ACTA Demos ... sind gelaufen, die Diskussion hält an ... und das ist gut so ...

  • Ja, genial, gewerbsmäßige Banden-Hehlerei, da sollte man sich ein Beispiel dran nehmen.
    Was viele noch erkennen müssen: Es geht nicht lediglich darum, nicht erwischt zu werden.


    Natürlich fällt dies aber leichter, wenn man sich in einer Megavilla in Neuseeland verschanzen kann:


    EIn schönes Versteck für einzelne, die gesamte TonBildträgerindustrie hätte aber dann doch nicht ganz reingepasst.


    Da ist doch eindeutig eine Sportanlage im Bild zu erkennen, warum sieht der (ehemalige) Inhaber dann beständig so aus?

    ...mh.

  • dass da nicht alles 100% stimmt ist mir auch aufgefallen. was ich dennoch treffend finde ist, wie megaupload es geschafft hat einen markt zu eröffnen was die industrie eben nicht geschafft hat. wer zuerst kommt... malt zuerst.


    an dem ding stimmt überhaupt nichts. wer sich nur mal für ne halbe stunde mit der Thematik auseinandersetzt, weiss mehr als der typ da in dem video faselt.


  • Da ist doch eindeutig eine Sportanlage im Bild zu erkennen, warum sieht der (ehemalige) Inhaber dann beständig so aus?


    Der Herr ist nach wie vor Inhaber. Er darf inzwischen sogar 30 Minuten täglich von den Hausarrest-Fußfesseln befreit werden und in einen der Pools steigen, wie ich gerade las.

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  • Wenn jetzt die Grünen noch auf diesen Zug aufspringen, ist es nur eine Frage der Zeit, wann die alte Tante SPD da auch noch Wählerstimmenpotential vermutet.
    Hab ich mit meinem Tocqueville Verweis weiter vorne doch ganz schön recht gehabt ;(

  • Wobei bezüglich Filmen und Serien in den USA mit Netflix anscheinend eine legale Lösung gefunden wurde,
    mit der sowohl Konsumenten und Schaffende gut Leben können.

  • Die Pendants hierzulande dazu wären z.B. Lovefilm und natürlich auch der its-store von Apple (was Serien betrifft).
    Es ist halt noch im Aufbau und liefe sicherlich schneller, wenn es nicht diese Parallelwelten gäbe. So einfach ist das nämlich gar nicht, ein legales Angebot aufzuziehen.
    Auch wenn das hier angebliche einzige Connaisseure des Internets abtun.

  • Der Begriff Zensur im Zusammenhang mit Urheberrechtsverdstößen impliziert etwas völlig anders, als worum es sich handelt.


    So wie ich das sehe, geht es hier zwar vordergründig um Filme und Musik, aber das Abkommen zielt genau so auf journalistische Inhalte, die mit einem solchen (Verlängerungs)Hebel am Urheberrecht sehr gut zensiert werden können. Derzeit muss in beispielsweise Russland das Steuerrecht herhalten, um missliebeige Kritiker der herrschenden Klasse zu massregeln, zukünftig könnte es mit ACTA auch über das Urheberrecht gehen. Das ist für mich Zensur, der hier Tür und Tor geöffnet wird.


    Nils

  • Ich sehe das so wie Nils.
    Acta lässt einfach die Hintertür auf und schreit förmlich danach missbraucht zu werden.
    Den meisten Politikern, Lobbyisten etc. traue ich schon lange nicht mehr und wer bei so einem Abkommen keine Zweifel hegt den kann ich nicht verstehen.

  • Zitat

    Zitat Lovefilm FAQ:


    Welche Bildqualität ist zu erwarten?


    Das Streaming erreicht nahezu DVD Bildqualität, ohne Pufferung oder
    Download. Wir empfehlen eine Internetgeschwindigkeit von mindestens 2Mb
    pro Sekunde für gute Leistung und Bildqualität.

    Das ist genau das Problem, was wohl die meisten mit diesen legalen Services haben...das ist vielleicht einigen ausreichend, anderen aber eben vielleicht nicht. Wenn die mit 2 MB/s 75 Minuten brauchen um ne Blu-Ray von 9 GB zu ziehen, dann erübrigt sich dieses Angebot eben.


    Was nicht heißt, dass man das gutheißen muss, aber ich verstehe um ehrlich zu sein den Ansatz eines solchen Konzeptes auch nicht, wenn auf der anderen Seite die Anbieter ihre Full HD Fernseher für 250 € raushauen und selbst 3D mittlerweile nix besonderes mehr ist. Das passt eben nicht zusammen.

  • Streaming verlangt mind. 2MB/s für DVD Qualität.
    Mehr hat diese Aussage zu sagen. Für HD brauchst du für Streaming noch mehr Bandbreite. Das ist technisch bedingt und keine absichtlich herbeigeführte Limitierung
    Das sind alles Angaben, die sich auf den Anschluss des Verbrauchers beziehen, nicht auf vorhandene Bandbreite seitens des Anbieters :whistling:
    Mit Download hat das nix zu tun.

  • Streaming verlangt mind. 2MB/s für DVD Qualität.
    Mehr hat diese Aussage zu sagen. Für HD brauchst du für Streaming noch mehr Bandbreite. Das ist technisch bedingt und keine absichtlich herbeigeführte Limitierung
    Das sind alles Angaben, die sich auf den Anschluss des Verbrauchers beziehen, nicht auf vorhandene Bandbreite seitens des Anbieters :whistling:
    Mit Download hat das nix zu tun.


    du hast meine Aussage missverstanden, war vielleicht auch etwas irreführend geschrieben.


    Deshalb nochmal:


    Lovefilm bietet noch nicht mal ganz DVD-Qualität. Das ist die Aussage in dem allerersten Satz.
    Mit einem 2 MB/s Internetanschluss, den man dann mindestens zum ruckelfreien streamen der Nicht-ganz-DVD-Qualität bei Lovefilm braucht, laden die (Downloader/Jugendlichen/wer auch immer) bei Shareplanet8000 oder ähnlichem in 75 Minuten eine 9 GB Blu Ray in Full HD runter. 9000 MB / 2 MB/s = 4500 s = 75 min. Damit kauft von denen keiner einen 480p Film bei Lovefilm, sondern fängt halt ne Stunde vorher an die BluRay zu puffern. Das Angebot hat einfach keine Zielgruppe...wenn man für einen Appel und ein Ei die Hardware für FullHD und 3D kriegen kann, dann will man auch den Content dazu. Den gibts so aber eben nicht...


  • Hier wird deutlich, dass derartige Sanktionierungen völlig ohne ACTA möglich sind - es handelt sich ja eben nicht um die Umsetzung des Abkommens, vor der Panik gemacht wird, sondern geschieht völlig unabhängig davon (nur zur Erläuterung).


    Was in der Berichterstattung fehlt: Es dürften vertragliche Änderungen zwischen Zugangsprovidern und Kunden vorgeschaltet sein, die ein Kündigungsrecht des Kunden vorsehen.
    Strafrechtliche Unschuldsvermutungen werden dadurch übrigens nicht tangiert. Es handelt sich um die "Ahndung" von Vertragsverstößen, welche bei Contentprovidern schon lange üblich sind (z.B. AdWords-Vertragskündigung bei "click fraud"-Verdacht).


    Kann es sein, dass die großen US-Zugangsprovider enger mit den Interessen der Rechteverwerter und deren Lizenznehmer (Kabel-TV-Anbieter etc.) verstrickt sind?

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  • du hast meine Aussage missverstanden, war vielleicht auch etwas irreführend geschrieben.


    Deshalb nochmal:


    Lovefilm bietet noch nicht mal ganz DVD-Qualität. Das ist die Aussage in dem allerersten Satz.
    Mit einem 2 MB/s Internetanschluss, den man dann mindestens zum ruckelfreien streamen der Nicht-ganz-DVD-Qualität bei Lovefilm braucht, laden die (Downloader/Jugendlichen/wer auch immer) bei Shareplanet8000 oder ähnlichem in 75 Minuten eine 9 GB Blu Ray in Full HD runter. 9000 MB / 2 MB/s = 4500 s = 75 min. Damit kauft von denen keiner einen 480p Film bei Lovefilm, sondern fängt halt ne Stunde vorher an die BluRay zu puffern. Das Angebot hat einfach keine Zielgruppe...wenn man für einen Appel und ein Ei die Hardware für FullHD und 3D kriegen kann, dann will man auch den Content dazu. Den gibts so aber eben nicht...


    Was müsste man denn noch tun, um die "Zielgruppe" zu erreichen?


    FullHD in 3D SOFORT ohne Wartezeit auf günstigem Equipment für fast kein Geld? z.B. 10 Cent je Film?

  • Hallo,


    Derzeit muss in beispielsweise Russland das Steuerrecht herhalten, um missliebeige Kritiker der herrschenden Klasse zu massregeln

    Das ging früher bei Al Capone auch nicht anders.


    zukünftig könnte es mit ACTA auch über das Urheberrecht gehen


    Nein. Da steht nichts drin, was wir nicht schon hätten oder bereits könnten.
    Nebenbei ist das Strafrecht beim Urheberrecht ziemlich unterrepräsentiert, die große Bedeutung liegt im Zivilrecht und das ist und bleibt privates Parteiverfahren, wo der Staat durch das Gericht nur entscheidet, jedoch nicht initiativ wird.
    Nebenbei: wer Steuern hinterzieht, falsch parkt oder das Urheberrecht verletzt, wird zwar selten Ärger bekommen, kann sich aber niemals sicher sein, dass sich das nicht mal ändert.
    Und ich kann in den wachsweichen Regeln des Vertrages nichts erkennen, was uns (die Bundesrepublik) dazu verpflichten könnte, irgendetwas Wesentliches in unserem bestehenden Recht zu ändern.


    Google & Co. (Youtube) konnten sich mit ihren nach hiesigem Recht eigentlich weitgehend illegalem Geschäftsmodell nur etablieren, weil sie in einem Land sitzen, wo das Urheberrecht weniger Schutz erfährt. Dort hätte ACTA möglicherweise tatsächlich Auswirkungen. Da aber auch dort die Künstler Angst vor ihren Fans haben dürften, wäre die Praxis wahrscheinlich in weiten Bereichen auch wesentlich milder als es das Gesetz hergäbe. Hierzulande ruht sich die Masse der Gesetzesbrecher (Steuern, Straßenverkehr, Urheberrecht, usw.) auch darauf aus, dass die Verfolgungsquote gering und somit die Wahrscheinlichkeit, belangt zu werden, gering ist.


    Grüße
    Jürgen

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