Bandmitglied steigt aus - darf man das Promovideo benutzen?

  • Tach Gemeinde 🙂


    Folgende Situation: ein Bandmitglied verlässt zum 31.12 23 die Band, spricht die GbR und hat jetzt schon darum gebeten, die Fotos und Videos zu entfernen auf denen es zu sehen ist.


    Mein Laienverständnis sagt mir, dass wir bis zum Ende des Jahres weiterhin eine GbR sind und deshalb auch Nutzungsrechte an dem Video hätten und es für Promozwecke weiterverwenden dürfen.


    Wie sieht es dann aber danach aus, hat man in irgendeiner Form noch Anspruch darauf, weil man das ja als Band/GbR produziert hat oder gilt da das Persönlichkeitsrecht oder Datenschutz oder was auch immer und das Mitglied darf das dann auch so einfordern?


    Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen und mag darüber berichten oder mir gerne Tipps geben, wo und wonach genau ich dann im Netz suchen muss.


    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

    Besten Dank und ebensolche Grüße!

  • Ohne jetzt genau die rechtliche Grundlage zu kennen


    Meinst du das z.b. aktuell Slipknot ihre Videos von den Plattformen nehmen weil sie sich von ihrem Drummer trennen?


    Es ist natürlich doof, das er schon von alleine ein Problem damit hat

    Aber wenn ihr als GbR das Video produziert habt, solltet ihr dieses auch weiter nutzen können


    Aber wie gesagt Bauchgefühl, keine Rechtsberatung !

  • Guten Nachmittag,


    mein Bauchgefühl sagt: pack da sind sehr wandbar.


    Wenn man halt nix vereinbart hat, kann man auch nix beanspruchen.

    Wieso geht das Bandenglied erst zu Silvester, wenn es jetzt schon keine Böcke mehr hat?

    (Man muss nicht alles verstehen)


    Profis schreiben gerne einen Zettel, wo drauf steht, was mit dem Zeug passieren darf, was man so produziert.

    Laien machen das nicht und machen dann halt ein neues Video/Audio/Demo oder sonstwas. Kostet bei Laien ja meist auch deutlich weniger, da halten sich die Schäden ja im Rahmen des Hobbybudgets.


    Grüße

    Jürgen


    PS

    Ich würde den Kameraden ja mal zur Brust nehmen und fragen, ob das mit den Fotos/Videos wirklich so schlimm ist und ggf. warum. Evtl. kann man sich einigen.

  • Ich denke man hat sich nicht so richtig im Guten getrennt, sonst würden solche Mätzchen (vom ehemaligen Bandkollegen) nicht gemacht,


    Sollte ich aber irren, würde ich versuchen auf den Abtrünnigen freundlich einzuwirken ob man das Video noch ein paar Monate verwenden darf?


    Wenn das dezidiert von ihm verneint wird, würde ich ganz ohne Justizskandal, aufstehen,,die Krone richten und weitergehen mit einem neuen Video, dass das alte in allen! Belangen toppt.


    Ein Blick zurück auf jedwede Beziehungsgeflechte hilft oft nicht im Leben. Tut nur weh und mindert die Motivation bzw. verzögert! den Zeitplan für neues/besseres. Klingt banal und abgedroschen altklug, ist aber faktisch in 90% + X der Fälle so.


    edits: inhaltlich nix. Tastatur Teil-defekt. Ehrlich

  • Vielen Dank schon mal für euren Input, ich versuche mal auf alles einzugehen, ohne die jeweilige Nachricht zu zitieren.


    Das besagte Mitglied ist offiziell und schriftlich zum 31.12. aus der GbR ausgeschieden, auch wenn jetzt noch Gigs reinkommen sollten, werden diese ohne das Mitglied stattfinden.


    Und ja, leider haben wir uns nicht so getrennt, dass man jetzt noch locker und freundlich fragen könnte, ob das Video weiter benutzt werden darf, bis wir ein neues haben.


    Wir versuchen noch rechtliche Beratung zu bekommen (haben Anwälte im Bekanntenkreis), aber ich glaube auch, dass das Recht an Bildern und Videos etc. nicht weiter angefochten werden darf, auch wenn ich der Meinung bin, dass wir das als GbR produziert haben und auch irgendeine Art Anspruch darauf hätten.


    Aus Schaden bzw. Erfahrung wird man klug, solche Sachen werden zukünftig ganz sicher schriftlich geregelt werden, aber als die GbR entstanden ist, hätten wir nie im Leben daran gedacht, dass sich das ganze mal so entwickeln könnte.

    Besten Dank und ebensolche Grüße!

  • Ich find's immer armselig, wenn nach einer Trennung im Amateurbereich solche Geschütze aufgefahren werden. Da i.d.R. diese Produktionen kaum jemals Erträge abwerfen, um die zu streiten sich lohnt, scheint die einzige Motivation dahinter zu sein, den ehemaligen Bandkolleg*innen noch mal so richtig einen mitzugeben.


    Gegen diese Form des Nachtretens sachlich zu argumentieren, halte ich für müßig. Wenn die Menschen mehrheitlich ihr Ego einvernehmlichen Lösungen unterordnen könnten, gäbe es weder Kriege noch Rosenkriege. Wie Drumstudio1 schrub, nach so einer Kollision kurz schütteln und dann mit Energie weitermachen, that's the way to go.

  • Ja, das ist auch die einstimmige Meinung der übrig gebliebenen Bandmitglieder. Wie armselig, dass man sein Ego auf diese Weise noch füttern muss. Das ist rein persönlicher Mist, der noch abgeladen wird, das Mitglied hat wieder Vor- noch Nachteile, wenn das Video noch für ein paar Wochen oder von mir aus drei oder vier Monate online ist.


    Und natürlich machen wir es genau so: das wird abgehakt und wir machen mit frischer Energie und einem neuen Video weiter. Wir merken ja jetzt schon, wie entspannt es ohne dieses Mitglied ist.

    Besten Dank und ebensolche Grüße!

  • Zuvor: Wenn ihr mit Musik Geld verdient und es somit auch um Geld geht, würde ich die Beantwortung der Frage ebenfalls in Hände geben, die damit ihr Geld verdienen. Das tun zwar einige Member hier im Forum auch, aber die können hier übers Forum keine konkrete Rechtsberatung für lau anbieten. Also: wenn es wirklich wichtig ist, dann ab zum bezahlten Anwalt und keinen Rechtsrat in Foren einholen.


    (Wenn es dagegen nicht so wichtig ist, also nicht um Geld geht, dann kann man durchaus mal auch im Bekanntenkreis by the way anwaltlichen Rat abschöpfen.)


    Zur rechtlichen Einordnung, ganz grob: wenn ihr keinen Gesellschaftsvertrag habt, gelten die gesetzlichen Regeln. Die bestimmen, dass, wenn ein Gesellschafter kündigt, sich notwendigerweise die gesamte Gesellschaft auflöst. Die übrigen Gesellschafter können zwar bestimmen, dass die Gesellschaft dann doch zusammen bleibt, dass ändert aber nichts daran, dass die Vermögenswerte einer Gesellschaft zunächst verteilt werden müssen. Bei sachlichen Betriebsmitteln etc. . ist es einfach, diese werden entweder verkauft, oder man teilt sie angemessen, zur Not ganz faktisch im Kettensägen-Massaker oder einigt sich mit dem Ausscheidenden Bandmitglied auf eine Abfindung.


    Bei Nutzungsrechten ist es gleichwohl schwieriger: zunächst wäre zu fragen, wer überhaupt Urheber im RechtsSinne wäre. Nicht jeder, der für ein paar Zehntelsekunden seine Visage in eine Kamera hält, ist gleich ein Urheber. Auch wäre die Frage, wer das Urheberrecht an der im Video gespielten Musik hält.


    Letztlich wird man in solchen Fällen der Nutzungsrechte aber oftmals gemäss Paragraph 31 V UrhG auf den Gesamtzusammenhang und den Vertragszweck insgesamt abstellen müssen, d.h. sich die Frage stellen, für welche Zwecke unter welchen Umständen das Video zu Stande gekommen ist und insbesondere, ob die Mitglieder der Band das Video oder andere Produkte als dauerhafte Werbemittel gesehen haben oder aber eher als Ausdruck einer persönlichen Gemeinschaft. Hängt auch ein wenig davon ab, wie wirtschaftlich überhaupt die Band ausgerichtet ist. Relevant wäre auch, ob es bsp. ähnliche Situationen schon einmal gegeben hat und wie dort Verfahren wurde etc pp. Oder welche Rolle der Typ überhaupt im Video spielt. Im Falle eines Front-Sängers mag man hier durchaus zu einer anderen Bewertung kommen, als im Falle eines Rhythmusgitarristen, der im halb-Dunkeln im Video kaum zu sehen ist.


    Das Hauptproblem ist aber, dass man zwar aus dieser Problematik einen hervorragenden Rechtsstreit machen kann, der viel Zeit und viel Geld kostet, im Regelfall dieser eben wegen seiner Länge aber kein brauchbares Mittel ist, um die rechtssituation jetzt sofort zu klären. Helfen könnte dann nur eine Rechtsstreitigkeit im Wege der einstweiligen Verfügung und die ist finanziell derart Risikobehaftet, dass man dies keinem anraten möchte und kann, solange es nicht wirklich um Leben und Tod geht. Nirgends gilt der Spruch "vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" so sehr, wie bei einstweiligen Verfügungen.


    Also Fazit:

    die Erde ist rund, an den Polen leicht abgeflacht, alles andere ist umstritten.

    Letztlich würde ich die Frage die Reaktion davon abhängig machen, wie hartnäckig man den Kontrahenten einschätzt. Traut man ihm zu, dass er gegen das Video, welches man in den sozialen Medien abspielbar hält, tatsächlich anwaltlich vorgeht, würde ich es runter nehmen, wenn es ein Schaumschläger ist, der keine Kohle hat und auch sonst nur heisse Luft absondert, kann man ist ja erst mal wagen.


    Aber wie gesagt: wenn es wirklich um etwas geht, dann bitte zum bezahlten Experten.

    "Pommes/currywurst hat einfach seine eigenen Gesetze."
    (c) by frint / 2008


    "Es macht so viel Spaß, ein Mann zu sein, das können sich Frauen gar nicht
    vorstellen!" (c) by Lippe / 2006

  • Oh weh, bei der Geschichte kommt gleich wieder mein Groll gegen unsere ex-Sängerin hoch, die uns verboten hat ihre Texte weiter für unsere Songs zu verwenden und wir somit 80% der Songs umschreiben müssen. Wir haben jetzt mit den verbliebenen Bandmitgliedern bzw Neubesetzung ausgemacht, dass alles an den Songs in der Band bleibt, Texte, Melodie etc. damit uns sowas nicht mehr passiert, wenn wieder eine geht.

    Wie trommla schon schrieb, ist sowas im Amateurbereich, wo es um höchstens ein paar Cent geht, echt armselig 😒

    Lieber brennende Herzen, als erloschene Träume! <3 xxxx Love life, and live! - It's worth it.


    “You are never too old to set another goal, or to dream a new dream.” ― C.S. Lewis


    Don‘t waste your time or time will waste you. (Muse - Knights of Cydonia)

  • ...habt Ihr vielleicht Material (Film), das das Material mit dem ausgestiegenen Mitglied ersetzen kann? Er muß dadurch vielleicht nicht überall bzw. vieleicht sogar gar nicht mehr bildlich erscheinen. Nur ´ne Idee.

  • Holt euch die Meinung eines Fachanwalts für Medienrecht ein. Denn neben dem Urhebergesetz muss auch die DSGVO beachtung finden. Ist nicht alles so einfach, wie es zunächst aussieht. (Und ohne schriftliche Stücke / Verträge wird es doppelt schwer für euch.)

    "You don't have to show off" - Peter Erskine

  • Hallo

    Geht es nur darum, dass das Bandmitglied, welches aussteigen möchte, auf Fotos und Videos nicht mehr gesehen werden möchte? >>Verpixeln.

    Die Songs, die ihr mit dem Mitglied zusammen auf Videos aufgenommen habt, könnt ihr doch weiterhin nutzen. Oder?

    Fotos kann man schnell löschen und durch neue ersetzen. Ist nur blöd für Fans, weil einige Erinnerungen verloren gehen.


    Mal meine Meinung dazu. Es ist doch auch für einen selbst Werbung, wenn man in Ex-Bands hier und da mal auftaucht. Ist doch auch wie ein Empfehlungs-Schreiben für eine zukünftige Band. Macht man sich das Leben nicht selbst noch schwerer als es ohnehin auf dem Musik-Markt schon ist.

    Im Internet werden, bei namenhaften Bands, manchmal sämtliche Ex-Mitglieder aufgelistet. Sogar alte Fotos oder sogar Videos kann man manchmal finden.

  • Hallo

    Geht es nur darum, dass das Bandmitglied, welches aussteigen möchte, auf Fotos und Videos nicht mehr gesehen werden möchte? >>Verpixeln.

    Da muss ich mal einschreiten, denn hinsichtlich Marketing wäre das >= Todesanzeige.


    Ganz einfach:

    Ihr könnt euch traurigerweise nicht einigen?

    Nicht lange nachtrauern, runter damit und weitermachen. Wenn unbedingt notwendig

    noch eine Meldung an die Social-media friends, dass Mitglied X nach vielen Jahren leider

    einen anderen Weg wählen muss.

    SUCHE:

    - Sonor Designer Toms in Birdseye Maple/Birdseye Amber

    - Zildjian K Sweet 19" Crash


    "Wenn man das Knie sieht, ist die Bassdrum zu klein!", Ballroom Schmitz (RIP)

  • Verpixeln wäre sicher keine Lösung, es ist leider auf dem Niveau gelandet, dass man miteinander nichts mehr zu tun haben möchte. Und das würde dem Bandmitglied sicher auch nicht reichen, es möchte weder gesehen noch gehört oder mit uns in Verbindung gebracht werden. Schlimm, dass es soweit kommen musste.

    Besten Dank und ebensolche Grüße!

  • Im Studio wo wir produziert haben, hängt ne Platte wo es noch wärend der Produktion richtig geknallt hat.
    Der Name des ehemaligen Bandmitglieds wurde unleserlich durchgestrichen und die Silhouette geschwärzt.
    Ob das jetzt eine Todesanzeige war kann ich nicht bewerten, aber es war schon recht witzig und originell.


    Je nach Bekanntheitsgrad, Genre, Orginellität und Art des Videos, könnte ich mir vorstellen das man das neu schneidet
    oder irgend was witziges reinstanzt wenn es denn so wichtig ist.

    don´t panic

  • Verpixeln wäre sicher keine Lösung, es ist leider auf dem Niveau gelandet, dass man miteinander nichts mehr zu tun haben möchte. Und das würde dem Bandmitglied sicher auch nicht reichen, es möchte weder gesehen noch gehört oder mit uns in Verbindung gebracht werden. Schlimm, dass es soweit kommen musste.

    Heftig. Ich wollte schon nach dem entsprechenden Material fragen. Damit man mal einen Eindruck kriegt, worum es konkret geht. Aber das hat sich dann wohl erübrigt.


    Wie irrational Menschen z.T. "denken" (oder eher fühlen) und handeln ist schon immer wieder erstaunlich. Das bleibt auch unter (eigentlich) intelligenten Zeitgenossen ja nicht aus ...

  • Im Studio wo wir produziert haben, hängt ne Platte wo es noch wärend der Produktion richtig geknallt hat.
    Der Name des ehemaligen Bandmitglieds wurde unleserlich durchgestrichen und die Silhouette geschwärzt.
    Ob das jetzt eine Todesanzeige war kann ich nicht bewerten, aber es war schon recht witzig und originell.


    Je nach Bekanntheitsgrad, Genre, Orginellität und Art des Videos, könnte ich mir vorstellen das man das neu schneidet
    oder irgend was witziges reinstanzt wenn es denn so wichtig ist.

    Wenn sich so eine Aktion mit den Band-image vertreten lässt und man es richtig macht, kann das ein funktionierender Gag sein.

    Aber im Großen und Ganzen wäre ein Verpixeln oder derartiges wohl eher der dicke Stempel: "unprofessionell"

    SUCHE:

    - Sonor Designer Toms in Birdseye Maple/Birdseye Amber

    - Zildjian K Sweet 19" Crash


    "Wenn man das Knie sieht, ist die Bassdrum zu klein!", Ballroom Schmitz (RIP)

  • Wir versuchen noch rechtliche Beratung zu bekommen (haben Anwälte im Bekanntenkreis), aber ich glaube auch, dass das Recht an Bildern und Videos etc. nicht weiter angefochten werden darf, auch wenn ich der Meinung bin, dass wir das als GbR produziert haben und auch irgendeine Art Anspruch darauf hätten.

    Solltet ihr hier Informationen bekommen, das würde mich schon interessieren.

    Wenn jemand vor Veröffentlichung sagt, er will nicht, dass das veröffentlicht wird, ok. Aber wenn etwas schon veröffentlicht ist und derjenige als Mitglied - in dem Fall als Teil der GbR - dem ja auch zugestimmt hat? Hat man da wirklich so ohne weiteres ein Recht auf eine Entfernung der Veröffentlichungen im Nachhinein?


    Tut mir leid für euch! Leider kann man daraus nur lernen, dass man beim gemeinsamen Musizieren wohl einfach immer alles schriftlich festhalten muss.

  • Klar, wenn ich irgendwelche Infos habe teile ich die gerne hier mit. Und wie schon geschrieben, nach spätestens dieser Erfahrung werden wohl alle zukünftigen Szenarien, die man sich vorstellen kann, schriftlich festgehalten werden müssen.

    Besten Dank und ebensolche Grüße!

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