Unzuverlässige Schüler - wie Abhilfe verschaffen?

  • Hallo zusammen,



    ich gebe nun seit einigen Jahren nebenher priv. Schlagzeugunterricht. Ich habe 10 feste Schüler und ab und an kommen in den Schulferien noch 3-4 dazu (da die Musikschulen bekanntlich auch Ferien machen).


    Nun habe ich unter meinen 10 Stammschülern 3 Stück, die eine tolle Angewohnheit haben:
    Teils 5 Min. vor dem Unterricht, der jede Woche zur gl Zeit am gl Ort statt findet, ab zu sagen.


    Absagen ist natürlich kein Problem, doch sollte das spätestens ein Tag vorher passieren (wie mit den Schülern abgemacht). Ich kann dann den Stundenplan entsprechend umarrangieren, so dass man keine 3 Lücken am Tag hat. Mich stört das tierisch! Abgesehen von der Zeit, die ich einsparen könnte, indem ich den Stundenplan dann am Anfang und Ende kürzen könnte, bin ich auch etwas auf das Geld angewiesen...


    Nach mehrmaligem Ansprechen der Schüler auf die Situation zeigt sich leider keine Besserung.
    Ein Entgegenwirken meinerseits war, dass ich den unzuverlässigsten Schüler an das Ende packen konnte. Somit kann ich früher nach Hause, falls er kurzfristig absagt. Die anderen konnte ich leider nicht entsprechend legen... somit entstehen dann die Lücken.



    Wenn ich mich an meine Musikschulzeit erinnere, an der ich damals Unterricht bekam, musste gezahlt werden, egal ob ich komme oder nicht!


    Ich dachte mir dann: "gut, setzt ich halt eine Art Vertrag auf, in der die Unterrichtszeit + mein Honorar festgelegt ist und in dem geregelt ist, was bei Ausfällen des Unterrichts von meiner Seite aus und von der Seite des Schülers aus passiert."


    Doch dann kam mir in den Sinn: "Ich bin doch keine Musikschule.... darf ich das?" oder "Ich müsste vielleicht, um so ein Vertrag geltend machen zu können,ein Kleingewerbe anmelden. Was hat das dann für Vor- und Nachteile für mich?"



    Mir geht es natürlich auch darum, die Schüler nicht zu verlieren, sonst könnte ich auch sagen: "Entweder ihr kommt regelmäßig und sagt nur bei wirklich wichtigen Verhindernissen -auch notfalls mal kurzfristig- ab oder ihr müsst euch jdm anders suchen, der rum sitzt und spekuliert, ob ihr nun kommt oder nicht?" Doch das wäre nicht die feine Art und sicherlich nicht lohnenswert für das Image (im Bezug auf mögl. neue Schüler) und das Verhältnis zwischen den Schülern und mir, das sehr gut ist!



    Was ratet ihr mir?
    Wie macht ihr das mit euren Schüler in Sachen Absagen oder Kurzfristig-nicht-zum-Unterricht-kommen?



    Ich denke eine Art vertrag wäre sinnvoll. Doch dann sollte ich ein Kleingewerbe anmelden, richtig?





    Besten Dank!

  • Du kannst den Vertrag frei gestalten. es doch nur fair recht und billig , daß Du Deine reservierte Zeit auch bezahlt bekommst. Daß müssen die Burschen doch einsehen und falls nicht: Tschüß!
    ich würde geanu deswegen diese Kandidaten gezioelt ansprechen und ihnen diese Problematiuk verdeutlichen und um künftig vorzubeugen gleich den Vertrag mit der Ausfall oder Nachholregel unterzeichnen (lassen)
    Wer nicht mindestens 24 Std. vorher absagt zahlt halt. Wer vorher absagt zahlt ebenfalls und kann beim nächsten Mal ggf. eine zusätzliche Ersatzstunde erhalten.
    Viel Erfolg!

  • Wenn nicht einen Tag vorher Bescheid gesagt wird, verlangst du das Geld. Die zahlenden Eltern (sofern es Minderjährige sind) werden den Schülern dann einbläuen rechtzeitig abzusagen.
    Sind es Erwachsene die dir sagen ohne Vertrag wirds nichts und du darfst keinen aufsetzen, kündige ihnen den Unterricht. Solche Leute will doch keiner.

  • Bei Absagen am Tag des Unterrichts aus nicht-triftigem Grund sollten die Schüler schon zahlen müssen. Wenn es zu Diskussionen kommen sollte, kannst du ihnen ja sachlich erklären, dass es für dich dann verlorene Zeit und entgangene Einnahmen sind, da sich so kurzfristig nicht alles umorganisieren lässt.


    Aber davon ab: Ob du für deine Tätigkeit einen Gewerbeschein brauchst, hat nichts damit zu tun ob es schriftliche Verträge mit den Schülern gibt.

  • Hallo!


    Ich bin 16 Jahre und selber Schüler. mein erster Lehrer war ein musikstudent, der mich mind. 5 mal warten lassen hat und ich erst nach einem anruf erfahren habe, das der typ keine zeit hat...also genau anders rum...--aber das ist eben so bei privat^^


    jetzt habe ich bei einem sehr zuverlässigen profi unterricht, ich verstehe mich mit ihm super, sodass ich auch wenn ich probleme habe immer mit ihm drüber reden kann...


    jedenfalls ist es für mich selbstverständlich MIND. einen tag vorher abzusagen, denn ich möchte dieses gute verhältniss beibehalten und aus früheren erfahrungen weiß ich, wie scheiße es ist sa zu stehen, ohne lehrer, oder eben ohne schüler :D


    ich weiß allerdings auch, dass mein lehrer son paar kaoten dabei hat, aber die sind dann immer ganz schnell entlassen...und wenn man ein guter und bekannter lehrer in der umgebung ist, dann bekommt man auch immer wieder schnell "nachschub" und das obwohl in einer musikstadt wie Weimar es mehr als genug schlagzeuglehrer gibt! (stundenten, mind. 3 musikschulen....)


    VG ;)

  • Mein Schlagzeuglehrer rechnet monatlich ab. Wenn ich einen Tag vorher oder eher absage holen wir die Stunde nach, ansonsten habe ich Pech. Ausnahme, da ich beruflich gelegentlich unterwegs bin, wenn ich im Stau stehe, dann sage ich allerdings auch schon vorher das es eng werden könnte.


    Vertraglich abgemacht und ich finde fair. Wenn ich zu knapp absage verschwende ich immerhin seine Zeit in der er auch wen anders unterichten könnte. Ausserdem wird die Stunde immer nachgeholt wenn er absagt, egal wieviel Vorlauf.


    Ausnahme sollte man im Krankheitsfall machen. Niemand weiss Bescheid bevor er Magen Darm bekommt oder die Treppe runtersegelt!?!



    Bawi!!!

  • HI Leute,


    danke für die schnellen Antworten.


    Ich halte bisher folgende Optionen fest:


    - eine Stornogebühr
    - Monatlich abrechnen, unabhängig davon, wie oft der Schüler tatsächlich anwesend war
    - Wer nicht mindestens 24 Std. vorher absagt, zahlt. Wer vorher absagt zahlt ebenfalls und kann beim nächsten Mal ggf. eine zusätzliche Ersatzstunde erhalten
    - Wenn nicht einen Tag vorher Abgesagt wird, verlangt man das Geld
    - Im Vorraus (Monatsanfang) die Stunden bezahlen lassen. Wenn eine durch den Schüler ausfällt, hat dieser Pech gehabt.



    ... und werde weiter, neue Optionen mit auflisten. Vielleicht hilft das auch anderen hier im DF:





    Habt ihr mit euren Vorschlägen gute Erfahrungen gemacht?

    Einmal editiert, zuletzt von FredD ()

  • Aber davon ab: Ob du für deine Tätigkeit einen Gewerbeschein brauchst, hat nichts damit zu tun ob es schriftliche Verträge mit den Schülern gibt.

    Danke dir, das dachte ich mir eigentlich auch schon, nur denke ich auch, dass es einen besseren Eindruck macht, wenn man es "angemeldet" hat und auf dem Vertrag der Name des Kleingewerbes steht.




    ... ich finde das mit der Idee, am Ende des Monats ab zu rechnen, egal wie oft der Schüler da war, eine sehr gute Idee.
    NUR: was ist, wenn ein Schüler nicht kommt, dieser gerne eine Ersatzstunde möchte und ich sie aber auf keinen Fall zeitlich unter bekomme.
    Dann wäre das meiner Meinung nach Pech für den Schüler, denn er hätte ja zur abgemachten Zeit kommen können...


    Ich denke, dass das für mich eine sehr gute Möglichkeit wäre. Werde wohl mal ein Schriftstück aufsetzen, indem festgehalten wird, dass am Ende des Monats abgerechnet wird. Wenn ein Schüler absagt oder nicht kommt, kann eine Ersatzstunde ausgemacht werden, falls es zu keiner Ersatzstunde kommt, muss dennoch der volle Betrag am Ende des Monats gezahlt werden. Findet von Seiten des Lehrers kein Unterricht statt, kann der Unterricht nachgeholt werden, falls nicht, wird am Ende des Monats pro ausgefallene Stunde von Seiten des Lehrers die Kosten für die Schüler geringer.

    Einmal editiert, zuletzt von FredD ()

  • Danke dir, das dachte ich mir eigentlich auch schon, nur denke ich auch, dass es einen besseren Eindruck macht, wenn man es "angemeldet" hat und auf dem Vertrag der Name des Kleingewerbes steht.


    vorab - ich würde die Schüler monatlich im Voraus zahlen lassen, nicht hinterher. Das spart eine Menge Diskussionen und Generve...


    Zum Kleingewerbe: einen tollen Namen kannst Du dir über die Anmeldung nicht machen: Du wirst ja jetzt mit 22 nicht gleich eine GmbH gründen (die Dir auch rein gar nichts bringen würde) - und bei einer Personengesellschaft bzw. einem Einzelunternehmen läuft es dann wohl auf soetwas wie: Musikschule Max Mustermann oder Max Mustermann, Schlagzeugunterricht hinaus...


    Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, dann bist Du auf alle Fälle verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand, würde ich mir gut überlegen. Natürlich bist Du auch steuerprflichtig, wenn Du es nicht anmeldest, aber Du könntest Dich immer noch versuchen damit rauszureden, dass es doch nur zum Taschengeld aufbessern war und nicht auf dauerhafte Gewinnerzielung ausgelegt ist. Meldest Du ein Gewerbe an, sagst Du damit: ich mache das, um Kohle damit zu verdienen - da gibt es keinen Spielraum mehr, die Einnahmen, die die Ausgaben übersteigen, sind zu versteuern. Ggf. kommst Du nicht über die Steuergrenze, aber eine Einkommenssteuererklärung musst du dann jedes Jahr machen... mein Tip: frag mal einen Steuerberater Deines Vertrauens, bevor Du zum Amt rennst und was anmeldest.

  • Als ich früher Schüler in einer Musikschule war musste monatlich gezahlt werden.
    Später hatte ich Privatunterricht und auch dort wurde die Stunde abgerechnet wenn man nicht mind. einen Tag vorher abgesagt hat.


    Ich finde das völlig legitim und würde den Schülern, oder Eltern das so nahe legen. Gründe hast du ja genug.

  • Ich denke mal die einfachste Lösung wäre wenn du nach 3 maligen kurzfristigen absagen ohne ersichtlichen Grund der eine absage rechtfertigt.
    (Krankheit, wichtige Termine die sich kurzfristig ergeben usw.), die Herrschaften einfach nicht mehr Unterrichtest.


    Wenn du natürlich auf das Geld angewiesen bist, läufst du mit nem Vertrag allerdings sicher besser.

  • Wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest, dann bist Du auf alle Fälle verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand, würde ich mir gut überlegen. Natürlich bist Du auch steuerprflichtig, wenn Du es nicht anmeldest, aber Du könntest Dich immer noch versuchen damit rauszureden, dass es doch nur zum Taschengeld aufbessern war und nicht auf dauerhafte Gewinnerzielung ausgelegt ist.

    Oliver Stein: Äh ...? 10 Schüler zur Taschengeldaufbesserung? Taschengeld mit 22? Ich wundere mich schon die ganze Zeit, wo das Steuerthema bleibt.


    @ FredD: Ohne saubere Arbeit im Hintergrund kannst Du den Vertrag gleich in die Tonne treten. Wie willst Du denn Deine Ansprüche durchsetzen, wenn Du selber eine derart offene Flanke hast. Mir wäre das zu riskant ...


    Gruß
    Hajo K


    P.S.: Mein Lehrer hat ein ordentliches Gewerbe, zahlt Steuern, schreibt monatlich Rechnungen und lässt mich - natürlich völlig zu Recht - löhnen, wenn ich am selben Tag eine Stunde absage. So ist das vereinbart und so ist das absolut fair. Da brauchst Du übrigens gar nicht defensiv auftreten: Ist normale Praxis auch bei Schulungen und Seminaren - Ausnahme immer Krankheit mit Attest (und bei den netten Schülern lässt Du's im Einzelfall auch mal mit dem Ehrenwort gut sein). Du kannst bequem argumentieren: Bislang hatte ich Einzelfälle und habe das kulanterweise so durchgehen lassen. Da es sich jetzt häuft, müssen wir's nun doch schriftlich fixieren und genauer halten. Ah ... jetzt merkst Du was: Nur wenn Du das Ding mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst, kannst Du den Eltern sagen: Freunde, ich muss hier auch meine Brötchen auf den Tisch bekommen. Im anderen Fall - Taschengeldaufbesserung/Hobby/Menschenliebe - hast Du immer 'ne schwache Verhandlungsposition.


  • auch taschengeld aufbessern ist gewinnerzielung....ich würde da die sichere Seite wählen. Alles andere erzählt dir dann dein Steuerberater und so

  • Als ich noch Unterricht gegeben habe, habe ich es wie folgt gemacht:


    Eine Absage musste spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erteilt werden. Wenn dies nicht geschah, dann wurde die Unterrichtsstunde wie gewohnt vollständig bezahlt. Ich hatte z.B. Spezialisten, die auf eine Klassenfahrt fuhren und das nicht einmal ihren Eltern mitgeteilt hatten (jedenfalls nicht rechtzeitig).
    Ausfall wegen Krankheit war eine Ausnahme. Da ich nur Kinder und Jugendliche unterrichtet hatte und die Eltern bezahlten, war ich mir sicher, dass da auch keiner ne Grippe vorgeschoben hatte.


    Alle Parteien waren mit dieser Regelung zufrieden und es kam auch nur 2-3 mal eine zu späte Absage vor.

  • Bezahlung im vornherein ist auf jeden Fall die sicherste Lösung. Das ist so auch gängige Praxis. Bei verspäteter Absage wird die Stunde halt nicht nachgeholt. Da lernt man unzuverlässige Schüler auf einmal auch zu lieben. Dann hat man halt ne Stunde zwischendurch Zeit in der man selber üben kann und bekommt diese dann auch noch bezahlt.
    Steuertechnisch ist das heikel was du da machst. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt meines erachtens hier schon vor. Es ist ja nicht so, dass du die Jungens umsonst unterrichtest und dir nur sowas wie Kopien bezahlen lässt, wenn sie denn anfallen.
    Der anfallende Steuerkram ist natürlich etwas Arbeit. Aber so ist das nunmal, wenn man selbstständig sein will.

  • och dann kam mir in den Sinn: "Ich bin doch keine Musikschule.... darf ich das?" oder "Ich müsste vielleicht, um so ein Vertrag geltend machen zu können,ein Kleingewerbe anmelden. Was hat das dann für Vor- und Nachteile für mich?"


    Wenn du Unterricht gibst und dafür Geld entgegen nimmst, ist das selbstständige Arbeit. Wenn du das nicht versteuerst ist es Schwarzarbeit, soviel dazu.

    Lies die FAQ und benutze die Suchfunktion!

  • Hi,



    DANKE für eure Mühe!


    Also ich denke, dass meiner Meinung nach das Vorrauszahlen für mich keine Alternative ist, da der Unterricht ja auch mal von meiner Seite her ausfallen könnte auf Grund der vielen Gigs. Dann müsste ich ja am Ende nach was zurückzahlen ;)
    Ich denke, dass es für mich ab besten ist, wenn ich am Monatsende abkassiere, da ich so die von meiner Seite aus ausgefallenen Stunden vom eigentlichen Monatspreis abziehen kann.



    Mit der Schwarzarbeit oder Steuerhinterziehung habt ihr alle definitiv recht!! Daran habe ich noch garnicht gedacht. Der Grund dafür ist, dass ich das Unterrichten eben eher als Hobby bisher angesehen habe, mit dem ich noch nettes "Taschen"-Geld verdienen kann.
    Von daher sollte ich mir mal ein Bekannten zur Seite ziehen, der Steuerberater ist und davon Ahnung hat und mich berät...




    Thanks a lot guys!

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