mit der Herstellung zu beauftragen um dann doch auf sein Rückgaberecht zu pochen, sollte mittlerweile klar sein. Aber ich käme niemals auf die Idee bezüglich der Test-&-Rückschick-Aktion diverser User Mitleid mit einem Händler zu haben. Zumal soetwas einfach in die allgemeinen Preise einkalkuliert wird (Statistik sei dank) und dank Carry over-Effekt steht am Ende sogar ein hübsches Plus in den Bilanzbüchern.


    Wenn ein Händler ein solches Rückgaberecht einräumt, wieso sollte ich es dann nicht ausführlich nutzen? Falls es im Übrigen wirklich zu einem Wertverlust kommen sollte, bin ich als Kunde zur Ausgleichszahlung verpflichtet (abgesehen davon ist der Händler zudem berechtigt mir eine Art "Mietgebühr" für mein bestelltes aber zurück geschicktes Produkt zu berechnen).


    Weniger Mitleid mit Händlern

  • Naja,
    aber wenn man weiterdenkt trifft es doch wieder den Kunden.
    Wenn ich mir jetzt zB ein Crashbecken bestelle,
    und daß dann vorher schon 5x hin und wieder zurück verschickt wurde,
    ist das nicht unbedingt vorteilhaft für mich.
    (Von wegen späteren Macken/Rissen)

  • Habe die Snare beim MP schonmal angespielt. Sound hat mich begeistert.
    Mir ging es bei der Geschichte weniger um den Sound und viel mehr ums Finish. Das ist zwar primär recht nebensächlich, sollte bei einer knapp 400 Euro teuren Snare meiner Meinung aber trotzdem gefallen und passen. Zur Debatte stehen "Antique Sunburst" und "Dark Mocha Fade". Set dazu wird ein Yamaha Tour Custom im cremefarbenen weiß.
    Hab mal spaßeshalber die Snare reingeschnitten. Was sagt ihr dazu? Absolutes "No-Go"? ;)



  • Zu deiner aufwendigen Fotomontage ;):
    Mir würde es nicht gefallen. Ich finde das Finish der Snare einzeln schon nicht schön und zum Set passt es gar nicht.

    "Just beat the devil out of it." - Bob Ross

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!